Proppropulsion straight ahead

Liebe Modellbaufreunde,

Habe mich jetzt lange nicht bei Euch gemeldet, da meine Frau unerwartet plötzlich seit einem Jahr verstorben ist
Habe viel um die Ohren . Muß Ferienhaus in Ungarn auflösen. Unter anderem habe ich dort unten noch 2 Flugmodelle
die ich nach Hause nach München zurückhole. Eine ist eine Motormaschine mit Verbrenner ähnlich dem Charter von ROBBE mir OS MAX 6,5 ccm normaler Schalldämpfer mit TITAN G1 Sprit so wie er damals vor vielen Jahren üblich war.
Das andere Modell ist ein E-Segler. Meine Frage zu der Motormaschine, wo kann ich hier noch in Deutschland in der heutigen Zeit sowas noch ohne Vereinsmitglied zu sein überhaupt annonym noch fliegen so wie man es damals in den 60zigern 70zigern oder noch 80zigern noch inoffiziell durfte :confused:
Vielleicht kann mir jemand etwas dazu sagen Ansonsten brauch ich den Flieger erst garnicht nach Hause zu holen

Grüße Wolfhard
 

Julez

User
Versicherung und Erlaubnis des Grundstückseigentümers müssen vorhanden sein, ebenso wie ein Abstand von min. 1,5km zu als Wohngebiet deklarierten Flächen, Abfluggewicht unter 5kg, Mindestabstand zu Flügplätzen weiß ich gerade nicht.
 

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
Proppropulsion straight ahead

Hallo, Eckhard Müller und Julian Holtz,

Vielen Dank für die Info bezüglich Luftrecht,

Das mit der 1,5km Regelung war eigentlich damals für Verbrenner auch schon, nur damals hat man halt sein Modell
irgendwo ganz unkompliziert auf einer untergeordneten Straße wo kaum Verkehr war 1,5km weg vom nächsten Dorf ganz einfach losstarten können
und ist auf der Straße ohne Begrenzungspfosten solche Straßen gibt es auch heute noch wieder gelandet nach kurzem Flug oder wenn nicht möglich unmittelbar neben der Straße gelandet ohne ein Grundstück zu betreten zu müssen So verstehe ich richtig, im Prinzip geht es eigentlich in erster Linie um die Minestentfernung von 1,5 km
Das Modell wovon ich rede hat 2kilo Gewicht ein Trainer Schaun wir halt einmal!!! Dann verscherbel ich die Kiste lieber unten in Ungarn als hier Ärger zu kriegen!!

Grüße Wolfhard
 

UweHD

User
Die rechtliche Lage ist hier exakt so wie in den 70'ern. Der Modellflug unter 5kg Abfluggewicht ist nach wie vor erlaubnisfrei mit den bekannten Einschränkungen. Nur muss man heute haftpflichtversichert sein, das war damals noch freiwillig.

Es gibt keinen Grund, das Modell nicht nach D-Land mitzunehmen.
 

Dix

User
OT-Frage:

OT-Frage:

Ist das Forum, mein Rechner, meine Augen oder mein Hirn kaputt, oder warum steht über allen Beiträgen und sogar Themen von Wolfhard immer "Proppropulsion Straight ahead"?
Ist das ein Running-Gag?
 

hastf1b

User †
Ist das Forum, mein Rechner, meine Augen oder mein Hirn kaputt, oder warum steht über allen Beiträgen und sogar Themen von Wolfhard immer "Proppropulsion Straight ahead"?
Ist das ein Running-Gag?

Da wird wohl nicht viel kommen. In grauer Vorzeit hatte ich auch schon mal versucht darauf eine Antwort zu bekommen. Evtl. hat er das mit der Signatur falsch verstanden und schreibt sie immer oben drüber statt unten drunter.;):)

Heinz
 
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