helios_1231
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Hallo,
das Industriegebiet unserer Gemeinde wurde erweitert und unser Modellflugplatz ist nun nur noch durch einen Feldweg vom Industriegelände getrennt. Neuerdings hat ein Unternehmer das Gelände, welches direkt auf der anderen Seite dieses Feldwegs angrenzt, bebaut. Die dort stehende Halle steht etwa 25 Meter zurück. Für den Modellflugplatz wurde keine Genehmigung erwirkt. Es handelt sich um einen reinen Elektro- bzw. Segelflugmodell Verein.
Ein paar Anlieger dieses Industriegebietes, die auch in Ihrem Firmengebäude wohnen (ca. 100 Meter entfernt), haben sich nun über etwas lautere Elektromodellflugzeuge beschwert.
1. Wie ist die rechtliche Sachlage? 2. Müssen wir mit Elektromodellen bis 5 kg Abfluggewicht einen Mindestabstand zum Industriegebiet bzw. den Gebäuden einhalten? 3. Kann uns größerer Ärger gemacht werden?
das Industriegebiet unserer Gemeinde wurde erweitert und unser Modellflugplatz ist nun nur noch durch einen Feldweg vom Industriegelände getrennt. Neuerdings hat ein Unternehmer das Gelände, welches direkt auf der anderen Seite dieses Feldwegs angrenzt, bebaut. Die dort stehende Halle steht etwa 25 Meter zurück. Für den Modellflugplatz wurde keine Genehmigung erwirkt. Es handelt sich um einen reinen Elektro- bzw. Segelflugmodell Verein.
Ein paar Anlieger dieses Industriegebietes, die auch in Ihrem Firmengebäude wohnen (ca. 100 Meter entfernt), haben sich nun über etwas lautere Elektromodellflugzeuge beschwert.
1. Wie ist die rechtliche Sachlage? 2. Müssen wir mit Elektromodellen bis 5 kg Abfluggewicht einen Mindestabstand zum Industriegebiet bzw. den Gebäuden einhalten? 3. Kann uns größerer Ärger gemacht werden?