100m Höhenbeschränkung, Demonstration Stuttgart

Um die Veranstaltung besser bekannt zu machen, nochmals extra hier:


Stuttgart: Demonstration gegen die 100 m Höhenbeschränkung

Modellflieger aus Stuttgart rufen auf, zu einer Demonstration gegen die geplante 100m Höhenbeschränkung:

______

Hallo liebe Modellfliegerkameraden,

wie Ihr bestimmt alle mitbekommen habt, plant das BMVI eine Novellierung der Luftverkehrsordnung.

Entgegen den Verhandlungen mit DMFV und DAEC ist nun eine grundlegende Höhenbeschränkung auf 100m außerhalb Modellflugplätzen geplant.

Dadurch ist der Hangflug und das Wildfliegen nicht mehr möglich, bzw. nur noch bedingt machbar.

Deshalb rufen wir zu einer Demonstration auf, um die Politik auf unser Anliegen aufmerksam zu machen.

Datum: 10.02.2017

Uhrzeit: 10:00 bis 17:00

Ort: Stuttgarter Schlossplatz (vor Café Künstlerbund)

Ihr dürft gerne Flugzeuge mitbringen.

Es geht um unser Hobby, deshalb hoffe ich auf rege Teilnahme.

Viele Grüße

Markus Janzer
_____

Die Demonstration ist angemeldet.
Versammlungsleiter ist Matthias Schmid
Markus Janzer ist stellvertretender Versammlungsleiter.

Kontakt: markus.janzer@gmx.de
 
SWR, Stuttgarter Zeitung und die neue 107.7 sind informiert.

Ich lasse Plakate in DIN A0 drucken, klebe die auf eine Platte mit Stiel und bringe sie mit...bitte die Aktion auf allen Kanälen bewerben...

Die Dauer der Aktion ist so angesetzt, dass immer welche dazu stossen können, je nach verfügbarer Zeit, wer morgens Zeit hat, kommt morgens, andere eben später...

Der DMFV weiss Bescheid und schickt Flyer dazu...

Markus ist bis Mittwoch noch im Uni Stress, deshalb bitte etwas Geduld, ich bin hier unterstützend tätig.

Deckel-Plakat_neu_Februar_2017.jpg
 
Mittlerweile haben wir weitere Informationen für euch:

Wir machen keinen Umzug, sondern platzieren uns auf dem Schlossplatz.

Ablauf:


10:00 bis 13:00

- Passanten informieren

13:00 bis 17:00

- Pressegespräche
- Reden halten
- Gespräche mit Politikern
- Passanten informieren

Uns ist klar, dass die meisten erst gegen Mittag/Nachmittag kommen können, daher wollen wir die wichtigen Dinge erst im Nachmittag machen.

Jeder ist dazu eingeladen, eine Rede zu halten. Auch dürft Ihr gerne Politiker einladen (welche auch gern eine Rede halten dürfen).

Bezüglich den Modellen: Wir wollen auf uns aufmerksam machen, denkt aber bitte daran, dass ihr die Flugzeuge auch transportieren müsst.
Ich denke es sollten die Modelle mitgebracht werden, die auch von dem Gesetzesentwurf betroffen sind.

Anfahrt:


Generell empfiehlt es sich, etwas außerhalb der Stadt zu parken und mit den Öffentlichen zu fahren.
Es hat auch einige Parkhäuser in der Innenstadt, Freitags ist aber viel los auf den Straßen.

Die Adresse des Café Künstlerbund lautet: Schlossplatz 2, 70173 Stuttgart

Plakate, Transparente:


Wir haben Plakate und Transparente angemeldet, eure Kreativität ist also gefragt. ;)
Der DMFV wird uns hier auch unterstützen.

Sicherheit:


Wir als Veranstalter müssen pro 50 Teilnehmer einen Ordner stellen.
Waffen jeglicher Art sind verboten, denke dass das jedem klar ist.
Wir wollen keine Konfrontation mit der Polizei, daher bitte ich Plakate mit provokanten oder beleidigenden Sprüchen zuhause zu lassen.

Bitte keine Shockys, Quadcopter oder Helis in der Stadt fliegen lassen, das ist verboten!

Denke das wär es soweit.

Nun bitte ich euch die Demonstration weiter zu verbreiten, damit wir auch etwas bewirken können.

Viele Grüße
Markus Janzer
 
...Bezüglich den Modellen: Wir wollen auf uns aufmerksam machen, denkt aber bitte daran, dass ihr die Flugzeuge auch transportieren müsst.
Ich denke es sollten die Modelle mitgebracht werden, die auch von dem Gesetzesentwurf betroffen sind. Markus Janzer

Wir müssen hier einen Schwerpunkt setzen auf den bisher "erlaubnisfreien Modellflug unter 5kg", mit dem es für die betroffenen Sportklassen auch möglich war ausserhalb von Geländen mit AE zu trainieren und fliegen: Freiflug, F3 B, K, J, RES, F5 B, J, ... (bitte ergänzen), deshalb wären diese Modelle wichtig. Die derzeit geplanten Einschnitte betreffen ja bereits die Kinder mit einem "kleinen Uhu" ...

Da ich m Bereich "kleiner Uhu" zufällig gut sortiert bin, were ich aus dieser Reihe ein paar mitbringen, + Hochstartschnur.
 

hortenix

User
Höhenbeschränkung

Höhenbeschränkung

Hallo,

ich finde es ja gut das ihr Eurer Meinung öffentlich Gehör verschaffen wollt.

Aber:
Bis jetzt ist das nur ein Gesetzesentwurf und kein neues Gesetz!
Weiterhin steht auch in dem Entwurf das sich auf Modellflugplätzen, was die Höhe angeht, nichts ändert.

Wer naturlich auf einer Wiese im Feld "trainieren" muss, und in einem Verein ist, dem muss ich sagen Pech gehabt. Die Formel 1 übt ja auch nicht auf der Autobahn. Sondern auf Rennstrecken.

Gruß Stefan
 

thomasr

User
Hallo,

ich finde es ja gut das ihr Eurer Meinung öffentlich Gehör verschaffen wollt.

Aber:
Bis jetzt ist das nur ein Gesetzesentwurf und kein neues Gesetz!
Weiterhin steht auch in dem Entwurf das sich auf Modellflugplätzen, was die Höhe angeht, nichts ändert.

Wer naturlich auf einer Wiese im Feld "trainieren" muss, und in einem Verein ist, dem muss ich sagen Pech gehabt. Die Formel 1 übt ja auch nicht auf der Autobahn. Sondern auf Rennstrecken.

Gruß Stefan

Es ist wirklich Schade, dass selbst in den eigenen Reihen nach wie vor so viel Unkenntnis der Sachlage vorhanden ist.
Da braucht man sich über nichts mehr wundern.
 

ruvy

User
Hallo,

ich finde es ja gut das ihr Eurer Meinung öffentlich Gehör verschaffen wollt.

Aber:
Bis jetzt ist das nur ein Gesetzesentwurf und kein neues Gesetz!
Weiterhin steht auch in dem Entwurf das sich auf Modellflugplätzen, was die Höhe angeht, nichts ändert.

Wer naturlich auf einer Wiese im Feld "trainieren" muss, und in einem Verein ist, dem muss ich sagen Pech gehabt. Die Formel 1 übt ja auch nicht auf der Autobahn. Sondern auf Rennstrecken.

Gruß Stefan

:eek: Na das ist eine schwachsinnige Ansage,, sorry

a) mit den Formel 1 Fliegern sind wir auch im Ring (Modellflugplatz)
b) vielleicht mal Lust zwischendurch den Segler auf der Wiese hinterm Haus - nicht im Ortsgebiet - zu werfen ohne gleich zig Kilometer zum Platz fahren zu müssen
c) nicht jeder hat das Glück einen erreichbaren Moellflugplatz in der Umgebung zu haben

d .... z kommt gleich von den anderen Kollegen hier :D
 
@hortenix

Sag mal was ist mit dir denn los?

Der überwiegende Teil der Modellflugvereine in Deutschland hat keine AE, schön für dich wenn dein Verein eine hat.

Und genau weil diese Verordnung noch nicht durch den Bundesrat ist, ist jetzt die Zeit den Politikern zu sagen, dass es so nicht geht. Wenn die Verordnung erst durch den Bundesrat ist, dann ist es zu spät.


Gruß

Florian
 

BZFrank

User
Hey, der trollt doch nur. Bleibt besser beim Thema und zerredet bitte den Thread nicht. Dazu ist der andere (mit 630 Seiten) da....

Noch zum Thema Fliegen in der Region Stuttgart:

http://www.rc-network.de/forum/show...r-vor-dem-aus-was-jetzt?p=4259115#post4259115

Was der dort verlinkte Artikel nicht schreibt ist das die Teck der EINZIGSTE Hangflugplatz der Region wird, da sonst kein anderer keine AE hat. Und selbst dort fällt das Bölle komplett weg.
 
Aber:
Bis jetzt ist das nur ein Gesetzesentwurf und kein neues Gesetz!

Falsch. Es ist kein Gesetzentwurf. Ich bin immer noch erstaunt darüber, wie viele hier im Forum Gesetze und Verordnungen durcheinander bringen.

Es handelt sich hier nämlich um eine Verordnung. Und auch nicht um einen Verordnungsentwurf. Über die Entwurfsphase ist man schon lange hinaus.

Es handelt sich um einen Verordnung die in dieser Form vom Kabinett verabschiedet worden ist und im Bundesrat zur Abstimmung gebracht wird. Kein Entwurf. Kein Gesetz.

---------------------------
Der überwiegende Teil der Modellflugvereine in Deutschland hat keine AE.....

Das ist Spekulation. Fakt ist, dass im DMFV von etwa 1300 Vereinen ca. 600 keine Aufstiegserlaubnis haben. Das sind unter 50%.
Von den anderen Verbänden sind mir keine Zahlen bekannt. Auch gibt es natürlich keine Zahlen von den "losen Interessengruppen".

Ich würde also davon ausgehen, dass ca. die Hälfte der Vereine in Deutschland keine Aufstiegserlaubnis hat. Aber ich würde das nicht "den überwiegenden Teil" nennen.
 

hortenix

User
Zitat BMVI

Zitat BMVI

War ja klar das hier direkt dagegen gefeuert wird. Nur keine andere Meinung zulassen.

Lest mal bei Punkt 6. Da steht das Modellflugplätze von einem Verbot ausgenommen sind.


Wesentliche Regelungen des Entwurfs:

Kennzeichnungspflicht: Alle Flugmodelle und unbemannten Luftfahrtsysteme ab einer Startmasse von mehr als 0,25 kg müssen künftig gekennzeichnet sein, um im Schadensfall schnell den Halter feststellen zu können. Die Kennzeichnung erfolgt mittels Plakette mit Namen und Adresse des Eigentümers.
Kenntnisnachweis: Für den Betrieb von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen ab 2 kg--Kilogramm ist künftig ein Kenntnisnachweis erforderlich. Der Nachweis erfolgt durch a) gültige Pilotenlizenz, b) Bescheinigung nach Prüfung durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Stelle (auch online möglich), Mindestalter: 16 Jahre c) Bescheinigung nach Einweisung durch einen Luftsportverein (gilt nur für Flugmodelle), Mindestalter 14 Jahre. Die Bescheinigungen gelten für 5 Jahre. Für den Betrieb auf Modellfluggeländen ist kein Kenntnisnachweis erforderlich.
Erlaubnisfreiheit: Für den Betrieb von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen unterhalb einer Gesamtmasse von 5 kg ist grundsätzlich keine Erlaubnis erforderlich. Der Betrieb durch Behörden oder Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, z.B. Feuerwehren, THW, DRK etc., ist generell erlaubnisfrei.
Erlaubnispflicht: Für den Betrieb von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen über 5 kg und für den Betrieb bei Nacht ist eine Erlaubnis erforderlich. Diese wird von den Landesluftfahrtbehörden erteilt.
Chancen für die Zukunftstechnologie: Gewerbliche Nutzer brauchten für den Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen bisher eine Erlaubnis – unabhängig vom Gewicht. Künftig ist für den Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen unterhalb von 5 kg grundsätzlich keine Erlaubnis mehr erforderlich. Zudem wird das bestehende generelle Betriebsverbot außerhalb der Sichtweite aufgehoben. Landesluftfahrtbehörden können dies künftig für Geräte ab 5 kg erlauben.
Betriebsverbot: Ein Betriebsverbot gilt künftig für Flugmodelle und unbemannte Luftfahrtsysteme
außerhalb der Sichtweite für Geräte unter 5 kg;
in und über sensiblen Bereichen, z.B. Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften, Menschenansammlungen, Anlagen und Einrichtungen wie JVAs oder Industrieanlagen, oberste und obere Bundes- oder Landesbehörden, Naturschutzgebieten;
über bestimmten Verkehrswegen;
in Kontrollzonen von Flugplätzen (auch An- und Abflugbereiche von Flughäfen),
in Flughöhen über 100 Metern über Grund. Dieses Verbot gilt nicht auf Modellfluggeländen.
über Wohngrundstücken, wenn die Startmasse des Geräts mehr als 0,25 kg beträgt oder das Gerät oder seine Ausrüstung in der Lage sind, optische, akustische oder Funksignale zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen. Ausnahme: Der durch den Betrieb über dem jeweiligen Wohngrundstück in seinen Rechten Betroffene stimmt dem Überflug ausdrücklich zu,
über 25 kg (gilt nur für „Unbemannte Luftfahrtsysteme“).
Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von den Verboten zulassen, wenn der Betrieb keine Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs oder die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere eine Verletzung der Vorschriften über den Datenschutz und über den Naturschutz darstellt und der Schutz vor Fluglärm angemessen berücksichtigt ist. Insbesondere bei einem geplanten Betrieb außerhalb der Sichtweite lässt sich die Genehmigungsbehörde eine objektive Sicherheitsbewertung vorlegen.
Ausweichpflicht: Unbemannte Luftfahrtsysteme und Flugmodelle sind verpflichtet, bemannten Luftfahrzeugen und unbemannten Freiballonen auszuweichen.
Einsatz von Videobrillen: Flüge mithilfe einer Videobrille sind erlaubt, wenn sie bis zu einer Höhe von 30 Metern stattfinden und das Gerät nicht schwerer als 0,25 kg ist oder eine andere Person es ständig in Sichtweite beobachtet und in der Lage ist, den Steuerer auf Gefahren aufmerksam zu machen. Dies gilt als Betrieb innerhalb der Sichtweite des Steuerers.
Die Ressortabstimmung zur „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“ sowie die Länder- und Verbändeanhörung sind abgeschlossen. Minister Dobrindt hat die Verordnung am 18. Januar 2017 zur Kenntnis ins Bundeskabinett eingebracht. Die Zuleitung an den Bundesrat erfolgt entsprechend.
 

Andreas Maier

Moderator
Teammitglied
Die vielen kleinen Interessengemeinschaften,
welche eine Wiese am Hang haben sind alle davon betroffen.
Auch jene welche mit der Erlaubnis des Landwirtes am Hang fliegen,
oder gar jene welche eine kleine Obstwiese haben.
Sprich, sehr viele Segler würde es treffen und dann fängt in den Vereinen mit Motorflug
das Gejammere an wenn diese Segler Begeisterte mal eben zu 3 ...4. 1,5 Stunden
am Himmel kreisen und es darf in dieser Zeit keine Motormaschine starten,
weil nur 3, 4 Modelle Zeitgleich in der Luft sein dürfen.


Meine Meinung ist, lieber rechtzeitig was tun,
wie zu spät ein langes Gesicht machen.
- Wehre(t) den Anfängen! ... ;)




Gruß
Andreas
 

BZFrank

User
Das ist Spekulation. Fakt ist, dass im DMFV von etwa 1300 Vereinen ca. 600 keine Aufstiegserlaubnis haben.

Es sind ca. 700 Vereine die keine AE haben. Quelle: DMFV-Sachverständiger BW.

Und das sind nur die dem DMFV bekannten, ohne nicht-DMFV Vereine, IGs und lose Vereinigungen die sich nur am Hang treffen. Wenn man dazu noch rechnet das viele Vereinspiloten auch mal ausserhalb des Vereinsrahmens fliegen ist es eindeutig die Mehrheit welche betroffen ist.

Und das muss bei der Demo auch rüberkommen.
 
Es sind ca. 700 Vereine die keine AE haben. Quelle: DMFV-Sachverständiger BW.

Und das sind nur die dem DMFV bekannten, ohne nicht-DMFV Vereine, IGs und lose Vereinigungen die sich nur am Hang treffen. Wenn man dazu noch rechnet das viele Vereinspiloten auch mal ausserhalb des Vereinsrahmens fliegen ist es eindeutig die Mehrheit welche betroffen ist.
Ich will den Beitrag jetzt hier nicht künstlich aufblasen und ein Gezanke um die Anzahl der Vereine anfangen.
Meine Quelle ist der user pro-Modellflug, der ja "dem DMFV nahe steht". Die Quelle dürfte also auch der DMFV sein.

Der Beitrag ist etwa eine Woche alt:
Die Zahlen sind nicht ganz richtig. Im DMFV sind etwa 1.300 Vereine organisiert, ca. 600 davon haben keine AE. Das ist eine ganze Menge. Wie viele DAeC-Vereine zudem keine AE haben wissen wir allerdings nicht.

Keine Ahnung welche Quelle jetzt hier richtiger ist ;-).
Aber es ging oben ja auch explizit um Modellflugvereine.
Der überwiegende Teil der Modellflugvereine in Deutschland hat keine AE.....
Wer mag kann da ja noch Gruppen "mit vereinsähnlichen Strukturen" mitzählen, zum Beispiel Interessengruppen, aber lose Vereinigungen haben in so einer Auflistung eher nix verloren. Oder auch Vereinsflieger die mal auf der Wiese fliegen haben damit nix zu tun. Es ging ja rein um die Aussage über Modellflugvereine.
Von daher läufts wohl eher auf ein 50/50 Verhältnis bei den Vereinen raus.

Dass es natürlich auch noch Modellflieger gibt die OHNE vereinsähnliche Strukturen ihrem Hobby nachgehen, das ist klar, und natürlich sind dann mehr als die Hälfte der Modellflieger in Deutschland von den kommenden Regelungen betroffen.
Keine Frage.

Ich möchte nur aufzeigen, dass man seine Formulierungen sehr präzise wählen muss, damit man nicht die Tatsachen verdreht. Auch wenn man natürlich das richtige meint.
 

eddy

User
@ hortenix - bitte mal genau in der Drucksache 39/17 lesen, wie der Modellflugplatz im §§-Dschungel definiert ist.
das ist ungefähr so, als würde man den Kindern und Jugendlichen auf den Bolzplätzen verbieten "höher wie 2 Meter und weiter wie 5 Meter" zu schießen. Wer kräftiger auf den Ball treten will, darf dies nur im Verein und auf einem Vereinsplatz machen.

Die kurzsichtige Denkweise einiger überrascht mich immer wieder.
 

BZFrank

User
Harald,

du kannst gerne den Herr Lutz, Gutachter für BaWü kontaktieren und dir die Zahl bestätigen lassen. Ausserdem war ich auf der Gebietsversammlung BW II vor zwei Wochen und dort war klar zu erkennen das der DMFV die "Nicht DMFV-Vereine" in der Region nicht kennt. Es gab nämlich einen Aufruf an die anwesenden Vereine diese herauszufinden und zu kontaktieren, auf das sie sich mit dem Gebietsbeauftragten in Verbindung setzen sollen.

Weiterhin sollten sich 'AE'-Vereine meiner Ansicht nach nicht zu sicher fühlen, da die nächste Revision in 2 Jahren (schon angekündigt) oder die EU ihre Pfründe ganz schnell einebnen könnten, da reicht das Steichen eines Paragraphs in der Verordnung. Nur wenn wir ALLE jetzt zusammenhalten haben wir eine Chance. Diese ganze relativieren und St. Florians-Getue ("Was juckt mich wenn des anderen sein Haus brennt") ist nur Wasser auf die Mühlen der Lobbytruppe die uns das eingebrockt hat.
 
Ich will den Beitrag jetzt hier nicht künstlich aufblasen und ein Gezanke um die Anzahl der Vereine anfangen.
Meine Quelle ist der user pro-Modellflug, der ja "dem DMFV nahe steht". Die Quelle dürfte also auch der DMFV sein.

Der Beitrag ist etwa eine Woche alt:


Keine Ahnung welche Quelle jetzt hier richtiger ist ;-).
Aber es ging oben ja auch explizit um Modellflugvereine.

Wer mag kann da ja noch Gruppen "mit vereinsähnlichen Strukturen" mitzählen, zum Beispiel Interessengruppen, aber lose Vereinigungen haben in so einer Auflistung eher nix verloren. Oder auch Vereinsflieger die mal auf der Wiese fliegen haben damit nix zu tun. Es ging ja rein um die Aussage über Modellflugvereine.
Von daher läufts wohl eher auf ein 50/50 Verhältnis bei den Vereinen raus.

Dass es natürlich auch noch Modellflieger gibt die OHNE vereinsähnliche Strukturen ihrem Hobby nachgehen, das ist klar, und natürlich sind dann mehr als die Hälfte der Modellflieger in Deutschland von den kommenden Regelungen betroffen.
Keine Frage.

Ich möchte nur aufzeigen, dass man seine Formulierungen sehr präzise wählen muss, damit man nicht die Tatsachen verdreht. Auch wenn man natürlich das richtige meint.

Und wenn das Verhältnis nun 51/50 für Vereine ohne AE ist, dann liegst du falsch mit deiner Aussage und hast die Tatsachen verdreht.

Ich schreibe hier überhaupt nichts mehr wenn man sich jedes Wort 3mal überlegen muss.... echt nervig....


Gruß und Tschüß


Florian
 

BZFrank

User
Das wäre in der Tat schön, auch bei ProModellflug...

Was anderes Dost0011 - du fliegst doch (oder flogst) am grünen Heiner? Kannst du deine Hangflug-Kollegen wegen der Demo benachrichtigen? Je mehr Teilnehmer, desto wirksamer.

Aktuell ist der (Landes-)Verwaltung wohl noch nicht klar was es bedeuten würde wenn alle betroffenen Ausnahmeanträge stellen werden. So eine Menschenansamlung kann da augenöffnend wirken.
 
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