Hallo zusammen,
ich nehme Bezug auf das von Compositas verlinkte Schreiben:
Selbstverwaltung meint Selbstverwaltung und nicht Fremdbestimmung. Wie man auf die Idee kommt daraus "Modellfliegerpolizei spielen" zu machen, kann ich nicht nachvollziehen. Es ist doch immer besser, wenn wir Modellflieger unsere Geschicke weitgehend selbst in die Hand nehmen können / dürfen und uns nicht mehr jede Kleinigkeit von einer Landesbehörde in einer AE vorgeben lassen müssen. Deshalb greift jetzt eben die VBE nach Art 16 2b, welche weitgehend regelt, was erfüllt werden muss. Bundesweit und für alle gleich. Die Landesbehörden ergänzen diese VBE nur in den Punkten, die nach § 21f Absatz 3 vorgegeben sind. Diese Erlaubnis-Ergänzungen sind eben keine vollumfänglichen Erlaubnisse mehr, die wir noch als "AE" kennen. Diese Ergänzungen sind dem Umstand geschuldet, dass regionale Belange, die nicht pauschal bundesweit in einer VBE geregelt werden können, noch Berücksichtigung finden (z.B. Lärmemissionen). Nur dafür sind die Landesluftfahrtbehörden noch zuständig.
Dies wird nun bekanntlich unterschiedlich interpretiert. Ich meine jedenfalls, dass man ein solches "Geschenk" an die Modellflieger, sich im Rahmen der VBE selbst verwalten zu können / dürfen nicht einfach herschenken und verunglimpfen sollte. Wir übernehmen damit ein Stück weit Arbeit und Verantwortung von den Landesbehörden, aber mit "Modellflugpolizei spielen" zu wollen hat das nun rein gar nichts zu tun. Im Gegenteil, es wird oft liberaler als es in mancher AE geregelt war.
Wenn man diese weitgehende Selbstverwaltung ablehnt und gem. Art 16 2a über nationale Vorschriften fremdbestimmt bleiben möchte, dann ist eben das Risiko weiterer Auflagen (Transponderpflicht, what ever ...) größer und das Mitspracherecht kleiner.
Es liegt an uns, uns für den besseren Weg zu entscheiden.