Warum auf einmal UAV UAS oder RPAS ???
UAV gibt es als Begriff bei EASA nicht.
UA= Unmanned Aircraft also unbemanntes Luftfahrzeug.
Da fallen z.B. Freiflugmodelle drunter soweit sie max. mit einem Gummimotorantrieb ausgerüstet sind. Diese Luftfahrzeuge sind nicht von den EASA Regeln betroffen.
UAS= Unmanned Aircraft System also unbemannte Luftfahrzeuge mit einem zusätzlichen System an Bord des Luftahrzeuges, z.B. einem Funkfersteuerungssystem.
Ob das Luftfahrzeug für gewerbliche, nicht gewerbliche Flüge oder für beides verwendet werden soll kann man nicht festlegen. Damit ist aber klar, es gibt kein Modellflugzeug in dem Bereich. Anders bei den UA, die Freiflugmodelle sowie Controlline Modelle (Fesselflugmodelle) kann man eigentlich nicht im Arbeitsflugbetrieb verwenden deswegen sind die bei EASA raus.
Anders sieht es bei Ballonen, Drachen und deren Derivaten aus. Die kann man gewerblich betreiben und deswegen werden die mitgeregelt bei EASA.
RPAS = Remotly Pilotet Aircraft System also ein durch einen entsprechend lizensierten Piloten Ferngesteuertes Luftfahrzeug.
Das sind die richtigen Luftfahrzeuge aus der Certified Kategorie mit denen wir nix zu tun haben. Hier wird dann auch unterschieden in Hubschrauber, Multirotor, Flächenflugzeug, Zeppelin usw. sowohl das LFZ als auch die Pilotenlizenz betreffend.
Die Vorschriften die von EASA in diesem Bereich derzeit erarbeitet werden gehen von 0 bis 750 Kg MTOW, allerdings werden die weitestgehend Analog der bemannten Luftfahrt behandelt, also nix für uns.
Warum kann eine EASA nicht einfach "Modell Flying" als Begriff akzeptieren, um eine klare Abgrenzung zu gewerblichen UAV fest zuschreiben?
Model Flying, also die Nutzung von UA und UAS zu Erholungs und Sportzwecken, ist als Begriff von EASA akzeptiert. Eine Abgrenzung das ein UAS nur Gewerblich oder nicht Gewerblich verwendet werden kann gibt es per se allerdings nicht. Wenn es möglich ist etwas in dem Rahmen herauszunehmen, siehe UA, dann wird das auch gemacht.
Gruß Horst