Fliegen auf der grünen Wiese - 1,5km Abstand von Verbrennern zu Wohngebieten

S_a_S

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Martin,

wenn Du die in von Walter verlinkte Tabellen reinschaust - habe mal A genommen - dann ergeben sich daraus folgende Abstände (hier noch zu klären, ob Kurgebiet, reine Wohngebiete oder Mischgebiete).

Unbenannt.png


Das dient dann wiederum zur Beantragung einer Genehmigung. Ohne hat ein Kläger bzw. Uniformierter gute Chancen gegen Dich, auch wenn es tatsächlich leiser ist.

Grüße Stefan

PS: da die TA Lärm streng genommen auch für Elektroflug gilt, ist dies beim Fliegen nach Open genauso zu berücksichtigen.
 

Malmedy

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Zugegeben, im Moment aus dem hohlen Bauch, weil ich keine Lust habe, den ganzen EU-Quark neben die noch geltende LuftVO zu legen und miteinander abzugleichen. Wenn dem nicht so ist, kann ich also jetzt schon mit einem 24 kg Teil mit Turbine/5-Zyl Stern in mehr als 1,5 km Entfernung von Wohngebieten auf der "grünen Wiese", also ohne AE, herumfliegen? Ich mag es einfach nicht glauben!
 
Das ist richtig Schlussgefolgert - allerdings ist dabei eben alles was für OPEN gilt auch zu beachten, was den Spaß dann wieder einengt.
Aber eine Möglichkeit bleibt es, z.B. Turbinenheli. Jet oder Moki - weiß nicht ob ein Jet/Akrogerät bei 120m Deckel Freude macht.
Eine TC-Tigermoth würde aber auch gut gehen in diesen Limits.
 

S_a_S

User
neben die noch geltende LuftVO zu legen
die von 2015 ist obsolet, es gilt nur noch die neue (geändert 14. Juni 2021) für Open - und da gibt es noch nicht einmal die 1,5km Regel, weil die gilt nur noch für den Betrieb nach §21f im Verbandsrahmen.

Allerdings hat sich am §5 Lärm nichts geändert.

Vermutlich gibt es da tatsächlich ein "Loch" in Open, denn es gibt nur Lärmlimits in der 2019/945 für C1...C3 - ausgenommen Starrflügler - und sie gilt auch nicht für privat hergestellte UAS.

Zu beachten ist dann aber noch der §21h - insbesondere (3) 7. c) dd) - weil da ist der Verweis auf die TA Lärm (mit Überprüfungsvorbehalt in (5) )

Für die Aufsicht über den Open - Flugbetrieb ist nach §21a (3) die örtlich zuständige Luftfahrtbehörde des Landes zuständig.

Grüße Stefan
 

Malmedy

User
Vermutlich gibt es da tatsächlich ein "Loch" in Open, denn es gibt nur Lärmlimits in der 2019/945 für C1...C3 - ausgenommen Starrflügler - und sie gilt auch nicht für privat hergestellte UAS.

Da weiß mal wieder die Rechte nicht, was die Linke nicht macht. Irrsinn!

Für die Aufsicht über den Open - Flugbetrieb ist nach §21a (3) die örtlich zuständige Luftfahrtbehörde des Landes zuständig.

Womit wir wohl wieder bei Anfang sind, also nicht!
Kopfschütttel ...
Ich sehe, dass alles nicht so einfach ist. Es ist noch viel einfacher - einfach nur chaotisch!
 

Fliegerass1

User aktuell gesperrt
Ich sehe, dass alles nicht so einfach ist. Es ist noch viel einfacher - einfach nur chaotisch!

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Ich denke, wir "Deutschen" sehen das alles zu eng. Wir haben zu viele Grenzen aus der Vergangenheit (§21.... TA Lärm) in unseren Köpfen!
Ich fliege auf meiner Wiese nach Open auch Verbrenner (Open kennt nur "Antrieb") und in der Tat berücksichtige ich die obige Tabelle von Stefan.
Aber nur, falls einer vom Regierungspräsidium zum Schauen vorbei kommt.

Denn aus meiner Sicht ist das EU Recht über dem nationalen Recht. (Bitte jetzt keine Grundsatzdiskussionen, wie in anderen Threads hier)

LG
 
Open Category

Ich denke, wir "Deutschen" sehen das alles zu eng. Wir haben zu viele Grenzen aus der Vergangenheit (§21.... TA Lärm) in unseren Köpfen!
Ich fliege auf meiner Wiese nach Open auch Verbrenner (Open kennt nur "Antrieb") und in der Tat berücksichtige ich die obige Tabelle von Stefan.
Aber nur, falls einer vom Regierungspräsidium zum Schauen vorbei kommt.

Denn aus meiner Sicht ist das EU Recht über dem nationalen Recht. (Bitte jetzt keine Grundsatzdiskussionen, wie in anderen Threads hier)

LG
Was ja nie verkehrt ist, zumindest wenn man länger Spaß haben will...;)
 
hi

ich seh schon da muss man ein studium zu haben um da durchzusteigen
Seh ich anders - das Problem vieler Modellflieger ist im Gespräch mit 2 Sätzen den Inhalt des Ersten bereits vergessen zu haben.
Oder man sagt - so tief will ich in die Materie nicht rein. Gut, aber da bedeutet es nun mal ganz oder gar nicht.
Ich denke zu Saisonbeginn 2023 (ja, ich meine nicht 2022!) wird es sich dann schon weitgehend wieder eingespielt haben. :D

Letztlich kannst du dir überlegen ob Open was für dich sein kann (für die, die im Ausland wie z.B. Österreich fliegen wollen gibt es eh nur "JA").
Ansonsten fliegst du jetzt erst mal weiter wie gehabt, denn solange die BE nicht erteilt werden ändert sich nichts an deiner Fliegerei bisher. Das gilt für grüne Wiese wie auch Vereine in Deutschland. Im Ausland hat man weniger Glück, aber das lasse ich jetzt mal außen vor.
Was sich in Zukunft mit den BE ändert wird ganz sicher noch Zeitnah kommuniziert werden und da kannst du dich dann relativ schnell auf den Stand bringen.

So - und jetzt gehe beruhigt fliegen, wer darf (Covid) und kann (Wetter) - ansonsten ab in den Keller, die nächste Saison kommt bestimmt. ;)
 

maddyn

User
hi
naja man muss sich schon sehr in die materie einarbeiten
v iel mehr als manch hobbypilot machen will und kann

ich geh erstmal weiterhin gelegentlich mit meinen verbrennern auf meine wiese
 
hi
naja man muss sich schon sehr in die materie einarbeiten
v iel mehr als manch hobbypilot machen will und kann

ich geh erstmal weiterhin gelegentlich mit meinen verbrennern auf meine wiese
Das "kann" lasse ich nicht gelten, das liegt ausschließlich am "will".
Anlagen/Regler proggen, etc. erfordert nicht weniger als das einlesen in die Regeln.
Machbar, den Willen vorausgesetzt.
 

maddyn

User
hi

eben , da muss ich mich einlesen
und um dann fliegen gehn zu können muss ich mich noch in dies und das einlesen
in der zeit hab ich dann 3-4 akkus/tankfüllungen durch und das war es dann für die nächsten 2-3 wochen
weil haushalt, kinder, beruf, frau, freundin, familie wollen auch zeit mit einem verbingen
 
Du, so von maddyn zu maddyn - was glaubst du was ich für tolle Fahrten hätte machen können in der Zeit in der ich für den Führerschein gefahren bin/gelernt habe?
Bei allem Verständnis - eine Zustimmung wirst du damit bei mir nicht bekommen zu der Aussage.
Es sind eben Vorbedingungen, die erfüllt sein sollen/müssen. Wenn dir die Zeit nicht reicht - tja...ist dann eben so.
Fliegen gehen ist ja nun mal kein Grundrecht.
 
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