Anmeldung beim LBA zur Registrierung als UAS-Betreiber und/oder Fernpilot und Prüfung zum Nachweis für Fernpiloten (A1/A3)

.Claus

User
Ich habe diese Woche ein Schreiben vom DMFV bekommen wo mir mitgeteilt wurde das der DMFV mich nicht beim LBA anmelden konnte da Daten von mir fehlen. Mein Verein hat eigentlich meine Daten weitergegeben, widersprochen habe ich auch nicht.
Wer hat von Euch auch so ein Schreiben bekommen?

Ok, was soll's. Im Schreiben wurde ein Link angegeben wo ich mich selbst registrieren kann.

Gesagt, getan, ich habe hier ein Benutzerkonto angelegt und mich angemeldet.
Bei der Anmeldung musste ich ein Bild von meinem Ausweis hochladen.
Das ganze ging problemlos und war kostenlos.

Da ich dann schon mal angemeldet war, habe ich die Prüfung zum Nachweis für Fernpiloten (A1/A3) abgelegt.
Damit man zur Prüfung zugelassen wird, muss man erst 20 Testfragen beantworten.
Hier kann man so lange herum klicken bis alles richtig ist. Erst dann darf man zur Prüfung antreten.

Hier muss man 40 Fragen in 45 Minuten beantworten. Über den Inhalt der Fragen sage ich lieber nichts, sonst steigt mein Blutdruck.
Die Fragen haben fast nichts mit dem normalen Modellfliegen zu tun und beziehen sich hauptsächlich auf Drohnen.
Ich habe mir vor der Prüfung die Lerninhalte nicht angesehen, sondern einfach losgelegt.
Manche Fragen sind dämlich und selbsterklärend bei manchen Fragen hatte ich keine Ahnung was die von mir wollen.
Nach 30 Minuten habe ich dann mit 80% (75% sind Pflicht) richtigen Fragen die Prüfung bestanden.
Die Prüfung war kostenlos.

Dieser Bullshit steht uns noch allen bevor, viel Spaß dabei 🤪
 

Wilf

User
Servus Klaus,
ein Hoch auf den nachweislich kundigen UAS- Fernpiloten.
a022.gif


Einmal ist keinmal.
In drei (?) Jahren dürfen wir wieder zum bullshitten antreten.
 
Habs genau wie Claus gemacht. 20 Testfragen, Prüfung und - zack - hatte ich meine Fernpiloten ID. Sollte für einen Modellflieger eigentlich keine größe Hürde sein, wenn man sich gnädigerweise ein paar Lücken bzgl. Drohnen zubilligt. :) Viel schlauer als vorher bin ich auch nicht, weil ich - so wie wohl die weitaus meisten Modellflieger - zentrale Punkte, vor allem sicherheitsrelevanten, ohnehin gewußt und beachtet habe. Dafür weiß ich jetzt ein paar Dinge zu Drohnen, die ich als Modellflieger allerdings nicht unbedingt wissen brauche :rolleyes:. Aber wenn ich bedenke, wieviele Drohnen mit einem gerüttelt Maß an Unwissenheit in die Lüfte entlassen werden, dann ging wohl kein Weg an einer derartigen Regelung vorbei. Immer verbunden mit der Hoffnung, dass die meisten Drohnenpiloten die Regelungen dann auch beachten und die Zahl derer, denen das meterweit am A..... vorbeigeht, doch die Ausnahme bleiben.
Grüße an alle UAS-Fernpiloten und die, die es noch werden müssen/wollen
Roland
 
Ihr solltet aber auch bedenken dass ihr euch schon geraume Zeit mit dem Modellflug befasst.
Ob das für jeden Neuling auch so einfach und leicht zu beantworten ist?
Die Drohnenlastigkeit der Fragen kann ich aber auch bestätigen.
Würde man den Sinn des Inhalts "Kenntnisnachweis" durchleuchten - da steht auch viel Stuss drin, und einige wichtigere Dinge dagegen nicht.
Die nächsten Ausführungen werden wohl präzisiert werden, denke ich.

Ich bin übrigens lieber Fernpilot als Drohnenführerscheininhaber...;)
 
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Reaktionen: WJW

Wilf

User
Ich habe mir den Stoff schon einigermaßen rein gezogen und bin erst nach ca. 6 Stunden Striptenstudium zur Prüfung angetreten.
Der Grund: Als Jurist wollte ich einfach wissen, was da auf uns zukommt.
 
Hallo Claus.
Ich habe das Schreiben auch bekommen, obwohl unser Verein mich schon dort gemeldet hat. :confused:
Na ja, da habe ich mich eben über den Link online registriert, fertig.
Den komischen Drohnenführerschein habe ich auch schon gemacht und meine Identifizierungsnummer erhalten.
Gruß Fritz.
 

kalle123

User
Punkt1

Mir ist aufgefallen, das man diesen Id.... Test nur in Deutsch und Englisch machen kann. Nicht in Farsi, Swahili ....
Wo ist da ein Aufschrei?

Punkt2

Ich lese da

Sollten Sie sich als UAS-Betreiber registrieren wollen, sind folgende Schritte erforderlich:
  • Prüfen und vervollständigen Sie Ihre Persönlichen Angaben
  • Laden Sie ein Foto Ihres Ausweisdokumentes als Identitätsnachweis hoch
  • Hinterlegen Sie Ihre Versicherungsdaten
Für den Fernpiloten A1/A3 als nicht erforderlich??

Gruß KH
 
Punkt1

Mir ist aufgefallen, das man diesen Id.... Test nur in Deutsch und Englisch machen kann. Nicht in Farsi, Swahili ....
Wo ist da ein Aufschrei?

Punkt2

Ich lese da

Sollten Sie sich als UAS-Betreiber registrieren wollen, sind folgende Schritte erforderlich:
  • Prüfen und vervollständigen Sie Ihre Persönlichen Angaben
  • Laden Sie ein Foto Ihres Ausweisdokumentes als Identitätsnachweis hoch
  • Hinterlegen Sie Ihre Versicherungsdaten
Für den Fernpiloten A1/A3 als nicht erforderlich??

Gruß KH
Kann dich beruhigen, ist alles richtig so. (Landessprache plus Englisch, EU Amtssprache, ist normal.)
Und ja, wenn du dich als Betreiber registrieren willst dann musst du das.
Für den Kompetenznachweis musst du das aber nicht.
 

kalle123

User
Kann dich beruhigen, ist alles richtig so. (Landessprache plus Englisch, EU Amtssprache, ist normal.)

Ob das in einem so bunten Land normal ist, weiß ich nicht. Nur könnte sich da ein nicht unbedeutender Teil der Menschen hier ausgeschlossen fühlen.
Wenn ich mit dem Hund draußen bin, höre ich viele verschiedene Sprachen, nur wenig Deutsch und Englisch.

Ich hatte mit dem Quatsch schon meine Schwierigkeiten und ich habe noch zu einer Zeit die 4 Klassen einer Grundschule besucht, wo du anschließend Lesen, Schreiben und das Einmal-eins konntest, bevor es weiter ging.


Und ja, wenn du dich als Betreiber registrieren willst dann musst du das.
Für den Kompetenznachweis musst du das aber nicht.

Was soll der Quatsch mit dem 'Fernpiloten A1/A3' dann überhaupt?

Und bei der DMO (dort bin ich versichert) lese ich

Für Modellflieger ist somit per 01.01.2021 nur die Registrierungspflicht gem. Art. 14 DVO (EU) 2019/947 entstanden. Diesbezüglich ist allerdings auch nichts zu unternehmen, weil das Luftfahrt Bundesamt (LBA) diese Registrierungspflicht bis einschließlich 30.04.2021 durch Allgemeinverfügung ausgesetzt hat.

(Wir haben die Registrierung bereits in die Wege geleitet für alle DMO-Kunden, deren Daten uns vollständig vorliegen und die der Registrierung nicht widersprochen haben.)


Quelle: https://www.deutsche-modellsport-organisation.de/service/aktuelles.html

Also warten wir noch etwas .....

cu KH
 
Ja, manchmal sind Leute unnötig empört. So auch hier.
In Europa ist es eben so dass es Landessprache plus Englisch ist.
Wer meint das wäre anderswo besser - bitte eben dort hin gehen. (Z.B. in die USA und nur Russisch sprechen...geht bestimmt super...)
 

kalle123

User
und das hier?

Kann ich die Prüfung auch in einer anderen Sprache absolvieren?

Ja! Aktuell bieten wir Ihnen die Möglichkeit, die Prüfung in 12 Fremdsprachen (Englisch, Französisch, Griechisch, Hocharabisch, Italienisch, Kroatisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Spanisch und Türkisch) zu absolvieren. Sprechen Sie Ihren Fahrlehrer an!


Quelle:
https://www.tuvsud.com/de-de/branch...inpruefung/theoretische-fuehrerscheinpruefung

cu KH

Meine ganz persönliche Meinung zu dem Ganzen. Da wird dem Einzelnen mal wieder ein Stöckchen vorgehalten und wir springen, wie immer schon, da drüber :eek:
 

Wilf

User
Hi KH,
für den Fernpiloten- Kenntnisnachweis langt es, wenn Du die Prüfung auf Deutsch derpackst.
Auf türkisch wäre es in diesem Fall auch nicht leichter. Außer Du nimmst Dir einen Dolmetscher. Die wissen in der Regel mehr als der Prüfling ...
 
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