2.4G Konformitätserklärung mit einkopierter Unterschrift - rechtens ??

da ja bei 2.4 GHz alle sehr pingelig sind.....
Soll bei dir der Generaldirektor von Robbe persönlich unterschreiben?
Und hast du eine persönlich unterschriebene Konformitätserklärung für dein Auto und dein Handy? :confused:
Sorgen habt ihr....
Gruss Jürgen
 
Hm,

drücken wir es mal anders aus.

Mir ist wurscht wer es unterschreibt, es muss nur jemand die rechtliche Verantwortung tragen.

Wenn ich via FAX bestelle und eine derart plump reinkopierte Unterschrift eingesetzt wird, wage ich die rechtsverbindlichkeit der Bestellung anzuzweifeln.

Mir ist schon klar das die Form der Unterzeichnung rechtlich irrelevant ist solange sie dem Unterzeichnenden eindeutig zuzuordnen ist. Stichwort: Kreuz machen

Aber mal ehrlich so'n Zettel ausdrucken (original muss es ja auch irgendwo geben) und vernünftigen einscannen sollte ja wohl nicht das Problem sein.
Und da Robbe dem original Modul keine Konformititäserklärung beilegt, sondern nur via Intternet verfügbar macht, frage ich mich schon was das soll.

Gruß
Ralf
 
Hallo Ralf,
warum fragst denn nicht bei den Urhebern nach. Die Adresse und Tel. steht ja knapp über der Unterschrift.
PS: Man könnte auch die Werbung im Hintergrund weglassen, und schon wär es gut und leserlich.
 
Wird es nicht langsam etwas arg hysterisch, wenn namhaften Herstellern mehr oder weniger die Fälschung einer Konformitätsurkunde unterstellt wird? Und das wegen einer reinkopierten Unterschrift... Sorgen habt ihr, echt.
Oder ist das ein verfrühter Aprilscherz:confused: ?
 
STOP

Hier geht es nicht um die Echtheit oder die Existenz der Urkunde.

Da ich mich hier im Forum für Rechtsfragen wähnte ging es ganz simpel um die Frage inwiefern eine so offentsichtlich nicht handgezeichnete Urkunde (Urkunde im allgemeinen) Rechtswirksamkeit hat.

Darum werde ich auch diesen Vorschlag nicht verfolgen:
Hallo Ralf,
warum fragst denn nicht bei den Urhebern nach. Die Adresse und Tel. steht ja knapp über der Unterschrift.

Also wenn keiner in der Lage ist auf diese Rechtsfrage zu antworten, sondern nur mal so seine Meinung posten möchte , dann lasse er dieses bitte.

Gruß
Ralf

An den MOD bitte diesen Thread schließen oder gleich ganz löschen, führt in die falsche Richtung
 
Da ich mich hier im Forum für Rechtsfragen wähnte ging es ganz simpel um die Frage inwiefern eine so offentsichtlich nicht handgezeichnete Urkunde (Urkunde im allgemeinen) Rechtswirksamkeit hat.
Ich kann mir schwer vorstellen, dass eine irgendwo per PDF herunterladbare Datei überhaupt etwas mit einer Urkunde gemeinsam hat. Bei einem Fax (mit Absenderkennung) kann man wohl nach meiner Kenntnis gerade noch davon ausgehen, bei einer einfachen Kopie schon nicht mehr.

Eine PDF-Datei ohne elektronische Signatur (die nichts mit einem Kringel in Bitmap-Form zu tun hat) kann jedes Spielkind mit Photoshop zusammengebastelt und auf einen (gehackten) Server gestellt haben. Insofern würde ich die Datei als nettes Werbeversprechen betrachten, das auf die Existenz einer echten Urkunde hinweisen soll. Auch wenn das Plakat entsprechende Zweifel daran gleich mit mitliefert...

Grüße,
Holger
 
rmmx schrieb:
Da ich mich hier im Forum für Rechtsfragen wähnte ging es ganz simpel um die Frage inwiefern eine so offentsichtlich nicht handgezeichnete Urkunde (Urkunde im allgemeinen) Rechtswirksamkeit hat.

Es ist einfach keine Urkunde, von was du da redest. Es ist eine Kopie einer Bescheinigung, die dem Kunden zu Werbezwecken, wie anderes Werbematerial auch, online zur Verfügung gestellt wird, mit genau den selben Rechtswirkungen wie andere Werbeaussagen. Wenn man die 2.4GHz-Hysterie hier im Forum beobachtet, sicher nicht ohne Grund.

Wenn die Fernsteuerung nicht legal zu betreiben ist in Deutschland, dann ist es m.E. völlig irrelevant, ob in einem Online-Dokument eine Unterschrift per Photoshop reinkopiert wurde. Dann ist der Vertreiber so und so dran, weil er ein Produkt verkauft hat, dass zu dem vorgesehenen und beworbenen Zweck, nämlich der Fernsteuerung von Modellen in Deutschland, nicht geeignet, da illegal ist.

Dann kann ich mit BGB-Grundkenntnissen von "Fehlen zugesicherter Eigenschaften" bis "arglistige Täuschung" schon auch ohne die Urkunde genug Angriffspunkte finden.
 
Hi,

http://www.doku.net/artikel/eg-konform.htm

insbesondere letzter Absatz ist interessant.

Und Ralexx - eine Konformitätserklärung ist eine Urkunde. Google einfach mal nach EG Konformitätserklärung.

Grüße

Frank
 
BZFrank schrieb:
Und Ralexx - eine Konformitätserklärung ist eine Urkunde. Google einfach mal nach EG Konformitätserklärung.

Hatte ich auch nicht bestritten. Aber wir reden von einer eingescannten/nachbearbeiteten Version im Internet, und die ist kein Beweis für die Legalität oder Illegalität einer Anlage.

Es ist wirklich atemberaubend, was für Blüten diese 2,4Ghz-Diskussionen schlagen.
 
Es ist schon erstaunlich wieviel negative Energie man in 3 Zeilen unterbringen kann.
Daher vielleicht nochmal zur Übersetzung für @Ralexx.

Keiner stellt hier die Legalität irgendeiner Anlage in Frage. Ausser Sie vielleicht.

Es ging einzig allein um die rechtliche Qualität des Dokumentes das Robbe zum Download anbietet.

Hatte ich auch nicht bestritten. Aber wir reden von einer eingescannten/nachbearbeiteten Version im Internet, und die ist kein Beweis für die Legalität oder Illegalität einer Anlage.

Und siehe da genau um das eingescannt und nachbearbeitet geht es - nichts anderes.

Ich möchte nochmal daran erinneren. In diesem Forum geht es um Rechtsfragen und nicht um "Glaubensbekenntnisse" verschiedener 2.4GHz Jünger.

Es ist wirklich atemberaubend, was für Blüten diese 2,4Ghz-Diskussionen schlagen.

Tja, da empfehle ich doch diesen Thread nochmals durchzulesen und zu schauen, wer die wenigsten sachlichen Beiträge zum Thema (Rechtsfrage) beigetragen hat aber mit reichlich Polemik um sich schlägt.



Mit sanften Grüßen Bürger
Ralf

Hallo moderator. Schließe bitte diesen Thread. Danke
 
BZFrank schrieb:
Hi,
http://www.doku.net/artikel/eg-konform.htm
insbesondere letzter Absatz ist interessant.
Und Ralexx - eine Konformitätserklärung ist eine Urkunde. Google einfach mal nach EG Konformitätserklärung.
Grüße
Frank
Hier mal der Auszug des von Dir angeführten letzten Absatzes:

Zitat:
"Fazit:

Die Unterschrift unter die EG-Konformitätserklärung ist rechtlich vorgesehen und geregelt, Sanktionen bei Verstößen nennt aber die EG-Maschinenrichtlinie nicht. Es drängt sich der Eindruck auf, dass die Unterschrift eher symbolischen Charakter hat."

Wenn man hiervon ausgeht, ist die Frage nach der Rechtmäßigkeit einer eingescannten Unterschrift total nebensächlich.

Außerdem ist es heutzutage doch so, dass selbst Unterschriften von Vorstandsvorsitzenden oder Politikern als rechtmäßig anerkannt werden, wenn diese gar nicht selbst unterschrieben haben, sondern ein sogenannter Unterschriftenautomat von der Sekretärin bedient, diese geleistet hat. Wieso sollte man da ein Dokument anzweifeln, das auf der offiziellen Webseite von Robbe abrufbar ist?

Außerdem: Wem schon diese Konformitätsbescheinigung als nicht ausreichend erscheint, wie steht es dann erst um diese der Firma JSB? dort hat man lediglich eine "Konformitätserklärung" des amerikanischen Herstellers oder Vertreibers Horizon Hobby auf Englisch, die gleich zwei Normen zitiert, eine davon mit 10 mW Höchstleistung, außerdem sehr schlecht fotokopiert. Wer so eine "Konformitätserklärung" anzweifelt, hat mein Verständnis.

Die Robbe-Erklärung jedoch ist demgegenüber geradezu vorbildhaft.

Grüße
Udo

BTW: rmmx, wieso verlangst Du hier jetzt das Schließen dieses Threads? Passt Dir die Richtung nicht? Wolltest Du hören, dass die Robbe-Erklärung nicht rechtens ist?

Edit: Hervorhebung durch mich und Tippfehlerkorrektur
 
BTW: rmmx, wieso verlangst Du hier jetzt das Schließen dieses Threads? Passt Dir die Richtung nicht? Wolltest Du hören, dass die Robbe-Erklärung nicht rechtens ist?

Nein, weil du wieder ein sehr schönes Beispiel geliefert hast, dass diese Thread in die falsche Richtung läuft. Jetzt ist sogar JSB mit im Rennen.

Dabei ging es um die simple Frage, inwiefern ein Dokument das derart plump unterzeichnet ist irgendeine rechtswirkung hat.

Ich möchte ein letztes Mal daran erinnern.

Es geht einzig und allein um die Art der Unterzeichnung eines beliebigen Dokumentes.

Zur Klarstellung:

Mich interssiert NICHT ob FASST, JSB, IFS, etc, etc legal, illegal, schei...egal ist.

Sanfte Grüße Bürger
Ralf
 
rmmx schrieb:
Dabei ging es um die simple Frage, inwiefern ein Dokument das derart plump unterzeichnet ist irgendeine rechtswirkung hat.

Und die Antwort "nein" - weder Rechtswirkung im positiven noch im negativen Sinne (für den Kunden) wurde doch auch schon gegeben, oder? Warum reitest du auf diesem irrelevanten Thema überall rum :confused: ?

EDIT: Warum schreibt nicht jeder, der irgendeinen Zweifel an der Gesetzeskonformität irgendwelcher 2.4Ghz-Produkte hat eine entsprechende Frage an die Bundesnetzagentur? Die müssen sicherlich von Amts wegen tätig werden, wenn sie Hinweise darauf bekommen, dass jemand illegalerweise Sachen anbietet, die hierzulande eigentlich nicht zugelassen sind. Ständig irgendwelche Gerüchte hier zu streuen, bringt doch gar nichts, hier sitzt nun mal keiner, der eine rechtlich endgültig verbindliche Aussage machen kann. So viel ist doch nun wohl offensichtlich.
 
Und die Antwort "nein" - weder Rechtswirkung im positiven noch im negativen Sinne (für den Kunden) wurde doch auch schon gegeben, oder? Warum reitest du auf diesem irrelevanten Thema überall rum ?

Wär entscheidet hier über Relevanz?????

Wenn das Thema für sie nicht relevant ist, dann antworten sie doch einfach nicht.

sgb
Ralf
 
Anstand ist eine Zier, viel besser geht es ohne ihr!

Anstand ist eine Zier, viel besser geht es ohne ihr!

Hallo Ralf,
wenn ich das so lese:cry: ; dann fehlt mir nur der Knopf zum eigenen Beitrag löschen!
 
Ich möchte mich schon gerne an der Diskussion beteiligen, aber dann sachlich. Bevor hier der Moderator für Rechtsfragen eingreift....Die Thematik an sich ist interessant.
Ich werfe mal ein:
Verfälschen eines Bierdeckels (= die Zeche) ist schon als Urkundenfälschung verurteilt worden.

Manchmal hilft auch der Blick in das StGB, um Definitionen zu finden:

aus Dreher/Tröndle, Beck´sche Kurzkommentare (alte Ausgabe) zu § 267 Urkundenfälschung
Urkunde ist die verkörperte, allgemein oder für Eingeweihte verständliche Gedankenerklärung, die geeignet und bestimmt ist, im Rechtsverkehr Beweis zu erbringen und ihren Aussteller erkennen läßt

Prüft doch mal....Ich glaube, an der Definition für die Urkunde hat sich nichts geändert.
Und prüft doch mal, ob der Bierdeckel darunter passt. Die Antwort ist ja schon vorgegeben.
 
Dieter, das Beispiel mit dem Bierdeckel ist ausgezeichnet.

Hier habe ich noch eins:

Schaut mal auf eure Geldscheine. Da findet man auf jedem Schein auf einer Seite eine Unterschrift, ich glaube, es ist die vom Präsidenten oder Leiter der Europäischen Zentralbank, die die Geldscheine hat drucken lassen.
Jedenfalls war auf den D-Mark-Scheinen die Unterschrift des jeweiligen Bundesbankpräsidenten drauf.

Hieraus ergeben sich zwei Fragen:

Sind diese Unterschriften echt? (Hat dieser Mensch jeden Geldschein einzeln persönlich unterschrieben?)

Wenn er aber nicht persönlich und einzeln diese Scheine unterschrieben hat (ich glaube, wir sind uns einig, dass dem nicht so ist!), dann ergibt sich die Frage, ob diese Geldscheine überhaupt gültig sind?

Ich bitte denjenigen, der der Meinung ist, diese Geldscheine seien Aufgrund der erkennbar schlecht hineingedruckten Unterschrift nicht gültig, mir diese Geldscheine zur Prüfung umgehend zuzusenden. Bitte vorher eine PM senden, damit ich meine Adresse mitteilen kann. Danke.

Grüße
Udo
 
Ansicht hell / dunkel umschalten
Oben Unten