Michael, vermutlich habe ich mich unklar ausgedrückt, aber ich mache das genauso. In der Spalte "Kategorie" gibt es nur einige wenige Sachgruppen, in die ich die Buchungen einsortiere. Der Filter greift auf die Sachgruppen.Wo berührt denn die Buchhaltung den Datenschutz? Außer den Namen bei der jährlichen Verbuchung der Mitgliedsbeiträge und der DMFV-Beiträge erscheint dort nichts Personenbezogenes. Die Faktura des DMFV, die tatsächlich auch für meinen Geschmack zu viele personenbezogene Daten enthält (ist aber das Problem des DMFV), kann man nach Prüfung vernichten, es bleibt für die Buchhaltung nur das Blatt mit dem Endbetrag übrig. Wenn man die Daten nachträglich noch mal kontrollieren will/muss, lässt sich das im online Mitgliederportal alles nachsehen.
Zu den Filtern: Das über Filter zu machen, ist nicht so praktisch, weil der gesuchte Begriff 100%ig kongruent mit dem Zelleninhalt sein muss. Ein winziger Schreib- oder Formatierungsfehler schon führt dazu, dass der gesuchte Begriff nicht gefunden wird.
In der richtigen Buchhaltung macht man das auch nicht so, sondern bildet Sachgruppen ("Konten"), in denen zusammengehörende Inhalte zusammengefasst werden. Bei uns z.B. "Platzunterhalt": Darunter wird alles verbucht, was laufende Kosten zum Erhalt und zur Pflege des Platzes betrifft, also auch der Sprit für den Mäher. Im Gegensatz dazu "Investitionen", darunter wird alles verbucht, was nach der Anschaffung dauerhaft und körperlich auf dem Platz verbleibt. Weitere "Konten" sind Mitgliedsbeiträge, DMFV, Spenden, Versicherungen, Geschäftsbedarf (Büro, Porto etc.), Pacht/Gebühren und Mitgliederbetreuung (z.B. die obligatorischen Grillwürstchen zum Anfliegen). Damit kommt man gewöhnlich aus. Jedes dieser "Konten" hat eine eigene Nummer, die in einer Spalte hinter dem Buchungsposten eingetragen wird. Dort kann man dann fehlerfrei filtern.
Grüße
Michael
Art. 2 DSGVOWo berührt denn die Buchhaltung den Datenschutz? Außer den Namen bei der jährlichen Verbuchung der Mitgliedsbeiträge und der DMFV-Beiträge erscheint dort nichts Personenbezogenes.
Auch JeinJein.
Wenn du sehr konsequent immer die gleiche Bezeichnung "Benzin" tippst, dann ja. Wenn du aber mal Sprit, mal Diesel, mal Benzin tippst, wird das nie einer gemeinsamen Kategorie "Treibstoff" landen.
Gruß
Stephan
wenn bei einem Namen ein Geldbetrag und ein Datum steht, sind das bereits personenbezogene Daten. Und Kontodaten für eine Überweisung sowieso. Das macht die Sache nicht illegal (weil die Erfassung und Speicherung für die Abwicklung des Vereinsbetriebs notwendig sind*), aber der sorgsame Umgang mit diesen Daten ist dann verpflichtend.Genau, außer dem blanken Nachnamen ist kein weiteres Personenmerkmal in der Buchhaltung nötig. Damit ist zumindest hier die DSGVO raus.
Dafür gibt es Kassenprüfer, die am Jahresende die Kasse prüfen und der Jahreshauptversammlung die Entlastung des Kassierers und des Vorstandes empfehlen, sofern die Bücher ordentlich geführt und keine Fehlbeträge vorhanden sind.Neuen Kassierer sollte es zeitnah geben, denn, es sollte ein 4-Augen-Prinzip herrschen, sonst kommt schnell ein Gefühl der Mauschelei auf.
Wegen mir nicht. Egal was da irgendwo geregelt wird.Ein Stadtrat hat mir mal was erzählt, dass es für solche miniaturvereine vereinfachte Regularien gibt. Soll ich mal nachfragen? Oder ist das eh bekannt?