Modellflugversicherung – privater oder gewerblicher Einsatz?

Hallo Robert,
um zu zeigen welchen Stolpersteinen man in der Praxis ausgesetzt ist, wenn man zur geeigneten Versicherung auch die richtige Aufstiegserlaubniss haben will, könntest du so du willst, einige Texte von zB Reutlingen oder anderen Luftämtern hier zur Verfügung stellen.

Ich glaube dann würde so manchem die eigentliche Tragweite des Problems bewusst.

Je nach Gesteshaltung des jeweiligen Bundeslandes, bekommt man die erforderliche AE dazu gar nicht.
Genau das entscheidet dann ob man versichert ist oder nicht bzw. Regress fürchten muss.

Gruß
Eberhard
 

Christian Lang

Moderator
Teammitglied
So langsam drehen wir uns im Kreis,
eigentlich ist alles gesagt und mehrfach wiederholt.
Sollte das tatsächlich so Anwendung finden höre ich den Amtsschimmel jetzt schon wiehern.
Ich fliege jetzt nur noch mit dunkler Sonnenbrille :D :D :D
 

robi_flyer

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Hallo ,

habe grade noch mal schnell reingeschaut.

@eberhard :

Sicher könnten wir das reinstellen hier , aber ich befürchte...

@christian

das man es gar net sehen will... Dunkle Sonnenbrille ist das falsche Mittel

Oropax plus Schallschutzkopfhörer , der Schimmel donnert schon mit
> 160dB .... so siehts aus .

Sonstige Beruhigungspillen und Schockabsorber etc sind obligat !


Die Tatsache bzw der Hauptgrund warum ich mich jetzt eingeklinkt habe
ist eben ,das vermeintlich zutodeargumentiert...

Will heißen , ich will verhindern ,das wegen "Anödung" der noch dazu
lästigen und komplexen Sachlage das Ganze ( mal wieder ?!? )
abebbt und auf Durchzug geschaltet wird. Ist ja ne lästige Spaßbremse das.

Du drehst dich noch nicht im Kreis... du bist noch gar nicht ins Karussel
eingestiegen ... ( ausser du bist besoffen ;-) )


Viele Grüße

Robert
www.aerovision.de
 

udogigahertz

User gesperrt
Wings Unlimited schrieb:
Stimmt nicht, wie gesagt, beispielsweise die KFZ-Haftpflicht greift im Schadensfall auch wenn mit illegalem Spoiler gefahren wird, es sei den der Spoiler trug zum Unfall nachweißlich bei.
Ein kausaler Zusammenhang muß bestehen.
Ja, in diesem Beispiel hast du natürlich Recht, klar.

Ich muss da ein anderes Beispiel anführen:

Nehmen wir an, jemand beteiligt sich mit seinem ansonsten korrekt versicherten PKW an einem illegalen Strassenrennen. Kommt es dabei zu einem (meist folgenschweren) Unfall, so wird die Versicherung entweder die Regulierung erst gar nicht vornehmen oder aber auf jeden Fall den Fahrer in Regress nehmen (müssen), da diese ganze Aktion, die ursächlich zu dem Unfall geführt hat, von vorneherein bereits rechtswidrig war.

Also: Aktionen, Tätigkeiten mit Dingen (die ansonsten korrekt versichert sind), die von vorneherein als illegal oder rechtswidrig angesehen werden müssen, können gar nicht versichert werden. Das muss nicht mal irgendwo als Kleingedrucktes im Vertrag stehen, das sind allgemeine Rechtsgrundsätze.

Grüße
Udo
 
Eberhard Mauk schrieb:
Hallo Robert,
einige Texte von zB Reutlingen oder anderen Luftämtern hier zur Verfügung stellen.


Gruß
Eberhard

Hallo Eberhard, sind die Tübinger (Südwürttemberg-Hohenzollern) umgezogen?
Bei den "grossen" sind die auch berüchtigt wie ehedem in Stuttgart ein Herr S aus deiner Nähe.
 

Christian Lang

Moderator
Teammitglied
udogigahertz schrieb:
Ja, in diesem Beispiel hast du natürlich Recht, klar.

Ich muss da ein anderes Beispiel anführen:

Nehmen wir an, jemand beteiligt sich mit seinem ansonsten korrekt versicherten PKW an einem illegalen Strassenrennen. Kommt es dabei zu einem (meist folgenschweren) Unfall, so wird die Versicherung entweder die Regulierung erst gar nicht vornehmen oder aber auf jeden Fall den Fahrer in Regress nehmen (müssen), da diese ganze Aktion, die ursächlich zu dem Unfall geführt hat, von vorneherein bereits rechtswidrig war.

Also: Aktionen, Tätigkeiten mit Dingen (die ansonsten korrekt versichert sind), die von vorneherein als illegal oder rechtswidrig angesehen werden müssen, können gar nicht versichert werden. Das muss nicht mal irgendwo als Kleingedrucktes im Vertrag stehen, das sind allgemeine Rechtsgrundsätze.

Grüße
Udo
illegale Straßenrennen sind grob fahrlässig, da muß eh keine Versicherung zahlen, der Vergleich hinkt.

Wir reden ja hier davon dass der Gewerbetreibende das gleiche tut wie der Modellflugpilot, nämlich Modellfliegen, nur dass im Prinzip das identische Sportgerät von zwei verschiedenen Menschen pilotiert wird, der eine darf, der andere braucht eine AE.
Ich würde behaupten das Risiko das von dem "nichtgewerbetreibenden" ausgeht ist höher, Crashs sind für den gewerblichen Modellflieger schlechte Werbung

Man könnte sogar noch darüber streiten ob ein Modellflugtag nicht sogar streng genommen in sich eine gewerbliche Veranstaltung ist, wodurch jedes beteiligte Modellflugzeug zum Flugkörper mutiert. klingt lächerlich, ist aber nicht so weit hergeholt.
 
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