Ich betreibe ein Webdesignunternehmen und will mir aus meinem Hobby resultierend einen kleinen Geschäftszweig aufbauen www.wildflug.eu hier geht es um Luftaufnahmen aller möglicher Gebäude, Ländereien etc. etc.
Wenn ich mal oben in der Luft bin ist alles klar. Unter 5 kg, Elektro, freier Luftraum etc. Fliegen darf ich - so viel weiss ich schon laut §16.
Bilder und Videos darf ich machen, so lange nichts rechtlich geschütztes oder militärisches etc. gefilmt wird und oder niemand in seiner Persönlichkeit gestört wird.
Landen darf ich auch überall wenn ich für enstehende Schäden aufkomme und für eine umweltgerechte Bergung des Modells sorge.
Wie schaut es aber mit Starten aus? Darf ich von einer öffentlichen Straße aus der Hand starten ohne explizite Erlaubniss des Eigentümers. Eigentümer wird ja in der Regel die Gemeinde sein und ich will nicht vor jedem Auftrag einen wochenlangen Behördengang einleiten, der nacher so wie so gegen mich ausfällt (Erfahrung)!
Dem Start geht jedesmal eine gründliche Risikoeinschätzung voraus!
Falls nicht erlaubt:
Was kommt als Strafe auf mich zu, wenn ich es trotzdem mache?
Zahlt die Versicherung (DMFV Klasse 3) trotzdem bei Personen und Flurschäden nach illegalem Start?
Gerne mache ich auch beim Start einen Luftsprung, dann habe ich nicht mal Kontakt zur Straße sondern befinde mich schon im Luftraum ;-)))
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten...
www.wildflug.eu
Wenn ich mal oben in der Luft bin ist alles klar. Unter 5 kg, Elektro, freier Luftraum etc. Fliegen darf ich - so viel weiss ich schon laut §16.
Bilder und Videos darf ich machen, so lange nichts rechtlich geschütztes oder militärisches etc. gefilmt wird und oder niemand in seiner Persönlichkeit gestört wird.
Landen darf ich auch überall wenn ich für enstehende Schäden aufkomme und für eine umweltgerechte Bergung des Modells sorge.
Wie schaut es aber mit Starten aus? Darf ich von einer öffentlichen Straße aus der Hand starten ohne explizite Erlaubniss des Eigentümers. Eigentümer wird ja in der Regel die Gemeinde sein und ich will nicht vor jedem Auftrag einen wochenlangen Behördengang einleiten, der nacher so wie so gegen mich ausfällt (Erfahrung)!
Dem Start geht jedesmal eine gründliche Risikoeinschätzung voraus!
Falls nicht erlaubt:
Was kommt als Strafe auf mich zu, wenn ich es trotzdem mache?
Zahlt die Versicherung (DMFV Klasse 3) trotzdem bei Personen und Flurschäden nach illegalem Start?
Gerne mache ich auch beim Start einen Luftsprung, dann habe ich nicht mal Kontakt zur Straße sondern befinde mich schon im Luftraum ;-)))
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten...
www.wildflug.eu