Vereinsvorstand legt Amt nieder, welche Rechte und Pflichten bestehen weiterhin?

matt

User
Hallo zusammen,

unser Vereinsvorstand stand zur letzten Hauptversammlung nicht mehr für eine weitere Wahlperiode zur Verfügung, es fand sich auch kein neuer Vorstand.
Jetzt ist der komplette Vorstand von seinen Ämtern zurückgetreten. Es soll eine Meldung an das Amtsgericht erfolgen und dieses wird dann wohl einen Liquidator für den Verein einsetzen.
Mich würde interessieren welche Pflichten der alte Vorstand weiterhin hat und an wen man sich wenden muss wenn man die Vereinsmitgliedschaft kündigen möchte. Der alte Vorstand fühlt sich dafür nämlich nicht mehr zuständig.
Danke und Grüße,

Andreas
 

Dieter Wiegandt

Chefmoderator
Teammitglied
Satzung lesen, Andreas.
Im Regelfall steht in diesen Fällen drin, dass binnen einer definierten Frist eine neue MGV einzuberufen ist, die nur das Thema Neuwahl des Vorstandes hat.
Wenn´s dann nicht klappt, folgt der Weg an das AG, das den Verein dann auflösen wird.
Das Vermögen fällt dann an den in der Satzung festgelegten Begünstigten.
Warum kündigen? Wenn der Verein liquidiert wird, bist du eh´ kein Vereinsmtglied mehr.
 
Hi..

Der Vorstand kann im Normalfall nicht so einfach hinschmeissen. Der muss zumindest bis Nachfolger gefunden sind oder bis zur Liquidation einen Notbetrieb aufrecht erhalten. Auch ist er verpflichtet, alle Unterlagen ordnungsgemäß den Nachfolgern oder dem Liquidator zu übergeben.

Und soweit ich das noch im Kopf habe, muss die Mitgliederversammlung dem Vorstand Entlastung erteilen. Das gilt auch inbesonders für die Finanzen.
 

matt

User
Naja ein Normalfall ist das bei uns leider nicht. Der Vorstand wurde für seine Arbeit in der letzten Wahlperiode entlastet, ein neuer Vorstand wurde aber nicht gefunden.
Das gepachtete Grundstück muss bei einer Auflösung des Vereines wieder in den "Originalzustand" versetzt werden, das hieße Hütte abbauen und entsorgen, Netzpfeiler aus dem Boden entfernen und auch andere Rückbautätigkeiten durchführen. Der Liquidator oder auch Rechtsanwalt (ich weiß nicht wen da das Amtsgericht einsetzt), wird die Rasentraktoren verkaufen und mit dem gesamten Geld des Clubs den Rückbau bezahlen, wenn es eine Firma machen sollte.
Einige Vereinsmitglieder sind jetzt verunsichert dass, falls das vorhandene Vermögen des Clus nicht ausreicht, sie mit dem fehlenden Restbetrag anteilmäßig finanziell belastet werden. Wenn man dann rechtzeitig ausgetreten ist hat man Glück, die Letzten beißen die Hunde...
Ich weiß leider nicht wie sowas dann geregelt wird, das steht auch nicht in der Satzung, da steht nur dass das vorhandene Vermögen (falls da noch was da ist) einem gemeinnützlichem Zweck XY zu Gute kommt.

Gruß Andreas
 
Ist denn bei euch nicht geregelt, dass der alte Vorstand im Amt bleibt, bis ein neuer Vorstand gewählt wird, oder der Verein eben aufgelöst wird?
Aber mal davon abgesehen: Ist dem Rest des Vereins alles sooo egal, dass die bei zuschauen, wie die gesamte Infrastruktur in die Tonne wandert? Sowas kann ich mir so gar nicht vorstellen.

Gruß Mirko
 
... auch andere Rückbautätigkeiten durchführen. Der Liquidator oder auch Rechtsanwalt (ich weiß nicht wen da das Amtsgericht einsetzt), wird die Rasentraktoren verkaufen und mit dem gesamten Geld des Clubs den Rückbau bezahlen, wenn es eine Firma machen sollte.
Einige Vereinsmitglieder sind jetzt verunsichert dass, falls das vorhandene Vermögen des Clus nicht ausreicht, sie mit dem fehlenden Restbetrag anteilmäßig finanziell belastet werden. Wenn man dann rechtzeitig ausgetreten ist hat man Glück, die Letzten beißen die Hunde...
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Bei so einer Einstellung verstehe ich einerseits, daß keiner den Vorstand machen will
Üblicherweise endet die Vorstandschaft mit der Entlastung, der Wahlvorstand übernimmt bis zur Neubestellung. Wenn kein Kandidat sich findet muss wohl abgewickelt werden....ist wie Konkurs, alles ist kaputt.
Und dann überlegen sich manche schnell auszutreten anstelle Verantwortung zu übernehmen und den Krempel zumindest mit VEREINten Kräften anzupacken.
Da kann ich nur sagen Omei
Übrigens kosten auch vom AG bestellte Abwickler nen Haufen Geld. Mit Recht.Die Frage ist ob dies auf Vereinsmitglieder umlegbar ist. Die Entlastung besagt zwar daß die Vereinsvertreter ( Vorstand, frage aus der Satzung, wer das alles ist ) gegen Regresse aus dem Verein selbst entlastet wurde, nach aussen in der Verantwortung ist er möglicherweise immer noch. Ohne Verschulden aber wohl nur mit dem Vereinsvermögen ( daher e.V. statt uneingetragener Club )
 

Hans Schelshorn

Moderator
Teammitglied
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Einige Vereinsmitglieder sind jetzt verunsichert dass, falls das vorhandene Vermögen des Clus nicht ausreicht, sie mit dem fehlenden Restbetrag anteilmäßig finanziell belastet werden. Wenn man dann rechtzeitig ausgetreten ist hat man Glück, die Letzten beißen die Hunde...
...

Hallo Andreas,

da mach Dir mal keine Gedanken.
Ich hatte schon mal das zweifelhafte Vergnügen, bis zum bitteren Ende in einem Billard-Verein Mitglied zu sein. Der Vorstand hatte es geschafft, einen fünfstelligen Betrag an Schulden anzuhäufen. Die juristische Konstruktion eines e.V. beinhaltet auch eine Beschränkung der Haftung auf das Vereinsvermögen. Lediglich den Vorstand kann es treffen, wenn er in erheblichem Maß seine Pflichten verletzt hat. In dem von mir erwähnten Fall hatten die Gläubiger das Pech, daß sie Kredite ohne weitere Sicherheiten an die juristische Konstruktion e.V. gegeben haben. Und gingen mehr oder weniger leer aus. Bei mir hat sich keiner gemeldet.

Beim Rückbau des Vereinsgeländes wird das Vermögen des Vereins verwendet für beauftragte Firmen.
Ist kein Geld mehr da, bleibt die Hütte stehen, und die Pfosten auch. Das ist eben das Risiko des Verpächters.

Nachtrag:
Übrigens ist die Entlastung des Vorstands nicht in jedem Fall juristisch bindend. Er kann auch danach noch zur Verantwortung gezogen werden.

Servus
Hans
 
Zuletzt bearbeitet:

matt

User
Danke für eure Antworten!
Unser Verein "feiert" dieses Jahr sei 25 jähriges Jubiläum und das wird's dann wohl auch gewesen sein.
Es ist jammerschade um den Platz mit seiner Infrastruktur, auch eine Aufstiegsgenehmigung bekommt man so leicht nicht wieder. Irgendwie ist aber die Luft raus, es findet kein Vereinsleben mehr statt und Nachwuchs konnte auch nicht angeheuert werden. Schuldzuweisungen stehen mir nicht zu, mehr kann und will ich dazu hier öffentlich nicht sagen.
Auf jeden Fall finde ich die Aussage von Hans dass der Verein nur mit seinem Vereinsvermögen haftet sehr interessant, da kann ich erstmal kurz entspannen. Zum Glück sind wir ein eingetragener Verein.
Ich wünsche niemandem so eine Situation, aber so ist das Leben...

Gruß Andreas
 
Hi..

Der Vorstand kann im Normalfall nicht so einfach hinschmeissen.

Wenn dem so wäre, müsste man sich noch weniger wundern, warum es keiner mehr machen will.

Der muss zumindest bis Nachfolger gefunden sind oder bis zur Liquidation einen Notbetrieb aufrecht erhalten. Auch ist er verpflichtet, alle Unterlagen ordnungsgemäß den Nachfolgern oder dem Liquidator zu übergeben.

Und soweit ich das noch im Kopf habe, muss die Mitgliederversammlung dem Vorstand Entlastung erteilen. Das gilt auch inbesonders für die Finanzen.

Alles 'Nö', bis vielleicht auf die Unterlagen, wobei das ja nicht das Problem trifft.

Entlastung bezieht sich auf die Vergangenheit, und nicht "insbesondere" sondern eigentlich ausschließlich auf die Finanzen. Es geht um Schadensersatzansprüche.
Damit kann man niemand "ins Amt zwingen".

https://www.dmfv.aero/recht/richtige-entlastung-amtszeit-des-vorstands/
https://www.dmfv.aero/recht/vorstand-gesucht/

Gruß

Dirk
 
und Nachwuchs konnte auch nicht angeheuert werden.

Also wer so was scheibt weiß entweder nicht was anheuern ist oder hat eine richtig miese Denkweise!
In dem Fall löst bitte den Verein lieber Gestern und nicht Morgen auf!

Aber nach dem was zu lesen war ist der Verein ja eh nur ein Haufen von Faulpelzen, keiner will was machen, der Vorstand am besten zum Weitermachen gezwungen sein. Vielleicht den Vorstand am Besten noch verklagen, eigene Kohle sichern?
Bei euch läuft echt was schief, besonders eure Einstellung!

Im übrigen, soweit meine Kenntnis ist bei Rückbau und unzureichenden Mitteln eine Umlage sehr wohl machbar zur Finanzierung.
Schade für die Geldsicherer - ohne einen handlungsfähigen Vorstand ist auch kein Austritt mehr möglich...
 

HansS

User
Martin, Du hast mir aus dem Herzen geschrieben und einen grünen Daumen bekommen.
Der letzte Satz ist am schönsten.
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Guats Nächtle
HansS
 

Hans Schelshorn

Moderator
Teammitglied
Hallo zusammen,

wenn ich hier nicht mal schreiben darf, was ich persönlich erlebt habe, dann müsst Ihr das eben aus diversen Links lesen. Die Suchfrage war „verein insolvent haftung“.

Hier z.B. die Ziffer 9:
https://www.bpg-muenster.de/fachpublikationen/2010-04-15-der-verein-im-insolvenzverfahren.pdf

Hier geht’s um die Haftung des Vorstandes:
http://www.kanzleiweber.com/haftung-vereinsvorstand.html

Und hier steht noch was zur Haftung der Vereinsmitglieder:
https://www.haufe.de/recht/weitere-...eder-mit-ihrem-privatvermoegen_208_76852.html



Servus
Hans
 
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UweHD

User
...Es ist jammerschade um den Platz mit seiner Infrastruktur, auch eine Aufstiegsgenehmigung bekommt man so leicht nicht wieder. Irgendwie ist aber die Luft raus, es findet kein Vereinsleben mehr statt und Nachwuchs konnte auch nicht angeheuert werden....
Vereinsleben oder Nachwuchs kann man nicht einfordern, das kommt entweder oder bleibt aus - je nach Attraktivität.

Aber das mit dem Verlust der Infrastruktur kann ich nicht nachvollziehen: Wenn ich aktiver Modellflieger wäre und den Platz nutzen wollte, warum dann nicht selber den Posten des Vorstands übernehmen? Ist allemal besser als alles vor die Hunde gehen zu lassen.
 

matt

User
Also wer so was scheibt weiß entweder nicht was anheuern ist oder hat eine richtig miese Denkweise!
In dem Fall löst bitte den Verein lieber Gestern und nicht Morgen auf!

Aber nach dem was zu lesen war ist der Verein ja eh nur ein Haufen von Faulpelzen, keiner will was machen, der Vorstand am besten zum Weitermachen gezwungen sein. Vielleicht den Vorstand am Besten noch verklagen, eigene Kohle sichern?
Bei euch läuft echt was schief, besonders eure Einstellung!

Im übrigen, soweit meine Kenntnis ist bei Rückbau und unzureichenden Mitteln eine Umlage sehr wohl machbar zur Finanzierung.
Schade für die Geldsicherer - ohne einen handlungsfähigen Vorstand ist auch kein Austritt mehr möglich...

Martin, nun komm mal wieder runter! Wie willst du die Verhältnisse bei uns beurteilen? Aber danke für deine Moralpredigt....

Ich will hier auch gar keine Rechtsberatung, meine Frage wurde eigentlich durch einige konstruktive Beiträge beantwortet, dafür bedanke ich mich noch einmal.
Wenn jede Frage gleich einem Ersuchen nach Rechtsberatung gleichkommt, dann sollte RCN diese Rubrik schließen!

Gruß Andreas
 
Vereinsleben oder Nachwuchs kann man nicht einfordern, das kommt entweder oder bleibt aus - je nach Attraktivität.

Aber das mit dem Verlust der Infrastruktur kann ich nicht nachvollziehen: Wenn ich aktiver Modellflieger wäre und den Platz nutzen wollte, warum dann nicht selber den Posten des Vorstands übernehmen? Ist allemal besser als alles vor die Hunde gehen zu lassen.

Weil viele Modellflieger einfach nur fliegen wollen, die Arbeit können andere machen....
 

HansS

User
Also, ich weiß ja nicht, was man daran falsch interpretieren kann:
Wenn man dann rechtzeitig ausgetreten ist hat man Glück, die Letzten beißen die Hunde...

Allein dieser Satz zeigt das Fehlen all dessen, was eine Vereinsgemeinschaft ausmacht bzw. ausgemacht hätte. Ich finde auch nichts, aber auch gar nichts, was man da zwischen den Zeilen lesen könnte.

Ein ähnlicher Fall:
Da nicht genügend Kapital für die Wiederherstellung des Originalzustandes vorhanden war, hat ein Gericht diese Kosten den Vereinsmitgliedern zu gleichen Teilen auferlegt.
Grund: Für die Wiederherstellung (Abriss und Beseitigung eines Hangars) hätten Rücklagen gebildet werden müssen.
Normalerweise geht's dabei an die Kasse(n) des Vorstands, hier jedoch nicht, da dieser bereits vor der Liquidierung entlastet wurde und alle Ämter niedergelegt hat.

Fazit: Einzig der Vorstand wurde nicht von den sprichwörtlichen Hunden gebissen.
Wenn ich das Az. finde, werde ich es nachreichen.

Gruß
HansS
 
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