Mich würde mal interessieren, welche "Betriebserlaubnis" in diesem Zusammenhang immer gerne erwähnt wird. Weder meinem Auto noch meinem Sender hat so etwas beigelegen, folglich kann es auch nicht erlöschen.
Darius' Frage bezieht sich richtig auf Gewährleistung und Versicherung. Das ist in beiden Fällen eine Vertragsangelegenheit.
So ist die "sachgemäße Behandlung" Grundlage jeder Gewährleistung. Da geht es nicht zwangsläufig um Manipulation, sondern schon darum, den Sender nicht in einem Feuchtraum verrosten zu lassen. Bei unsachgemäßer Behandlung kann der Hersteller zu recht Gewährleistung ablehnen. Wie der Hersteller sich das genau vorstellt, steht im allgemeinen im Handbuch.
Mit der Versicherung verhält es sich ähnlich. Der Versicherte ist so oder so für die Sicherheit und Betriebsfähigkeit seiner Anlage (und das schließt den Empfänger mit ein) verantwortlich. Vernachlässigt er diese über einen bestimmten Grad hinaus, kann die Versicherung die Leistung ablehnen.
Aus diesen Grundsätzen läßt sich nicht exakt ableiten, was "erlaubt" ist. Im Schadensfall muß jeder damit rechnen, Fragen beantworten zu müssen. Es dürfte einleuchten, dass derjenige, dessen Equipment sich quasi im Auslieferungszustand befindet, dann die geringsten Probleme hat.
Wer an seinem Sender manipuliert, muß zumindest damit rechnen, beweisen zu müssen, dass die Manipulation nicht Ursache des Unfalls/Mangels ist. Versetzte Knüppelaggregate oder eingebaute Schalter stellen da sicher kein Problem dar, vorausgesetzt, solche Umbauten erfolgen "sachgemäß".
Anders formuliert: solange der Umbau nicht den Vertragsbedingungen widerspricht, kann weder der Hersteller die Gewährleistung ablehnen noch die Versicherung die Haftungsübernahme. Allerdings befindet man sich da im Zweifelsfall in der Beweispflicht.
Das CE-Zeichen ist eine andere Baustelle und betrifft den privaten Betreiber eines Gerätes kaum. Im Prinzip erlischt es mit jedem Umbau, der nicht vom Hersteller durchgeführt wird. Man kann durch Manipulationen am HF-Teil sicher Schäden in der Umgebung verursachen, aber dann ist die erloschene CE-Konformitätserklärung das kleinste Problem, das man hat.
Interessant finde ich Tobias' Anmerkung mit der Software. Ich denke, dass man sie mit der Hardware in bezug auf Manipulation gleichsetzen muß.. soll heißen, dass für Manipulationen an der Firmware des Systems (anderes EPROM) der Hersteller zunächst mal nicht haftet, es sei denn, sie ist nicht Ursache des Problems. Viel Spaß beim beweisen..
Ich würde aber davon ausgehen (Handbuch?), dass das Auslesen und Zurückspielen von Modelldaten eine "sachgemäße" Handhabung ist. Es ist Sache des Herstellers, dafür zu sorgen, dass dabei keine Fehler auftreten.
Würde ein Fall vor Gericht kommen, in dem fehlerhafte Daten eines Modellspeichers die Unfallursache sind, müßte wohl zunächst der Hersteller beweisen, dass eine unsachgemäße Nutzung (sprich: bewußte Manipulation) der Daten vorliegt. Sowas dürfte schwer werden, denn hier obliegen dem Hersteller alle möglichen Pflichten zu Plausibiltätskontrollen etc. - ich fürchte, da sind unsere üblichen Sachverständigen überfordert. Im Zweifelsfall geht sowas aber zugunsten des Anwenders aus.
Grüße, Ulrich