Schwarzes Schaf in e-bay

bronco

User
Hallo Leute,

die genaue Beschreibung lautete: " Verkaufe Brushlessmotor, weil er nicht in mein Modell passt, konnte ihn leider auch nicht testen, weil ich keinen Brushless Regler habe. Motor macht aber optisch einen guten Eindruck. "
Ich habe inzwischen eine Mail erhalten, in der der Absender behauptet, daß der Motor als Defektmotor versteigert wurde. Er selbst hat mitgeboten, wurde aber überboten. Kurze Zeit darauf sei der Motor mit oben beschriebenem Text wieder aufgetaucht, also doch volle Absicht.
Ich muß zugeben, daß ich eine positive Beurteilung abgab, weil ich überrascht war den Motor innerhalb kürzester Zeit zugeschickt zu bekommen. Nachher stellte ich den Schaden erst fest. Ich weiß, ganz schön blöd, aber es war meine erste e-bay Aktion und dann sowas.
Da die Auktion am 16.09. endete, habe ich nun lange genug gewartet und habe heute Anzeige auf Verdacht des Betruges erstattet. Mal sehen was dabei rauskommt. Mail an e-bay folgt.

Grüße bronco
 
Hallo Bronco,

Glückwunsch zu Deiner erfolgreichen Recherche. Nach Deiner Anzeige wirst Du sehen, daß der "böse Mensch" winselnd und bittend einen Ausgleich anbietet.

"Streiten kann auch Spaß machen" :D

Bronco bitte nun aufhören zu Grinsen :D

Beste Grüße
Jörg Peter
 

Sick

User
Original erstellt von bronco:
" Verkaufe Brushlessmotor, weil er nicht in mein Modell passt, konnte ihn leider auch nicht testen, weil ich keinen Brushless Regler habe. Motor macht aber optisch einen guten Eindruck. "
Jetzt mal ehrlich: Wie naiv muß man sein, um auf so einen Artikel mit dieser Beschreibung mitzubieten in der Hoffnung einen funktionsfähigen Motor zu erhalten.... :confused:
Sorry, aber das ist so ziemlich der älteste und offensichtlichste Trick, für einen defekten Artikel noch Geld zu kriegen. Hast Glück, daß Du die andere (Vorgänger-)Auktion noch gefunden hast, sonst hättest Du wahrscheinlich noch nicht mal dagegen vorgehen können...Schwein gehabt!

Gruß

Sick
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hallo Bronco,

Original von Bronco:

aber es war meine erste e-bay Aktion
Das erklärt Vieles. Für die Zukunft wünsche ich Dir mehr Glück bei ebay, denn es gibt da auch gute Geschäfte.

Übrigens, guter Tipp von Jörg mit der Anzeige auf Verdacht der arglistigen Täuschung. Werde ich hoffentlich nie brauchen, trotzdem ist gespeichert. :)
 
Aber der Typ war wirklich dreist.
Und mindestens genau so dämlich.
Exakt den gleichen Artikel als defekt gekauft und dann bewußt falsch wieder gegeben.

Ich würde mich jetzt auch nicht mehr auf eine sofortige Einigung einlassen, sondern daß Ding mit Rechtsmitteln durchziehen.

Interessiert sich für sowas dann eigentlich auch ein Staatsanwalt oder muß man da alleine Initiativ werden? Ich ja auch ne Kostenfrage ...
 

bronco

User
Hallo Leute,

jetzt habe ich den definitiven Beweis gefunden, daß ich mit voller Absicht über den Tisch gezogen wurde. Der Verkäufer, von dem ich den Motor habe, hat diesen selbst erst am 24.08.03 ersteigert. Und jetzt kommt der Hammer, der damalige Verkäufer gibt in seiner Beschreibung an, daß " an dem Motor eine Wicklung durchgebrannt ist ", was aber in der späteren Auktion verschwiegen wurde, siehe meinen Beitrag vorher.

Grüße bronco
 
Hallo Kollegens,

im Ebay ist oft die Meinung herrschend, daß die Betrugsprävenzion schützt. Aber nur bei Totalverlust der Ware.(Nie angekommen).

Dieser Fall ist "vermutlich arglistige Täuschung".

Beim einfachen Besuch bei der Polizei, oder einem einfachen Brief an die Polizei-Betrugsdezernat, wird auf jeden Fall ermittelt, da ein sogenanntes Öffentliches Interesse besteht. Die Polizei wägt dann ab, ob ein Staatsanwalt eingeschaltet wird, oder die Sache für den "Unehrlichen" gegen geringe Bußgeldauflage eingestellt wird.

Grundsätzlich will keiner einen Brief von einem Anwalt bekommen. Weiterhin weiß jeder, daß ein Kläger erst einmal einen Vorschuß nach Gebührenordnung an seinen Anwalt bezahlen muß, und oft den Gebotspreis im Ebay übersteigt.

Darauf reisen die schwarzen Schafe. Darum meine Empfehlung zur Anzeige, die nichts kostet, bzw. eh von den Steuern bezahlt werden.

Ein sehr guter Tip an E-Bay Beginner: Während dem Gebot oder besser noch zuvor, denn Verkäufer anmailen und nach Telefonnummer erfragen. Dann mit dem "Handelspartner" telefonieren, oder E-Mailen und solange die E-Mails lagern, bis die Transaktion komplett abgeschlossen ist.

E-Bay ist ein tolles Medium. Ich selbst habe sehr viele Modelle dort gekauft oder auch verkauft. Oft habe ich meine Handynummer angegeben, die von Käufern genutzt wurden.

Der gesunde Menschenverstand wird jedem schon sagen, ob der Verkäufer am Telefon eine sauber durchgeführte Reparatur verkauft, oder z.B. eine Fläche mit "leichten Gebrauchsspuren" mit Luftpolstertasche. ....(Brösel in der Tüte)

Jeder von uns hat schon ein Gebrauchtmodell an einen Vereinskameraden weitergegeben bzw. verkauft. Genauso geht das im E-Bay, wenn man vorher miteinander spricht.

Beste Grüße
Jörg Peter
 

Armageddon

Vereinsmitglied
Original erstellt von Dr.Lagu:
im Ebay ist oft die Meinung herrschend, daß die Betrugsprävenzion schützt. Aber nur bei Totalverlust der Ware.(Nie angekommen).
Hallo Jörg,

das Ebay Käuferschutzprogramm (falls Du das meinst) greift genauso auch bei flasch beschriebener oder unvollständiger Ware. Habs selbst erst vor kurzem in Anspruch genommen.

Gruß Kai
 

Dieter Wiegandt

Chefmoderator
Teammitglied
Original erstellt von Dr.Lagu:
Hallo Kollegen,

Sehr wichtig: Keine Anzeige wegen Betrug androhen (gegenüber dem Verkäufer), da nur der Staat den Betrug ermitteln und für rechtsfähig anerkennen kann. Sonst kann der Verkäufer Dich sogar wegen Nötigung anzeigen.

Beste Grüße
Jörg Peter
Hallo Jörg Peter,
wo hast du dann die Erkenntnis her, dass der möglicherweise Betrogene nicht mit einer Anzeige bei der Polizei drohen darf, um seine Forderungen durchzusetzen? :confused:
Hintergrund meiner Frage ist ja klar, ich habe einen anderen Kenntnisstand.
 
Servus Dieter,
servus Kollegens,

die Androhung einer Strafanzeige, kann unter Umständen den Tatbestand einer Nötigung darstellen. Sollte sich mir der Verdacht des Betruges stellen, kann ich maximal diesen Verdacht hegen. Die Androhung einer Strafanzeige, die nicht den Straftatsbestand eines Betruges von Amtes wegen erfüllt, ist eine ungerechtfertige Bedrohung, somit Nötigung.

So steht es im Gesetzbuch.

Beste Grüße
Jörg Peter
 
Hi Bronco,

ich biete auch ab zu mal bei ebay mit und habe schon ddivese Artikel ersteigert.
Du kannst bei deiner ursprünglichen Bewertung für dieses Ar..lo.. nachträglich etwas hinzufügen.

Gruß Steini
 
Hallo zusammen,

auch wenn die Gefahr besteht, dass ich jetzt ein wenig vom Ursprungsthema abweiche, will ich an dieser Stelle eins klarstellen:

Wenn jemand der begründeten Auffassung ist, von einem anderen betrogen worden zu sein, kann er gegen den anderen selbstverständlich eine Strafanzeige wegen Betruges stellen (oder mit einer solchen Anzeige drohen, um seine Forderung durchzusetzen). Dabei ist es völlig unerheblich, wie er seine Anzeige formuliert (als vollendeter Betrug, als versuchter Betrug, als Betrugsverdacht oder auch nur durch die bloße Schilderung des Geschehens). Eine strafbare Nötigung stellt ein solches Verhalten jedenfalls nicht dar, denn die Erstattung einer Strafanzeige (oder die entsprechende Drohung) in der Annahme, selbst Opfer eines Betruges zu sein und auf diese Weise einen vermeintlichen Schaden schneller ersetzt zu bekommen, ist jedenfalls nicht verwerflich im Sinne von § 240 Abs.2 StGB und folglich auch nicht rechtswidrig.

Es sollte daher niemand, der sich betrogen fühlt, Angst bekommen, dass er sich durch eine mangels juristischer Kenntnisse falsch formulierte Strafanzeige selbst strafbar machen könnte!

Gruß,
Wulf
 

Dieter Wiegandt

Chefmoderator
Teammitglied
Wulf,
du hast es treffend und richtig formuliert.
Einschlägig wäre auch nicht Nötigung, sondern ggfls. Erpressung nach 253 StGB.
Die Drohung mit einer Strafanzeige zur Durchsetzung der Forderung ist aber nicht rechtswidrig (Quelle: RG 36, 384 aus Dreher/Tröndle)
Schreibe das aus den gleichen Gründen wie du, damit ein Betrogener nicht verschreckt wird.
@Jörg Peter:
Fast alles,was du hier geschrieben hast, ist richtig, mit Ausnahme dieser Sache hier.
Und noch ein kleines Ding: Die Polizei leitet Anzeigen immer an die Staatsanwaltschaft weiter und kann nicht entscheiden, ob Bußgeld oder so was in Frage kommt.

[ 15. Oktober 2003, 17:43: Beitrag editiert von: DW ]
 

bronco

User
Hallo Leute,

vielen Dank für Euere Mails und Tipps, die mir sehr weitergeholfen haben. Tja, Anzeige ist erstattet, nun werde ich mal sehen, wie es weiter geht.

Grüße bronco
 
Hallo Dieter,

War zwar ne gute Idee mit § 253, klappt aber auch nicht. Zunächst einmal dürfte das "Erpressungsopfer" schon keinen Vermögensschaden zu verzeichnen haben, eine Erpressung bzw. ein Versuch derselben scheitert hier aber jedenfalls an der nicht vorhandenen Absicht, sich "zu Unrecht" einen Vermögensvorteil zu verschaffen.

So, das soll's aber jetzt gewesen sein...

Gruß,
Wulf
 
Hi Bronco,

ich biete auch ab zu mal bei ebay mit und habe schon ddivese Artikel ersteigert.
Du kannst bei deiner ursprünglichen Bewertung für dieses Ar..lo.. nachträglich etwas hinzufügen.

Gruß Steini
Du kannst aber auch die Bewertung durch Ebay prüfen und ggf entfernen lassen. Musst halt nur an Ebay den Vorgang mailen mit den Papieren der Polizei und denen die Sachlage schildern.
Schau mal unter www.ebay.de/hilfe dann auf Index, dort auf "L" wie Löschen von Bewertungen.
Dem sa.s.ack würde ich den Spaß vermiessen.

P.S. Wie heisst der Zeitgenosse?? Bitte mail mir, da mich die Auktion erinnert!!!
GGF sogar Auktionsnummer.

Tip für die Nachste Auktion: Frag vorher den Verkäufer ob es igrendwelche nenneswerten Mängel an der Ware gibt. Wenn er darauf garnicht Antwortet lass die Finger weg!! Schwafelt er drumrum Finger weg! Dann sende ich die Mail (kommt drauf an wie glaubwürdig es sich anhört; je weniger desto eher) ggf. an den Gewinner der Auktion, mit der bitte vorsicht walten zu lassen und sich ein eigenes Bild von der Sache zu machen. Evt Treuhandservice etc... zu nutzen.
ICH BEEINFLUSSE NIEMANDEN, ICH GEBE NUR DIE ANTWORT DIE DER VERKÄUFER SELBER GAB AN 3. WEITER, IM ORGINAL !!
Wenn ich eine klare Aussage auf meine Frage erhalte biete ich mit SONST NICHT. Gut ich habe auch schon per sof. Kauf zugeschlagen, bis her tadellos. Reingefallen bin ich auch schon. Wobei es dabei um 23€ ging und ich nicht beweisen kann dass es seine Schuld war oder die der Post. Großbrief-- nie mehr !! Nur versichert!! Bei Artikeln ab 25€ bei mir nur noch so.

Viel Glück mit der Anzeige.

ralph-rombach(at)web.de (Du weisst was du tauschen musst??)
Danke im Vorraus.
 
Hallo Kollegens,
Hallo Wulf und DW.

Nochmals zur Klarstellung:

Wenn ich zur Durchsetzung meiner Forderung eine Strafanzeige androhe, und sich diese im Nachhinein als haltlos ergibt, kann der Gegner eine Anzeige wegen Nötigung/Erpressung erstatten, die dann auf juristisch fruchtbaren Boden zurückgreifen kann.

Darum habe ich meine Ausführungen für Bronco so formuliert, daß sein Schaden unkompliziert bearbeitet wird, ohne weitere Komplikationen.

Alles wird gut
Grüße
Jörg Peter
 

Marcus M

User
Bischen OT...
in der C´T 19/03 steht eine kleine Zusammenfassung der Pflichte/Rechte von Käufer und Verkäufer.

Gruß

Marcus
 
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