Betriebsgenehmigungen an DMFV und MFSD erteilt

Lasst mich etwas Licht ins Dunkel bringen. Die ersten Infos zur Betriebsgenehmigung des DMFV werden morgen im Laufe des Tages auf der Homepage veröffentlicht. Der DeepLink des Schaubildes, das hier bereits gezeigt wird, sollte eigentlich noch im Entwurfsmodus sein. Grundsätzlich ist die Grafik aber richtig. Es fehlen nur noch eine Menge zusätzliche und erläuternde Infos. Alles weitere morgen nach der „Endkontrolle“. Noch ein bisschen Geduld.😎 Gruß, Uli
 
Beim Thema Nachtflug hat der DMFV mal wieder geschlafen (FPV bis max 120m) -> nach OPEN Kategorie (max. 120m) ist Nachtflug genehmigungsfrei....
Kann man wieder nur den Kopf schütteln, denn der DMFV wurde darüber in Kenntnis gesetzt (inkl. Nachweise)

Wobei man fairerweise sagen muss die BE ist nicht OPEN, von daher ist die Angabe zwar korrekt und müsste bzgl. BE von der Landesluftfahrbehörde dann genehmigt werden, aber das könnte man "sauberer" formulieren das keine Mißverständnisse auftreten.

Vernünftig begründen kann man den Missstand jedenfalls nicht wirklich, da hat man sich stumpf ohne Nachdenken an die neue LuftVO §21f gehängt.
 
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S_a_S

User
Stefan,
benutze die Suche - gib "Leitfaden" oder "Modellfluggelände" ein und Du findest was.
z.B. auch


Beim Thema Nachtflug .... , da hat man sich stumpf ohne Nachdenken an die neue LuftVO §21f gehängt.
wie soll man was in einer Betriebsgenehmigung verankern, was vom Gesetz bzw. der Verordnung her nicht vorgesehen ist? Kannst ja gleich bruddeln, weshalb man keine 20kg mit Verbrenner auf der grünen Wiese fliegen darf...

§21f
(3) Der Betrieb von Flugmodellen im Rahmen von Luftsportverbänden bedarf der Erlaubnis, sofern es sich um Flugmodelle handelt
1. mit mehr als 12 Kilogramm Startmasse,
2. mit Raketenantrieb, sofern die Masse des Treibsatzes mehr als 20 Gramm beträgt,
3. mit Verbrennungsmotor, die in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von Wohngebieten betrieben werden.
Über Satz 1 hinaus bedarf der Betrieb aller Flugmodelle bei Nacht im Sinne des Artikels 2 Satz 2 Nummer 34 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Erlaubnis.
Grüße Stefan
 
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maddyn

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HI

nachdem ja ez nun die genemigungen da sind
wie sieht es den seitens des mfsd mit den bisher so gehiemen verbandsinternen regeln aus?

gibts da schon was nachzulesen oder is das nur für interne gedacht?
 

S_a_S

User
auch das findet sich mit der Suche:

Grüße Stefan
 
So wie ich das bisher verstanden habe (bitte korrigiert mich, wenn ich da falsch liege), mussten beide Verbände ihren jeweiligen Antrag auf diese Betriebserlaubnis doch mit der Niederschrift ihrer bisherigen, an das aktuelle Luftrecht angepassten Regeln und Verfahren flankieren. Und das LBA wird in der jeweiligen Betriebserlaubnis sicher die eine oder andere Veränderung (Vereinheitlichung?) vorgenommen und diverse Übergangsbestimmungen festgelegt haben.
Ich denke, wir sollten den Verbänden die Zeit geben, welche erforderlich ist, die Betriebserlaubnis inhaltlich durchzuarbeiten und ihre Regeln darauf anzupassen. Ich kenne aus eigener Erfahrung von ganz anderer Stelle den Aufwand, den es bedeutet, auch kleine Änderungen überall rechtssicher einzuarbeiten.
Im Übrigen vermute ich, dass auch die Kenntnisnachweise beider Verbände nun auf die neuen rechtlichen Bedingungen angepasst werden müssen, da man beim LBA nicht davon ausgehen wird, dass ein 2017 abgelegter Kenntnisnachweis automatisch bedeutet, dass der Pilot die (seit gestern neuen und z.Zt. noch nicht einmal vollständig bekannten) VERBANDSINTERNEN Regelungen schon verinnerlicht hat. Hier dürfen wir sicher gespannt sein, welche Übergangsbedingungen das LBA den beiden Verbänden zu diesem Thema reingeschrieben hat. Eine derart optimistische Deutung zum Kenntnisnachweis, wie sie weiter oben von Aue kam, halte ich deshalb zunächst eher für unwahrscheinlich, wäre aber erfreut, wenn dieser Fall einträte. Allerdings, da mich mein KN auch seit 2017 begleitet, wäre ich ohnehin in Bälde wieder dran - insofern bin ich wie Alle, denen es ebenso geht, in der Komfort-Position, mir über das Fortbestehen des alten KN nicht wirklich Gedanken machen zu müssen 😉
 
Na ja, Stefan, ich habe vorhin mal geschaut, Die scheinen daran zu arbeiten - das sah mir erst mal nur nach einer Testseite aus.
Was ich interessant fand (zwischenzeitlich sind die Texte leider zunächst wieder mal offline) war ein erster Hinweis zum KN: Möglicherweise kann man dort die alten KN (nach neuer Schulung auf die neuen Regeln) kostenfrei bis zum Ablaufdatum des alten KN umschreiben lassen. Wenn das LBA diese Möglichkeit eingeräumt haben sollte, wäre das aus meiner Sicht ein durchaus begrüßenswerter Weg, vor allem für Diejenigen, die den KN erst vor Kurzem abgelegt haben...und interessant, wie wir das im DMFV handhaben werden...
 
Nun da habe ich meine Fragen: Woher kennen wir die neuen Regeln (einschl. des gegenüber 2017 geänderten Luftrechts) bereits und müssen keine Schulung machen? Ich glaube, das hat das LBA das letzte Wort und unsere Wünsche sind da eher zweitrangig.
Ich bleibe jedenfalls in freudiger Erwartung auf die Veröffentlichung dieser Regeln durch beide Verbände - schon weil ich bezweifle, dass es eine gegenseitige Anerkennung der KN ohne eine beiderseitige Nachschulung geben wird...
 

FAG_1975

Vereinsmitglied
Nun da habe ich meine Fragen: Woher kennen wir die neuen Regeln (einschl. des gegenüber 2017 geänderten Luftrechts) bereits und müssen keine Schulung machen? Ich glaube, das hat das LBA das letzte Wort und unsere Wünsche sind da eher zweitrangig.
Ich bleibe jedenfalls in freudiger Erwartung auf die Veröffentlichung dieser Regeln durch beide Verbände - schon weil ich bezweifle, dass es eine gegenseitige Anerkennung der KN ohne eine beiderseitige Nachschulung geben wird...
"Wusstest du schon? Sofern dein „alter“ Kenntnisnachweis für Modellflieger gemäß §21e LuftVO noch gültig ist, kannst du diesen kostenlos bis zum Ablaufdatum in einen neuen Schulugnsnachweis umwandeln."

Quelle: https://www.mfsd.de/flugbetrieb-im-verbandsrahmen-des-mfsd/

"Sofern ein nicht-verbandszugehöriger Pilot (d.h. Mitglieder des DMFV) nicht Inhaber eines vom MFSD erteilten Schulungsnachweises (also einen Schulungsnachweis des DMFV hat, der lediglich beim MFSD anerkannt ist) oder ortsunkundig ist, bedarf er der Einweisung in alle Regelungen, die auf dem Modellfluggelände, dem Wettbewerb oder der Modellflugveranstaltung einzuhalten sind, auf dem/der der Flugbetrieb stattfinden soll. [...] Die Einweisung kann von jedem ortskundigen Piloten vorgenommen werden, der Inhaber eines durch den MFSD erteilten Schulungsnachweis ist."

Quelle: https://www.mfsd.de/flugbetrieb-im-verbandsrahmen-des-mfsd/kurzbeschreibung-gastflugregeln/
 
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S_a_S

User
Na ja, Stefan, ich habe vorhin mal geschaut, Die scheinen daran zu arbeiten - das sah mir erst mal nur nach einer Testseite aus.
zumindest war der ganze Text dort vor kurzem noch abrufbar (und hab den heruntergeladen, 14 Kapitel, 113kB Text... - beinhaltet aber auch alles über Modellflugplätze). Dass die webgerechte Aufarbeitung dann noch ein paar Tage brauchen wird, ist dann auch klar, zumal Frank ja auch bei der Überreichung persönlich gestern dabei war (kann er schlecht gleichzeitig vor dem Rechner html kloppen).

Grüße Stefan
 

bendh

User
Der letzte Teil des letzten Satzes war so auch noch nie zu lesen:

.....und zur Altersbeschränkung beim Betrieb bestimmter Flugmodelle beantwortet werden.

Sind da jetzt die Jungen oder die Alten gemeint? :)
 

FAG_1975

Vereinsmitglied
Sind da jetzt die Jungen oder die Alten gemeint?
"Abhängig von der Startmasse des Flugmodells muss der Modellflieger folgendes Mindestalter vollendet haben:
  • Startmasse größer 0 kg bis einschließlich 0,25 kg: kein Mindestalter,
  • Startmasse größer 0,25 kg bis einschließlich 2 kg: das 7. Lebensjahr,
  • Startmasse größer 2 kg bis einschließlich 25 kg: das 14. Lebensjahr und
  • Startmasse größer 25 kg bis einschließlich 150 kg: das 16. Lebensjahr."
Quelle: https://www.mfsd.de/flugbetrieb-im-verbandsrahmen-des-mfsd/kurzbeschreibung-modellflieger/
 
Na ja, </klugscheißen ein>aus der Mathematik wissen wir, dass Beschränkungen auf beiden Seiten einer Skala liegen können - ich vermute nun, dass damit eher gemeint ist, dass mein kleinster Enkel mit 8 Monaten noch keinen 10 kg-Heli allein fliegen soll 😉</klugscheißen aus>

PS hat sich eben gedoppelt - der Gag ist damit verbrannt, aber die Richtung stimmt...😕
 
Wenn ich manche Alten sehe wie sie fliegen habe ich öfter das Gefühl es wird nicht gut enden und hoffe es bleibt bei einem Absturz mit Sachbeschädigung.
Haste Recht, aber ich hab auch schon Leute sehr gesetzten Alters mit F3A-Mühlen fliegen sehen, die brauchten fast die komplette Knüppelkulisse... Aber das Zittern war so gut auf die verbauten Servos getimed, dass die Flugfiguren wie in den Himmel gemeißelt aussahen und meine anfängliche Sorge in große Zuversicht bzgl. des eigenen Alterungsprozesses 😉umschlug...
 

VolkerZ

User
auch das findet sich mit der Suche:

Grüße Stefan

Wenn ich deinen Link verwende komme ich zu diesem Bild.

Gruß VolkerZ
 

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