Helmut Steinigeweg
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Die 9. Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung vom 27. Juli 2005 ist im Bundesgesetzblatt 2005 Teil I Nr. 47, ausgegeben zu Bonn am 10. August 2005 (2275) veröffentlicht worden.
Für Modellflieger wichtig ist der § 102. Wie bereits angekündigt entfällt der Ausnahmezustand, dass Flugmodelle unter 5 Kg ohne Verbrennerantrieb von der Versicherungspflicht befreit sind!
Die Mitgliedschaft in einem DAeC-Verein oder Einzelmitgliedschaft im DAeC beinhaltet automatisch die gesetzlich vorgeschriebene Modellflughalterhaftpflichtversicherung für Flugmodelle bis zu 25Kg.
Für Modellflieger wichtig ist der § 102. Wie bereits angekündigt entfällt der Ausnahmezustand, dass Flugmodelle unter 5 Kg ohne Verbrennerantrieb von der Versicherungspflicht befreit sind!
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