An alle grösseren Ebay Verkäufer !

Ulrich Horn

Moderator
Teammitglied
Interessant..

anscheinend hat dem Richter niemand gesagt, dass der Preis einer Ware bei einer Versteigerung erst dann bekannt ist, wenn man den Zuschlag erhält. An dieser Stelle hätte also der Bieter nun merken müssen, das ist zu billig - und den Kauf verweigern, weil er vermuten muß, daß es sich um Diebesgut handelt?
Die Geldstrafe begründet sich also darin, dass niemand höher geboten hat? Ich glaube, da würde ich in Revision gehen ;)

An ebay kann man sehr gut sehen, wie eine freie Marktwirtschaft funktionieren würde.

Zumindest solange unsere Behörden keinen Internetanschluß und die Mitarbeiter keinen Computerkurs hatten - plus ein paar Jahre, bis die Kompetenzen geklärt sind ;) war freies Unternehmertum angesagt, und darauf sind ganze Existenzen aufgebaut worden.

Die Seriösen sind dabei die Dummen, denn Garantieabwicklung und Steuern kosten nun mal Geld, vom übrigen Bürokratiebombast, den man als "Unternehmer" in Deutschland hat, ganz zu schweigen.
Der Kunde hat davon profitiert, in dem er schachtelneue Ware bei ebay viel billiger bekommen hat als anderswo.

Um noch mal auf die Argumentation des Richters in Hans' Beitrag zurückzukommen: wenn man wissentlich Waren oder Leistungen von jemandem bezieht, der Steuern hinterzieht, kann man in Regreß genommen werden. Es könnte also sein, dass die ganzen Billigeinkäufer bei ebay demnächst die Steuerschulden ihrer Anbieter bezahlen dürfen.. da kommen ja rosige Zeiten auf uns zu!

Grüße, Ulrich
 

Hans Rupp

Vereinsmitglied
Hallo Ulrich,

anscheinend hat dem Richter niemand gesagt, dass der Preis einer Ware bei einer Versteigerung erst dann bekannt ist, wenn man den Zuschlag erhält. An dieser Stelle hätte also der Bieter nun merken müssen, das ist zu billig - und den Kauf verweigern, weil er vermuten muß, daß es sich um Diebesgut handelt?
Die Geldstrafe begründet sich also darin, dass niemand höher geboten hat? Ich glaube, da würde ich in Revision gehen
Ulrich die Argumentation des Richters war nach der mir bekannten Schilderung anders. Der Käufer hat wohl mit Hinweis auf die vorherigen Verkäufe des Anbieters versucht, irgendetwas darzulegen und dabei preisgegeben, sich vorher über den Anbieter und dessen Auktionen informiert zu haben, insbesondere auch über die erzielten Preise der vorherigen Aukitonen. Er hat sozusagen die Schlinge, an der er dann aufgängt wurde, selbst geknüpft.

Hans

P.S.
Ich denke, hier wollte einer eben besonders schlau sein und hat den Richter unterschätzt. Es soll ja vorkommen, dass Fahrer hochpreisiger Autos gegenüber anderen Personen manchmal etwas herablassend undd arrogant wirken (so nach dem Motto: "Herr Richter, wissen sie denn über die Priese bei Porscheersatzteilen überhaupt Bescheid. Kann man sich als Richter so einen Wagen eigentlich leisten ;) ) . Oder der Richter war nur neidisch, weil er sich ebn den prosche nicht leisten kann. Wenn ein Richter den Eindruck gewinnt, nicht ganz ernst genommen zu werden, so kann er ganz ungemütlich werden. Eines weiß er nämlich ganz genau: Vor Gericht ist er das Machtzentrum.

Weil es gerade passt ein Witz:

Ein Igel laäuft durch den Wald und ist unaufmerksam. Trilum, trilum, dideldei...
Pardauz fällt er in ein Erdloch. So sehr er sich auch bemüht, er kommt nicht heraus. Nach geraumer Zeit schaut ein Hase über den Grubenrand.

"Hey Igel, was machst Du da unten?"
"Ich komme nicht mehr raus. Kannst Du mir helfen?"
"Klar, einen Moment."
Der Hase verschwindet und kommt mit seinem Porsche zurück. Dann zieht er den Igel mit dem Porsche und einem Seil heraus.

Ein paar Tage später fällt unser verträumter Igel wieder in das Erdloch. Er ruft nach dem Hasen, doch der Fuchs erscheint.

"Hey Fuchs, kannst Du nicht nach Hause rennen und dein Auto holen um mich herauszuziehen?"
"Ach Igel, das geht doch einfacher. Ich stelle mich rückwärts an den Grubenrand, du hältst dich an meinem Schwanz fest und ich ziehe dich daran heraus".

Gesagt getan.

Und was lernen wir aus der Geschichte?
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Ist der Schwanz lang genug, braucht Man(n) keinen Porsche :D
 

plinse

User
Original erstellt von Hans Rupp:

...
Ulrich die Argumentation des Richters war nach der mir bekannten Schilderung anders. Der Käufer hat wohl mit Hinweis auf die vorherigen Verkäufe des Anbieters versucht, irgendetwas darzulegen und dabei preisgegeben, sich vorher über den Anbieter und dessen Auktionen informiert zu haben, insbesondere auch über die erzielten Preise der vorherigen Aukitonen. Er hat sozusagen die Schlinge, an der er dann aufgängt wurde, selbst geknüpft.

Hans

...
Moin,

damit ist die Welt für mich wieder in Ordnung. Ich dachte schon, man würde quasi als ebay Käufer verpflichtet, von Rechts wegen, die ganzen sichtbaren Auktionen des Verkäufers alle durchzublättern. Wäre bei manchen Verkäufern etwas mühsam.
Wenn man also selbst registriert hat, dass ein Händler mit etwas handelt, regelmäßig unter vernümpftigen Preisen, sprich ein potentieller Nachbar eines Porschefahrers, dessen Porsche ebenso regelmäßig auf Backsteinen steht, dann darf man es einerseits nicht kaufen, tut man es doch, muss man seine Erkenntnisse aus der Nachforschung ganz schnell wieder vergessen und hoffen, dass der Verkäufer nicht erwischt wird oder doch sauber ist?

Das stellt aber die ebay-Grundsätze in Zweifel - sinngemäß waren die zumindestens mal, dass sie vom Guten im Menschen ausgehen würden ;) :D .

Auf hoher See und vor Gericht ist man halt in Gottes Hand, ob der Richter es verstehen würde, stünde der Beklagte auf und würde er einen Sherry oder Port auf den Boden Kippen "Für Rasmus!" ;) ??
 
Servus Kollegens,

der Argumentation des Richters kann ich nicht folgen.

Jeder Käufer hat eine Sorgfallspflicht, beim Kauf einer gebrauchten Ware BGB. Die Prüfungspflicht beim Kauf einer stark verbilligten Ware bei Ebay ist dahingehend ausführlich geprüft, daß er die Anschrift des Verkäufers kennt. (Also nicht auf dem Eiermarkt oder in ner dunklen Straßenecke erworben).

Es sind schon Fälle vorgekommen, daß auf einer normalen Versteigerung in z.B. einem Pfandhaus, Artikel zum Erwwrb kamen, die gestohlen waren.

Auch hier trifft den Käufer keine strafrechtliche Relevanz, weil auch hier die Quelle des Vorbesitzers (wenn auch nicht Eigentümers) geprüft ist. (Sorgfallspflicht erfüllt).

Jedoch bricht vorherigen Besitz, nicht rechtlichen Eigentumsanspruch. D.h. der Eigentümer hat das Recht gegenüber dem Dealer und dem ehrlichen - oder unehrlichen Käufer. Das Eigentum muß an den Eigentümer ersatzfrei zurückgegeben werden.

Im Falle der Porsche Felgen, würde ich sagen, daß der Beklagte einen Anwalt hatte, der "nicht ganz auf der Höhe" war. :(

Grüße
Jörg Peter
 
Nochmal, ganz langsam zum verstehen:

§ 259 (1)StGB:
Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen hat oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Ähm... und was macht ebay?
Im Fallbeispiel "Porschefelgen" hätte ebay doch auch einen auf die Mütze bekommen müssen. Haben Sie?

[ 09. Dezember 2004, 14:05: Beitrag editiert von: Peterle ]
 
Servus Peter,

Paragraphen werden gemacht, damit man eine grundlegende Basis hat.

Grundsätzlich macht sich Keiner strafbar, wenn er bei Ebay günstig ersteigert. Die zumutbare Grenze der Sorgfaltspflicht ist im Falle Ebay erreicht. (Dokumentation des Veräußerers).

Entsprechende gesetzliche Regelungen gibt es noch nicht, da Ebay für den Gesetzgeber zu neu ist.

Bestimmt wird auch hier in Zukunft, der Gesetzgeber neue Paragraphen finden. Stand heute ist die bestehende Rechtssprechung noch Auslegungssache.

Im vorangehenden Falle der Felgen, hat keiner ausgeführt, wie sich der Fall evtl. weiterentwickelt hat.

Grüße
Jörg Peter
 

trodat

User gesperrt
Ist richtig Eric, nimm mal wieder einer Deiner Pillen und leg Dich hin, hier kommt von Dir eh nix sinnvolles mehr....
 

Dieter Wiegandt

Chefmoderator
Teammitglied
Ich weiß nicht, ob ihr euch hier nicht selbst froh macht.
Was ich von Steuerbehörden, bzw. deren Mitarbeitern immer nur höre, ist, dass man zuwenig Personal habe und an die Kleinen (=das ist für mich auch ein Powewrseller bei ebay)gar nicht rangehe.
Vielleicht kann ja mal ein Gewerbetreibender hier darstellen, in welchem Zeitraum er geprüft wird. Von einer Gärtnerei weiß ich, dass das alle 5 Jahre erfolgt ist :D
Die Info ist allerdings schon ein paar Jahre alt.
 

sualk

User
Hallo Dieter,

ich bin eigentlich ein kleiner Gewerbetreibender und werde lückenlos geprüft.

So weit ich informiert bin hängt die Häufigkeit der Prüfung von vielen Faktoren ab. Z.B. Umsatzhöhe, Umsatzentwicklung (vor Jahr zu Jahr stark wechselnder Umsatz, oder gleichmäßige Entwicklung), Umfirmierung, ...

Das Finanzamt hat von jedem Betreib (Ust-Voranmeldung) die Monatszahlen und sieht so permanent die Betriebsentwicklung.

Außerdem habe ich gehört, dass das Finanzamt ab 01.01.2005, ohne die beteiligten darüber informieren zu müssen, die Firmenkonten jederzeit elektronisch einsehen dar.

Eichel brauch halt Geld.

Diese permanenten Steigerung der Gängeleien durch den Staat, kann man doch nur so interpretieren, dass Leute die selbst genügend ‚Dreck am Stecken habe’, voraussetzen, dass alle Anderen Betrüger sind.

Ich weis, gehört hier eigentlich nicht hin, musste ich aber nach dem Lesen der verschiedenen Texte einfach einmal los werden.
 

Dieter Wiegandt

Chefmoderator
Teammitglied
Außerdem habe ich gehört, dass das Finanzamt ab 01.01.2005, ohne die beteiligten darüber informieren zu müssen, die Firmenkonten jederzeit elektronisch einsehen dar.
Kann ich nicht glauben! Das wäre permanente Überwachung. Wobei ich mir im Klaren bin, dass "Glauben" "Nicht wissen" heißt.

Zu der Porsche-Felgen-Geschichte:
Jörg Peter hat es dargestellt, man kann es auf einen Satz reduzieren:
"An gestohlenen Sachen wird kein Eigentum erworben".
 
Hi,

Das KWG (Kreditwesengesetz)regelt das Verhaeltnis zur BaFin (Bundesaufsichtminesterium fuer Finanzen) und zur Bundesbank. Die Auskunftspflicht und Dateifuehrung bezieht sich auf Auskunftspflichten bei Strafverfahren (Steurdelikte, Geldwaesche) des Kreditinstitutes gegenueber der zustaendigen Aufsichtsbehoerde bei Nachfrage. Meldungen an die Bundesbank sind kontodatenfrei und bestehen nur aus Salden die zur statistischen Ermittlung der Geldmenge dienen (s. Bundesbankgesetz). Das Finanzamt ist keine Aufsichtsbehoerde im Sinne des KWG. Automatische Meldungen koennen also nicht basierend auf diesem Gesetz angefordert werden. Noch gibt es ein Bankgeheimnis und nur beim Nachweis des hoheitlich berechtigten Interesses wird dieses aufgehoben.
 
Servus Kollegens,

"elektronisch einsehen"......

Deffinitiv nein. Die Finanzbehörden dürfen ohne gerichtlichen Beschluß (Amtsgericht=Fremdbehörde), keinerlei Auskünfte einholen. Vor allem nicht elektronisch. (Keine Vernetzung). Weder jetzt, noch nach dem 01.01.05.

Sollte Gefahr im Verzug sein (so StGb), kann die entsprechende Behörde (egal welche), Konten einsehen. .....(es muß also ein dringender Verdacht vorliegen).....

Dafür muß erst das Mittel der Hausdurchsuchung ausgeschöpft sein (Sicherstellung von Beweisen), da die dokumentierende Bank alle Vorgänge archiviert hat. Somit ist der Verdächtige zwar informiert, jedoch in seiner Handlungsfähigkeit "deutlich" eingeschränkt.

Das soll nicht den Eindruck erwecken, das Finanzamt könnte "stichprobenartig" im "Kontochat" surven. Ein solches Gesetz ist weder in Vorlage, noch in Planung. Es würde viel mehr gegen das Grundgesetz verstoßen.

Beste Grüße
Jörg Peter
 

K-L-M

Vereinsmitglied
Leider,
Ihr kennt vermutlich die neuesten " Gesetze "
nicht !

Das Finanzamt darf ab 2005 mit Ihrem Leptop, bei normalen Betriebsprüfungen in das System des Unternehmers. Der Unternehmer muß eine Schnittstelle zur Verfügung stellen. Wie weit die Geschicklichkeit geht "sensible" Daten oder auch Daten die mit der Fibu usw. nicht zu tun haben zu verstecken bleibt dem Unternehmer überlassen.Der Prüfer darf
nicht steuerrelevante Daten nicht anschauen. Aber wie schnell ist man mal im falschen File :D

Datev ist ebenfalls vorbereitet und stellt entsprechende Möglichkeiten zur Verfügung.

Meine Führungskräfte sind mit Ihren Programmen inzwischen in einem eigenen Netz. Ist doch klar!

Gibt noch viel "schlimmere" Dinge, die der Unternehmer mit seiner Technik ermöglichen muß. Sage nur Abhören :mad:

Aber das würde hier zu weit führen.

Grüße

K-L-M
 
@K-L-M,
stimmt absolut, wie Du ausgeführt hast.

@all, berührt aber nicht die "unangekündigte Kontoprüfung", welche von dem Sualk-Klaus in den Raum geworfen wurde. Diese wird es nicht geben.
 

Dieter Wiegandt

Chefmoderator
Teammitglied
Hans, du müsstest doch wissen, wie oft so ein Betrieb geprüft wird. Das wird mit Sicherheit nicht so heiss gegessen wie es gekocht wird. Da kämen wir auch noch mal zum Ausgangspunkt, ob der Fiskus überhaupt Zeit hat, Powerseller zu überprüfen.
Obwohl die bisherigen Beiträge oben schon sehr interessant waren.
 
Servus Dieter,

......die haben die Zeit!!!!!.....

wenn ein Powerseller täglich z.B. 10 Transaktionen abschließt, kann man ganz leicht einen Umsatzdurchschnitt messen und eine Gewinnmarge schätzen.

Ein Steuerfahnder hat jährlich etwa 400.000 Euro zu ermitteln. Ebay z.B. ist da sehr leicht zu bearbeiten.

Trotzdem hat natürlich der ehrliche Geschäftsmann nix zu befürchten. Und ehrlich ist die Mehrheit.

Grüße
Jörg Peter
 
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