DMFV-Pressestelle
User
Die Deutsche Flugsicherung hat eine Bekanntmachung über die vorübergehende Festlegung eines Gebietes mit Flugbeschränkungen anlässlich des Forschungsprojektes „AirFloX” veröffentlicht. Im ED-R Jülich Sektor B sind mit Ausnahme der an dem Forschungsprojekt „AirFloX” beteiligten Luftfahrzeuge alle Flüge einschließlich des Betriebs von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen untersagt. Die Beschränkung gilt vom 11. November 2019 ab 5 Uhr UTC bis zum 31. Dezemeber 2020 22 Uhr UTC vom Boden bis zu einer Flughöhe von 15.000 Fuß (etwa 4.570 Meter). Das ED-R liegt zwischen den Ortschaften Daubenrath und Hambach und hat einen Radius von knapp 1 Kilometer (0,5 Seemeilen).
https://www.dmfv.aero/allgemein/flugbeschraenkungen-in-juelich-und-letzlingen/
Ein weiteres Gebiet mit Flugbeschränkungen einschließlich des Betriebs von Flugmodellen befindet sich zwischen Haldensleben und Stendal und wird als ED-R Letzlingen bezeichnet. Die Beschränkungen aufgrund einer militärischen Übung gelten vom Boden bis zu einer Flughöhe von 7.000 Fuß (etwa 2.133 Meter) vom 25. November 2019 um 7 Uhr UTC bis zum 04. Dezember 2019 um 15 Uhr UTC.
https://www.dmfv.aero/allgemein/flugbeschraenkungen-in-letzlingen/
https://www.dmfv.aero/allgemein/flugbeschraenkungen-in-juelich-und-letzlingen/
Ein weiteres Gebiet mit Flugbeschränkungen einschließlich des Betriebs von Flugmodellen befindet sich zwischen Haldensleben und Stendal und wird als ED-R Letzlingen bezeichnet. Die Beschränkungen aufgrund einer militärischen Übung gelten vom Boden bis zu einer Flughöhe von 7.000 Fuß (etwa 2.133 Meter) vom 25. November 2019 um 7 Uhr UTC bis zum 04. Dezember 2019 um 15 Uhr UTC.
https://www.dmfv.aero/allgemein/flugbeschraenkungen-in-letzlingen/