EASA Prototype Regulations

HPR40

User
Warum auf einmal UAV UAS oder RPAS ???



UAV gibt es als Begriff bei EASA nicht.

UA= Unmanned Aircraft also unbemanntes Luftfahrzeug.
Da fallen z.B. Freiflugmodelle drunter soweit sie max. mit einem Gummimotorantrieb ausgerüstet sind. Diese Luftfahrzeuge sind nicht von den EASA Regeln betroffen.

UAS= Unmanned Aircraft System also unbemannte Luftfahrzeuge mit einem zusätzlichen System an Bord des Luftahrzeuges, z.B. einem Funkfersteuerungssystem.
Ob das Luftfahrzeug für gewerbliche, nicht gewerbliche Flüge oder für beides verwendet werden soll kann man nicht festlegen. Damit ist aber klar, es gibt kein Modellflugzeug in dem Bereich. Anders bei den UA, die Freiflugmodelle sowie Controlline Modelle (Fesselflugmodelle) kann man eigentlich nicht im Arbeitsflugbetrieb verwenden deswegen sind die bei EASA raus.
Anders sieht es bei Ballonen, Drachen und deren Derivaten aus. Die kann man gewerblich betreiben und deswegen werden die mitgeregelt bei EASA.

RPAS = Remotly Pilotet Aircraft System also ein durch einen entsprechend lizensierten Piloten Ferngesteuertes Luftfahrzeug.
Das sind die richtigen Luftfahrzeuge aus der Certified Kategorie mit denen wir nix zu tun haben. Hier wird dann auch unterschieden in Hubschrauber, Multirotor, Flächenflugzeug, Zeppelin usw. sowohl das LFZ als auch die Pilotenlizenz betreffend.
Die Vorschriften die von EASA in diesem Bereich derzeit erarbeitet werden gehen von 0 bis 750 Kg MTOW, allerdings werden die weitestgehend Analog der bemannten Luftfahrt behandelt, also nix für uns.

Warum kann eine EASA nicht einfach "Modell Flying" als Begriff akzeptieren, um eine klare Abgrenzung zu gewerblichen UAV fest zuschreiben?

Model Flying, also die Nutzung von UA und UAS zu Erholungs und Sportzwecken, ist als Begriff von EASA akzeptiert. Eine Abgrenzung das ein UAS nur Gewerblich oder nicht Gewerblich verwendet werden kann gibt es per se allerdings nicht. Wenn es möglich ist etwas in dem Rahmen herauszunehmen, siehe UA, dann wird das auch gemacht.


Gruß Horst
 

rubberduck

User gesperrt
Ich habe vor einiger Zeit den Kenntnistest der Lufthansa "SafeDrone" für den Bereich Hobby und Freizeitpiloten online gemacht.

Darin wird ein UAV als unbemanntes Luftfahrzeug ohne seine Bodenstation (Fernsteuerung) definiert, während ein UAS die Bodenstation mit einschließt.



Ok, dann hat die Lufthansa hier den Begriff UAV eingefügt. Das mag sein.

Auch hier sieht man schon am Begriff SafeDrone, das wir in den Bereich Drohnen eingegliedert werden sollen. ModelFlying kommt nirgends mehr vor.

Die Drohnen haben uns nach über 100 Jahren überholt.

Gruss
Jürgen
 
UAV gibt es als Begriff bei EASA nicht.
...
UAS= Unmanned Aircraft System also unbemannte Luftfahrzeuge mit einem zusätzlichen System an Bord des Luftahrzeuges, z.B. einem Funkfersteuerungssystem.
...

Auch wenn die EASA den Begriff nicht verwendet, so ist er dennoch bekannt:

UAV = Unmanned Aerial Vehicle

Oft auch verwendet mit dem Zusatz "S" für Small.

Unter dem Begriff UAS (Unmanned Aircraft Systems) versteht man das Unbemannte Luftfahrzeug, die Bodenstation und die Datenübertragung. Man betrachtet also das gesamte System - ganz wichtig bei der Zulassung.
 
Quelle: https://www.easa.europa.eu/easa-and-you/civil-drones-rpas

Auf Ersuchen der Europäischen Kommission, der Mitgliedstaaten und anderer Akteure hat die Agentur begonnen, für alle unbemannten Flugzeuge (UA), die drei Kategorien mit unterschiedlichen Sicherheitsanforderungen festlegen, Vorschläge für einen operativorientierten, verhältnismäßigen, risiko- und leistungsorientierten Regulierungsrahmen zu entwickeln, Im Verhältnis zum Risiko.

Danke Jürgen, Sicherheit benötigen wir ja heutzutage immer mehr, könnte einhergehen mit Kontrolle. Oder genauer, einer umfassendsten Kontrolle für allerhöchste Sicherheit.

Also entwickeln im Moment die meisten Beteiligten. Hoffentlich finde ich mich nach deren Entwicklungen in einem verhältnismässigen Regulierungsrahmen wieder. Ich bin mir gar nicht so sicher.

Für mich unklar, wer könnten die "anderen Akteure" sein?

Gruss Dietmar
 

zwieblum

User
washout schrieb:
Hoffentlich finde ich mich nach deren Entwicklungen in einem verhältnismässigen Regulierungsrahmen wieder. Ich bin mir gar nicht so sicher.
Och, garantiert! Nach dem Bundestrojaner für jeden kommt der Stasiberater für jeden, gefolgt von der Hausarrest-App für Gefährder. Bei uns in Ö veruchen die Konservativen (ÖVP) gerade mit der im-liegen-umfallen-Partei (SPÖ) die Bürgerrechte auszuhebeln. Ich habe aber vollstes Vertrauen in die stabile österreichische Demokratie und das objektive Maß des Gesetzgebers ... :rolleyes:

washout schrieb:
Für mich unklar, wer könnten die "anderen Akteure" sein?
Follow the money ...
 

DD8ED

Vereinsmitglied
NPA 2017-05 vom DAeC kommentiert

NPA 2017-05 vom DAeC kommentiert

Die Kommentierung zur NPA 2017-05 der Bundeskommission (BUKO) Modellflug ist jetzt an die EMFU gegangen und wird in die umfassende Kommentierung der EMFU, der Vertretung des europäischen Modellflugs eingehen. Dazu hatten sich Mitglieder der BUKO vor wenigen Wochen auf der Wasserkuppe im Museum getroffen, die Inhalte besprochen und abgestimmt. Es folgte noch eine Telefonkonferenz mit Vertretern der anderen Luftsportsparten im DAeC zur Abstimmung der Kommentierung der personentragenden Luftsportler im DAeC zur NPA 2017-05 und dem Modellflug im DAeC.

Ziel der EMFU und des DAeC ist es, eine Rückdeligierung des Modellflugs in nationales Recht durch die EASA zu erreichen und damit eine weitgehende Regelungskompetenz der nationalen Modellflugverbände . Dies ist in der NPA 2017-05 in den §12 und 14 sowie in den Regeln der Specific Category der NPA auch schon vorgesehen.

Die Kommentierung der EMFU wird an die EASA als die zentrale Stellungnahme seiner Mitglieder und somit des europäischen Modellflugs weitergeleitet werden.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Moin Frank,
es kocht doch eh schon jedes Land sein eigenes Süppchen. Was wollt ihr da nun wieder zurueckdelegieren?

VG Thomas

Als Mindestanforderung die Erhaltung des Status Quo. Eine Einordnung des Modellflugs in die Open Category wäre der Untergang.
Ziel der EMFU ist eine einheitliche Regelung auf den jeweiligen nationalen Ebenen gemäss einem Regelwerk der EMFU. Als Plan B ein Standard Scenario in der Specific Category.
Das ist ein sehr komplexes Thema und wird nicht mit Einfachregeln zu behandeln sein. Da gibt es kein Schwarz oder Weiss.

Gruss
Frank
 
Welchen Status Quo? Von welchem Eu Land?
Verstehe gerade nicht was du meinst.
Du hast mir mal erklaert das EASA/SERA sticht. Und jedes Land, jede Stadt, jede Gemeinde, usw. darf nach unten einschraenken.

Und was ist nur das gewuenschte Maximum fuer den Status Quo? Deutschland? Oesterreich? Oder welches andere EU Land denn?
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Welchen Status Quo? Von welchem Eu Land?
Verstehe gerade nicht was du meinst.
Du hast mir mal erklaert das EASA/SERA sticht. Und jedes Land, jede Stadt, jede Gemeinde, usw. darf nach unten einschraenken.

Und was ist nur das gewuenschte Maximum fuer den Status Quo? Deutschland? Oesterreich? Oder welches andere EU Land denn?

Ich will es mal so ausdrücken:
Es gibt das eine oder andere Land in Europa, in dem mehr als ein Sektkorken knallen würde, wenn man die deutschen Regeln hätte.
Die nationalen Regeln des §14 der NPA würden dann durch die "Competent Authotities" festgelegt, zu denen der Dorfbürgermeister nun sicherlich nicht zählt.
Ziel wäre ein einheitliches Regelwerk zu schaffen, das in ganz Europa Anwendung findet. Dazu gehört auch ein "Standard Scenario", das im Prinzip den kleinsten gemeinsammen Nenner festlegt, unter den dann die nationalen "Competent Authotities" nur schwer gehen können.

Gruss
Frank
 

DD8ED

Vereinsmitglied
NPA2017-05 / Kommentierung durch die EMFU

NPA2017-05 / Kommentierung durch die EMFU

Hallo zusammen,
die Kommentierung der NPA 2017-05 der EASA durch die EMFU ist jetzt erfolgt.
Eine Zusammenstellung und Erläuterung der wichtigsten Punkte der Kommentierung gibt es hier und in Kürze hier im Magazin.
 
Zuletzt bearbeitet:

otaku42

User
EMFU und DMFV haben beide kommentiert.
Soviel also zum Thema "Zusammenarbeit", das viele Modellflieger sich - laut und leise - von den Verbänden gewünscht haben. Aber es ist wohl wie in der "grossen" Politik: wenn es um Macht und Einfluss geht, hat der Wille derer, die man vertritt und in deren Auftrag man eigentlich handelt, hintenan zu stehen. Und irgendwann kommt das grosse "Ach, oh weh" und die Verwunderung über die Unzufriedenheit und Verdrossenheit einer zunehmenden Zahl von "Vertretenen".
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Soviel also zum Thema "Zusammenarbeit", das viele Modellflieger sich - laut und leise - von den Verbänden gewünscht haben. Aber es ist wohl wie in der "grossen" Politik: wenn es um Macht und Einfluss geht, hat der Wille derer, die man vertritt und in deren Auftrag man eigentlich handelt, hintenan zu stehen. Und irgendwann kommt das grosse "Ach, oh weh" und die Verwunderung über die Unzufriedenheit und Verdrossenheit einer zunehmenden Zahl von "Vertretenen".

Die Kommentierung der EMFU beruht schon auf der Zusammenarbeit 14 nationaler Verbände in Vertretung von ca. 130000 Modellfliegern europaweit. Man kann sich daran beteiligen oder es eben bleiben lassen. Ob "Bleiben lassen" so klug ist, sei mal dahingestellt.
 

otaku42

User
Die Kommentierung der EMFU beruht schon auf der Zusammenarbeit 14 nationaler Verbände in Vertretung von ca. 130000 Modellfliegern europaweit.
Sorry, diesbezüglich war mein Post missverständlich: dass die Zusammenarbeit der an der EMFU beteiligten Verbände klappt, sieht man ja. Ich bezog mich hingegen auf die Situation in Deutschland und den Umstand, dass unsere zwei Verbände sich nicht zusammenraufen können. Insbesondere ist mir ein Rätsel, warum sich der DMFV noch immer weigert, sich an der EMFU zu beteiligen - obwohl sich viele Modellflieger eine solche Beteiligung erhofft haben.
 

jreise

User
Insbesondere ist mir ein Rätsel, warum sich der DMFV noch immer weigert, sich an der EMFU zu beteiligen - obwohl sich viele Modellflieger eine solche Beteiligung erhofft haben.
Wenn ich die Aussagen von Gerhard Wöbbeking hier http://www.woebbeking.de/blog_easa_npa.html richtig deute, kann sich die EMFU mit einer Höhenbegrenzung auf 120 oder 150m ausserhalb von Modellflugplätzen anfreunden, der DMFV jedoch nicht. Ist das so? Wenn das so stimmt, kann ich gut verstehen, warum der DMFV lieber einen eigenen Weg neben der EMFU gehen möchte, um so eine Höhenbegrenzung ausserhalb von Plätzen zu vermeiden.

Gruß Jörg
 
...warum der DMFV lieber einen eigenen Weg neben der EMFU gehen möchte...

Ja klar,
wenn man als einzelner auftritt, dann hat man natürlich viel grössere Chancen, Einfluss zu nehmen, als wenn da noch ein Dutzend anderer Organisationen hinterstehen.
Wenn das die Logik des DMFV sein sollte: seltsam.
Irgendwann ist es Zeit zu erkennen, dass man mit Maximalforderungen nicht mehr antreten sollte, weil das zuverlässig nach hinten losgeht.
Ich geh mal davon aus, dass auch der DMFV die NPA gelesen hat. Damit ist der Rahmen abgesteckt, und für Träumereien kein Platz.
H.
 
Wenn ich die Aussagen von Gerhard Wöbbeking hier http://www.woebbeking.de/blog_easa_npa.html richtig deute, kann sich die EMFU mit einer Höhenbegrenzung auf 120 oder 150m ausserhalb von Modellflugplätzen anfreunden, der DMFV jedoch nicht. Ist das so? ...

Ja, das ist so. Gerhard Wöbbeking ist Mitglied in der AG EASA Regulations des DMFV. Egal ob die Höhenbegrenzung nun 100m, 120m oder 150m ist, macht das wirklich einen Unterschied? Schaut man sich die verschiedenen Modellsportklassen an, so reichen entweder 100m ... oder man benötigt deutlich mehr als 150m.

:) Jürgen
 
Ansicht hell / dunkel umschalten
Oben Unten