... man kann sich gegen unlautere Anbieter wehren!
... man kann sich gegen unlautere Anbieter wehren!
H.-Christian,
Du solltest ernsthaft erwägen, nicht so klein beizugeben, Deiner selbst wegen und auch im Interesse künftiger potentieller Geschädigter nicht
In den vorherigen Beiträgen stehen viele sinnvolle Tipps, wie man sich als potentieller Käufer vor dem Kauf durch gezielte Fragen vor unlautere Angeboten schützen kann. Nur hilft dies H.-Christian auch nicht weiter. Für ihn und für Betroffene in gleichgelagerten Fällen stellt sich die ganz andere Frage, ob bzw. wie sie sich als Käufer nach Vertragsschluss wehren können. Zwar mag leichtfertiges oder naives Vertrauen im Spiel gewesen sein. Das rechtfertigt doch aber nicht das unlautere Vorgehen von Verkäufern und macht den Käufer nicht rechtlos! Da wird in den vorigen Beiträgen denn doch einiges durcheinander gebracht.
Ohne nun ein juristisches Symposium eröffnen zu wollen: Man ist als Käufer nicht rechtlos. Verschweigt der Verkäufer einen vorhandenen Mangel arglistig, kann er sich später nicht auf den vereinbarten Gewährleistungsausschluss berufen, § 444 BGB. Der Käufer kann u.a. zurücktreten, Minderung oder Schadensersatz verlangen (§ 437 BGB). Ob ein Mangel vorliegt, ergibt sich in Fällen wie hier aus dem Vergleich der Artikelbeschreibung inkl. angehängter Fotos (und ggf. weiteren per PN oder E-Mail etc. übermittelter Infos). Maßgebend ist grundsätzlich die Sicht eines verständigen Modellfliegers in der konkreten Situation des Käufers. Zwar sind Beschreibungen etc. oft oberflächlich oder unkonkret, so dass der Nachweis eines Mangels sowie der bewussten Täuschung (Arglist) kaum zu führen ist. Da haben viele Foristen in den vorherigen Beiträgen durchaus Recht.
In Fällen jedoch wie dem von H.-Christian dürften Mangel und argl. Täuschung aber auf der Hand liegen. Wer das Modell in Kenntnis seines Zustands mit "absturzfrei, in gutem Zustand" und "ca. 10x geflogen" beschreibt, zusätzlich Fotos einstellt, die keinen Schaden und keine besonderen Gebrauchs- oder Alterungsspuren erkennen lassen, der täuscht i.d.R. bewusst vor, dass das Modell allenfalls geringe Gebrauchs- oder Alterungsspuren und/oder Beschädigungen aufweist. Dass Letzteres bei dem Modell von H.-Christian nicht der Fall ist, steht doch wohl außer Zweifel. Der Anbieter wird sich nicht auf eine subjektiv empfundene "gute" Bauausführung berufen können, das wäre mehr als abwegig. Ein rostiger Motor, ein rostiges Fahrwerk etc. betreffen weder die Bauausführung noch passt beides zu einem Modell "in gutem Zustand, ca. 10x geflogen". Das weiß sogar ein Nicht-Modellbauer/Flieger. Und natürlich kann sich kein Verkäufer darauf berufen, der Käufer hätte ja vorher näher nachfragen können. Für die wahrheitsgemäße Artikelbeschreibung ist allein der Verkäufer verantwortlich.
In solch eindeutigen Fällen sollte man als Käufer seine Rechte (Rücktritt oder Minderung, ggf. Schadensersatz) wahrnehmen, zunächst mit einem sachlichen und zugleich konsequenten Anschreiben, anschließend ggf. mit anwaltlicher und gerichtlicher Hilfe. Hat man eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, die derartige Streitigkeiten abdeckt, um so besser. Parallel kommt eine Strafanzeige wegen des Verdachts des Betruges in Betracht.
Ob man sich dazu entschließt oder davon ablässt, hängt von der subjektiven Schmerzgrenze bzw. der Höhe des aufgewendeten Kaufpreises ab. Gerade auf die Scheu des Käufers hiervor spekulieren aber doch die - glücklicherweise wenigen - unlauteren Anbieter. Ich finde, man sollte sie nicht so einfach davon kommen lassen ...
Wie andere Foristen sehe auch ich es so, dass dies nicht Aufgabe des ehrenamtlich und in der Freizeit tätigen RCN-Teams ist. Seien wir dankbar, dass das Team uns die Börse bereitstellt. Es ist sicher nicht seine Verantwortung, irgendwelche Sicherheitsmechanismen in der Börse einzuführen, die - ähnlich wie bei EBAY etc. - ohnehin keinen hinreichenden Schutz bieten. Sich zu schützen - siehe die Tipps in den vorherigen Beiträgen der anderen Foristen - ist Sache des Käufers.