Die Schweiz hat wieder einen Modellflugplatz weniger

Keks

User
Mehr Möglichkeiten hat man, wenn man selbst (Vereinsmitglieder) in der Komunalpolitik tätig ist. In der Regel wird das in einer Partei sein. Überspitzt könnte man aber auch eine Partei gründen, um die Freizeitgestaltung, Jugendarbeit, Trendsportarten stärker zu fördern. Dabei geht es nicht nur um die Entscheidungsfindung in der Komune, auch bekommt man eher mit, wenn sich was anbahnt und wer da eigentlich gegen den Modellbau arbeitet.
 
Bahn

Bahn

Hey Zusammen
Aaalso - Nein - es ist keine Asphaltbahn. Es ist ein altes Förderband aus einer Druckerei das wir auf den Rasen gelegt und gewalzt haben. Rund herum mit langen Nägeln gesichert. aber das hat mit dem eingentliche Thema nur am Rande zu tun. dieses Band müssen wir jetzt Rückbauen (lassen). Das Teil ist heftig schwer..... - nun gut - Reinika ich gebe Dir insofern recht dass poloitische Aktivitäten gegen den Modellflug hier sicher eine Rolle spielen - Fakt ist aber dass im Gerichtsurteil das als Begründung angegeben wurde - Bei einem Baugesuch müssen alternative Standplätze evaluiert werden" und das wurde vom AeroClub so nicht kommuniziert... - oder viel zu spät... - und dass man immer irgendwelche Gründe findet ist ja klar - zumal gerade in Bezug auf die alternativPlätze es ja auch hätte heissen können - die Gruppe rechnet damit den Platz zu verlieren sie haben ja bereits alternativen gesucht..... - - immer alles eine Frage der Perspektive... - Fakt ist - Dieser Platz ist Weg und 80 Mitglieder werden wohl irgendwo fliegen.

Gruss
M
 
Wie wäre es denn, wenn ihr nun auf diesem Platz eine reine Rasenpiste einrichtet, sämtliche Infrastruktur entfernt und weiterhin dort fliegt? Modellflug ist in der Schweiz grundsätzlich nicht bewilligungspflichtig. Die Zustimmung vom Landeigentümer habt ihr ja. Es gelten die Lärmvorschriften in der Gemeindeordnung. Wenn dann mal jemand reklamiert, könnt ihr immer noch Einschränkungen aushandeln. Andere Vereine tun das teilweise auch seit Jahren so.

Gruss Roger
 
... das ist u.A. Plan-B....

allerdings ist jetzt zu klären: - im Urteil steht - "Der Flugbetrieb ist einzustellen" - allerdings stellt sich die Frage ob das lediglich die Modellfluggruppe betrifft oder ob das Grundsätzlich zu verstehen ist - Dann könnte aber ein unwissender Familienvater mit seinem Sohn - der nichts von diesem Urteil weis - da verzeigt werden wenn er da, mit Einverständniss vom Landbesitzer, fliegen geht...

Rechtsfragen zu Hauf.....

Gruss
Markus
 

reinika

User
Hi,

reichts bald? Wieso hacken eigentlich immer anlässlich irgendwelcher Platzschliessungen einige Leute auf "Wildfliegern" rum?
Also: keine pauschalen Anschuldigungen.
H.

Holger, das ist keine Anschuldigung von Irgendwem. Das ist eine Folge des Vorgehens. Das "Wildfliegen" ist aber gerade von den Ämtern und der Politik unerwünscht! Es muss ja alles organisiert und kontrolliert sein.
Genaugenommen bin ich Wildflieger, wenn ich mit meinen Seglern am nächsten Hang stehe.

Wir Modellflieger sollten nicht untereinander auch noch streiten, da hast Du völlig recht. Das macht uns nur noch verletzbarer: divide et impera.

Fliegergruss
Reini
 

reinika

User
Vielleicht liegt das ja auch an den Vereinen selbst mit Ihren immer grösser, schneller, schwerer (bis zu 30 kg :eek:) werdenden Flugmodellen.

Nein, liegt nicht daran. Es gab keine Beschwerden dahingehend. Die 5 Kg Grenze wurde ja vom Gesetzgeber auf 30 Kg angehoben. Damit wurde nur die Auslegung des Gummiparagraphen der Verhältnismässigkeit begründet.
 
Wildfliegen?

Wildfliegen?

Hallo Holger,
Wildfliegen heisst nicht zwangsläufig auch unerwüscht oder auffällig oder vescheuchbar oder irgend etwas anderes. Das sind grundsätzlich nur Leute, die nicht in einem Verein organisiert sind. Dass es dabei auch Leute gibt, die sich weder an Regeln noch den gesunden Menschenverstand halten, ist leider eine Tatsacche, aber bei weitem nicht so häufig, wie landläufig geglaucbt wird. "Wilde-Flieger" gibt es auch in den Vereinen, aber dort kann man sie zurechtweisen oder ausschliessen. (Habe auch schon erlebt, dass Ausgeschlossene wild geflogen sind, sogar am gleichen Ort, nämlich zu den Zeiten, wo die anderen Organisierten nicht da waren. Den Ärger muss ich wohl nicht ausführen).
Aber diese Diskussion ist eigentlich nicht hierher gehörend, hier besteht ein anderes Problem, zudem wir wieder zurückkehren wollen.
Herzlichst Werner
 
Juristerei und gesunder Bürgerverstand!

Juristerei und gesunder Bürgerverstand!

Hallo Modellsportfreunde,
das zeigt eigentlich nur einmal mehr, wie der Drang der Menscheit, alles regeln zu wollen und in ein Korsett aus Paragraphen zu stecken, völligen Unsinn gebähren kann:

Schaut Euch mal den Platz an (ich kenne ihn als Gastflieger aus eigenenr Erfahrung):
Links im Bild der Rhein, dann ein U-förmiges Waldstück, das alles umschliesst, darin eingebettet in einem Acker eine Rasenfläche, darauf eine Weichbelagpiste, die erst noch leicht ansteigt und rechts im Bild 2 Bäume, zwischen denen aller Tiefflugverkehr durchführt. Alles in allem wirklich kein Superplatz, schon gar nicht grössenwahnsinnig und auch ein gehöriges Stück weg von den nächsten Häusern, die übrigens bereits wieder ein Stück Acker weggeknabert haben (Umzonung in Bauland lässt grüssen: So zwingt man die Bauern ihre Grundsubstanz zu verkaufen, da diese wegen der Wertsteigerung die Steuern nicht mehr bezahlen können!).

Ich bin überzeugt, keiner der noblen Herren hat je diesen Platz in Natura gesehen.
Hier wird nur über juristische Spitzfindigkeiten ein Verein mit sinnvoller Freizeitbeschäftigung ausgehebelt und in die Knie gezwungen.

Das Dumme ist, mit diesem Bundesgerichtsurteil kann man zukünftige jeden Platz schliessen, wenn denn genügend politischer Wille von zB. Garten-Hausbesitzerrn, Kanichenzüchtern, Hunde-Sportlern, Pferdebesitzer (so bei uns im Elsass!) etc. besteht:

In der Landwirtschaftzone darf man keine Gartenhäuschen oder eben auch Modellflugplätze bauen (und wenn es auch nur ein Gummi- oder Textilbelag ist) und in der Bauzone darf man nicht Modellflugplätze mit Lärmeemissionen bauen: Schachmatt nennt man dies!

Wer jetzt glaubt, dass er mit Elektroflug besser dran ist, denkt falsch, ein guter Teil des Lärms stammt vom Propeller oder Impeller, zusätzlich garniert mit Widerstandsgeräuschen. Und dann die Unfallgefahr... (wer sucht, der findet!)

Letzlich heisst es wohl einen neuen Ort zu suchen, oder Wildfliegen (im guten Sinn des Wortes).
Herzlichst
Werner
 
Stellungnahme

Stellungnahme

Hallo Zusammen
Hier noch eine überaus sinnvolle Stellungnahme von unserem noch amtierenden RegionalObmann. - Schade dass uns ein so fähiger und kompetenter Fachmann "verloren" geht...

Zitat:
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Der Entscheid des BG ist datiert vom 22.Dez.2015 zugestellt wurde er am 11.Jan 2016 und vom Anwalt heute am 13. Jan 2016 verteilt.

Die betroffenen Mitglieder der MG Fricktal erfuhren die Nachricht des Entscheids über BaZ online. Das macht uns, die wir seit 8 Jahren mit diesem Fall betraut waren und hunderte von Stunden investierten, aussehend wie die letzten Idioten. Für das Bundesgericht in Lausanne ist das letzte Vorgehen bezeichnend. Das BG hält es nicht für nötig die Parteien vorab zu informieren und die Presse mit einer 5 Tage Informationssperre zu versehen. Das macht da BG ausschauend wie der Rechtsvorsteher einer Bananenrepublik.

Immerhin rutscht das BG seit April 2015 auf einem Entscheid herum. In ihrer Urteilsbegründung schliesst das BG mit der lapidaren Erklärung die Erweiterung des Flugfeldes um 30 m Rasen ausgedrückt in Quadratmetern sei unverhältnismässig und dem Einsprecher sei ein Verfahrensfehler zuzuschreiben in dem er nach 46 Jahren erfolgreichem, unfallfreiem Modellflugbetrieb es unterliess Alternativstandorte zu evaluieren bzw. deren Einreichen sei zu spät gekommen und könne vom BG nicht mehr berücksichtigt werden, da dieses keine neuen Erkenntnisse in ihre Untersuchungen aufnehme.

Das BG hat es jedoch nicht für nötig erachtet folgende Punkte in ihrer Urteilsbegründung zu kommentieren:

1. In der Schweiz wird ein Bewilligungsverfahren für einen Modellflugplatz über ein Baubewilligungsverfahren abgehandelt. Das ist eine Krücke zumal das zu Grunde gelegte Regelwerk nicht für den Modellflugsport oder dessen Behandlung geschaffen wurde. Dies im Gegensatz z.B. in Deutschland wo eine Aufstiegsbewilligung dem Bewilligungsprozess für Modellflugplätze entspricht. Eine Entscheidungsbegründung des BG müsste in der klaren Positionierung des Modellflugs und dem Prozess wie eine Betriebsbewilligung zu erreichen ist, liegen. Dabei sollte den Empfehlungen zur Standortevaluation von neuen Modellflugplätzen eine entsprechende Gewichtung zukommen. Ggf. wäre basierend auf dem Grundsatzentscheid des BG die vom Bundesrat verabschiedete VLK (Verordnung über Luftfahrzeuge Spezieller Art) entsprechend anzupassen.

2. Auch als Teil der Prozessbeschreibung währe zu relativieren in wie weit ein seit mehr als 45 Jahre etablierter Verein in diesem Prozess Alternativstandorte auszuweisen habe. In wie weit dies als ein Grund zur Abweisung des Ganzen sein soll, nachdem das UVEC des KTAG nach Vorprüfung aller Aktenteile diese als gut ansah und den Bauantrag zu keiner Zeit als unvollständig zurückwies, bleibt nach wie vor nebulös.

3. Unter uns reden wir im Modellflug gerne von Modellflugsport. International gesehen ist er das ja auch. Die FAI (Fédération Aéronautique Internationale) ist die Dachorganisation aller im Luftsport aktiven Sektionen manntragend, freifliegend und ferngesteuert und hat ihren Sitz in Lausanne. (www.fai.org). Seit Neuestem akzeptiert auch SWISS Olympics Modellflug in der Schweiz als Sportart! Aus dieser Tatsache heraus und, dass Schweizer-Meisterschaften, Europameisterschaften und in drei konsekutiven Jahren selbst Weltmeisterschaften für Modelflugsport in der Schweiz durchgeführt wurden sollte Modellflugsport doch auch einem BG zu denken geben. Aus dieser Anerkennung resultiert u. E. ein Recht einen Platz für das Ausüben des Sports zugewiesen zu bekommen. Damit wird dieser Entscheid in keiner Weise dazu führen, dass die Mitglieder ihren Sport nicht mehr ausüben werden.

4. Der moderate Ausbau und die massvolle Erweiterung von Modellflugfeldern ist im Raumplanungsgesetz (RPG) Art 24 zuständig für Bauten geregelt. Dort sind der Erweiterung zwei kurze Absätze gewidmet. Mangels einer adäquaten Positionierung des Modellflugsports auch nicht im Raumplanungsgesetz bzw. dem Mangel eines wegweisenden Entscheids in dessen Anwendung für den Modellflugsport, brachten es das BG fertig diesen Punkt als einen der zwei Ankerpunkte im Abweis beizuziehen. – Eine Meisterleistung. Es kann jedoch auch nicht sein, dass ein Modellflugfeld für die Erweiterung um 30 m Gras eine Baubewilligung benötigt. Es brauchte hier dringend einen wegweisenden Entscheid wie sich der Modellflug im Regelwerk des RPG zu verhalten hat. Dabei ist das überwiegende, öffentliche Interesse welches sich die NGO’s immer zu Nutze machen detailliert zu umschreiben bzw. einzugrenzen. Auch diesen Punkt hat das BG in ihrer Urteilsbegründung verfehlt.

5. Teil der Luftfahrtpolitik des Bundes ist die langfristige Sicherung des Nachwuchses. Werden Modellflugfelder von NGO attackiert wie in den letzten Jahren geschehen, weichen mittelfristig alle Modellflieger ins benachbarte Ausland ab. Deshalb hätte ein wegweisendes Urteil des BG die Sicherung der bestehenden Modellflugplätze beinhalten und sichern sollen in dem es z.B. alle seit 1. Jan 2014 bestehenden und dem SMV angehörige Modellflugplätze in ihrem Besitzstand wahrt.

Nichts davon wurde auch nur andeutungsweise ausgeführt. Ich habe dem BG Entscheid nichts weiter zuzufügen. Die entsprechenden Schlüsse und Konsequenzen werden gezogen werden.

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Zitatende

Der Mann triffts auf den Kopf...


Gruss
Markus
 

Nobby_segelflieger

Vereinsmitglied
Solli Markus

Euer Obmann hat anscheinend den richtigen Durchblick.

Schade das Euer Platz nun geräumt werden muss. Kenne ihn seit fast 40 Jahren.

So wie es scheint wird aber Europaweit an der Modellflugschraube gedreht, mit Höhenbeschränkungen, gerade beim Segelflug, usw. Schade eigendlich.
Unsere Jugend wir somit einer weitern sinnvollen Entwicklungsmöglichkeit beraubt.

Drücke Euch die Daumen für die Zukunft
 
Was mich hier richtig zornig und letztendlich sehr traurig macht, ist diese scheinbare Willkür.
Und vor allem diese Hilfslosigkeit, die damit verbunden ist.

Nach 40 Jahren einen Verein ohne Not letztendlich zu verbieten ist eine riesengroße Schweinerei.

Wir solllten uns langsam Europaweit richtig organisieren und richtig Druck ausüben. Und vorallem das Recht auf einen
Modellflug - Sportplatz überall einfordern.

mitfühlende Grüße,

Stefano
 
Die Einlassung des Obmannes ist gut. Wäre schön wenn sich auch ein Obergericht solche Worte mal zu Gemüte führen würden, aber das wird wohl nicht stattfinden, weil ihr Urteil ja abschließend war. Plausibel und Menschenverstand haben da wenig Raum....ich möchte mal hoffen daß was über die Öffentlichkeit geht....über den Verband stehts wohl eher chancenlos.
Allerdings ist es in Deutschland auch nicht besser bzgl. der Zuständigkeiten: Die Aufstiegserlaubnis ist Luftrecht; hierin wird aber alles bauliche und baurechtliche eben nicht gewürdigt, oder zumindest nicht konsistent. Es kann also durchaus sein daß man eine Aufstiegserlaubnis erkämpft, die Gegner sich dann im anderen ( baurechtlichen ) Lager formieren und bereits die Umwandlung einer Ackerfläche zu Rasen, die Stellplätze ( im Aussenbereich nie genehmigungsfrei !) anmahnen und Hütte, Fangnetz etc. natürlich ebensowenig. Es gibt wenige Modellflugplätze, die haben es sogar in einen Bebauungsplan bzw. zumindest mal in einen Flächennutzungsplan geschafft, das ist schon ein großer Meilenstein.
Ich will damit sagen daß die Rechtslage bei uns nicht viel leichter ist. Richtigerweise gehörte das gesamte wohl in ein einziges Verfahren, federführend von der Behörde, die eine Ahnung hat, also Luftrecht, und alles bauliche, naturschutzfachliche etc. der Anlage dazu abgewogen. Also Teerbahn, Fangnetz, Hütte und Zufahrt/Stellplätze. Ist aber leider ein Stückelwerk, und man kämpft sich ggf. mit jeder Einzelmaßnahme wieder von vorne durch.
 
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