aue
User
Manchmal bekommt man Post.Help please!
Manchmal bekommt man Post.Help please!
Manchmal bekommt man Post.
wie soll man was in einer Betriebsgenehmigung verankern, was vom Gesetz bzw. der Verordnung her nicht vorgesehen ist? Kannst ja gleich bruddeln, weshalb man keine 20kg mit Verbrenner auf der grünen Wiese fliegen darf...Beim Thema Nachtflug .... , da hat man sich stumpf ohne Nachdenken an die neue LuftVO §21f gehängt.
Grüße Stefan§21f
(3) Der Betrieb von Flugmodellen im Rahmen von Luftsportverbänden bedarf der Erlaubnis, sofern es sich um Flugmodelle handelt
1. mit mehr als 12 Kilogramm Startmasse,
2. mit Raketenantrieb, sofern die Masse des Treibsatzes mehr als 20 Gramm beträgt,
3. mit Verbrennungsmotor, die in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von Wohngebieten betrieben werden.
Über Satz 1 hinaus bedarf der Betrieb aller Flugmodelle bei Nacht im Sinne des Artikels 2 Satz 2 Nummer 34 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Erlaubnis.
Der KN behält seine Gültigkeit bis zum Ablaufdatum - ganz einfach. Es ist keine Nachschulung erforderlich....und interessant, wie wir das im DMFV handhaben werden...
"Wusstest du schon? Sofern dein „alter“ Kenntnisnachweis für Modellflieger gemäß §21e LuftVO noch gültig ist, kannst du diesen kostenlos bis zum Ablaufdatum in einen neuen Schulugnsnachweis umwandeln."Nun da habe ich meine Fragen: Woher kennen wir die neuen Regeln (einschl. des gegenüber 2017 geänderten Luftrechts) bereits und müssen keine Schulung machen? Ich glaube, das hat das LBA das letzte Wort und unsere Wünsche sind da eher zweitrangig.
Ich bleibe jedenfalls in freudiger Erwartung auf die Veröffentlichung dieser Regeln durch beide Verbände - schon weil ich bezweifle, dass es eine gegenseitige Anerkennung der KN ohne eine beiderseitige Nachschulung geben wird...
zumindest war der ganze Text dort vor kurzem noch abrufbar (und hab den heruntergeladen, 14 Kapitel, 113kB Text... - beinhaltet aber auch alles über Modellflugplätze). Dass die webgerechte Aufarbeitung dann noch ein paar Tage brauchen wird, ist dann auch klar, zumal Frank ja auch bei der Überreichung persönlich gestern dabei war (kann er schlecht gleichzeitig vor dem Rechner html kloppen).Na ja, Stefan, ich habe vorhin mal geschaut, Die scheinen daran zu arbeiten - das sah mir erst mal nur nach einer Testseite aus.
... oder die Alten gemeint?
"Abhängig von der Startmasse des Flugmodells muss der Modellflieger folgendes Mindestalter vollendet haben:Sind da jetzt die Jungen oder die Alten gemeint?
Haste Recht, aber ich hab auch schon Leute sehr gesetzten Alters mit F3A-Mühlen fliegen sehen, die brauchten fast die komplette Knüppelkulisse... Aber das Zittern war so gut auf die verbauten Servos getimed, dass die Flugfiguren wie in den Himmel gemeißelt aussahen und meine anfängliche Sorge in große Zuversicht bzgl. des eigenen Alterungsprozesses umschlug...Wenn ich manche Alten sehe wie sie fliegen habe ich öfter das Gefühl es wird nicht gut enden und hoffe es bleibt bei einem Absturz mit Sachbeschädigung.
auch das findet sich mit der Suche:
Standardisierte Regeln für Flugmodelle (StRfF) - Modellflugsportverband Deutschland e.V.
Standardisierte Regeln für Flugmodelle (StRfF) 1. Abschnitt – Allgemeines 1.1. Unterabschnitt – Gegenstand und Ziele, Veröffentlichung 1.1.1 Etablierte Betriebspraxis des Modellflugs Dieses Regelwerk beinhaltet die etablierte Betriebspraxis des Modellflugs als Sport und Freizeitgestaltung...www.mfsd.de
Grüße Stefan