Wie regelt euer Verein FPVler mit optimierter Sendeleistung ?

damit will er sagen, dass Vereinsflieger woanders Gast sind. Natürlich weiss jeder Vereinsflieger aus seiner jahrelangen Erfahrung, dass Gäste aus anderen Vereinen sich völlig anders verhalten als Wildflieger-Gäste. Dem widersprechen grundsätzlich nur Leute ohne Vereinserfahrung.

Ist hier aber eigentlich nicht das Thema...
Nur dadurch, dass FPV-ler oft Gäste sind. Aus meiner Sicht völlig unnötig, da man keinen Platz bräucht.

Stefan
 
Der Flugleiter übt das Hausrecht aus.

Zur Frage des Themenstarters: Wenn (inklusive mir) kein Beobachter zur Verfügung steht oder Du eine Anlage ausserhalb der gesetzlichen Regelung betreibst (oder ich das auch nur vermute oder befürchte) würd ich Dich als Flugleiter nicht fliegen lassen (schon Haftungsmäßig aus Eigeninteresse)!

Maik, erklär doch mal "Haftungsmäßig aus Eigeninteresse"...
Der Steuerer ist verantwortlich für sein Modell, sonst niemand.
Bei kommerziellen Modellflug-Veranstaltungen mag das anders sein,
im Vereinsbetrieb mit Gastfliegern...wo soll da der Flugleiter warum wofür haften?

Gruss
Axel
 

nuri_e

User
damit will er sagen, dass Vereinsflieger woanders Gast sind. Natürlich weiss jeder Vereinsflieger aus seiner jahrelangen Erfahrung, dass Gäste aus anderen Vereinen sich völlig anders verhalten als Wildflieger-Gäste. Dem widersprechen grundsätzlich nur Leute ohne Vereinserfahrung.

is das versteckte ironie order wirklich dein ernst?
 
Maik, erklär doch mal "Haftungsmäßig aus Eigeninteresse"...
Der Steuerer ist verantwortlich für sein Modell, sonst niemand.
Bei kommerziellen Modellflug-Veranstaltungen mag das anders sein,
im Vereinsbetrieb mit Gastfliegern...wo soll da der Flugleiter warum wofür haften?

Also wo soll man da mit erklären anfangen wenn noch in Frage gestellt wird dass man für nicht eingehaltene Vorgaben gerade stehen muss?
Da fehlt dann doch jegliche Grundlage, oder?
Du bist allen Ernstes der Meinung, dass wenn ein Modell z.B. ohne den versicherungstechnisch vorgeschriebenen 2.Mann betrieben wird das alleine Sache des Piloten ist?
Der Flugleiter, der weiß wie das zu händeln ist und "wegsieht" würde nicht belangt?

Das macht auch keinen Unterschied ob es eine Vereinsveranstaltung oder eine "kommerzielle" Veranstaltung ist.
 

MaikG

User
Maik, erklär doch mal "Haftungsmäßig aus Eigeninteresse"...
Der Steuerer ist verantwortlich für sein Modell, sonst niemand.
Bei kommerziellen Modellflug-Veranstaltungen mag das anders sein,
im Vereinsbetrieb mit Gastfliegern...wo soll da der Flugleiter warum wofür haften?

Gruss
Axel

Da müsste man bei Dir anscheinend wirklich bei Adam und Eva anfangen und ich habe keine Lust Deine mangelnde Eigeninitiative durch unnötige Erklärungen auszugleichen. Martin hat hat Dir da schon einige Hinweise gegeben, von wo aus Du Deine Recherchen starten kannst. Darüber hinaus kann ich Dir das Flugleiterseminar von RA Sonnenschein empfehlen, der wird dann auch dafür bezahlt...
 
Da müsste man bei Dir anscheinend wirklich bei Adam und Eva anfangen und ich habe keine Lust Deine mangelnde Eigeninitiative durch unnötige Erklärungen auszugleichen. Martin hat hat Dir da schon einige Hinweise gegeben, von wo aus Du Deine Recherchen starten kannst. Darüber hinaus kann ich Dir das Flugleiterseminar von RA Sonnenschein empfehlen, der wird dann auch dafür bezahlt...

@Maik und Martin: ich habe keine Ahnung, warum Ihr mich so angeht. Ich habe lediglich eine Frage gestellt...und diese wurde nicht beantwortet.
Statt dessen treibt Ihr die Sau mal wieder durchs Dorf.

Offensichtlich habt Ihr bei der DMFV-Flugleiterschulung von Carl Sonnenschein, im Gegensatz zu mir, nicht gut zugehört und/oder geschlafen, so Ihr denn überhaupt daran teilgenommen habt. :eek:

Ich erkläre Euch das aber gerne in einfachen, allgemeinverständlichen Worten und will dafür auch kein Geld:

Der Flugleiter im Vereinsbetrieb organisiert, koordiniert und beaufsichtigt den Flugbetrieb in dem Fall, in dem ein Flugleiter lt. FBO notwendig ist.

Er ist nicht dazu verpflichtet, ein Alkoholpegel-Messgerät sowie eine Waage zur Gewichtskontrolle des Flugmodells vorzuhalten, sämtliche in Europa zum Modellflugbetrieb erlassenen Gesetze und Richtlinien zu kennen sowie die technischen Spezifikationen aller Sender-Hersteller auswendig zu lernen.

Er ist Erfüllungsgehilfe des Vereins, hat das Hausrecht und achtet darauf, dass bei Flugleiter-pflichtigem Flugbetrieb die AE und FBO eingehalten werden und ein sicherer Flugbetrieb möglich ist.

Er haftet privatrechtlich nur für Schäden, die durch sein vorsätzliches und/oder grob fahrlässiges Verhalten ermöglicht wurden.

Dazu würde z.B. gehören, wenn er einem 25Jährigen Heli-Piloten, der sich gerade einen Joint geraucht hat und der Flugleiter das mitgekommen hat, den Start des Modells erlauben würde.

Genauso wie bei dem 78Jährigem Flächen-Piloten mit einer 3m Katana, der beim Grillen, schon lallend vom vielen Alkohol, aufgefallen ist und nun unbedingt sein Modell noch fliegen möchte und der Flugleiter das aus alter Freundschaft zuläßt.

Oder er geht auf die Toilette und sagt niemandem Bescheid, also kein Flugleiter anwesend, prompt starten 2 weitere Piloten, die noch nicht hätten starten dürfen, weil der Luftraum schon überfüllt ist und es rappelt mächtig und es gibt Tote.

Warum der Modellflug-Pilot, ob Vereinsmitglied oder Gastflieger, der aber i.d.R. über die Gastfluggebühr eine Eintages-Mitgliedschaft im Verein erwirbt und dann dem "normalen" Vereinsmitglied gleichgestellt ist, selber verantwortlich ist?

Das ist ganz einfach zu beantworten.

Mein Sohn ist Mitglied in drei Modellflugvereinen.

Bei allen Vereinen steht in der Flugbetriebsordnung, dass zumindest bei nur einem Modell in der Luft kein Flugleiter benötigt wird.
Wer ist, wenn nur ein Modell in der Luft ist, für die Einhaltung aller gesetzlichen Regelungen, AE, FBO...verantwortlich?
Richtig: Der Modellflug-Pilot und sonst niemand.

Warum sollte nun plötzlich bei Flugbetrieb mit z.B. 2 Modellen der Flugleiter dafür verantwortlich sein, ob Pilot 1 seinen FPV-Sekundanten dabei hat oder nicht?

Viele Grüße
Axel

@ Rudi: frag doch mal rubberduck an, der fliegt fpv und ist im gleichen Verein wie mein Sohn, wie das da tatsächlich gehandhabt wird.
So weit ich weiß, ist fpv, auch alleine, ok, solange die Belange der anderen Piloten und deren Sicherheit gewährleistet sind.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie ein Verein das FPV Fliegen handhabt ist jedem Verein selbst überlassen.
Hier im Thread geht's um FPV mit optimierter Leistung, ich verstehe das so, nicht Regelkonform.
Das wird jeder Verein dem seine AE wichtig ist verbieten.
Jedes Vereinsmitglied hat Hausrecht, da brauche ich keinen Flugleiter um Regel widriges Fliegen zu verbieten.
Wenn ein Flugleiter vorgeschrieben ist , geht er dann auch in die Verantwortung.
Ich habe hier das Gefühl das für manche Regeln und Anordnungen nur für die Dummen gemacht wurden.
Sicher ist jeder Pilot für sich verantwortlich wenn er alleine fliegt, in dem Moment wo ein Flugleiter vor Ort ist, kann der
mit in die Verantwortung genommen werden.
 

kreidler

User
Warum sollte nun plötzlich bei Flugbetrieb mit z.B. 2 Modellen der Flugleiter dafür verantwortlich sein, ob Pilot 1 seinen FPV-Sekundanten dabei hat oder nicht?
....
@ Rudi: frag doch mal rubberduck an, der fliegt fpv und ist im gleichen Verein wie mein Sohn, wie das da tatsächlich gehandhabt wird.
So weit ich weiß, ist fpv, auch alleine, ok, solange die Belange der anderen Piloten und deren Sicherheit gewährleistet sind.

Es gibt in fast jeder Aufstiegserlaubnis den Passus, dass Modelle vom Steuerer beobachtet werden können. In mehr oder weniger jeder FBO steht dieser Wortlaut so oder ähnlich drin. Dazu gibt es noch Hinweise aus diversen Quellen, dass Ferngläser oder andere Hilfsmittel nicht im Sinne des Erfinders sind. Eine Videobrille zählt mit ziemlicher Sicherheit auch zum Teufelswerk.:D Somit hat im Normalfall der Flugleiter dafür zu sorgen, dass der Handlanger daneben steht oder wenn kein Leiter aktiv ist muss der Pilot halt selbst dafür sorgen.

Gruß Matthias

Off-Topic: Die Fragestellung des TO war doch: Wie geht ihr mit zu hoher Videosendeleistung um oder habe ich etwas übersehen?
 

MaikG

User
@Maik und Martin: ich habe keine Ahnung, warum Ihr mich so angeht. Ich habe lediglich eine Frage gestellt...und diese wurde nicht beantwortet.
Statt dessen treibt Ihr die Sau mal wieder durchs Dorf.

Offensichtlich habt Ihr bei der DMFV-Flugleiterschulung von Carl Sonnenschein, im Gegensatz zu mir, nicht gut zugehört und/oder geschlafen, so Ihr denn überhaupt daran teilgenommen habt. :eek:

Ich erkläre Euch das aber gerne in einfachen, allgemeinverständlichen Worten und will dafür auch kein Geld:

Der Flugleiter im Vereinsbetrieb organisiert, koordiniert und beaufsichtigt den Flugbetrieb in dem Fall, in dem ein Flugleiter lt. FBO notwendig ist.

Er ist nicht dazu verpflichtet, ein Alkoholpegel-Messgerät sowie eine Waage zur Gewichtskontrolle des Flugmodells vorzuhalten, sämtliche in Europa zum Modellflugbetrieb erlassenen Gesetze und Richtlinien zu kennen sowie die technischen Spezifikationen aller Sender-Hersteller auswendig zu lernen.

Er ist Erfüllungsgehilfe des Vereins, hat das Hausrecht und achtet darauf, dass bei Flugleiter-pflichtigem Flugbetrieb die AE und FBO eingehalten werden und ein sicherer Flugbetrieb möglich ist.

Er haftet privatrechtlich nur für Schäden, die durch sein vorsätzliches und/oder grob fahrlässiges Verhalten ermöglicht wurden.

Dazu würde z.B. gehören, wenn er einem 25Jährigen Heli-Piloten, der sich gerade einen Joint geraucht hat und der Flugleiter das mitgekommen hat, den Start des Modells erlauben würde.

Genauso wie bei dem 78Jährigem Flächen-Piloten mit einer 3m Katana, der beim Grillen, schon lallend vom vielen Alkohol, aufgefallen ist und nun unbedingt sein Modell noch fliegen möchte und der Flugleiter das aus alter Freundschaft zuläßt.

Oder er geht auf die Toilette und sagt niemandem Bescheid, also kein Flugleiter anwesend, prompt starten 2 weitere Piloten, die noch nicht hätten starten dürfen, weil der Luftraum schon überfüllt ist und es rappelt mächtig und es gibt Tote.

Warum der Modellflug-Pilot, ob Vereinsmitglied oder Gastflieger, der aber i.d.R. über die Gastfluggebühr eine Eintages-Mitgliedschaft im Verein erwirbt und dann dem "normalen" Vereinsmitglied gleichgestellt ist, selber verantwortlich ist?

Das ist ganz einfach zu beantworten.

Mein Sohn ist Mitglied in drei Modellflugvereinen.

Bei allen Vereinen steht in der Flugbetriebsordnung, dass zumindest bei nur einem Modell in der Luft kein Flugleiter benötigt wird.
Wer ist, wenn nur ein Modell in der Luft ist, für die Einhaltung aller gesetzlichen Regelungen, AE, FBO...verantwortlich?
Richtig: Der Modellflug-Pilot und sonst niemand.

Warum sollte nun plötzlich bei Flugbetrieb mit z.B. 2 Modellen der Flugleiter dafür verantwortlich sein, ob Pilot 1 seinen FPV-Sekundanten dabei hat oder nicht?

Viele Grüße
Axel

@ Rudi: frag doch mal rubberduck an, der fliegt fpv und ist im gleichen Verein wie mein Sohn, wie das da tatsächlich gehandhabt wird.
So weit ich weiß, ist fpv, auch alleine, ok, solange die Belange der anderen Piloten und deren Sicherheit gewährleistet sind.

Ja, wenn man bei Seminaren nur hört, was man hören will, könnte man zu solch Schlüßen kommen.

Also in meinen Seminarbegleitenden Unterlagen steht in 8.a das dem Fluhleiter die Verkehrssicherungspflicht obliegt.
Die Legaldefinition hierzu:
Derjenige, der eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, hat die Pflicht, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um Schäden anderer zu verhindern.
Das Unterlassen führt zu Schadensersatzansprüchen nach 823ff BGB..

Soviel zu der Haftung. Zum FPV gab es am 07.03.2013 ein Treffen des DMFV und des Bundesverkehrsministeriums. Nach diesem Treffen verlautete das BMVBS folgendes:
Der Betrieb von Flugmodellen mit Videobrille stellt aus Sicht des BMVBS grundsätzlich dann keine Gefahr dar, wenn

der verantwortliche Steuerer das Flugmodell in Sichtweite betreibt und somit jederzeit die Gewalt über die Steuerung innehat bzw. übernehmen kann, und
eine zusätzliche Person
mittels einer zweiten Fernsteuerung (z. B. eine Lehrer-Schüler-Verbindung) und Videobrille das Flugmodell mitsteuert.
Dabei ist diese zweite Person kein „Steuerer“ im Sinne der luftverkehrsrechtlichen Vorschriften; diese Verantwortung verbleibt vielmehr bei dem „ersten“ Steuerer. Eine Änderung der geltenden Rechtslage wird vor diesem Hintergrund nicht für erforderlich gehalten.


Ach und ich kann Dir aus dem Stehgreif mindestens 10 Vereine im 50km Umkreis Stuttgart aufzählen, bei dem der Flugbetrieb NUR mit Flugleiter gestattet ist (selbst bei einem Modell).
 
also das habe ich tatsächlich noch nirgends so gelesen. Wie soll letzteres denn gehen?

(Verstehe aber auch nicht, warum es hier so aggressiv zu geht.)

Stefan

Hallo Stefan,
das hast Du beim zitieren etwas aus dem P.S.-Zusammenhang gerissen.
Gemeint war, frag mal rubberduck (hier im Forum), ... mit o.k. meinte ich...am Platz wird es m.W. toleriert.
Viele Grüße
Axel
 
Ach so, Du meinst gelebte Praxis. Aber was willst Du denn dazu hier hören? Ich glaube kaum, dass da jemand schriftlich das Geständnis ablegen bzw. die Absolution erteilen wird.
 
Ja, wenn man bei Seminaren nur hört, was man hören will, könnte man zu solch Schlüßen kommen.

Also in meinen Seminarbegleitenden Unterlagen steht in 8.a das dem Fluhleiter die Verkehrssicherungspflicht obliegt.
Die Legaldefinition hierzu:
Das Unterlassen führt zu Schadensersatzansprüchen nach 823ff BGB..

Soviel zu der Haftung. Zum FPV gab es am 07.03.2013 ein Treffen des DMFV und des Bundesverkehrsministeriums. Nach diesem Treffen verlautete das BMVBS folgendes:



Ach und ich kann Dir aus dem Stehgreif mindestens 10 Vereine im 50km Umkreis Stuttgart aufzählen, bei dem der Flugbetrieb NUR mit Flugleiter gestattet ist (selbst bei einem Modell).

Hallo Maik,

Nettes BlaBlub...und es ist vollkommen unwichtig, ob in Stuttgart ein Sack Reis umfällt. :)

Aber mach mal den Erklärbär...es benötigt dann im 50 km Umkreis Stuttgart bei mindestens 10 Vereinen immer mindestens 2 Personen am Platz, damit man dort fliegen darf? Ein Flugleiter, und einen Piloten, den der Flugleiter dann flugleitet???

Wenn der eventuelle Flugleiter, der ja eigentlich Modellflug-Pilot ist, als erster am Platz ist, muss der wirklich so lange mit einem Start warten, bis ein zweiter Modellflug-Pilot auch am Platz ist, damit der zweite Pilot den ersten Piloten flugleitet...? :D
Glaube ich Dir nicht.
Gib doch mal die Links zu den von Dir gemeinten Vereins-Homepages...

Gruss
Axel
 
Axel, Du hast eine interessante Haltung gegenüber Regeln. Das ist allgemein nicht so üblich.

Und selbst wenn es da noch ein paar andere gibt. Die würden das doch niemals schreiben. So irre kann man doch gar nicht sein.

Stefan
 
Hi Olaf

Das ist ja das Problem.
Es gibt Leute für die Regeln nicht gelten, sonst wären sie wahrscheinlich auch in einem Verein.:(:(:(

wurde beantwortet mit
Tschuldigung, dass ist jetzt ein bisschen sehr einfach mal alles verwurstet.
Gastflieger bin ich schon, wenn wir vom Verein aus zu Flugtagen zu anderen Vereinen gehen. Nur mal so.

Antwort 1
Dein Problem ist das du Tatsachen nicht akzeptieren willst:eek::eek:
zu nuri_E
und Frage 2
Was willst du den damit sagen ???:confused::confused:
in meine Richtung.

Ist eigentlich ganz einfach: Woher kommt die Mehrzahl der Gastflieger? Von den vereinslosen "Wildfliegern"?
Ich kenne eine Handvoll Wildflieger - echte Wildflieger. Die kenne ich aber nicht als Gastflieger.
Und ich kenne hunderte von Vereinsmitgliedern. Viele als Gastflieger. Viele davon sehr diszipliniert und sachkundig.
Sehr wenige, dann auch nur einmalig, als beratungsresistente Ein-Mal-und-nie-wieder-Gäste.

Aber ganz kurz und damit ganz einfach zu verstehen: (fast) alle Gastflieger sind Vereinsmitglieder. Reicht es jetzt?
Fahr einfach mal den Kamm runter und mach eine Smiley-Diät.
Die hast zu viele Probleme, die ich nicht nachvollziehen kann.

Für FPV gibt es Regeln. Die können ausgelegt werden. Dem Verein ist die Handhabung der Regeln mit Sicherheit nicht freigestellt.
Es gibt einen nutzbaren Spielraum, eine freigestellte und damit regelfreie Zone nicht.
Für die Einhaltung ist jemand verantwortlich - das ist mit Sicherheit bei mehren Piloten nicht nur und ausschliesslich der einzelne Steuernde selbst.

Deswegen noch mal: Flugleiter - der Rest hält einfach die Hacken still.
Wenn durch Glückes Geschicke kein Flugleiter gebraucht wird - umso besser.
Dann muss sich der Einzelne aber auch Sachkundig machen.
Das scheint ja schon für Seminarteilnehmer Flugleiter nicht möglich zu sein.

Deswegen bin ich nur bei sehr gut bekannten Vereinen Gastflieger - man kennt dann die Spacken und der Flieger bleibt eingepackt.

Ach ja: FPV-Flieger haben wir auch. Mit Coptern, mit Race-coptern, mit Heli und mit Flächenfliegern. Sollte reichen.
 
Hi Stefan,

hm, nö, meine Meinung zu Regeln ist nicht interessant. Maik hat da sicherlich etwas falsch verstanden, oder die FBO der Vereine ist unklar beschrieben.

Im Allgemeinen gilt, in den Flugbetriebsordnungen der Modellflugvereine, die ich kenne, dass, wenn z.B. nur ein einziges Modell in der Luft ist,
kein FLUGBETRIEB herrscht und somit auch kein Flugleiter vorausgesetzt wird. Somit ist der Pilot eigenverantwortlich wie immer unterwegs...
Kommt ein zweites Modell dazu, herrscht FLUGBETRIEB und es wird auch zwingend ein FLUGLEITER benötigt und da greifen auch die Verantwortlichkeiten des Flugleiters.

Thats all.
Gruss
Axel
 
Das mag schon sein, aber schon die Eingangsfrage zielt auf den Umgang mit Situationen außerhalb des Regelwerks. Ich bleibe dabei. Du kannst hier nicht viel erwarten. Meine Erfahrung ist, dass auf Flugplätzen das Regelwerk recht strikt befolgt wird. Vor allem, wenn es um nachweisbare Dinge geht. Der Grund ist doch einfach. Vom Regelbruch profitiert der einzelne, die möglichen Konsequenzen tragen alle. Hier setzt einfach das korrigierende Kollektiv ein.

Stefan
 

MaikG

User
Hallo Maik,

Nettes BlaBlub...und es ist vollkommen unwichtig, ob in Stuttgart ein Sack Reis umfällt. :)

Aber mach mal den Erklärbär...es benötigt dann im 50 km Umkreis Stuttgart bei mindestens 10 Vereinen immer mindestens 2 Personen am Platz, damit man dort fliegen darf? Ein Flugleiter, und einen Piloten, den der Flugleiter dann flugleitet???

Wenn der eventuelle Flugleiter, der ja eigentlich Modellflug-Pilot ist, als erster am Platz ist, muss der wirklich so lange mit einem Start warten, bis ein zweiter Modellflug-Pilot auch am Platz ist, damit der zweite Pilot den ersten Piloten flugleitet...? :D
Glaube ich Dir nicht.
Gib doch mal die Links zu den von Dir gemeinten Vereins-Homepages...

Gruss
Axel

Die wenigsten Vereine in der Region haben Ihre Flugplatzordnung online. Aber hier mal ein Beispiel:
Sinsheim Punkt 1.1.4

Das ist hier (und auch in manch anderen Regionen) eine übliche Auflage bei Erteilung der AE
 
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