Problem mit Flugzeug über Ebay

klausk

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Hallo!
Vor etwas über einem Jahr kaufte ich über eine Internetbörse eine kleine Rippin-Fox, um meine "alte" Fox auszumustern. Die Fox war flugfertig gebaut, aber noch nicht geflogen worden, es fehlten Akkus, Empfänger und Trimmblei. Ich legte den Flieger ins "Lager" und nun nach fast über einem Jahr wollte ich ihn wieder verkaufen, weil die "alte" Fox immer noch flog und ich mittlerweile den Hangar übervoll hatte und wegen Jetprojekten in absehbarer Zeit auch kein Interesse mehr an der Fox haben würde.
Also fotografierte ich sie und stellte sie für einen EUR in Ebay ein. Ich schrieb dazu, dass sie als gebraucht verkauft wird und dass sie ungeflogen sei. Ferner schilderte ich den Werdegang der Fox wie oben.
Der Auktionspreis stieg auf eine beträchtliche Summe, nach Abzug aller Kosten auf ein Drittel mehr, als ich damals bezahlt hatte.
Nun, einen Monat nach dem Versand meldet sich der Käufer und erklärt, er sei nun nach seinem Urlaub erst dazugekommen, die Fox anzuschauen und nun moniert er schlampige Verharzungen (falsches Mischungsverhältnis, da gummiartige Verklebungen etc.), schlechte Folieneigenschaften, Spiel in den Rudern, angebliche Lacktupfer auf dem Rumpf die auf Beschädigungen hindeuten und er will auch Grashalme zwischen den Querruderspalten und Dreckspuren gefunden haben, was darauf schließen liese, dass die Maschine bereits geflogen sei. Weiter moniert er nun, die Flächen wären zueinander im falschen Winkel, am Höhenruder sei unter der Folie auf einer Seite anders geschliffen worden als auf der anderen. Weiter behauptet er, die Fotos in der Auktion müssten viel älter sein (ich habe sie aber in den Tagen gemacht, in welchen ich die Auktion einstellte!).

Ich muss dazusagen, dass ich die Maschine aus Zeitgründen niemals genauestens kontrolliert hatte. Für mich war sie nagelneu und ungeflogen, weil keinerlei Klebestellen im Rumpf, an welchen Akku, Trimmblei oder Empfänger hätten befestigt sein können. Auch fand ich seinerzeit keine Dreck- und Grasspuren vor.
Ich habe die Maschine ganz ehrlich reinen Gewissens als ungeflogen verkauft, sie als gebraucht ausgewiesen und die Haftung und Rücknahme im Auktionstext ausgeschlossen.

Der Käufer hat erst 7 Bewertungen, ich kann seine "Seriösität" daher nicht zwischen den Zeilen rauslesen. Wir sind auch zu weit voneinander entfernt, damit man sich die Sache unter 4 Augen nochmals anschauen könnte.

Bin ich denn nun verpflichtet, sie zurückzunehmen? Möglicherweise will der Käufer nun den Preis drücken. Was würdet ihr mir raten?
Ich werde mal paralell dazu meine R-Versicherung verständigen (die ich bisher im Leben noch nie gebraucht habe........). Achja, das macht keinen Spass mehr mit diesen Ebay-Sachen.......!!!
 
Hallo Klaus,

...ob Du das Modell zurücknehmen "mußt" kann ich nicht sagen - ich vermute mal eher nein.
Aber das kann doch kein Problem sein - triff Dich mit dem Käufer und schaut euch das gemeinsam an (Du hast ja geschrieben dass Du selber "nicht so genau" kontrolliert hast). Wenn da was dran ist hast Du doch Spielraum (ein Drittel) für einen Nachlaß ohne einen Verlust zu haben....
Wer soll Dir denn hier im Forum sagen ob der Käufer den Preis drücken will und wozu brauchst Du denn jetzt die Rechtsschutzversicherung...:confused:


Grüße
Walter
 

klausk

User gesperrt
Hallo Walter!
Ich hatte geschrieben, dass ich zu weit vom Verkäufer entfernt bin, um mich mit ihm zu treffen.
Wofür ich meine R-Versicherung brauche? Für den Fall, dass man mir mit einem Anwalt droht. Ich habe ja nicht geschrieben, dass ich meine RV mit dem Fall beauftragen will sondern dass ich sie "verständigen" will - soll heißen, ich werde nachfragen und mich erkundigen, was ich tun soll.
In ihrer 1-2-3-haben-will-Euphorie meinen manchen Leute, sie müssten auf einen Artikel bieten wie verrückt und dann 4 Wochen später soll ich ihn wieder zurücknehmen, weil er ihnen nicht taugt........:mad:
 
Müssen mußt du erst mal gar nichts da du ja ein "gutes Gewissen" hast.

Wenn du dem Käufer entgegen kommen möchtest, bitte ihn, dir stichhaltige "Beweise" vorzulegen. Was nicht geht, da die beschriebenen Mängel wohl nur durch Augenschein zu überprüfen sind. Fotografieren kann man ja alles mögliche und Papier/Mails sind geduldig.

Bleiben zwei Möglichkeiten:

1. Du bietest an, alles zurück zu nehmen gegen Erstattung des Kaufpreises. Dann hast du zumindest mit diesem Anbeiter keinen Ärger aber einigen Aufwand.

Auf Minderung würde ich mich nicht einlassen, denn entweder ist alles ok, dann gilt der Preis. Oder nicht, dann wird zurück genommen.

2. Du läßt dich auf gar nichts ein und überläßt dem Käufer alle weiteren Schritte. Er muß dann klagen.

Bei Geschäften dieser Art müssen beide Seiten vorher wissen, worauf sie sich einlassen. Für den Verkäufer heißt das, er sollte zumindest die Ware genau kennen bevor er sie verschickt.
 
Hallo Klaus,

...sorry - das mit der Entfernung habe ich übersehen...:rolleyes:
Aber grundsätzlich denke ich dass Du eine gütliche Einigung anstreben solltest - es ist den Ärger einfach nicht wert. Auch wenn Du möglicherweise etwas nachlassen mußt.

Grundsätzlich ist die Geschichte mit dem Urlaub des Käufers m.M. nicht wirklich zugkräftig. Wenn ich etwas kaufe und dann per Post erhalte ist es doch naheliegend sich das genauer anzuschauen und ggf. sofort zu reklamieren (ich entnehme Deinem Bericht dass der Käufer das Modell vor dem Urlaub bekommen hat aber keine Zeit für eine genaue Ansicht hatte).

Trotzdem und unter dem Gesichtspunkt dass Du möglicherweise auch etwas übersehen hast wäre ich gesprächs- bzw. kompromißbereit ohne den erfolgten Kauf an sich in Frage zu stellen. Eine allfällige Einigung würde ich in dem Fall auf jeden Fall schriftlich festhalten - also zuerst die Bestätigung des Käufers dass er einverstanden ist.
Aufeinander zugehen spart Zeit, Ärger und letztlich auch Geld...hängt halt auch davon ab ob der Käufer einem "blöd" kommt oder vernünftig argumentiert...

Grüße
Walter
 
@Walter.
Das heisst, wenn ich von Dir was kaufe brauche ich nur reklamieren und bekomme es dann zu einem günstigeren Preis. Ist ja mittlerweile schon fast ein Hobby, so zu einem Nachlass zu Kommen.:cry:

Ich kann nicht sagen wie es rechtlich aussieht. Für mich müsste der Käufer mir diese Mängel per Foto beweisen. Das kann ich kann ich ja dann mit meinen Bildern vergleichen und dann entscheiden.

Just my Cent.
Wolfgang
 
Hallo Klaus

Ich hatte mal so einen ähnlichen Fall.möchte dir diesen aber nicht schildern weil zu aufwendig.
Jedenfall wenn du den käufer nicht zurückschreibst ihn nicht beleidigst und ähnliches wird er sicher sehr schnell aufgeben.
Übrigens wenn du die Richtlinien eines Privatverkaufs angegeben hast (keine rückgabe ,preisminderung usw.) kann dir ,außer du handelst mir schmuck ,sowieso nichts passieren
Ergo -lass dich auf keinen fall auf irgendetwas ein.

FG
 

klausk

User gesperrt
Hallo RCN-Freunde!
Danke für eure Posts, die ja in teils unterschiedlichste Richtungen gehen.
Ich habe dem Käufer nun angeboten, ihm einen gewissen Nachlass zu gewähren, da ich selber vor dem Problem stehe, die Maschine niemals gewissenhaft begutachtet zu haben. Da ist von verdrehten Tragflächen zueinander die Rede, außerdem von großen Spalten zwischen den Querrudern und den Rudern - ich kann das Gegenteil nicht bestätigen. Ich hatte die Maschine damals bekommen, kurz angesehen, auf Lager gelegt und jetzt wollte ich sie wieder verkaufen, weil sie unnötig rumlag. Ich wollte zu keiner Zeit jemanden beschei.....en oder gar Schrott verhökern!!!!!! Das liegt mir mehr als fern!!!
Ich hab mir kein Gedanken darüber gemacht, wie sowas mal ausgehen könnte........bzw. wohin sowas führen könnte.........

Künftig werde ich mir genau überlegen, was ich noch irgendwo verkaufe (egal ob über die Börse, die Bucht oder Fachzeitschriften).......
 
Verkauf

Verkauf

Hallo

also eines verstehe ich nicht , da Du ja des öfteren Modelle verkaufst bzw. an Modellen Interessen bekundest kann ich nicht nachvollziehen ,dass solche Mängel (Flächenanpassung,Querruderspalt )usw nicht gesehen worden sind. Ohne jemanden hier etwas nachsagen zu wollen es wird halt recht oft "Schrott" angeboten bzw. die Ansichten über den Zustand bzw Bauweise gehen weit auseinander . Deshalb kann man immer nur wieder wirklich aussagends Fotos oder eine persönliche Abholung vereinbaren .Wenn es zum Streit kommt ist eine Tankfüllung relativ schnell wieder reingeholt.
 
@Wolfgang

Das heisst, wenn ich von Dir was kaufe brauche ich nur reklamieren und bekomme es dann zu einem günstigeren Preis

...ein klares Nein auf Deine Frage...;)
Es ging hier aber darum dass Klaus selber eingeräumt hat :

Ich muss dazusagen, dass ich die Maschine aus Zeitgründen niemals genauestens kontrolliert hatte

...somit könnte der eine oder andere Punkt ja auch gerechtfertigt sein. Ich kann jetzt nur aus dem Bauch heraus sagen: so wie Klaus das geschrieben hat nehme ich ihm das auch ab dass er es nach bestem Wissen und Gewissen verkauft hat und für mich klingt das von seiner Seite sehr vernünftig und nachvollziehbar.

Mir ist sowas auch passiert allerdings ging es um ein anderes Gerät dass wie sich herausgestellt hat einen Mangel hatte, den ich aber nicht gesehen habe. Dieser Mangel wurde mir in ruhiger und sachlicher Art vom Käufer geschildert und war für mich nachvollziehbar. Daraufhin haben wir uns auf einen Nachlaß geeinigt und jeder war zufrieden.

Dass es Leute gibt die aus Prinzip sofort motzen um einen Preisnachlaß zu bekommen wird so sein, da gibt es aber bei mir nichts zu holen (ich hab aus dem Fehler meine Schlüsse gezogen und schau sehr genau nach bzw. dokumentiere meine Verkäufe sehr genau...)

@Klaus

...ich bin nachdem was Du hier geschrieben hast und wie, überzeugt, dass Du das in bestem Wissen verkauft hast! Und ich denke Du hast das Deinige getan und der Käufer kann jetzt entscheiden. Den Verkauf an sich würde ich aber außer Streit stellen.
Ich hoffe das erledigt sich ohne weiteren Ärger

Grüße
Walter
 
Gebirgssegler schrieb:
Dieser Mangel wurde mir in ruhiger und sachlicher Art vom Käufer geschildert und war für mich nachvollziehbar. Daraufhin haben wir uns auf einen Nachlaß geeinigt und jeder war zufrieden.
Das habe ich ja auch damit gemeint. Wenn Klaus sich nicht mehr an die Beschädigungen erinnern kann ist es natürlich schwierig da auf sein recht zu Pochen.

Wolfgang
 

egge

User
da würd ich erst gar nicht anworten ! Ausser DU weißt echt gar nicht was Du dem in welchem Zustand verkauft hast.
Womöglich läuft der Account noch über seine Frau...
Da regt sich doch nur jemand auf, weil er nun gecheckt hat das er "zuviel" bezahlt hat.
Ist doch immer dieselbe Masche. In Deinem Fall ist ja wohl alles was geht anscheinend kaputt !? EIN oder ZWEI solcher Mängel hätten MICH evtl. zu einem Preisnachlaß bewegt.
Aber so viel ist ja schon echt unglaubwürdig. Dann noch "Urlaub" (sonst ist es immer wegen Krankenhausaufenthalt:D )
 

eges

User
ein weiteres Problem besteht darin daß der Käufer dich negativ bewertet und Du wiederum den Käufer nur positiv oder gar nicht bewerten kannst.
Für weitere ebay-Geschäfte ein schelchte Ausgangslage.

Gruß eges
 

Uli_ESA

User
Hallo,
also Sorry wenn dem Käufer die fehler erst mehrer wochen später auffallen dann ist das in meinen augen sein Problem, was anderes ist es wenn er sich sofort nach erhalt der Ware gemeldet hätte. Ich denke der hat mitbekommen das er wohl etwas zu hoch geboten hat, aber das ist sein Problem. das passiert in der bucht des öfteren. Ich hatte mal den Baukasten einer Bismark verkauft und sogar 75 Euro mehr dafür bekommen wie er Lt AeroNaut liste kostet. Das passiert immer wieder das da einige in steiger wahn sind und dann viel zu hoch bieten.
freundlich Mail an den Käufer das die Beanstandung zu spät kommt und Gut ist.
Mehr würde ich da nicht machen.
Gruß
Uli
 

gexx

User
Uli_ESA schrieb:
freundlich Mail an den Käufer das die Beanstandung zu spät kommt und Gut ist.
Mehr würde ich da nicht machen.
Gruß
Uli

Würde ich nicht machen! Du bist auch als Privatmann verpflichtet Gewährleistung zu geben. Es sei denn, man hat das ausgeschlossen. Aber selbst da sind verschwiegene Mängel nicht ganz ohne.

Mit deinem Satz klingt das so als wüßte der Käufer von den genannten Mängeln, sagt aber bloß "zu spät". Nur das "zu spät" ist im Gewährleistungsrecht nicht nur 1 Monat...

Grüße
Robert
 

Uli_ESA

User
gexx schrieb:
Mit deinem Satz klingt das so als wüßte der Käufer von den genannten Mängeln, sagt aber bloß "zu spät". Nur das "zu spät" ist im Gewährleistungsrecht nicht nur 1 Monat...

Nein mit dem zu spät ist eher gemeint das der Verkäufer ja nicht nachvollziehen kann was der Käufer zwischenzeitlich mit dem Modell gemacht hat, Villeicht geflogen und geerdet? kann doch auch sein.
Darum ist jeder Käufer ja auch dazu angehlten Ware sofort nach erhalt auf Beschädigungen etc zu überprüfen.
Gruß
Uli
 
Hi!

Hatte auch schon 1-2 Mal in Ebay das Problem, auch mit anderen (nicht Modellbau) Artikeln.
Meine Art darauf zu reagieren - bitte wieder verpacken und frei zurückschicken, nach Eingang überweise ich den Betrag plus Porto zurück...
Seltsam, aber bislang wollte keiner den Artikel zurücksenden...:D
Damit blieb es dann beim ursprünglichen Deal und, wie angekündigt, ohne Nachverhandeln.
 

gexx

User
Uli_ESA schrieb:
Darum ist jeder Käufer ja auch dazu angehlten Ware sofort nach erhalt auf Beschädigungen etc zu überprüfen.
Gruß
Uli

Hi Uli,

diese Vorschrift gibt es im "privaten" Geschäftsbereich nicht. Das gibt es nur im "unternehmerischen" Geschäftsbereich (§377 HGB)
Du kannst als Privatmann einen Sachmangel innerhalb der Gewährleistungszeit anzeigen. Natürlich muss dann natürlich auch ein Sachmangel nachgewiesen werden. Wenn der Käufer nachweist, dass der Mangel schon zum Kaufzeitpunkt vorhanden war, dann kann man sich auf das "zu spät" nicht berufen. Es sei denn, man kann das Gegenteil beweisen...

Grüße
Robert
 

udogigahertz

User gesperrt
gexx schrieb:
Du kannst als Privatmann einen Sachmangel innerhalb der Gewährleistungszeit anzeigen.
Grüße
Robert
Bist Du sicher, dass diese Gewährleistungsklauseln auch für den privaten Verkauf gelten? So wie ich das verstanden habe, gilt das nur beim Kauf von einem Händler. Aber bei Privat?

Grüße
Udo
 
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