Wie arbeitet der Kassierer im Verein?

StephanB

Vereinsmitglied
Jein.
Wenn du sehr konsequent immer die gleiche Bezeichnung "Benzin" tippst, dann ja. Wenn du aber mal Sprit, mal Diesel, mal Benzin tippst, wird das nie einer gemeinsamen Kategorie "Treibstoff" landen. :D
Gruß
Stephan
 

Malmedy

User
Wo berührt denn die Buchhaltung den Datenschutz? Außer den Namen bei der jährlichen Verbuchung der Mitgliedsbeiträge und der DMFV-Beiträge erscheint dort nichts Personenbezogenes. Die Faktura des DMFV, die tatsächlich auch für meinen Geschmack zu viele personenbezogene Daten enthält (ist aber das Problem des DMFV), kann man nach Prüfung vernichten, es bleibt für die Buchhaltung nur das Blatt mit dem Endbetrag übrig. Wenn man die Daten nachträglich noch mal kontrollieren will/muss, lässt sich das im online Mitgliederportal alles nachsehen.

Zu den Filtern: Das über Filter zu machen, ist nicht so praktisch, weil der gesuchte Begriff 100%ig kongruent mit dem Zelleninhalt sein muss. Ein winziger Schreib- oder Formatierungsfehler schon führt dazu, dass der gesuchte Begriff nicht gefunden wird.
In der richtigen Buchhaltung macht man das auch nicht so, sondern bildet Sachgruppen ("Konten"), in denen zusammengehörende Inhalte zusammengefasst werden. Bei uns z.B. "Platzunterhalt": Darunter wird alles verbucht, was laufende Kosten zum Erhalt und zur Pflege des Platzes betrifft, also auch der Sprit für den Mäher. Im Gegensatz dazu "Investitionen", darunter wird alles verbucht, was nach der Anschaffung dauerhaft und körperlich auf dem Platz verbleibt. Weitere "Konten" sind Mitgliedsbeiträge, DMFV, Spenden, Versicherungen, Geschäftsbedarf (Büro, Porto etc.), Pacht/Gebühren und Mitgliederbetreuung (z.B. die obligatorischen Grillwürstchen zum Anfliegen). Damit kommt man gewöhnlich aus. Jedes dieser "Konten" hat eine eigene Nummer, die in einer Spalte hinter dem Buchungsposten eingetragen wird. Dort kann man dann fehlerfrei filtern.

Grüße
Michael
 

StephanB

Vereinsmitglied
Wo berührt denn die Buchhaltung den Datenschutz? Außer den Namen bei der jährlichen Verbuchung der Mitgliedsbeiträge und der DMFV-Beiträge erscheint dort nichts Personenbezogenes. Die Faktura des DMFV, die tatsächlich auch für meinen Geschmack zu viele personenbezogene Daten enthält (ist aber das Problem des DMFV), kann man nach Prüfung vernichten, es bleibt für die Buchhaltung nur das Blatt mit dem Endbetrag übrig. Wenn man die Daten nachträglich noch mal kontrollieren will/muss, lässt sich das im online Mitgliederportal alles nachsehen.

Zu den Filtern: Das über Filter zu machen, ist nicht so praktisch, weil der gesuchte Begriff 100%ig kongruent mit dem Zelleninhalt sein muss. Ein winziger Schreib- oder Formatierungsfehler schon führt dazu, dass der gesuchte Begriff nicht gefunden wird.
In der richtigen Buchhaltung macht man das auch nicht so, sondern bildet Sachgruppen ("Konten"), in denen zusammengehörende Inhalte zusammengefasst werden. Bei uns z.B. "Platzunterhalt": Darunter wird alles verbucht, was laufende Kosten zum Erhalt und zur Pflege des Platzes betrifft, also auch der Sprit für den Mäher. Im Gegensatz dazu "Investitionen", darunter wird alles verbucht, was nach der Anschaffung dauerhaft und körperlich auf dem Platz verbleibt. Weitere "Konten" sind Mitgliedsbeiträge, DMFV, Spenden, Versicherungen, Geschäftsbedarf (Büro, Porto etc.), Pacht/Gebühren und Mitgliederbetreuung (z.B. die obligatorischen Grillwürstchen zum Anfliegen). Damit kommt man gewöhnlich aus. Jedes dieser "Konten" hat eine eigene Nummer, die in einer Spalte hinter dem Buchungsposten eingetragen wird. Dort kann man dann fehlerfrei filtern.

Grüße
Michael
Michael, vermutlich habe ich mich unklar ausgedrückt, aber ich mache das genauso. In der Spalte "Kategorie" gibt es nur einige wenige Sachgruppen, in die ich die Buchungen einsortiere. Der Filter greift auf die Sachgruppen. :)
Gruß
Stephan
 

Hans Rupp

Vereinsmitglied
Wo berührt denn die Buchhaltung den Datenschutz? Außer den Namen bei der jährlichen Verbuchung der Mitgliedsbeiträge und der DMFV-Beiträge erscheint dort nichts Personenbezogenes.
Art. 2 DSGVO
"Diese Verordnung gilt für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen."

Sobald weitere Daten einem Mitglied zugordnet werden können, ist die DSGVO mit im Spiel.
 

Malmedy

User
Genau, außer dem blanken Nachnamen ist kein weiteres Personenmerkmal in der Buchhaltung nötig. Damit ist zumindest hier die DSGVO raus.
 
Jein.
Wenn du sehr konsequent immer die gleiche Bezeichnung "Benzin" tippst, dann ja. Wenn du aber mal Sprit, mal Diesel, mal Benzin tippst, wird das nie einer gemeinsamen Kategorie "Treibstoff" landen. :D
Gruß
Stephan
Auch Jein ;)

Aus meiner arbeitstäglichen Erfahrung mit solchen Filtern:
Die Auswahl bei so wenigen Buchungen wie in meinem Verein wird nicht unübersichtlich sein. Wenn ich den Filter anwende, werden mir gleich alle Einträge angezeigt, so dass ich dann gleich sehe "Benzin, Penzin, Sprit, Tanken, Beiträge...." und alle für mich nötigen Begriffe, z. B. Benzin+ Penzin + Sprit+ Tanken auswählen kann. Dann werden nur "Benzin, Penzin, Sprit und Tanken" selektiert und mit Endsumme angezeigt.
 

Mario12

User
Hallo, sprechen wir hier noch von einer Excel Tabelle? Als Tipp für Excel. Bei solchen Erfassungsdingen sollte man sich nicht auf Freitextfelder verlassen, die dann verschieden geschrieben werden.
Man kann ich Excel Wertbereiche vorgeben. Dann kann man nur das in die Excel Zelle packen, was über den Wertbereich vorgegeben ist. So kann es zu diesem Problem gar nicht kommen und Filterung/Sortierung funktioniert verlässlicher.

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Viele Grüße
Mario
 

S_a_S

User
Genau, außer dem blanken Nachnamen ist kein weiteres Personenmerkmal in der Buchhaltung nötig. Damit ist zumindest hier die DSGVO raus.
wenn bei einem Namen ein Geldbetrag und ein Datum steht, sind das bereits personenbezogene Daten. Und Kontodaten für eine Überweisung sowieso. Das macht die Sache nicht illegal (weil die Erfassung und Speicherung für die Abwicklung des Vereinsbetriebs notwendig sind*), aber der sorgsame Umgang mit diesen Daten ist dann verpflichtend.
Zum Beispiel, dass diese Daten nach Ende des Kassierstätigkeit auch wieder vom Rechner gelöscht werden - oder das Kassenbuch mit all diesen Daten an den nächsten weitergegeben wird. Und Kopien/Ausdrucke nicht einfach so ins Altpapier wandern.

Grüße Stefan

*Man muss sicher nicht das ganz große Fass aufmachen - und von jedem, der eine Quittung bringt, eine schriftliche Einverständniserklärung zur Speicherung der Daten verlangen
 

Malmedy

User
"wenn bei einem Namen ein Geldbetrag und ein Datum steht, sind das bereits personenbezogene Daten."
Bitte mal einen sachkundigen Juristen fragen! Geldbetrag und Überweisungsdatum sind keine personenbezogen Daten, weil sie keine Individualmerkmale der betreffenden Person sind. Die IBAN könnte dieses Kriterium erfüllen, hat aber in den Buchungsunterlagen nichts verloren.
 

Hans Rupp

Vereinsmitglied
Hmm, anderen Juristen befragt und eine andere Anwort bekommen, z.B. dass wenn aus dem Geldbetrag Rückschlüsse gezogen werden (z.B. aus der Höhe des Verbandsbeitrags welche Versicherung dort besteht) können, es unter die Definition der DSGVO personenbezigenr Daten fällt. 🤔 War aber kurz nach Inkrafttreten und ich weiß nicht, ob sich da eine andere Rechtsauffassung entwickelt hat.
Da https://www.lpsp.de/blog/was-sind-personenbezogene-daten steht es aber nach meiner Interpretation auch noch so.

Sobald ich als Kassenwart entlastet wäre würde ich bei einem kleinen Verein wie beim Fragesteller das notwendige Ausdrucken und alles was ich nicht auf dem Rechner an Daten meiner Mitglieder brauche dieses Zeitraums löschen, dann ahbe ich das prinzip der Datensparsamkeit erfüllt.

Nebeneffekt:
Wenn mir etwas zustößt müssen sich meine Erben nicht damit rumschlagen, ob sie diese Daten löschen können oder müssen. Mandanten erzählen mir immer öfters, dass Inhalte von Rechnern und noch mehr von Cloudspeichern im Erbfall zum Problem werden. 1. Problem ist ranzukommen und wenn das gelungen ist, und 2. Problem was damit gemacht werden muss.
 

jmoors

Vereinsmitglied
Neuen Kassierer sollte es zeitnah geben, denn, es sollte ein 4-Augen-Prinzip herrschen, sonst kommt schnell ein Gefühl der Mauschelei auf.
Dafür gibt es Kassenprüfer, die am Jahresende die Kasse prüfen und der Jahreshauptversammlung die Entlastung des Kassierers und des Vorstandes empfehlen, sofern die Bücher ordentlich geführt und keine Fehlbeträge vorhanden sind.
 
Zwei weitere Fragen zum Thema "Kassiererarbeit im Verein":

  1. Wie handhabt man das am besten, die Kosten z. B. für Pachten zu zahlen?
In meinem Fall sind das ca. 15 Parzellen, ich müßte also 15 Überweisungen schreiben. Zur Not würde das auch über "IBAN-Rechner (hier klicken)" im Internet funktionieren, etwas weniger Aufwand als von Hand aber immer noch viel.

2. Wie zieht man am besten die Mitgliedsbeiträge ein?

Alle Mitglieder haben Einzugsermächtigung erteilt. Aber wie stößt man den Einzug an?


Bisher wurden diese zwei Arbeiten, wie bereits geschrieben, von einem Steuerberater des Kassierers mittels Software erledigt.
Eine Anfrage bei der Bank, wie ich das machen könnte, blieb bisher ohne Antwort, obwohl sich der Sachbearbeiter kundig machen wollte.

Danke schon mal im Voaus.

0Ili
 

jduggen

User
Hi Olli,

die Überweisungen habe ich meist über das Onlinebanking gemacht, das geht mit den dann vorhandenen Vorlagen recht gut und auch schnell. IBAN ist ja mitterweile Standard, der IBAN REchner kann ab und zu mal helfen.

Ja, wir haben von allen Mitgliedern eine Einzugsermächtigung schriftlich auf Papier. Einzug dann über die Access Datenbank in eine Banksoftware (Proficash). Das gabs 1...2...3x im Jahr, es waren knapp 200 Mitglieder.

VG Jörg

(28 Jahren Schatzmeister.... )
 

StephanB

Vereinsmitglied
Dafür gibt es Banking-software zur Installation auf deinem Rechner oder du nutzt das Onlinebanking deiner Bank. In beiden Fällen kommst Du zu Beginn nicht umhin, die Umsätze einmal zu erfassen und dabei gleich auch als "Vorlage" für Folgejahre anzulegen. Ich nutze das Onlinebanking der Bank. Bei größeren Vereinen kann sich Kaufsoftware lohnen, wenn dort Komfortfunktionen drin stecken. (Stapelverarbeitung etc.)
  • Im Falle von Lastschriften (bspw. Mitgliedsbeiträge und Verbandsbeiträge) kannst Du in Folgejahren dann aus den Vorlagen ziehen, diese ggf. minimal anpassen, also aus Mitgliedsbeitrag 2022 wird dann 2023 und absenden. In diesem Zuge kontrolliere ich auch, ob die Kontoverbindung aus der Vorlage noch aktuell ist, lege neue Vorlagen an, schmeiße alte raus....
  • Bei wiederkehrenden Überweisungen (Pacht/Garagenmiete) kann man Daueraufträge anlegen oder analog zu den Lastschriften aus bereits vorhandenen Vorlagen ziehen. Alle anderen Überweisungen erfasse ich im Onlinebanking.
Ganz wesentlich ist auch, sich die Kontoauszüge im Onlinebanking holen zu können.
Gruß
Stephan
 

StephanB

Vereinsmitglied
Das funktioniert nicht und ist im Falle eines eingetragenen Vereins auch so n.m. Dafürhalten nicht zulässig.
Schön wärs allerdings da gebe ich dir Recht.
Gruß
Stephan
 
Hallo,
Ich habe von unserem Steuerberater (Vereinsmitglied) gelernt, dass es für gewisse Daten - auch bestimmte Mitgliederdaten - rein fiskalisch gesehen gewisse Aufbewahrungsfristen gibt. Die können bis zu 10 Jahren betragen, egal ob der Verein jetzt gemeinnützig ist oder nicht. Auch die Größe des Vereins spielt hier keine Rolle. Es spielt auch keine Rolle, ob das ausgetretene Mitglied will, dass seine Daten "sofort" gelöscht werden.
Mit dem einfachen "Ex und Hopp" Datenlöschen sollte man daher vorsichtig sein. Wir wurden in 2014 schon mal vom Finanzamt nach Daten (in diesem Falle 5 Jahre rückwirkend) gefragt wurden.
 
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