@Maik und Martin: ich habe keine Ahnung, warum Ihr mich so angeht. Ich habe lediglich eine Frage gestellt...und diese wurde nicht beantwortet.
Statt dessen treibt Ihr die Sau mal wieder durchs Dorf.
Offensichtlich habt Ihr bei der DMFV-Flugleiterschulung von Carl Sonnenschein, im Gegensatz zu mir, nicht gut zugehört und/oder geschlafen, so Ihr denn überhaupt daran teilgenommen habt.
Ich erkläre Euch das aber gerne in einfachen, allgemeinverständlichen Worten und will dafür auch kein Geld:
Der Flugleiter im Vereinsbetrieb organisiert, koordiniert und beaufsichtigt den Flugbetrieb in dem Fall, in dem ein Flugleiter lt. FBO notwendig ist.
Er ist nicht dazu verpflichtet, ein Alkoholpegel-Messgerät sowie eine Waage zur Gewichtskontrolle des Flugmodells vorzuhalten, sämtliche in Europa zum Modellflugbetrieb erlassenen Gesetze und Richtlinien zu kennen sowie die technischen Spezifikationen aller Sender-Hersteller auswendig zu lernen.
Er ist Erfüllungsgehilfe des Vereins, hat das Hausrecht und achtet darauf, dass bei Flugleiter-pflichtigem Flugbetrieb die AE und FBO eingehalten werden und ein sicherer Flugbetrieb möglich ist.
Er haftet privatrechtlich nur für Schäden, die durch sein vorsätzliches und/oder grob fahrlässiges Verhalten ermöglicht wurden.
Dazu würde z.B. gehören, wenn er einem 25Jährigen Heli-Piloten, der sich gerade einen Joint geraucht hat und der Flugleiter das mitgekommen hat, den Start des Modells erlauben würde.
Genauso wie bei dem 78Jährigem Flächen-Piloten mit einer 3m Katana, der beim Grillen, schon lallend vom vielen Alkohol, aufgefallen ist und nun unbedingt sein Modell noch fliegen möchte und der Flugleiter das aus alter Freundschaft zuläßt.
Oder er geht auf die Toilette und sagt niemandem Bescheid, also kein Flugleiter anwesend, prompt starten 2 weitere Piloten, die noch nicht hätten starten dürfen, weil der Luftraum schon überfüllt ist und es rappelt mächtig und es gibt Tote.
Warum der Modellflug-Pilot, ob Vereinsmitglied oder Gastflieger, der aber i.d.R. über die Gastfluggebühr eine Eintages-Mitgliedschaft im Verein erwirbt und dann dem "normalen" Vereinsmitglied gleichgestellt ist, selber verantwortlich ist?
Das ist ganz einfach zu beantworten.
Mein Sohn ist Mitglied in drei Modellflugvereinen.
Bei allen Vereinen steht in der Flugbetriebsordnung, dass zumindest bei nur einem Modell in der Luft kein Flugleiter benötigt wird.
Wer ist, wenn nur ein Modell in der Luft ist, für die Einhaltung aller gesetzlichen Regelungen, AE, FBO...verantwortlich?
Richtig: Der Modellflug-Pilot und sonst niemand.
Warum sollte nun plötzlich bei Flugbetrieb mit z.B. 2 Modellen der Flugleiter dafür verantwortlich sein, ob Pilot 1 seinen FPV-Sekundanten dabei hat oder nicht?
Viele Grüße
Axel
@ Rudi: frag doch mal rubberduck an, der fliegt fpv und ist im gleichen Verein wie mein Sohn, wie das da tatsächlich gehandhabt wird.
So weit ich weiß, ist fpv, auch alleine, ok, solange die Belange der anderen Piloten und deren Sicherheit gewährleistet sind.