Neue Regel für den RC Nachtflug in Bayern ab Mitte 2023

.Claus

User
Ich hatte beim Luftamt Südbayern angefragt was die Kosten für eine Genehmigung und die Antragszeit beträgt, wenn man einen RC Nachtflug machen möchte. Ist/war ja bis jetzt genehmigungspflichtig.

Ich bekam die Info das, dass bald Geschichte ist, zumindest in Bayern.

In der Veröffentlichung vom Luftamt Nord/Südbayern im nächsten Amtsblatt und auf deren Homepage am 17.03.2023 an.
Hier soll es es eine Allgemeinverfügung geben, wo der RC Flug in der Nacht in der Zukunft genehmigungsfrei sein wird.

In Zukunft werden die Verbände, wie der DMFV das ganze regeln und nicht mehr das Luftamt.
Bayern wird mit dieser Regelung Vorreiter sein, ob die andern Bundesländer mitziehen werden wir sehen.
Es wird ein paar Auflagen dazu geben wie, nur Elektroflug, Beleuchtung usw. (Verbrenner mit Genehmigung möglich)
Der genaue Text ist mir zur Zeit noch nicht bekannt, bin mal gespannt was daraus wird.
 

.Claus

User
Amtliche Bekanntmachung der Regierung von Oberbayern, des Bezirks Oberbayern, der Regionalen Planungsverbände und der Zweckverbände in Oberbayern Nr. 8 / 17. März 2023

Ab Seite 137 geht es los.

Auszug:
2. Erlaubnis zum Betrieb von Flugmodellen ohne Verbrennungsmotor bei Nacht im Sinne des Art. 2 Satz 2 Nr. 34
der Durchführungsverordnung (EU) gemäß § 21f Abs. 3 Satz 2 LuftVO.

Nebenbestimmungen zur Erlaubnis
nach § 21f Abs. 3 Satz 2 LuftVO (Nr. I.2 - Betrieb bei Nacht)
Der Betrieb eines Flugmodells bei Nacht im Sinne des Artikels 2 Satz 2 Nr. 34 der Durchführungsverordnung (EU)
2019/947 darf nur bei Vorliegen aller folgender Voraussetzungen durchgeführt werden (Definition Nacht: siehe
Nr. VI.11):

Das in der Nacht betriebene Flugmodell muss während des gesamten Flugbetriebs
a) funktionsfähige Lichter führen, die geeignet sind, jederzeit den Betrieb in direkter Sicht des Fernpiloten im
Sinne von Art. 2 Satz 2 Nr. 7 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 (VLOS) sicherzustellen und
b) mit einem grünen Blinklicht ausgestattet sein, das während des Flugbetriebs eingeschaltet werden muss.

11. Nacht im Sinne des Art. 2 Satz 2 Nr. 34 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 i. V. m. Art. 2 Nr. 97
der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 sind die Stunden zwischen dem Ende der bürgerlichen Abenddäm-
merung und dem Beginn der bürgerlichen Morgendämmerung. Die bürgerliche Dämmerung endet am Abend und
beginnt am Morgen, wenn sich die Mitte der Sonnenscheibe6° unter dem Horizont befindet

Quelle:
https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/mam/dokumente/service/obabl/2023/08_170323.pdf
 
Ansicht hell / dunkel umschalten
Oben Unten