Interessant..
anscheinend hat dem Richter niemand gesagt, dass der Preis einer Ware bei einer Versteigerung erst dann bekannt ist, wenn man den Zuschlag erhält. An dieser Stelle hätte also der Bieter nun merken müssen, das ist zu billig - und den Kauf verweigern, weil er vermuten muß, daß es sich um Diebesgut handelt?
Die Geldstrafe begründet sich also darin, dass niemand höher geboten hat? Ich glaube, da würde ich in Revision gehen
An ebay kann man sehr gut sehen, wie eine freie Marktwirtschaft funktionieren würde.
Zumindest solange unsere Behörden keinen Internetanschluß und die Mitarbeiter keinen Computerkurs hatten - plus ein paar Jahre, bis die Kompetenzen geklärt sind war freies Unternehmertum angesagt, und darauf sind ganze Existenzen aufgebaut worden.
Die Seriösen sind dabei die Dummen, denn Garantieabwicklung und Steuern kosten nun mal Geld, vom übrigen Bürokratiebombast, den man als "Unternehmer" in Deutschland hat, ganz zu schweigen.
Der Kunde hat davon profitiert, in dem er schachtelneue Ware bei ebay viel billiger bekommen hat als anderswo.
Um noch mal auf die Argumentation des Richters in Hans' Beitrag zurückzukommen: wenn man wissentlich Waren oder Leistungen von jemandem bezieht, der Steuern hinterzieht, kann man in Regreß genommen werden. Es könnte also sein, dass die ganzen Billigeinkäufer bei ebay demnächst die Steuerschulden ihrer Anbieter bezahlen dürfen.. da kommen ja rosige Zeiten auf uns zu!
Grüße, Ulrich
anscheinend hat dem Richter niemand gesagt, dass der Preis einer Ware bei einer Versteigerung erst dann bekannt ist, wenn man den Zuschlag erhält. An dieser Stelle hätte also der Bieter nun merken müssen, das ist zu billig - und den Kauf verweigern, weil er vermuten muß, daß es sich um Diebesgut handelt?
Die Geldstrafe begründet sich also darin, dass niemand höher geboten hat? Ich glaube, da würde ich in Revision gehen
An ebay kann man sehr gut sehen, wie eine freie Marktwirtschaft funktionieren würde.
Zumindest solange unsere Behörden keinen Internetanschluß und die Mitarbeiter keinen Computerkurs hatten - plus ein paar Jahre, bis die Kompetenzen geklärt sind war freies Unternehmertum angesagt, und darauf sind ganze Existenzen aufgebaut worden.
Die Seriösen sind dabei die Dummen, denn Garantieabwicklung und Steuern kosten nun mal Geld, vom übrigen Bürokratiebombast, den man als "Unternehmer" in Deutschland hat, ganz zu schweigen.
Der Kunde hat davon profitiert, in dem er schachtelneue Ware bei ebay viel billiger bekommen hat als anderswo.
Um noch mal auf die Argumentation des Richters in Hans' Beitrag zurückzukommen: wenn man wissentlich Waren oder Leistungen von jemandem bezieht, der Steuern hinterzieht, kann man in Regreß genommen werden. Es könnte also sein, dass die ganzen Billigeinkäufer bei ebay demnächst die Steuerschulden ihrer Anbieter bezahlen dürfen.. da kommen ja rosige Zeiten auf uns zu!
Grüße, Ulrich