ED-R Ramstein: Flugbeschränkungsgebiet am 1. und 3. Dez. 2023 - (NfL 2023-1-2972)

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Dieses Flugbeschränkungsgebiet ist erst heute bekannt gemacht worden. Es erfordert allerdings keine nähere Erläuterung, da es mit dem Luftraum D (Kontrollzone) von Ramstein (ETAR) deckungsgleich ist. Dort ist bekanntlich nur mit einer individuellen Freigabe Modellflug erlaubt, die während der zeitlichen Wirksamkeit des Flugbeschränkungsgebiets nicht erteilt wird.
 

Anhänge

  • NfL 2023-1-2971 Ramstein.pdf
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  • NfL 2023-1-2972 Änderung Ramstein.pdf
    44,8 KB · Aufrufe: 10
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