Hallp TobiS, eine Frage vorweg:
Bist du Vorstandsmitglied in deinem Verein?
Bei RCVVV werden die neuen Richtlinien gerade diskutiert.
Wie wird der Abstand gemessen? Ich denke mal zur Ortsgrenze oder?
Korrekt
Zählt ein einzelner Bauernhof o.ä. der zwischendrin liegt mit zum Ort?
Aus einem aktuell laufenden Genehmigungsverfahren, das ich für einen Verein betreue, weiß ich, dass die zuständige Behörde auch dort gemessen haben will.
Nach Neuordnung der Reglen verstehe ich das so das die Erlaubnis erteilt werden muss, wenn die Bedingungen erfüllt sind
Das sehe ich auch so. Aber Vorsicht, je nach Bundesland sind da immer noch Hürden drin. Die Nummer 2.1.9 ist so eine interpretionsfähige Klausel (muss z.B. ein Gemeinderat gehört werden zu dem Vorhaben?) Das weiß ich derzeit nicht.
Sollte doch heißen, wenn wir den zulässigen Lärmpegel einhalten dürften wir Maschienen bis zu diesem Lärmpegel fliegen - oder sehe ich das falsch?
Jetzt schwimme ich auch noch ein bißchen. Im Regelfall werdet ihr einen festen DB-Wert vorgeschrieben bekommen , z.B. 84. Lauter dürfen die Flugzeuge dann nicht sein. Aus einem aktuellen Gutachten weiß ich, dass dort ein Wert festgeschrieben wird.
Wie ist zu Messen?
- wo (Startbahn?)
- flieger in der Luft oder am Boden (es steht 25 m)
- muss vollgas geflogen werden?
Erst werden drei Modell am Boden auf einem Bock gemessen. Dann drei Flugzeuge gleichzeitig in der Luft, normaler Flugbetrieb. Also auch Vollgas.
Die Modell erhalten einen Lärmpaß, der Bestandteil des Gesamtgutachtens ist.
Während des Fluges mißt der Gutachter an den relevanten Punkten. Wie gemessen werden muss, ist genau in den Lämvorschriften für Luftfahrzeuge vom 01.04.2004 festgelegt. Ist aber der Job des Gutachters.
Aber: Hier ist meiner Meinung nach Ehrlichkeit angesagt. Das sind auch alles Modellfllieger. Ich denke nicht, dass man denen mit 74 dB/A -Chartern oder Telomastern zu kommen braucht. Die Modelle sollten das Spektrum im Verein darstellen.
Wie stehen die Chance einer Nachträglichen Änderung?
Wer darf da alles mitsprechen (in früheren ZEiten hatte eine gewissen Grüne Partei immer was dagegen (wir sind Grünenhochburg))
Neues Platzgutachten beantragen über einen Verband. Wie das bei dem DAeC geht, weiß ich nicht. Die haben aber auch Gutachter. Über den DMFV geht es über eine geringe Eigenbeteiligung bei den Gutachterkosten, ich meine 150 Euro. Kommt darauf an, wo ihr organisiert seid.
Dann einen neuen Antrag auf AE einreichen. Der muss ja beschieden werden...
Wer beteiligt werden muss/kann: Siehe oben.