Windkraftanlage

Naja, da möcht ich zur Antennenrichtung noch was los werden:
Seit uns der Dipl. Ing. dieses mit der Reflektion gesagt hat, funktioniert das Fliegen super. Sollte er uns einen BÄREN aufgebunden haben, ist es auch gut, da er wirkt.Da von unseren ca. 40 Mitgliedern keiner eine diesbezügliche Ausbildung hat, konnten wir das auch nicht prüfen.
Es gibt sicher auch bei Dipl.Ing. gut und noch bessere Vertreter ihrer Zunft.
Achja, es kommen auch bei Sachverständigen die ger. beeidet sind , vollkommen verschiedene Aussagen zustande.
Wir sehen das nicht so ENG und freuen uns das der sogenannte >Doktorefekt< bei uns wirkt!
So, jetzt gehe ich in den Bastelkeller um den Pylonflieger für das E-Mastumrunden fertigzustellen.
mfg
werner
 

Gast_2222

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Tach Ufisch, na denn denk ich mal so:
Original erstellt von ufisch:
Die Befürchtungen gehen ja auch mehr in Richtung Störungen als in Richtung kleingehackte Modelle.
Ich glaub, das Wichtigste ist zu beobachten, wie sich die Strömung verhält, wenn die Windmühle in Luv von Euch steht. Denn dann erwarte ich ziemliche Turbulenz besonders bei stabilen Wetterlagen und kräftigem Wind, die Ihr vielleicht nicht gewohnt seid.

Alles Andere, bes. die Funkgeschichte und noch viel mehr die "Hammerthermik", halte ich für naja halt eben...

Gruss, Wolfgang
 
hoi.

an alle windkraft - geschädigten:

jammert nicht, sondern erkennt an, dass ihr versäumt habt, die nutzung eures fluggeländes mit allen damit verbundenen rechten ( und pflichten )rechtzeitig dauerhaft zu sichern.

fragt mal den betreiber der windkraftanlage oder das örtliche bauamt oder landratsamt wie man das macht:
der betreiber der windkraftanlage hat bei diesen ämtern einen bauantrag eingereicht und hat den todsicher auch genehmigt bekommen.
somit hat der unwiderruflich rechtssicherheit für den dauerhaften betrieb seiner anlage.

jammert nicht, sondern erkennt an, dass ihr es genauso machen müsst.

erkennt, dass ihr die gleichen rechte habt wie ein WKA-betreiber, die errichtung und nutzung einer anlage / eines modellfluggeländes zu sichern.

erkennt an, dass eure "genehmigungen" ( sofern sie denn vorliegen ) lediglich den flugbetrieb betreffen und widerruflich sind.

also seht zu, dass ihr für eure fluggelände eine baugenehmigung bekommt.

schreibt euren DAeC oder DMFV an und fordert unterstützung an. macht den verbänden klar, dass das heute übliche genehmigungsverfahren unzureichend sind ( aufstiegserlaubis etc. )

lasst euch also nicht weiter verkackeiern.
gruss,

manfred
 
Hallo Manfred,

bereits vor ein paar Wochen habe ich auf der Website vom DMFV genau das selbe gepostet wie hier.
Schau mal rauf auf die HP des DMFV, das steht nicht eine Antwort zu dem Thema drin.
Beiträge "0"
Ich gehe davon aus das auch die Herschaften vom DMFV ihre HP gelegentlich lesen, mein Fred ist ihnen sicherlich auch aufgefallen.
Soviel zum DMFV.

Baugenehmigung werden nur in Ausnahmefällen an Modellflugvereine vergeben und sind häufig an die Aufstiegserlaubniss gebunden.
Ist die Aufstiegserlaubnis, aus welchen Grund auch immmer, weg, kannst Du den Rest auch knicken.
Wären wir ein Ortüblicher Fußballverein gäbe es diese Probleme nicht.
Des weiteren haben wir vor ein paar Jahren den Bebauungsplan des Kreises gesehen und da waren bereits WKA eingezeichent, nur eben nicht so Nah an unserem Gelände.
Mit anderen Worten, man kann jetzt sowieso nichts mehr dagegen tun und muß mit der WKA leben.
Da wir am meisten Ost oder Westwind haben kommen wir also weder ins Luv noch ins Lee der WKA.
Wir wollten einfach nur wissen, ob und zu welchen Störungen es kommen kann, das wurde hinreichent erläutert und hat mit Jammern nichts zu tun.

Gruß Karsten
 
hallo karsten.

auch ich habe bei DMFV und DAeC zum thema anfragen gestartet. antwort ebenfalls null.

was mich nervt, ist die untätigkeit der verbände.

der heute einzige übliche weg, unsere belange zu schützen, ist die erteilung einer aufstiegsgenehmigung.
das ist aber der FALSCHE WEG:
die aufstiegsgenehmigung regelt alleinig luftrechtliche belange.
in die aufstiegsgenehmigung noch dies und das reinzupacken, was eigentlich im rahmen der bauleitplanung und der baugenehmigungsplanung geregelt gehört, ist deswegen falsch, weil keine bindungswirkung gegenüber dritten vorhanden ist.
ausserdem ist die aufstiegserlaubnis meisst zeitlich befristet und kann aus "wichtigen" gründen jederzeit entzogen werden.
bei kollision unserer interessen mit denen finanzkräftiger dritter mitsamt ihrer lobby, z.b. den WKA - betreibern, sehen wir meisst alt aus. aber gerade dann bin ich auf den schutz meiner belange angewiesen. die aufstiegsgenehmingung schützt mich also gerade dann nicht, wenn´s drauf ankommt.

das muss aber nicht sein:
was wir brauchen, ist die ausweisung unserer fluggelände in den bebauungsplänen ( 1. schritt ).
hier gilt:
wer zuerst kommt, mahlt zuerst.
ist mein gesamtes fluggelände im bebauungsplan ausgewiesen, wird an gleicher stelle NIEMALS eine WKA genehmigt werden.
bis hierher haben wir rechtssicherheit.
allerding kann die behörde einen bebauungsplan jederzeit ändern ( z.b. auf druck der diversen lobbyisten ).
deshalb brauchen wir noch eine baugenehmigung für unseren modellflugplatz ( 2. schritt ).
die wird meisst problemlos erteilt, denn der bebauungsplan weist das nötige baurecht hierfür aus.
hier gilt:
eine erteilte baugenehmigung ist nach errichtung des bauwerkes ( modellflugplatz ) für alle zeiten unwiderruflich vorhanden. dies gilt auch immer für die nutzung der anlage. allerdings wird das eigentliche fliegen nur durch das luftrecht geklärt.
deshalb brauchen wir die aufstiegsgenehmigung ( 3. schritt )

ab hier hast du umfassenden schutz deiner rechte und wirst in 100 jahren noch auf deinem platz fliegen können.

was mich ebenfalls nervt ist die allgemeine ohnmacht unserer modellfliegerkollegen.
hier wird nur gejammert ( nicht böse, und schon gar nicht persönlich gemeint! ).
keiner hat ideen, wie es besser gehen kann, keiner tritt unseren verbänden mal herzlich in den A..rm.
auch der tenor dieses beitrages ist, "wir können halt nix machen und fliegen ab sofort woanders".

nix für ungut,

manfred
 
Hallo Manfred,

ich stimme Dir zu, wenn ich Eigentümer des Geländes bin. Da aber Modellfluggelände in der Regel gepachtet sind, ist spätestens mit Ablauf des Pachtvertrages alles zu Ende, wenn der Eigentümer andere Interessen verfolgt. ;) Ob er vorher Deinen Überlegungen folgt, ist fraglich.

Be a Tiger, fly safe!

Grüße von
DoubleWhiskey
 
hallo werner.

du hast natürlich recht.
man sollte die rechnung nicht ohne den wirt machen...

da hilft nur:

gelände kaufen ;) oder

pachtvertrag mit dem grundstückseigentümer mit ausreichender laufzeit ( 10 , 20, 30 jahre ) machen, zusätzlich einseitige ausstiegsklausel für den pächter vereinbaren.

ich weiss, alles theorie für uns modellflieger.
aber alles gängige praxis für WKA - betreiber, golfplatzbetreiber etc.
die sichern sich auf allen ebenen professionell ab, bevor die wegen unzureichender rechtssicherheit millionen teuros in den sand setzen.

ich fürchte, es geht nur so, wenn wir uns nicht regelmässig verars..en lassen wollen.

gruss, manfred

[ 05. Dezember 2003, 18:45: Beitrag editiert von: manfred walter ]
 
Hallo Manfred und Werner,

was wollt Ihr dagegen tun wenn die Verpächter sagen, das sie nur noch einer jährlichen Verlängerung zustimmen.
So schlau sind wir auch, das wir das Gelände gern unser Eigen nenne würden. Es ist Leider so, unsere 5.ha sind sogenannte Splitterflächen und gehören somit vier verschiedenen Pächtern.
Drei wollen verkaufen und der letzte denkt er bekommt eine Million wenn es als Bauland ausgeschrieben wird und das in einem Landschaftsschutzgebiet. Ich lach mich tot.
Aber wie auch immer, ich war heute auf unserem Platz um zu sehn was sich an diesem besagten Funderment tut.
Und jetzt haltet Euch fest.
Keine 0,6 KW Anlage wird aufgestellt, nee, noch viel schlimmer.
Eine TW 1,5ls kommt bis Weihnachten dahin und ans Netz.
Ihr wisst nicht was eine TW 1,5ls ist, ich bis vor kurzen auch nicht.
Es handelt sich um eine 1,5 MW Anlage, die Maße:
Turm bis zur Roorspitze, 100 Meter.
Der Rotor selber hat einen Durchmesser von 77 Meter.
Und jetzt kommt es.
Über 100 Meter Höhe, incl Rotor bedarf es einer Genehmigung der Luftfahrtbehörde.
Genau da liegt der Hund begraben, beim Plan-Feststellungsverfahren hätte man spätestens da auf uns aufmeksam werden MÜSSEN da wir schon seit über 8 Jahren als ansässiger Modellflugverein eigetragen sind.
Aber nix iss passiert.
Nun werden wir sehn wie es weitergeht, ich halte Euch auf den laufenden.
Wer will kann sich denn ganzen Krämpel ja mal anschauen. http://mbbf-owi.de
Klicht mal auf News, Danke

Gruß Karsten, der nicht jammert sondern kämpfen wird.

[ 05. Dezember 2003, 19:47: Beitrag editiert von: Karsten ]
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hallo Manfred,

bei dem Bau einer Windkraftanlage handelt es sich um ein s.g. " "privilegiertes Bauvorhaben" ", vgl. Mobilfunkantennen. I.d.R. dürfte das bei unseren Modellflugplätzen nicht der Fall sein.

Welche rechtlichen Ableitungen aus dieser Tatsache entstehen, kann ich nur vermuten. Ein Entscheidungsrecht der Gemeinden und Landratsämter könnte damit eingeschränkt sein. Ebenso eine Beteiligung der Nachbarn. Auch hier dürfte der Vergleich mit Mobilfunkantennen zum Tragen kommen.

Aber ich bin weder Jurist noch habe ich eine besondere Ahnung vom Baurecht. Haben wir einen Juristen/Bausachbearbeiter o.ä. unter uns, der mal das "privilegierte Bauvorhaben" erläutern kann? :)

[ 05. Dezember 2003, 20:41: Beitrag editiert von: Claus Eckert ]
 

ufisch

User
Der aktuelle Stand der Dinge. Ist schon ein ganz schöner Brocken, wenn man am Anfang unser Landebahn steht und in Richtung der Anflugrichtung guckt.

1071999121.jpg
 
Hallo Leute,
wir sind in ähnlicher Lage, soll heißen im Laufe des nächsten Jahres werden insgesamt 8 Windräder um unseren Platz entstehen.
Zur Vorgeschichte: bereits vor ca. 5 Jahren haben sich 10 Landwirte zusammengeschlossen und wollten in Zusammenarbeit mit einer Betreibergesellschaft 10 Windräder um unseren Platz herum aufstellen.(Das betreffende Gebiet wurde vorher von der Bezirksregierung als offizielle Windkraftzone ausgewiesen).
Hätten die Landwirte sofort unterschrieben hätten wir die ersten anlagen in 50, 150 und 200 meter Entfernung stehen gehabt, ohne jede Möglichkeit dagegen Einspruch zu erheben. (Gepachteter Platz, keinen langfristigen Pachtvertrag, keine Baugenehmigung).
Da sich die Landwirte aber mit der angebotenen Pacht nicht zufrieden geben wollten, pokerten Sie in den nächsten Jahren mit anderen Betreibergesellschaften.
Irgendwann mischte sich dann zum Glück die Stadt ein um das vorgegebene Gebiet zu Überplanen. Dabei wurde besonderer Wert auf ausreichenden Abstand zu vorhanden Höfen, Straßen, Wäldern etc. gelegt.
Da wir ein ausgezeichnetes Verhältnis zu Rat und Verwaltung unserer Stadt haben wurde unser Modellflugplatz dabei behandelt wie ein normale Wohnbebauung. Mit dem Erfolg, das zwar immer noch Windräder gebaut werden, aber die ersten jetzt einen Abstand von mind. 600 meter zur Platzmitte haben.
Abschließend will ich damit aufzeigen, das es enorm wichtig ist ein gutes Verhältnis mit allen betroffen zu haben wie z.B. Nachbarn, Verwaltung, Bürgermeister usw. Gerade aus diesem Grund investieren wir viel in Jugendarbeit, Bastelkurse, regionale und nationale Wettbewerbe, besuch von Nachbarn zu Weihnachten/Ostern mit kleinem Präsent, einladung von Schirmherren zu Wettbewerben / Flugtagen.
Und ganz wichtig: Immer in die Zeitung damit!!!!
Denn: Nicht alle Leute kennen den Modellflugverein vor Ort, aber alle lesen Zeitung.
 

Gast_2222

User gesperrt
Tach u-Fisch (warum nich U-Boot, oder U-F(l)o ;) ),

aeh sach ma, sei der Baum im Vordergrund 10m hoch (so hoch isser nie, sonst waer der Container daneben etwa 3m hoch) und erscheint die Windmaschine im Bild doppelt so hoch, so ist diese immer noch 5mal soweit vom Fotographen entfernt wie der Baum. Sei die Entfernung Fotomensch-Baum 50m so ist die Windmaschine 250m weit weg, Platz ohne Ende!!!

Sei der Baum nur 5m hoch (knappe Schaetzung), iss die Entfernung zum Windmast immerhin Faktor 10. Entfernung dann 500m.

Fazit: Ihr werdet Eure Fluchzeuge weiterhin im Baum entsorgen...

Viele Gruesse, Wolfgang
 

B. de Keyser

Vereinsmitglied
Hallo,

nicht nur wir Modeller, auch die größeren Flieger haben massive Probleme mit diesen Windeiern. Schaut mal in den gerade erschienenen aerokurier (1/2004) ins Editorial.

Demnach hat das Verwaltungsgericht Dessau ein inzwischen rechtkräftiges Urteil erlassen. Darin bietet das Luftverkehrsrecht bei Landeplätzen ohne beschränkten Bauschutzbereich keine Handhabe, wegen entsprechender Gefährdung eine Baugenehmigung für eine Windkraftanlage abzulehnen.

Es besteht die sogar die Möglichkeit, in einem solchen Fall die Genehmigung eines alten, lange bestehenden Platzes zu widerufen.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird sich wohl noch ab 2004 damit beschäftigen.

Mal seh'n, was sich da noch tut....

Bernd
 

ufisch

User
Original erstellt von Wolfgang Kouker:
Tach u-Fisch (warum nich U-Boot, oder U-F(l)o ;) ),
Weil im Nachnamen Fischer kein Boot vorkommt

aeh sach ma, sei der Baum im Vordergrund 10m hoch ...
... der Baum nur 5m hoch (knappe Schaetzung), iss die Entfernung zum Windmast immerhin Faktor 10. Entfernung dann 500m.

Fazit: Ihr werdet Eure Fluchzeuge weiterhin im Baum entsorgen...
Du hast jetzt aber die Verzerrung des Kameraobjektivs, die Erdkrümmung unter der besonderen Berücksichtigung des Sonnenstandes im Dezember und mein unterschiedlich abgelaschten Schuhsohlen nicht mit einberechnet.

Also Pi mal Fensterkreuz sind das 350m und die Wahrscheinlichkeit in die Wirbelschlepp dieser Windmühle zu geraten dürfte als vorhanden angesehen werden.

Außerdem stehen wir in einem Landschaftsschutzgebiet oder so und da werden die Bäume nicht mit Modelle beworfen.
 

Gast_2222

User gesperrt
Tach auch,
Also Pi mal Fensterkreuz sind das 350m und die Wahrscheinlichkeit in die Wirbelschlepp dieser Windmühle zu geraten dürfte als vorhanden angesehen werden.

Außerdem stehen wir in einem Landschaftsschutzgebiet oder so und da werden die Bäume nicht mit Modelle beworfen.
Seid Ihr in Lee vom Windrad, fliegt Ihr von der andern Seite rein, nur der Gegenanflug ist moeglicherweise in der Wirbelschleppe. Aber den macht man ohnehin recht flott.

Seid Ihr in Luv, so zeigt die Wirbelschleppe weg von Euch.

Also, so what,
Wolfgang, der sich wundert, dass im Landscaftsschutzgebiet die Masten stehen duerfen oder Modellflug erlaubt ist.
 
Hallo Wolfgang,

ja wir dürfen nur deshalb im Landschaftsschutzgebiet (Naturpark Barnim)fliegen weil wir ein reiner E-Flugverein sind.

Desweiteren ist ein Gesetz erlassen worden das es seit dem 15. Dezember nicht mehr gestattet diese WKA´s in die Landschaft zu stellen, ausgenommen man baut WKA´s an der Küste.
Also gebt obacht was bei Euch am entstehen ist.

Gruß Karsten
 
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