Bin ich zu pingelig, weil ich ein intoleranter Korinthenkacker bin, der nur DAS Haar in der Suppe sucht? Oder bin ich einfach nur zu kleinlich, weil ich mich schon Marginalien stören?
Der „Stein“ des Anstoßes:
Na, wo ist denn nun der Einsatz? Nordwestlich oder doch nordöstlich von Stade?
Solche Klöpse sollten eigentlich nicht vorkommen, oder? Zumindest müsste doch jemand da sein, der solche Texte vor der Veröffentlichung auf Richtigkeit überprüft…
Andererseits wundert es allerdings dann schon etwas weniger, wenn man mal das „Vorwort“ zu diesem Abschnitt aufmerksam gelesen hat. Da heißt es:
Da müssen doch schon mal Fragen erlaubt sein.
Bei temporären Betriebseinschränkungen handelt es sich um Gebiete mit zeitlich begrenzten Flugbeschränkungen. Diese werden auch als NOTAMs bezeichnet.
Seit wann werden "Gebiete mit zeitlich begrenzten Flugbeschränkungen" als NOTAMs bezeichnet?
___________________
NOTAMs sind wichtige Informationen, die an Piloten und andere Flughafenbetreiber herausgegeben werden…
Dass Piloten auch "Flughafenbetreiber" sind, wusste ich bisher auch noch nicht.
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…da Gebiete mit temporären Betriebseinschränkungen auch von Drohnen nicht überflogen werden dürfen.
Innerhalb von "Gebieten mit temporären Betriebseinschränkungen" darf also geflogen werden. Nur das Überfliegen mit Drohnen ist verboten. Wirklich?
Und dann ist da noch die Sache mit den „Aktive Modellfluggebiete“ und dem FIR (Flight Information Region – Fluginformationsgebiet).
Seit mindestens einem Jahr (seit 2023) werden diese Gebiete im Luftfahrthandbuch Deutschland im Abschnitt AIP IFR Deutschland ENR 5.5-16 veröffentlicht. Auf der Seite 19, im Kapitel 3.3 Unbemannter Luftverkehr in der München FIR, findet man die Modellfluggebiete Buch/Weisendorf, Dietenhofen und Gerhardshofen, die alle in Bayern liegen.
Bayern ist natürlich zutreffend, nur München FIR ist leider völlig falsch. Wie sich nämlich jeder selbst überzeugen kann, gehören diese drei Modellfluggebiete schon immer eindeutig alle zur Langen FIR.
Für jede dieser Veröffentlichungen zeichnet die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH verantwortlich. Würde ich jetzt nur diese fragwürdigen Informationen kennen, hielte ich sicherlich die DFS aus gutem Grund für einen ziemlich unprofessionellen Verein.
Da ich aber auf eine jahrzehntelange fliegerische Erfahrung mit FIS der DFS zurückblicken kann, die nie den geringsten Zweifel an der Kompetenz dieser Organisation aufkommen ließ, ist es mir umso unverständlicher, wie eine solche Häufung von Fehlern zu erklären ist. Das ist aber wohl der Unterschied zwischen denen, die im operativen Einsatz sind und den reinen "Schreibtischtätern"!
Die Angelegenheit mit den falsch zugeordneten Gebieten habe ich vor Wochen mit einem Mitarbeiter der DFS besprochen. Mal abwarten, ob der Fehler mit dem nächsten Amendment des AIP endlich behoben wird.
Und die Moral von der Geschicht'? Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser! In diesem Sinn: Also immer die Augen offen halten und genau hinschauen!
Der „Stein“ des Anstoßes:
Na, wo ist denn nun der Einsatz? Nordwestlich oder doch nordöstlich von Stade?
Solche Klöpse sollten eigentlich nicht vorkommen, oder? Zumindest müsste doch jemand da sein, der solche Texte vor der Veröffentlichung auf Richtigkeit überprüft…
Andererseits wundert es allerdings dann schon etwas weniger, wenn man mal das „Vorwort“ zu diesem Abschnitt aufmerksam gelesen hat. Da heißt es:
Da müssen doch schon mal Fragen erlaubt sein.
Bei temporären Betriebseinschränkungen handelt es sich um Gebiete mit zeitlich begrenzten Flugbeschränkungen. Diese werden auch als NOTAMs bezeichnet.
Seit wann werden "Gebiete mit zeitlich begrenzten Flugbeschränkungen" als NOTAMs bezeichnet?
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NOTAMs sind wichtige Informationen, die an Piloten und andere Flughafenbetreiber herausgegeben werden…
Dass Piloten auch "Flughafenbetreiber" sind, wusste ich bisher auch noch nicht.
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…da Gebiete mit temporären Betriebseinschränkungen auch von Drohnen nicht überflogen werden dürfen.
Innerhalb von "Gebieten mit temporären Betriebseinschränkungen" darf also geflogen werden. Nur das Überfliegen mit Drohnen ist verboten. Wirklich?
Und dann ist da noch die Sache mit den „Aktive Modellfluggebiete“ und dem FIR (Flight Information Region – Fluginformationsgebiet).
Seit mindestens einem Jahr (seit 2023) werden diese Gebiete im Luftfahrthandbuch Deutschland im Abschnitt AIP IFR Deutschland ENR 5.5-16 veröffentlicht. Auf der Seite 19, im Kapitel 3.3 Unbemannter Luftverkehr in der München FIR, findet man die Modellfluggebiete Buch/Weisendorf, Dietenhofen und Gerhardshofen, die alle in Bayern liegen.
Bayern ist natürlich zutreffend, nur München FIR ist leider völlig falsch. Wie sich nämlich jeder selbst überzeugen kann, gehören diese drei Modellfluggebiete schon immer eindeutig alle zur Langen FIR.
Für jede dieser Veröffentlichungen zeichnet die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH verantwortlich. Würde ich jetzt nur diese fragwürdigen Informationen kennen, hielte ich sicherlich die DFS aus gutem Grund für einen ziemlich unprofessionellen Verein.
Da ich aber auf eine jahrzehntelange fliegerische Erfahrung mit FIS der DFS zurückblicken kann, die nie den geringsten Zweifel an der Kompetenz dieser Organisation aufkommen ließ, ist es mir umso unverständlicher, wie eine solche Häufung von Fehlern zu erklären ist. Das ist aber wohl der Unterschied zwischen denen, die im operativen Einsatz sind und den reinen "Schreibtischtätern"!
Die Angelegenheit mit den falsch zugeordneten Gebieten habe ich vor Wochen mit einem Mitarbeiter der DFS besprochen. Mal abwarten, ob der Fehler mit dem nächsten Amendment des AIP endlich behoben wird.
Und die Moral von der Geschicht'? Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser! In diesem Sinn: Also immer die Augen offen halten und genau hinschauen!