Pachtkündigung wg. neuer hoher Grundsteuer. Betrifft das eure Wiesen/Vereine auch?

Puschi

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Hallo,

uns wurde die gepachtete Wiese des Modellflugvereins vom Verpächter gekündigt, da das Finanzamt die Fläche als "baureif" eingestuft hat und damit nun der Grundsteuer B zugeordnet wird, da keine landwirtschaftliche Nutzung vorliegt. Der Steuerberater des Verpächters sieht inzwischen auch keine Chance mehr, diesbezüglich eine Änderung zu erwirken.

Unsere Wiesen liegen aber tatsächlich mitten zwischen Agrarflächen, an einem Fluss (Überschwemmungsgebiet) und es ist nicht wirklich zu verstehen, wieso das Finanzamt hier so festhält. Vermutlich wird das nun zur Auflösung des Vereins führen, denn auch andere Wiesen würden wir ja pachten und damit in das gleiche Dilemma kommen.

Betrifft das hier noch mehr Vereine (in Niedersachsen)?
Falls ja, wie geht man damit bei euch im Verein um?
Welche Lösungen konntet Ihr finden oder strebt Ihr an?

Lieben Gruß
Andreas
 
Hallo Andreas,

weißt du vielleicht was das für den Verpächter finanziell für einen Unterschied ausmacht? Wäre es eventuell eine Lösung, wenn der Verein dem Verpächter die entstehende Differenz zwischen dem bisher erhobenen Grundsteuerbetrag und dem neuen Grundsteuerbetrag bezahlt? Ich weiß, kostet natürlich Geld, aber vielleicht findet sich so eine Lösung, so dass ihr euer Gelände doch weiter nutzen könnt, wenn auch zu einem höheren Pachtzins.

Gruß, Karl Hinsch
 
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S_a_S

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Andreas,
rein steuerlich gesehen ist eine Sportstätte/Modellflugplatz keine landwirtschaftliche Fläche, siehe auch Link zum Bewertungsgesetz dort.

Der erhöhte Grundsteuersatz ist da vermutlich nicht so das Problem, weil das transparent an den Pächter weitergegeben werden kann.
Aber die Pachteinnahmen selbst werden dann auch anders besteuert, der Zusatzaufwand steht dann in keinem Verhältnis zum Ertrag.

Verkaufen will er nicht?

Wenn das aber schon in der Ausweisung als Bauland läuft, wird es eh eng für den Weiterbetrieb des Fluggeländes...

Grüße Stefan
 
Andreas,
rein steuerlich gesehen ist eine Sportstätte/Modellflugplatz keine landwirtschaftliche Fläche, siehe auch Link zum Bewertungsgesetz dort.

Der erhöhte Grundsteuersatz ist da vermutlich nicht so das Problem, weil das transparent an den Pächter weitergegeben werden kann.
Aber die Pachteinnahmen selbst werden dann auch anders besteuert, der Zusatzaufwand steht dann in keinem Verhältnis zum Ertrag.

Verkaufen will er nicht?

Wenn das aber schon in der Ausweisung als Bauland läuft, wird es eh eng für den Weiterbetrieb des Fluggeländes...

Grüße Stefan

Ein Überschwemmungsgebiet als Bauland auszuweisen halte ich für sehr makaber.
Ich gehe eher davon aus, das der Eigentümer das Gelände von der Backe haben möchte, um die Steuer zu umgehen, die durch das neue Grundsteuergesetz eintreten. Mit einem Mieter auf seinem Grund und Boden schwer machbar.

Wenn der Eigentümer all sein Unkosten weiter reichen würde, an den betreffenden MV, dann ist das abhängig davon, ob der Verein (Anzahl der Mitglieder) überhaupt stemmen kann.

Beste Grüße, Karsten
 

aue

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Ich finde, dass wildes Rumspekulieren über vermeintliche Hintergründe bzw. Motive des Besitzers hier nicht weiterhelfen. Den einzig konkreten Vorschlag hat Karl gemacht und darin sehe ich auch die beste Möglichkeit. Reden hilft idR immer.
Im Zweifelsfalle ist es immer ein Problem, auf einen Verpächter angewiesen zu sein. Wir sind glücklicherweise Besitzer unseres Platzes. Dann ist man kein Bittsteller mehr.

Viel Erfolg
Andreas
 

Holze01

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Hallo - die neue Grundsteuer wird erst ab 2025 erhoben. Wie hoch die dann sein wird hängt vom Messbetrag und dem Hebesatz der Gemeinde ab. Der Betrag wird aber im Vergleich zu den sonstigen Kosten eines Modellflugvereins im lachhaft winzigen Bereich sein. Also in diesem Fall einfach die Grundsteuer zusätzlich übernehmen und fertig. 😎
 

Puschi

User
Hallo,

Danke für die vielen Ideen.

  • Die neue Grundsteuer wird die Pacht um ca. das doppelte Überschreiten, also ein winziger Betrag ist es leider nicht. Zwischen A und B liegt hier ca ein Faktor 5. Pacht ~500 EUR Grundsteuer soll dann zukünftig bei ~1000 EUR liegen (durch Wechseln von A auf B)
  • Mit unserem Rechtsanwalt haben wir diese Woche ein Termin
  • Das Gelände ist nicht wirklich "baureif" es liegt 1,5km entfernt von der Ortschaft mitten zwischen Agrarflächen direkt an einem Fluss. Es ist offiziell als Kiesabbaugebiet und Überschwemmungsgebiet ausgezeichnet (und Stand grad vor 2 Wochen noch 1 Meter unter Wasser, das wird nie im Leben baureif sein)
  • Grundsteuer dem Verpächter ersetzen haben wir angeboten, wurde aber abgelehnt dem Staat soviel Geld für diese abgelegene Wiese zu geben.
  • Ich versteh auch nicht, was die Exitstrategie des Verpächter ist. Er müsste die Fläche ja irgendwie "landwirtschaftlich nutzen" um in der neuen Welt wieder auf A zu kommen
  • Bei euren Vereinen, die im Besitz der Flächen sind, dürfte doch dann aber auch die neue Grundsteuer zuschlagen und die wird dann eben "getragen" werden müssen?
Gruß Andreas
 
Hallo Andreas,

also irgendwie verstehe ich die Haltung des Verpächters nicht so recht. Er will also dem Finanzamt den neu erhobenen Grundsteuerbetrag nicht bezahlen und kündigt deshalb euch das Gelände? Merkwürdige Reaktion, er muss doch den Grundsteuerbetrag im Zweifelsfall trotzdem bezahlen.

Ansonsten, 500 Euro mehr für das Gelände ist doch verschmerzbar, jedenfalls für euren Verein, es sei denn das ist pro m² gemeint was ich aber nicht glauben kann.

Insgesamt scheint es wohl eher so zu sein, dass der Verpächter euch vom Gelände haben will und die Grundsteuererhöhung nur als Vorwand benutzt, vor allem wenn ihr ihm schon angeboten habt die Differenz zu bezahlen.

Gruß, Karl Hinsch
 

airshow

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Hallo Andreas,

Euer Problem könnt ihr nur in einem klärendem Gespräch mit Eurem Verpächter lösen.
Ich denke, der Verpächter will sich nach der geänderten Lage - ( da das Finanzamt die Fläche als "baureif" eingestuft hat ) nicht mehr auf ein längeres Pachtverhältnis einlassen. Dies kann aber nur ein Gespräch klären.

Informationen zum Status Eures Geländes, kann Euch auch die zuständige Gemeindeverwaltung geben. Stichpunkte: Flächennutzungsplan, usw.
 

Mario12

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Hallo Andreas, kann es sein, dass es hier (beim FA oder Eigentümer) ein Missverständnis mit Bauland und Baureif gibt. Baureif meint, dass Wasser, Abwasser, Kanal, Zuwegung schonmal grundsätzlich existieren müssen. Aber erst dann ist es baureif. Wenn das bei euch nicht so ist kann das Land nach meinem Verständnis nicht baureif sein.
Aber ich bin kein Experte, nur durch die Grundsteuerthemen 2022 und 2023 als Eigentümer auch damit befasst gewesen.

Beste Grüße
Mario
 

Mario12

User
Informationen zum Status Eures Geländes, kann Euch auch die zuständige Gemeindeverwaltung geben. Stichpunkte: Flächennutzungsplan, usw.
Hallo, kann man auch online tun. Ich habe oben Niedersachen gelesen, da geht es sicherlich auch. Für NRW habe ich mit BORIS und GEODATEN.NRW gute Erfahrungen gemacht.


Ich weiß nicht, ob https://www.geodaten.niedersachsen.de/startseite/ das gleiche kann und macht. Einfach mal probieren.

Beste Grüße
Mario
 

Puschi

User
Hallo, kann man auch online tun. Ich habe oben Niedersachen gelesen, da geht es sicherlich auch. Für NRW habe ich mit BORIS und GEODATEN.NRW gute Erfahrungen gemacht.


Ich weiß nicht, ob https://www.geodaten.niedersachsen.de/startseite/ das gleiche kann und macht. Einfach mal probieren.

Beste Grüße
Mario
Für Niedersachsen ist das hier https://grundsteuer-viewer.niedersachsen.de/
 

S_a_S

User
  • Ich versteh auch nicht, was die Exitstrategie des Verpächter ist. Er müsste die Fläche ja irgendwie "landwirtschaftlich nutzen" um in der neuen Welt wieder auf A zu kommen
Andreas,
das ist recht einfach: wenn da zweimal im Jahr gemäht wird und das Gras verfüttert wird oder als Ausgleichsfläche (mit Naturschutzsubvention), ist das schon wieder Landwirtschaft - oder wird als Unland auch der landwirtschaftlichen Nutzung gleichgestellt.

Der Bodenrichtwert ist derselbe, der Steuersatz bei A und B unterschiedlich Und der Messbetrag ist eben jetzt mit Steuersatz B festgelegt. Wie hoch tatsächlich zukünftig die Grundsteuer ist, dürfte (mangels Hebesatzfestlegung durch die Gemeinde) ohnehin noch nicht klar sein.

Grundsätzlich hat der Eigentümer das Recht, einen Pachtvertrag (auch ohne für Euch einsichtigen Grund) zu kündigen, muss sich aber an die vereinbarten Kündigungsfristen halten.

Grüße Stefan
 
Hallo,
gibt es einen schriftlichen Pachtvertrag? Ist der befristet? Wenn ja, bis wann? Vorher wäre eine Kündigung nicht möglich. Wenn nicht, z.B. bei Vertrag per Handschlag ist eine fristgerechte Kündigung ohne Begründung möglich. Da hilft nur verhandeln.
Aus dem Vertrag kann sich auch die Verpflichtung zur Zahlung von Betriebskosten ergeben. Dazu zählt auch die Grundsteuer. Kann heißt nicht muss.
Ohne den Vertrag zu kennen ist alles andere sinnlos.
Stefan
(hier ausnahmsweise mit Berufsbezeichnung Fachanwalt für Mietrecht)
 

Puschi

User
Hallo,
gibt es einen schriftlichen Pachtvertrag? Ist der befristet? Wenn ja, bis wann? Vorher wäre eine Kündigung nicht möglich. Wenn nicht, z.B. bei Vertrag per Handschlag ist eine fristgerechte Kündigung ohne Begründung möglich. Da hilft nur verhandeln.
Aus dem Vertrag kann sich auch die Verpflichtung zur Zahlung von Betriebskosten ergeben. Dazu zählt auch die Grundsteuer. Kann heißt nicht muss.
Ohne den Vertrag zu kennen ist alles andere sinnlos.
Stefan
(hier ausnahmsweise mit Berufsbezeichnung Fachanwalt für Mietrecht)
Hallo Stefan,

ja, es gibt ein schriftlichen Pachtvertrag, der ist korrekt und sauber fristgerecht gekündigt. Und ein Grund muss ja nicht angegeben, aber der Verpächter war so nett den Grund in einem Begleitschreiben zu erläutern (eben das Grundsteuer-Thema). Im Pachtvertrag ist festgehalten, das der Verpächter die Grundsteuer trägt. Das Angebot, dass wir die Grundsteuer übernehmen wurde leider nicht angenommen. Ansonsten hätten wir ja gerne einen neuen Pachtvertrag aufgesetzt, wo dieser Passus dann geändert wäre.

Aktuell überlege ich, welche Optionen bleiben:
  • Im Endeffekt eine neue Wiese suchen, mit einem Verpächter der die Grundsteuer weitergibt an den Verein
  • Den Verein auflösen und evtl. umliegende Vereine um die Aufnahme der Mitglieder bitten
  • Eine Wiese finden, die wir kaufen können und damit die Pacht umgehen
  • Der Verein bleibt bestehen und kann sich bei einem anderen Modellflugverein mit "einmieten/einkaufen"
  • Sonstige Ideen?

Gruß Andreas
 

aue

User
Hallo Andreas,
Aktuell überlege ich, welche Optionen bleiben:
im Grunde müsst ihr mehrgleisig fahren, weil ihr ja nicht wisst, welche Möglichkeiten euch konkret bleiben. Am besten ist natürlich ein eigenes Gelände, dann lohnen sich auch Investitionen dort. Aktuell seid ihr doch auch weniger als 1,5 km vom nächsten Ort, oder? Die Suche sollte möglichst systematisch erfolgen und auch viele Leute miteinbeziehen. Ein neues Vereinsgelände ist sicherlich mit viel Arbeit und Kosten verbunden, kann für den Verein aber einen gewaltigen Schub nach vorne bringen. Es kann Zusammenhalt und Identifikation massiv stärken, weshalb möglichst alle Vereinsmitglieder (in irgendeiner Form) miteinbezogen werden sollten.
Berichte bitte weiter.

Schöne Grüße und viel Erfolg
Andreas
 
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