Zukunft von RES-Wettbewerben

UweH

User
Na klar, das Risiko ist immer da, aber wie oft ist es denn in den letzten 10 Jahren zu einem solchen Zwischenfall gekommen?

Es spielt für den ersten Betroffenen keine Rolle wie lange vorher nichts passiert ist.
Das vernichten der SD-Karte würde alles nur noch schlimmer machen. Du glaubst bei einem Personenschaden Staatsanwalt, Kriminalpolizei und Fachgutachter bewußt verarschen zu können? Träum weiter, wenn Dir der Arsch auf Grundeis geht weil jemand verletzt worden ist kannst Du froh sein wenn Du in der Situation Deinen Namen noch richtig schreiben kannst.
Wenn Du den Gesetzesübertritt zu vertuschen versuchst ändert sich die Rechtslage mindestens auf grob fahrlässig, damit bist Du voll in der Privathaftung.

Ich bin sicher kein Sicherheitsfanatiker und fliege oft in einem Naturschutzgebiet mit Modellflugverbot, in dem Modellflieger nur geduldet sind und deshalb der Versicherungsschutz zumindest fraglich ist, aber wie blauäugig manche Leute hier zu sein scheinen erschreckt mich.

Keine berufliche Unfallversicherung zahlt die Schußwunden von Bankräubern :eek:

Gruß,

Uwe.
 
Vielen Dank für den Vergleich mit den Bankräubern!

Du schätzt nach meiner Meinung das Risiko völlig falsch ein. Du kannst ja auf jeden Fall schon mal die SD-Karte gar nicht erst reinstecken - oder ist das dann auch schon "grob fahrlässig"?

mfg
Carsten, der Nichtflügler
 

UweH

User
Du schätzt nach meiner Meinung das Risiko völlig falsch ein.

Es ist egal wie ich das Risiko einschätze, es kommt darauf an wie meine Versicherung als Veranstalter die Situation einschätzt.

Kennst Du den Unterschied zwischen Gefahrenbeurteilung und Risikobeurteilung?

Ich werde mit Dir die Diskussion über dieses Thema ebenso wenig fort setzen wie ich noch Lust habe mit Dir über RES-Regeln zu diskutieren.
Illegal ist illegal und legal ist der einzige Weg der in der Öffentlichkeit als gut befunden werden sollte, egal wie das dann jeder für sich selbst handhabt.
Deshalb lohnt es sich dafür zu kämpfen dass das was in Zukunft im Modellflug tatsächlich gelebt wird legal sein wird.

Nix für ungut und Gruß,

Uwe.
 
Das Problem ergibt sich dort, wo die Plätze kleiner sind oder andere Vereinsmitglieder den Platz
nicht mal eben einen Tag lang für einen RES-Wettbewerb (wir sind hier bei RES) freigeben wollen.
Dort hilft eben nur das Ausweichen auf die freie Wiese. Und dort, und nur dort, gibt es Probleme
bei einer Höhenbegrenzung auf 100m.

Falsch. Es gibt Vereine, wie unseren, die Plätze ohne AE haben, und auch ohne Aussicht auf die bisherige AE sind.
D.h. es entfallen dann Wettbewerbe, mindestens mal unserer.

Zudem könnten unsere Mitglieder (und die anderer betroffener Vereine) nicht mehr sinnvoll trainieren.
Teilnehmerzahlen dürften somit auch schrumpfen.

Analog gilt das für andere Segelflugklassen ebenso, FxJ, F3B ...

Nicht schön.

Gruß

Dirk
 

Pesi5

User
So jetzt malen wir mal Schwarz

und dann warten wir mal ab, oder wir nehmen eine Glaskugel und wenn
das nichts hilft zuckt der Deutsche die achseln und nimmt es hin.
Der franzose geht auf die Strasse und die EX Ossis haben gerufen und getan
Wir sind das Volk. Ich befürchte, wir sind zu wenig.
 
Es ist egal wie ich das Risiko einschätze, es kommt darauf an wie meine Versicherung als Veranstalter die Situation einschätzt.

Kennst Du den Unterschied zwischen Gefahrenbeurteilung und Risikobeurteilung?

Ich werde mit Dir die Diskussion über dieses Thema ebenso wenig fort setzen wie ich noch Lust habe mit Dir über RES-Regeln zu diskutieren......

Ist vielleicht auch besser so, mit dir nicht weiter darüber zu reden.

Wenn du einen Modellflieger, der keine Speicherkarte in seinem Seder hat (ist die denn überhaupt zwingend vorgeschrieben?) im gleichen Post mit einem Bankräuber erwähnst, dann scheint da einem von uns jeglicher Realitätssinn abhanden gekommen zu sein.

Außerdem habe ich ja oben schon mal angemerkt, daß jeder Veranstalter von einer neuen Regelung, gleich welcher Art, hart getroffen wird, der normale Modellflieger, von dem ich aber jetzt gerade geredet habe, von den neuen Vorgaben kaum eingeschränkt sein wird, da die neuen Bestimmungen überhaupt nicht überprüfbar sind. Das wird sich so einpendeln wie Autoverkehr ohne Blitzer. Viele fahren vernünftig, einige nicht.

mfg
der Nichtflügler
 
hi Uli, das bin ich...;), war ein Schnellschuss, dass wichtigste steht drin. Alle Infos findest du übersichtlich hier in meinem Blog.

@Uwe: deine Argumente bezgl. RES, F3B,J, etc. sowie Hangflug verwende ich in meinen Schreiben und Gesprächen bereits schon seit einem jahr. Auch in meinen aktuellen Anschreiben. Wir haben vor einem Jahr mal die Arbeitshöhen der einzelnen Modellflugklassen zusammengesammelt...

Hallo Hans,

möchte dir jedenfalls für deine und auch die Bemühungen der Anderen, die sich so für den Erhalt unserer Sportart eingesetzt haben, danken.

Ihr hattet es hier mit einem übermächtigen, skrubellosen Gegner zu tun, da hattet ihr wenig Chancen.

Das ist so, wie wenn man mit einem Messer gegen 10 Panzer kämpfen muss.

Dass man hier ohne mit der Wimper zu zucken, einfach eine komplette Sportart auslöscht, zeigt mir, was da in Zukunft noch im normalen Leben auf uns zukommen wird.

Viele Grüße
Dietmar
 

UweH

User
im gleichen Post mit einem Bankräuber erwähnst, dann scheint da einem von uns jeglicher Realitätssinn abhanden gekommen zu sein.

Ich versuche das Beispiel mit dem Bankräuber mal zu erklären, denn es scheint nicht klar geworden zu sein was ich damit meine.

Ein Modellflieger auf dem Wettbewerb, ein Sportschütze auf dem Schießstand oder ein Bankräuber im Straßenverkehr sind bei dem was sie tun über eine Haftpflichtversicherung abgesichert, sofern eine abgeschlossen wurde und sofern sie sich dabei an die bestehenden Gesetze halten.
Fährt der Bankräuber Auto um damit seinem Beruf nachzugehen erlischt der Versicherungsschutz für das Auto weil er dabei etwas illegales tut. Ist ja auch klar, die Versicherung wird einen Teufel tun die Schäden zu zahlen die er auf seiner Flucht im Rahmen der Straftat verursacht.
Das gleiche gilt für Schusswunden die der Bankräuber beim illegalen Bankraub bei anderen verursacht oder selbst erleidet, auch wenn er in der Freizeit versicherter Sportschütze und auch sonst unfallversichert ist.

Das ist zwar ein überzogenes Beispiel, aber das Prinzip ist beim Modellflug das gleiche.

Fliegt der Modellflieger an einem Ort an dem das Modellfliegen verboten ist oder trotz gesetzlicher Höhenbegrenzung in größerer Höhe, dann begeht er damit eine Ordnungswidrigkeit, die für die Versicherung ein Prima Aufhänger ist um Haftpflichtschäden die im Rahmen des begehens dieser Ordnungswidrigkeit entstehen nicht zahlen zu müssen.
Hätte sich der Modellflieger an die bestehenden Gesetze gehalten, dann wäre der Schaden nicht eingetreten, egal ob die Ordnungswidrigkeit während der dieser Schaden eingetreten ist Teil der Schadensursache war oder nicht.

Gruß,

Uwe.
 

UweH

User
Es gibt Vereine, wie unseren, die Plätze ohne AE haben, und auch ohne Aussicht auf die bisherige AE sind.
D.h. es entfallen dann Wettbewerbe, mindestens mal unserer.

Zudem könnten unsere Mitglieder (und die anderer betroffener Vereine) nicht mehr sinnvoll trainieren.
Teilnehmerzahlen dürften somit auch schrumpfen.

Analog gilt das für andere Segelflugklassen ebenso, FxJ, F3B ...

Beide Vereine die den Wertheimer Bocksbeutelpokal ausrichten sind davon auch betroffen, beide haben keine Plätze mit Aufstiegserlaubnis.

Ich befürchtete eigentlich schon länger dass die von unseren Verbänden mit dem BMVI ausgehandelte Ausnahme der Höhenbegrenzung außerhalb von AE-Plätzen im Rahmen einer Salamitaktik nur ein Kompromiss auf Zeit sein würde, aber dass Dobrindt mit Hilfe des Verteidigungsministeriums das jetzt von Anfang an vom Tisch fegen will bedeutet schon eine extreme politische Machtdemonstration.
Jetzt haben die Vereine mit Plätzen ohne AE nur wenige Wochen Zeit Schadensbegrenzung zu betreiben und sich auf die neue Situation einzustellen, was nur schwer gelingen wird weil bei den Vereinen ohne AE die Mitglieder schneller davon laufen als sie Alternativen finden können.
Für die Wettbewerbe auf der grünen Wiese könnte man mit einem geänderten Regelwerk auf die 100 m-Grenze reagieren, auch wenn sie dann gegenüber den Vollwettberwerben an Attraktivität und Vergleichbarkeit verlieren würden, aber auch das braucht Zeit.

Ich glaube nicht dass es den Gemeinden gefallen wird dass die vielen Vereine ohne AE-Plätze in den nächsten 1-2 Jahren aus dem öffentlichen Leben verschwinden weil Ihnen ein wesentlicher Teil der Existenzbasis ohne Galgenfrist genommen wird wenn die neue Verordnung in der Form vom letzten Mittwoch den Bundesrat passiert.

Gruß,

Uwe.
 
Hallo,

jetzt muss ich auch mal meinen Senf dazutun.

Man liest immer 100 Meter.:(

Woher soll der gemeine Modellflieger denn wissen ob er
nun 90 Meter oder schon 130 Meter hoch fliegt?:confused:
 

UweH

User
Ja prima.

Ich kann nicht einmal sagen, wieweit 10 Meter in der Horizontalen sind
und dann in der Höhe?:eek:

Tja Franz, dann wirst Du wohl zumindest bei Modellen über 2 kg Probleme bekommen, denn bei dem in Zukunft notwendigen Befähigungsnachweis für Modelle über 2 kg wird abgefragt ob Du die neue Flughöheneinheit "Do" drauf hast :eek:
1 "Do" = 1 Dobrindt = na...wie viel ist das wohl in Meter? :D

Bleib also lieber bei RES, die darfst Du auch ohne Befähigungsnachweis fliegen und wie hoch Du fliegst sagt Dir die Polizei oder der selbst ernannte Flughöhen-Heimatschutz gegen Auskunftgebühr an Vater Staat. :p


Gruß,

Uwe.
 
Die Damen und Herren in Berlin sollten sich ihr Geschmier einmal vorlesen lassen
damit sie einmal hören, was sie für einen Mist verzapfen.:eek:

Obwohl ich es langsam bezweifle, dass die überhaupt in der Lage,
dieses mit ihrem IQ zu verarbeiten bzw. aufzunehmen sind.:confused:

Das ist ja schlimmer wie im Kindergarten:mad:
 
Noch so ein Schmarrn:mad:

Ich dürfte eigentlich kein Flugmodell steuern, wenn ich Brillenträger bin.:eek: (optisches Hilfsmittel)

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Modellflug und Recht
LuftVG

§ 15a Verbotene Nutzung des Luftraums

(3) Der Betrieb von unbemanntem Luft
fahrtgerät im Sinne von § 1 Absatz
2 Nummer 11 des Luftverkehrs
gesetzes ist verboten, wenn
1. er außerhalb der Sichtweite des Steuerers erfolgt oder
2. die Gesamtmasse des Geräts
mehr als 25 Kilogramm beträgt.
Der Betrieb erfolgt außerhalb der Si
chtweite des Steuerers, wenn das
Luftfahrtgerät ohne besondere optische
Hilfsmittel nicht mehr zu sehen oder
eindeutig zu erkennen ist.

Die zuständige Luftfahrtbehörde des Landes kann in Gebieten mit Flugbe-
schränkungen nach § 11 und für den Fall des Betriebs, der nicht über den
Flugplatzverkehr eines Landeplatzes
hinaus erfolgt, Ausnahmen von dem
Verbot nach Satz 1 zulassen, wenn
von der beantragten Nutzung des Luft-
raums keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen.
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Hallo Rauschi

Ich gehe mal davon aus das du bisher deine Modelle rechtmäßig steuern durftest und weiterhin dürfen wirst.
Es sei denn, dass deine Brille unter die Kategorie ""besonderes"" optisches Hilfsmittel fällt.


Was sieht das Gesetz zukünftig eigentlich für den Luftraum der Sonderpiloten vor? die starten doch mit ihren Schirmen oft auch mal irgendwo am Hang raus, (auch Schipisten)?
Da war doch bei uns vor ein-zwei Jahren der große Aufschrei als denen mitsamt den Segelfliegern der Luftraum beschränkt wurde. (obwohl von der Seite auch keine "near missings"" bekannt wurden?)

LG Andreas
 
Die Damen und Herren in Berlin sollten sich ihr Geschmier einmal vorlesen lassen
damit sie einmal hören, was sie für einen Mist verzapfen.:eek:

Obwohl ich es langsam bezweifle, dass die überhaupt in der Lage,
dieses mit ihrem IQ zu verarbeiten bzw. aufzunehmen sind.:confused:

Das ist ja schlimmer wie im Kindergarten:mad:


IQ gestehe ich den Politikern durchaus ein, manche haben bestimmt eine ganze Menge davon, ABER wo haben die bitte ihren HAUSVERSTAND und setzen den mal ein? cry:
 
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