Vereinsvorstand legt Amt nieder, welche Rechte und Pflichten bestehen weiterhin?

Konrad Kunik

Moderator
Teammitglied
Beitrag hier an dieser Stelle erledigt durch Edtieren des Offtopic-Ausgangsbeitrages/DW
-----------------------------------------------------------------------------------

Ansonsten streitet ihr hier um des Kaisers neue Kleider, denn matt hat als Beurteilungsgrundlage nicht die relevanten Teile seiner Vereinssatzung hier veröffentlicht. Die Satzung kann z.B. vorschreiben, dass der alte Vorstand so lange kommissarisch im Amt bleiben muss, bis ein euer Vorstand gewählt ist oder er den Verein mangels neuen Vorstands in die Auflösung bringt. Eine probate Drohung bei Mangel an Vorstandsfreiwilligen, denn in der Regel wollen alle gern weiterfliegen... ;)
Warum hier ein Platz mir allem Drum und Dran aufgegeben werden soll, scheint wirklich ein Ding aus dem Tollhaus zu sein.

Habt ihr euch schon mal im Umfeld umgehört,es gibt doch (fast) immer Interessengruppen, die auf der Suche nach einer neuen Heimat sind - wenn sich schon kein neuer Vorstand findet?
Ein Platz mit AE und Infrastruktur ist ein Goldkörnchen... :cool:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Dieter Wiegandt

Chefmoderator
Teammitglied
Guten Abend,
es gab hier eine Einzelmeinung eines Users abseits vom Thema, es ging dabei um Rechtsberatung.
Diese Meinung deckt sich nicht mit unserer Auffassung.
Ich habe den User gebeten, in dieser Richtung keine weiteren Beiträge zu verfassen.
Sämtlic Offtopic-Beiträge in dieser Richtung wurden entfernt.
Ich bitte dann auch um Verständnis, dass ich Beiträge, die eine für uns nachvollziehbare Gegenposition als Antwort enthielten, entfernt habe.
Es soll eng am Thema weiter gehen.
 
Beitrag hier an dieser Stelle erledigt durch Edtieren des Offtopic-Ausgangsbeitrages/DW
-----------------------------------------------------------------------------------

Ansonsten streitet ihr hier um des Kaisers neue Kleider, denn matt hat als Beurteilungsgrundlage nicht die relevanten Teile seiner Vereinssatzung hier veröffentlicht. Die Satzung kann z.B. vorschreiben, dass der alte Vorstand so lange kommissarisch im Amt bleiben muss, bis ein euer Vorstand gewählt ist oder er den Verein mangels neuen Vorstands in die Auflösung bringt. Eine probate Drohung bei Mangel an Vorstandsfreiwilligen, denn in der Regel wollen alle gern weiterfliegen... ;)
Warum hier ein Platz mir allem Drum und Dran aufgegeben werden soll, scheint wirklich ein Ding aus dem Tollhaus zu sein.

Habt ihr euch schon mal im Umfeld umgehört,es gibt doch (fast) immer Interessengruppen, die auf der Suche nach einer neuen Heimat sind - wenn sich schon kein neuer Vorstand findet?
Ein Platz mit AE und Infrastruktur ist ein Goldkörnchen... :cool:
Lockere Interessengruppen sind aber - anders als ein eingetragener Verein - keine juristische Person oder Körperschaft. Also haftet jeder Einzelne. Auf solche Füße Vermögen zu stellen ( oder Belastungen wie einen Rückbau ) ist äußerst gefährlich.
Vielleicht hilft eine Art Mediator, im Verein die Wogen zu glätten und für die anstehende Neuwahl Kandidaten zu finden.
Oft ist es ja so daß keiner die Jobs machen will, aber es gibt Gruppierungen mit anderen Meinungen. Nur eine friedliche Machtübernahme scheitert dann doch. Und der alte Vorstand ist der Meinung: wenn ihr eh alles besser wisst dann macht es doch auch selbst. Es gibt also mind. 2 Lager, oder 3 oder 4. Aus diesem Teufelskreis muss man raus, möglichst ohne Scheidung und Rosenkrieg.
 

Hans Rupp

Vereinsmitglied
Hallo,

zum Rücktritt des Vereinsvorstands einfach mal hier lesen.
Den Rücktritt ganz ausschließen geht nach meinem Rechtsverständnis bei einem Ehrenamt nicht.

Die Diskussion um den Rücktritt geht aber nach meiner Auslegung des Geschilderten am Sachverhalt hier vorbei, der Vorstand ist nicht zurückgetreten sondern hat sich nicht mehr wählen lassen. Wenn er vor Ende seiner Amtsperiode sein Amt zur nächsten Hauptversammlung niedergelegt hat, dann wäre es auf jeden Fall auch nicht zur Unzeit. Ob der Vorstand wirksam zurückgetreten ist, ist auch nicht die gestellte Frage.

Bezüglich der Frage wie er selbst wirksam austreten kann, kann man dem Fragesteller auch ohne Wissen der Rechtswirkung nur raten, seine schriftliche Kündigung dem Verein, d.h. der letztgültigen Anschrift zuzustellen. D.h. er muss einfach sein Möglichstes tun. Und wenn ich mir nicht sicher wäre, dann würde ich eben die Kündigung an die Vereinsadresse und den letzten Vorstand und eine noch tätige Person (Kassierer...) zustellen und dann abwarten was passiert. Man muss Probleme nicht lösen, bevor sie entstehen. Hier ist ja gar nicht klar, ob er jemals in Haftung genommen werden soll.

Das ist keine Rechtsberatung, sondern nur meine Handlungsempfehlung aufgrund Anwendung dessen, was der Volksmund gesunden Menschenverstand nennt ;)

Hans
 
Ansicht hell / dunkel umschalten
Oben Unten