Fatwa: Ob Ehefrau ihren Ehemann um Erlaubnis bitten muss, ihre Wohnung zu verlassen

Hallo.

Seht hier:

http://www.islaminstitut.de/Anzeigen-von-Fatawa.43+M586fc5644f7.0.html

Hier ein Auszug:

...
Frage: "Wie beurteilt das islamische Gesetz [arab. Shar‘] die Pflicht der Ehefrau, ihren Ehemann um Erlaubnis zu bitten, wenn sie ausgehen möchte oder wenn sie wegfahren möchte? Gilt diese Bitte um Erlaubnis als eine gesetzliche Pflicht oder ist es einfach eine Information [für den Ehemann]? Wie sieht die göttliche Weisheit in diesen zwei Fällen aus? Falls diese Bitte um Erlaubnis zum Ausgehen eine gesetzliche Pflicht ist: Gilt sie auch, wenn die Frau sich auf die Pilgerfahrt begeben möchte?"

Antwort: "Eine Ehefrau darf ihre Wohnung nur dann verlassen, wenn sie dafür eine Erlaubnis von ihrem Ehemann bekommt, oder wenn es notwendig ist, z. B. wenn sie die Pilgerfahrt verrichten möchte, zu der sie verpflichtet ist. Die Sachlage ist genauso wie bei einem Bürger, der sein Land nur mit einem Reisepass verlassen darf, d. h. nur dann, wenn er dafür die Erlaubnis vom jeweiligen Machthaber erhält."
...



Veröffentlicht vom "Institut für Islamfragen", dessen Zweck u.a. ist:

"Inhaltlich geht es bei unserer Arbeit vor allem um den Islam in Europa, die weltweite Entwicklung der islamischen Theologie.............."



Unglaublich. Mitten in Deutschland. Ich bin sprachlos.

Viele Grüsse,

Manfred
 
Veröffentlicht vom "Institut für Islamfragen", dessen Zweck u.a. ist:

"Inhaltlich geht es bei unserer Arbeit vor allem um den Islam in Europa, die weltweite Entwicklung der islamischen Theologie.............."



Unglaublich. Mitten in Deutschland. Ich bin sprachlos.

Viele Grüsse,

Manfred

Moin Manfred,

wann treiben wir denn mal eine neue Sau durchs Dorf?
Die alten werden langsam langweilig.

Mach ne Meldung wegen Verletzung des Gleichstellungsgebotes beim BMFSFJ und Berichte vom Ergebnis.
 
Der Vorwurf ist m.E. Aufruf zu einer Straftat ( Freiheitsberaubung ).

Habe soeben Strafanzeige erstattet.
Das geht jetzt online ( wieder was gelernt ).
Werde berichten.

Die "neue Sau" die hier durchs Dorf getrieben wird - ist:
Der Aufruf zur Freiheitsberaubung ist gestützt durch ein "Rechtsgutachten",
veröffentlicht im Internet, auf deutsch, durch einen deutschen Betreiber mit Sitz in Bonn.

m.E. eine neue Dimension.

Viele Grüsse.

Manfred
 
Antwort: "Eine Ehefrau darf ihre Wohnung nur dann verlassen, wenn sie dafür eine Erlaubnis von ihrem Ehemann bekommt, oder wenn es notwendig ist
Manfred

Das ist bei mir auch so, ich sehe da nichts besonderes...;)

...Unglaublich. Mitten in Deutschland. Ich bin sprachlos...Manfred

Willst du anderen deine Gesetze aufzwingen? Koloniailisieren ? Evangelisieren ? So fangen Kriege an...

Der Vorwurf ist m.E. Aufruf zu einer Straftat ( Freiheitsberaubung ). Habe soeben Strafanzeige erstattet. Manfred

Grosse Tat, es wird die Welt verändern, du bist ein Held.
 
Das ist bei mir auch so, ich sehe da nichts besonderes...;)
Es gibt Äußerungen, die auch ein Smiley nicht von ihrer Dämlichkeit befreit.

Willst du anderen deine Gesetze aufzwingen? Koloniailisieren ? Evangelisieren ? So fangen Kriege an...

Hänschen, manch mal ist erst NACHDENKEN und dann tippen einfach die bessere und angebrachte Reihenfolge.
Lies dich noch mal ein. Ging um lebt in Deutschland, auf deutschem Boden und von Diplomatenstaus war nicht die Rede.
Schaffen wir also einfach rechtsfreie Räume.
Neuseeländer dürfen dann ja auch links bei uns fahren. Wird lustig. Lustig ist auch "Koloniailisieren". Kannte ich noch nicht.


Grosse Tat, es wird die Welt verändern, du bist ein Held.

Da hat er dann einigen was voraus. Vielleicht.
 

Eisvogel

User
Eine Ehefrau darf ihre Wohnung nur dann verlassen, wenn sie dafür eine Erlaubnis von ihrem Ehemann bekommt

Bei mir ist es genau andersrum :o
Hab gerade meiner Frau erzählt daß da jetzt ein Prozess läuft und ich bald nicht mehr fragen muß wenn ich von der Haustür raus will. Ihre Antwort: Hier bin ich das Gesetz :mad:!

Wie das wohl die isalamischen Ehemänner sehen werden :rolleyes:
 
...Lies dich noch mal ein...

neee, schon klar, es gibt sicher sehr viele deutsche Haushalte die nach denselben Regeln funktionieren...wo sich Ehepartner regelmässig verprügeln, etc. kein Grund auf anderen Kulturen rum zu reiten.

Den Rechtschreibfehler und die dähmlichkeit schenke ich dir.
 

GeorgR

Vereinsmitglied
Jetzt wissen wir warum unter den Flüchtlingen hauptsächlich nur Männer sind.
Die Frauen hatten ihre Männer nicht gefragt und hatten keinen Ausgang.
 

Gast_65538

User gesperrt
Religionsfreiheit

Religionsfreiheit

Hallo.

Seht hier:

http://www.islaminstitut.de/Anzeigen-von-Fatawa.43+M586fc5644f7.0.html

Hier ein Auszug:

...
Frage: "Wie beurteilt das islamische Gesetz [arab. Shar‘] die Pflicht der Ehefrau, ihren Ehemann um Erlaubnis zu bitten, wenn sie ausgehen möchte oder wenn sie wegfahren möchte? Gilt diese Bitte um Erlaubnis als eine gesetzliche Pflicht oder ist es einfach eine Information [für den Ehemann]? Wie sieht die göttliche Weisheit in diesen zwei Fällen aus? Falls diese Bitte um Erlaubnis zum Ausgehen eine gesetzliche Pflicht ist: Gilt sie auch, wenn die Frau sich auf die Pilgerfahrt begeben möchte?"

Antwort: "Eine Ehefrau darf ihre Wohnung nur dann verlassen, wenn sie dafür eine Erlaubnis von ihrem Ehemann bekommt, oder wenn es notwendig ist, z. B. wenn sie die Pilgerfahrt verrichten möchte, zu der sie verpflichtet ist. Die Sachlage ist genauso wie bei einem Bürger, der sein Land nur mit einem Reisepass verlassen darf, d. h. nur dann, wenn er dafür die Erlaubnis vom jeweiligen Machthaber erhält."
...



Veröffentlicht vom "Institut für Islamfragen", dessen Zweck u.a. ist:

"Inhaltlich geht es bei unserer Arbeit vor allem um den Islam in Europa, die weltweite Entwicklung der islamischen Theologie.............."



Unglaublich. Mitten in Deutschland. Ich bin sprachlos.

Viele Grüsse,

Manfred

Hallo Manfred,

sieh mal hier (Art. 18...):

http://www.islaminstitut.de/UEber-uns.5.0.html

Da fällt mir dieser Beitrag (09:35) dazu ein:

https://www.youtube.com/watch?v=JV3iMh37CGY

Gruß und Tschüss
 
Jetzt wissen wir warum unter den Flüchtlingen hauptsächlich nur Männer sind.
Die Frauen hatten ihre Männer nicht gefragt und hatten keinen Ausgang.

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
1629.gif
 
crazymanpilot ( hast Du auch einen richtigen Namen? ):

1. Das Recht auf Freiheit des Einzelnen steht über dem Recht auf freie Ausübung der Religion.
2. Freiheitsberaubung ist eine Straftat, die nicht durch kulturelle Eigenarten legitimiert werden kann.
3. Freiheitsberaubung hat mit Religion nichts zu tun.


Manfred
 

Gast_65538

User gesperrt
crazymanpilot ( hast Du auch einen richtigen Namen? ):

1. Das Recht auf Freiheit des Einzelnen steht über dem Recht auf freie Ausübung der Religion.
2. Freiheitsberaubung ist eine Straftat, die nicht durch kulturelle Eigenarten legitimiert werden kann.
3. Freiheitsberaubung hat mit Religion nichts zu tun.


Manfred

Und wenn die Ehefrau ihren Ehemann fragt, weil beide im Rahmen ihrer (freiwilligen) Religionsausübung alles richtig machen wollen?

Gruß, Michael

PS: gab es hier nicht mal eine Zeit, in der Frauen ihre Männer um Erlaubnis fragen mussten ob sie arbeiten dürfen?
 
neee, schon klar, es gibt sicher sehr viele deutsche Haushalte die nach denselben Regeln funktionieren...wo sich Ehepartner regelmässig verprügeln, etc. kein Grund auf anderen Kulturen rum zu reiten.

Hans, Michael:

Es geht doch darum, dass eine Straftat durch ein "Rechtsgutachten" legitimiert wird.
Auf einer Seite die da heisst "Institut für Islamfragen".

Ich denke, dass sich auf dieser Seite pro Tag ein paar Dutzend verunsicherte Muslime Rat holen, wie sie sich in Deutschland ( auch Österreich, Schweiz ) zu verhalten haben.

Und:
Eine Kultur, die Freiheitsberaubung als legitim betrachtet, hat in meinem Land nichts zu suchen.
Auch dann nicht, wenn die der Freiheit beraubte Ehefrau - aus welchen Gründen auch immer - das mit sich machen lässt.


VG, Manfred
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hallo Manfred

Deine Entrüstung in allen Ehren. Doch Du solltest die Dinge schon im Kontext der verlinkten Seite darstellen.
Was Du wohl übersehen hast ist das hier:

Wichtiger Hinweis: Die folgenden Texte sind Zusammenfassungen von Nachrichten internationaler Medien oder Übersetzungen von Meldungen aus dem Arabischen und Türkischen. Sie dienen der kritischen Auseinandersetzung mit aktuellen Geschehnissen und Verlautbarungen von Meinungsführern und geben nicht unbedingt der Meinung der Internetseitenbetreiber wider.
http://www.islaminstitut.de/Fatawa-Gutachten.10.0.html

Der Text den Du im Eingangsposting zitiert hast, ist eine Übersetzung aus dem Englischen bzw. arabischen der auf einer Regierungsseite in Kuwait steht.
http://site.islam.gov.kw/Pages/ar/FatwaItem.aspx?itemId=3029


Das alles zu recherchieren hat mich genau drei Minuten gekostet.
Es ist halt wie immer im Leben, nicht jeder Agitation glauben sondern selber informieren.
 
Lieber Claus.

Die Textpassage kenne ich.
Dass der Internetseitenbetreiber "nicht unbedingt dieser Meinung ist", das ist schon reichlich dünn.

Wo ist die eindeutige Distanzierung von dieser Fatwa?
Hinweis, dass das Grundgesetz in Deutschland über islamischem Recht steht - Fehlanzeige!
Verlinkung der Beiträge moderater Imame, wie der Islam - bei Beachtung des Grundgesetztes - gelebt werden kann - Fehlanzeige!

Der komplette Internetauftritt ist ideologisch durchgefärbt - und sollte deshalb auf Verfassungsfeindlichkeit hin überprüft werden.
Ich bin übrigens zu dieser Erkenntnis gekommen, nachdem ich mich mehr als 3 Minuten mit den Inhalten beschäftigt habe ;-))

VG, Manfred
 
Deprimierend finde ich eigentlich nur hänschens unsägliche Kommentare,
die nichts anderes als Koran (Unterwerfung) bedeuten. Sch... Demokratie.
 

rubberduck

User gesperrt
Bei mir zuhause ist es genauso.
Ich muss auch die Erlaubnis meiner Frau einholen, um das Haus zu verlassen.
Unerlaubt zum Modellflugplatz geht gar nicht.
 
Ansicht hell / dunkel umschalten
Oben Unten