Alte Graupner/Grundig Fernsteuerung z.B. varioprop 12s 35 Mhz noch verwenden

Auf Vorschlag von "User Bendh" eröffne ich dieses Thema als eigenständiges Unterthema,
welches heute innerhalb der Retro-Flugmodelle behandelt wurde.
Ich cute/paste die dazu erstellten Beiträge mit User und Datum hier rein.

Nun die Frage:
Kann man eine alte Graupner/Grundig Fernsteuerung z.B.: varioprop 12s 35 MHz
noch verwenden (bis 31.12.2022) oder nicht mehr ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Anbei die relevanten Antworten der User aus dem Chat Retro-Flugmodelle:

von "mannikla" 23.Jan21, 19:08:
Hallo Bugsier Ahoi,
Geht noch und wahrscheinlich auch länger, wenn das automatisch verlängert wird.
35 Mhz aber noch immer ausschliesslich für Flugmodelle ( oder leitet mich dein Nick auf eine falsche Fährte?? )
Gruss Klaus
 
Jaein, will wieder bei den Flugmodellen einsteigen, aber mir ist das mit dieser alten Fernsteuerung etwas zu unsicher,
obwohl nach dem Akkutausch im Empfänger, alles wie Schmitzkatze fkts.
Deshalb wollte ich die FB jetzt bei Schiffsmodellen, u.a. einer alten Bugsier mit meinem Patenkind nutzen.

Was ich nicht verstehe bzw. nie verstanden habe, warum nur für Flugmodelle.
Wenn ich auf einem verlassenen Weiher die FB nutze, dann störe ich doch niemanden oder
weil vllt. in einem entfernten Modellflugplatz mein Quartz/Kanal nicht einkalkuliert ist ??
Gruss Mario
 
Anbei die relevanten Antworten der User aus dem Chat Retro-Flugmodelle:

von "mike34VK" 24.Jan21, 09:50:
Hallo Mario, weil's halt verboten ist, und das aus gutem Grund. Das 35 MHz Frequenzband ist exklusiv nur für Flugmodelle freigegeben. Da sind wir Flieger auch echt zickig, da wirst Du hier auf wenig Gegenliebe stoßen mit solchen Vorhaben. Ganz ehrlich, ich kann es auch nicht nachvollziehen. Dir geht es ja nur darum, mit Deinem Patenkind Schiffchen zu fahren. Dann verkauf doch den alten Kram in der Bucht an einen von den Retrofreaks (wie uns) und besorge Dir eine gebrauchte Sechskanalfunke von Spectrum oder Flysky mit 2.4 GHz für 40-50 Euro. Ich hätte sogar noch eine übrig, wenn Interesse besteht, schreib mir eine PN.
Viele Grüße, Mike


von "bardolino" 24.Jan21, 10:22:
..... welche (früheren) Fernsteuerungen darf man heute noch betreiben ??

Diese Frage hab ich mir vor ein paar Monaten auch schon mal gestellt – und nachgeforscht:

Bereits 1988 gab es eine Aufstellung welche (damals noch früheren bzw. aktuellen) Fernsteuer-Sender und –Empfänger „noch“ zugelassen waren - und da wäre schon von den ganz alten (bis ca. 1975) nichts mehr gelistet gewesen.

Zu dieser Zeit durfte man speziell bei den 35er Sendern nicht mal ein zusätzliches Loch für einen griffgünstigeren Schalter anbringen, sonst wäre die Genehmigung gleich erloschen gewesen. Nicht nur einmal kam die (speziell von den CB-Funkern mit erhöhter Ausgangsleistung ihrer Geräte) gefürchtete Post/Telekom-Truppe mit ihrem Messwagen zum Überprüfen der einzelnen Sender bei offiziellen Wettbewerben vorbei – da war manchmal großes Palaver nötig, damit wie angedeutet so „veränderte“ Sender nicht gleich beschlagnahmt wurden.

Außerdem, was Sammler interessieren dürfte, war (zumindest vor einigen Jahren) die Gesetzeslage so dass man „nicht zugelassene“ Sender und Empfänger zwar besitzen jedoch nicht betreiben durfte – später durfte man funktionierende Sendeanlagen nicht einmal mehr besitzen. Das hieß dann, diese außer Betrieb zu nehmen, wofür das Entfernen des Quarzes bzw. eines Bauteils oder Durchzwicken eines Kabels genügte.

Vor kurzem hatte ich mal mit der „Budesnetzagentur – Ref.414“ Kontakt aufgenommen bzgl. der aktuellen Lage (die ja auch etliche andere interessiert). Nach mehrmaligem Hin- und Her (wobei die früheren Abläufe und Veränderungen wohl dort jetzt offensichtlich keinen mehr interessieren) wurde mir kurz und sachlich erklärt dass „jetzt“ (die alten Frequenzbereiche betreffend) die Allgemeinzuteilung „Vfg 70/2012“ gültig ist und mit allen Sendern betrieben werden darf die eine CE-Kennzeichnung haben.

Allerdings werden in dieser Allgemeinzuteilung neben den Frequenzen den beiden Punkten „Kanalbreite“ und „Max. Strahlungsleistung ERP“ selten Beachtung geschenkt. Die meisten Sender der nicht allzu längeren Vergangenheit werden wohl die Kanalbreite von 10 KHz einhalten, die 100 mW ERP könnte jedoch ein Problem darstellen. Diese sind nicht gleichzusetzen mit den sonst allg. bekannten mW-Ausgangsleistung. Ein Funk-Elektroniker hatte mir erklärt dass diese nur mess-technisch ermittelt werden kann – wenn allerdings der „alte, frühere“ Sender noch mit einer Ausgangs-Leistung von 1 Watt HF oder mehr angegeben ist, dann ......?? – vielleicht können hierzu ja noch Funk-Experten Genaueres dazu sagen?

Und ja, es wird normalerweise kaum jemand so pingelig sein und hier akribisch nachforschen ob jemand alle Bestimmungen perfekt einhält, insbesondere bei dieser Masse an Funk-Anlagen (auch viel Spielzeug) die inzwischen zugelassen und auch nicht zugelassen unser Land „überschwemmt“ – aber: Und das könnte im schlimmsten Fall doch zu einem Problem werden. Wenn es einen Unfall im Zusammenhang mit einer Fernsteuerung geben sollte (was man niemand wünscht) und dabei ein Personenschaden entsteht, „muss“ die Polizei verständigt werden, die dann i.d.R. die Funkanlage und evtl. auch die Flugmodell-Reste konfisziert und zur Überprüfung an die entsprechenden Stellen weiterleitet. Bei unrechtmäßig verwendeten Geräten könnte man eine Beschlagnahme und womöglich ein Strafverfahren noch leidlich überstehen, das große Problem ist allerdings wie die Versicherung reagiert??

Also, weiterhin unfallfreies Fliegen

Gruß Erich
 

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Antwort von "S_a_S" 24.Jan21, 12:41
bzgl. bardolino Text:
.... Allerdings werden in dieser Allgemeinzuteilung neben den Frequenzen
den beiden Punkten „Kanalbreite“ und „Max. Strahlungsleistung ERP“ selten Beachtung geschenkt......

Hallo Erich,
vor der Allgemeinverfügung waren im Einzelgenehmigungen erforderlich (50 Mark für 10 Jahre, früher bei der Post/Fernmeldeamt, dann bei der RegTP). Dazu musste die Anlage vom Hersteller bei der Bundesbehörde typgeprüft sein (FTZ-Nummer bzw. die nachfolgenden Siegel, letztlich mit CE aber nicht mehr "hoheitlich", sondern über benannte Stelle). Und der Antrag lag jedem Sender bei...

Auch früher wurde die (27er) 20kHz Einzelgenehmigung irgendwann nicht mehr verlängert, damit also nach Ablauf der Betrieb nicht mehr erlaubt (so wie für 434MHz auch). Solche "Antiquitäten" müssten formal auch noch einzeln angemeldet werden (oder vom lizensierten) Funkamateur betrieben werden.



bzgl. bardolino Text:
„alte, frühere“ Sender noch mit einer Ausgangs-Leistung von 1 Watt HF oder mehr angegeben ist, dann ......?? –
vielleicht können hierzu ja noch Funk-Experten Genaueres dazu sagen?


da wurde üblicherweise die Gleichstromeingangsleistung in den Sender angegeben, was (nach Abzug der Wärme) vielleicht noch 500mW in den Antennenfußpunkt hinein waren. Äquivalente Abstrahlung (EIRP) waren das meist eben auch weniger als 100mW.
Die Serienüberprüfung misst auch kein EIRP, sondern die Leistung an einer Antennennachbildung oder die Eingangsleistung. Damit kann auch sichergestellt werden (Toleranzrechnung), dass die zulässige Abstrahlleistung nie überschritten wird.
Schon damals wurde mit höheren Werten Werbung gemacht, mit 1W ist man doppelt so sicher unterwegs wie mit 500mW des Konkurrenten :)

Grüße Stefan


Antwort von "bendh" 24.Jan21, 12:53
Ich glaube wenn durch einen veränderten Modellflug Sender der Versicherungsschutz verloren ginge oder einer ins Gefängnis hätte müssen, hätte sich das sicher ganz schnell herumgesprochen. Ich habe so etwas aber noch nie vernommen, was aber nichts heißen soll. Vielleicht weiß es ja jemand besser, dann aber bitte mit Quellenangabe.
Gruß Bernd

Antwort von "bardolino" 24.Jan21, 14:14
Hallo Stefan,

danke für die Aufklärung bzgl. EIRP. In den Sechzigern und anfangs der Siebziger wurde die Sendeleistung noch immer in HF-Abstrahlung angegeben (z.B. Microprop-Sender mit offenen Sticks = 1,25 W) und später dann allg. in Gleichstrom-Eingangsleistung (z.B. Graupner MC je nach Modul u. Spannung = 1,4 - 2,0 W).

Ab 1976 gab's dann die gebührenfreie "Allgemeine Genehmigung" für 27 u. 40 MHz, für die 35er (und 434er ?) musste man weiterhin die 50,-- DM für 10 Jahre bezahlen. Hatte mit dem bearbeitenden Beamten der Post/Telekom-Stelle ein gutes Verhältnis, war ja nur 2 km von mir entfernt - und mit gutem "Zureden" vergaß er auch mal den speziellen Stempel in der 35er Genehmigung, der "jegliche Veränderung am Sender" (bzgl. zusätzlicher Schalter) ausschloss!!

Gruß Erich
 

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DG6RBS

User
Hallo Mario,

unten, die alte, vorausgehende Allgemeinzuteilung von 2002, da stand damals,
" . . ist bis zum 31.12.2012 befristet"
bei der aktuellen steht 31.12.2022,
ergo, warum sollte die Aktuelle nicht verlängert werden.

Die Varioprop 12S ist eine AM-Anlage,
in der Zuteilung steht bisher nichts über Modulation drin.
Ein verbindliche Aussage kann nur die BnetzA geben.

Freut mich einen Grundig Anhänger zu treffen.
Grüße
Helmut
 

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Bernd Langner

Moderator
Teammitglied
Hallo
Hier die Allgemeinverfügung mit Bestand bis zum 31.12.2022
Ich denke die alten Anlagen haben Bestandsschutz hatten wir ja auch schon bei den 2,4GHZ
und auch den 433Mhz Anlagen.
Auch in der Bundesnetzagentur beobachtet man das Angebot und welcher Hersteller
baut und verkauft noch Anlagen für 35 MHZ.

Gruß Bernd
 

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DG6RBS

User
Hallo Mario,
danke Bernd,
ein gute Nachricht für uns 35Mhz Flieger:
ich hatte bei der BNetzA nachgefragt:

"ist eine Verlängerung der Modellfunkzuteilung, die auf den Ende 2022
begrenzt ist, absehbar"?

Begründung: es sind noch sehr viele 35- und 40Mhz Anlage in Betrieb.

hier die freudige Antwort . . . . .

Dann viel Freude mit deiner Grundig . . .

Grüße
Helmut
 

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