Unfälle durch oder mit Modellen

Hallo,
kennt jemand vielleicht juristische Aufsätze oder (vor allem nicht veröffentlichte amtsgerichtliche) Urteile zu der Problematik Schadensersatz bei Unfällen durch oder mit Modellen? Suche alle Hinweise, Texte und Materialien!
 
Gegenfrage: Was ist denn aus deiner Sicht charakteristisch für einen Schaden, der durch ein Modell hervorgerufen worden ist?

Grüße
hg
 
Der Grund deiner Frage wäre sicher auch interessant, je nach Versicherung gibt es keine / weniger Problematik...
Ich vermute, du suchst keine Probleme, sondern eine Lösung?
 
Die Frage hier ist wirklich um was es im wesentlichen geht. Wenn du in www.juris.de
zu welchem ich aufgrund meiner Tätigkeit Zugang habe, Modellflug eingibst, erscheint fast ausschließlich etwas zu genehmigung von Modellflugplätzen.
Wenn du "Unfälle mit Modellflugzeugen" eingibst, erscheinen 23 Treffer.

Bsp?

Gericht: Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht 11. Zivilsenat
Entscheidungsdatum: 29.10.1998
Aktenzeichen: 11 U 92/97
Hier geht es um Körperverletzung mit Schadensersatzregelung. Ein Modellflieger ist auf Sylt an der Küste rumgegurkt und hat ein 8-jähriges kind angeflogen. Resultat offener Unterschenkelbruch....:(

Besser wäre es also erst mal deinen Fall zu schildern. Dann kann ich gerne mal explizit suchen.
oder noch besser wäre es, wenn du zum Anwalt deines vertrauens gehst und diesen fragst. Denn alles was du hier nun reinstellst führt dazu, dass gefährliches Halbwissen verbreitet wird und es zu dümmlichen Streitereien kommt:rolleyes: Sry für den Ausdruck.
Aber als Bsp. kann ich nur den Fall von Silberkorn angeben, der sich vor knapp 1,5 J. an der Teck zugetragen hat.

LG und bei Interesse an weiteren Fundstellen bitte per Mail an mich...
Michel
 
Gericht: Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht 11. Zivilsenat
Entscheidungsdatum: 29.10.1998
Aktenzeichen: 11 U 92/97
Hier geht es um Körperverletzung mit Schadensersatzregelung. Ein Modellflieger ist auf Sylt an der Küste rumgegurkt und hat ein 8-jähriges kind angeflogen. Resultat offener Unterschenkelbruch....:(

Ist aber ein verdammt schlechtes Beispiel. Im zitierten Urteil geht es um die Amtshaftung und die entsprechenden Voruassetzungen nebst der Frage, was eine Gemeine tun muss, um Strandbesucher vor Modellfliegern zu warnen...
Ist vllt nicht ganz das normale Anwendungsfeld, oder?

Ich denke, ohne konkreten Sachverhalt brauchst du nicht weiter suchen. Bei Beck-online gibt es auch einige Treffer, aber das reicht vom Verwaltungsrecht bis zur Frequenzkontrolle und der zivilrechtlichen Haftung bei Nichtbeachtung.

Was soll man da sagen/raten/etc?

Grüße
hg
 
Hallo,

ich suche Urteile und Aufsätze zum äußerst exotischen Thema "Die Haftung bei Kollisionen von und mit Schiffsmodellen“. Dazu wird es vermutlich wenig juristisches Material geben.
Möglicherweise können für den Anfang Urteile über Kollisionen in der Luft von Modellfliegern oder Schäden bei deren Absturz schon etwas weiterhelfen. Dazu wird es vermutlich eher etwas geben.

Entschuldigt bitte, aber mich interessieren nur harte juristische Fakten und keine allgemeinen privaten Meinungsäußerungen.
 
Entschuldigt bitte, aber mich interessieren nur harte juristische Fakten und keine allgemeinen privaten Meinungsäußerungen.

Na ja. eine der praktischen Nebenwirkungen von öffentlichen Foren ist, daß es kaum jemanden wirklich kümmert, was den TO eigentlich interessiert.

Meine ganz private Meinung zu Thema ist die, daß die Gesetze und Regelungen zum Luftverkehr doch andere sind, als jene zum (Modell-)Schiffsverkehr, so daß sich da kaum etwas übertragen lässt.

Und "harte juristische Fakten" gibts sowieso nicht. Nur Meinungen...

Oliver
 
Hallo,

ich suche Urteile und Aufsätze zum äußerst exotischen Thema "Die Haftung bei Kollisionen von und mit Schiffsmodellen“. Dazu wird es vermutlich wenig juristisches Material geben.
Möglicherweise können für den Anfang Urteile über Kollisionen in der Luft von Modellfliegern oder Schäden bei deren Absturz schon etwas weiterhelfen. Dazu wird es vermutlich eher etwas geben.
Dazu wirst Du nicht umhinkommen, einen Fachanwalt mit der Recherche zu beauftragen, denn dieses Thema ("Unfälle/Kollisionen mit und durch Schiffsmodelle") ist doch ein ziemlich exotisches, wie ich meine. Eventuell gibt es dazu auch kaum Präzedenzfälle, die man anführen könnte. Hier und anderswo in Foren wird man Dir mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kaum helfen können.

Es wird auch nichts helfen, Flugunfälle heranzuziehen, denn dort ist die Rechtslage doch eine etwas andere als auf dem Wasser, neben der Eigentümlichkeit des Hinzukommens der dritten Dimension. Du willst ja "Fakten" und keine "müsste", "könnte", "sollte" haben.


Grüße
Udo
 
Unfälle mit Modellen

Unfälle mit Modellen

Hallo Udo,

welchen Fachanwalt hast du denn so im Auge?

Während meiner Studienzeit gab es noch keinen Fachanwalt für Modell...., aber das ist zugegebenermaßen ein paar Tage her.

Grüße

Joachim
 
schwierig

schwierig

Hallo Klabautermann,

ein Aufsatz, ein Urteil hilft dir wenig, es kommt - wie immer - auf den konkreten Sachverhalt an. Und dies gilt umso mehr, weil es für dich nur auf "harte juristische Fakten" ankommt. Selbst wenn du ein Urteil finden solltest, in dem es um einen "ähnlichen Fall" (laienhafte Einordnung) geht, kann man deinen Sachverhalt noch lange nicht unter alle in dieser Entscheidung zitierten Rechtsnormen subsumieren. Urteil bleibt Urteil und ist nicht mit "Recht" zu verwechseln.

So könnte z.B., je nach dem wo der Zusammenstoß passierte, auch eine Amtshaftung einer Gemeinde in Betracht kommen... es kommt also immer drauf an!

Mein Tip: wenn keine Einigung unter den beiden Geschädigten in Frage kommt, sollte man die Rechtslage von einem Experten prüfen lassen...

Gruß
extrahoschi
 
Hallo Udo,

welchen Fachanwalt hast du denn so im Auge?

Während meiner Studienzeit gab es noch keinen Fachanwalt für Modell...., aber das ist zugegebenermaßen ein paar Tage her.

Grüße

Joachim

Hallo Joachim,

da wird es natürlich in absehbarer Zeit auch keinen Fachanwalt geben. Der müßte mit u.a. auch erst einmal 20 Prozeße in der Materie gewonnen haben um abschließend die Berufsbezeichnung Fachanwalt durch die Benennung eines Gericht, bei lfd. Schulungen führen zu können.

Gruß
Helmut
 
Mir ist nicht bekannt das es für den Betrieb von Schiffsmodellen schriftliche/verbindliche Vorfahrts-Regeln oder so gäbe.
Zwar kann man sicherlich die Regelungen der "Großen" heranziehen, verbindlich sind die für uns Modellbauer sicher nicht.
Bei uns gab es einmal den Fall das ein F-Schlepp-Gespann mit einem anderen Segelflugzeug zusammengestoßen ist, hier wurden bei der Regulierung des Schadens die Regeln aus der manntragenden Fliegerei explizit nicht(!) angewendet.

Unterm Strich bedeutet das aus meiner Sicht: jeder fliegt/fährt selbst auf eigenes Risiko.
Bei Schäden greift einfach die Haftpflicht, sprich jeder haftet für den Schaden den er mit seinem Modell bei Anderen verursacht hat.


Gruß, Stefan
 
Hallo Udo,

welchen Fachanwalt hast du denn so im Auge?

Während meiner Studienzeit gab es noch keinen Fachanwalt für Modell...., aber das ist zugegebenermaßen ein paar Tage her.

Grüße

Joachim

Das ist das Problem, zwar gibt es Fachanwälte für die Modellflieger (beim DMFV gibt es auf jeden Fall welche) aber für die Schiffsmodellbauer? Das möchte ich doch stark bezweifeln, also bleibt nur auf Fachanwälte von artverwandten Fachgebieten zurückzugreifen, das könnten beispielsweise Fachanwälte für die Schifffahrt sein, falls ein "richtiges" Schiff/Boot in diese Kollision verwickelt war, bietet sich das sowieso an.

@stevie_xx:
Mir ist nicht bekannt das es für den Betrieb von Schiffsmodellen schriftliche/verbindliche Vorfahrts-Regeln oder so gäbe.
Zwar kann man sicherlich die Regelungen der "Großen" heranziehen, verbindlich sind die für uns Modellbauer sicher nicht.
Dass etwas Dir nicht bekannt ist, muss ja nicht heißen, dass es das nicht gibt. Und wieso ziehst Du dann diese Schlussfolgerungen, wenn es Deiner Meinung nach keine Regeln gibt? Das ist alles nur Spekulation von Dir, die niemandem weiterhilft.

Bei uns gab es einmal den Fall das ein F-Schlepp-Gespann mit einem anderen Segelflugzeug zusammengestoßen ist, hier wurden bei der Regulierung des Schadens die Regeln aus der manntragenden Fliegerei explizit nicht(!) angewendet.
Du kannst diese sehr verschiedenen Rechtsfelder doch nicht so ohne weiteres mischen und ohne irgendeine Rechtsgrundlage auf ganz andere Bereiche ausdehnen, ohne fundierte rechtliche Grundlage ist das alles nur Spekulation, weiter nichts.
Unterm Strich bedeutet das aus meiner Sicht: jeder fliegt/fährt selbst auf eigenes Risiko.
Bei Schäden greift einfach die Haftpflicht, sprich jeder haftet für den Schaden den er mit seinem Modell bei Anderen verursacht hat.
Eine äußerst gewagte Aussage, die Du hier tätigst, woher weißt Du das, dass es so ist, wenn es doch keine gesetzliche Grundlage zu geben scheint?
Außerdem: Ist denn eine "Schiffsmodellbau- und Steuererhaftpflicht überhaupt vorgeschrieben? Kann man eine solche überhaupt abschließen? Und wenn ja, bei wem? Und zu welchen Konditionen? Falls in diesem Fall eine solche Versicherung existiert, was sagen deren Bedingungen?

Grüße
Udo
 
Diese Diskussion ist wirklich haarsträubend. Es gibt natürlich keinen Fachanwalt für Modellflugrecht oder auch nur etwas entfernt vergleichbares. Die aktuellen Fachanwaltsbereiche sind:
Gegenwärtig gibt es Fachanwaltsbezeichnungen für die folgenden Rechtsgebiete:

Agrarrecht, § 14m FAO
Arbeitsrecht, § 10 FAO
Bank- und Kapitalmarktrecht, § 14l FAO
Bau- und Architektenrecht, § 14e FAO
Erbrecht, § 14f FAO
Familienrecht, § 12 FAO
Gewerblicher Rechtsschutz, § 14h FAO
Handels- und Gesellschaftsrecht, § 14i FAO
Informationstechnologierecht, § 14k FAO
Insolvenzrecht, § 14 FAO
Medizinrecht, § 14b FAO
Miet- und Wohnungseigentumsrecht, § 14c FAO
Sozialrecht, § 11 FAO
Steuerrecht, § 9 FAO
Strafrecht, § 13 FAO
Transport- und Speditionsrecht, § 14g FAO
Urheber- und Medienrecht, § 14j FAO
Verkehrsrecht, § 14d FAO
Versicherungsrecht, § 14a FAO
Verwaltungsrecht, § 8 FAO.
Quelle: Wikipedia

Es mag Anwälte geben, die besondere Kenntnisse haben, dann spricht man von Interessen- oder Tätigkeitsschwerpunkten. Aber Fachanwalt ist eine geschützte Bezeichnung, die sich nur derjenige zulegen darf, der auch die entsprechende weiterführende Ausbildung dazu hat.


Zur (Nicht-)Frage: Ich weiß nicht, wie man auf Grund einer derartig dünnen Sachverhaltsbeschreibung überhaupt eine Auskunft erteilen soll, geschweige denn eine vernünftige...
Hier wurden Beispiele aus zwei der drei großen Datenbanken gebracht - selbst diese so so weit auseinander gestreut, dass es völlig unmöglich ist, die für den Fragesteller relevante herauszufiltern. Und solang der Fragensteller nicht weitere Hinweise gibt, worum es eigentlich geht, ist es reines Kaffeesatzlesen.

Lieber Themenersteller: wenn du wirklich eine Antwort willst, dann formuliere eine klarere Frage und beschreibe den Ablauf und die tatsächliche Folge.

Gruß
hg
 
@stevie_xx: Dass etwas Dir nicht bekannt ist, muss ja nicht heißen, dass es das nicht gibt. Und wieso ziehst Du dann diese Schlussfolgerungen, wenn es Deiner Meinung nach keine Regeln gibt? Das ist alles nur Spekulation von Dir, die niemandem weiterhilft.

Hallo zusammen,

ich hätte vielleicht dazu sagen sollen das ich lange und intensiv nach verbindlichen Vorschriften gesucht habe bevor ich zu dem Schluss gekommen bin das es offenbar kein gibt! ;)

Was bleibt ist doch wer haftet wenn durch mein Modell ein anders Modell oder sonstiger Besitztum Anderer beschädigt wird?
Das bin zunächst mal ich bzw. meine Haftpflichtversicherung oder liege ich da falsch?
Flugzeug, Auto, Heli oder Boot spielt da zunächst einmal gar keine Rolle.

Das Beispiel mit den F-Schlepp habe ich deswegen gebracht weil in diesem Fall am Ende die Versicherung bestimmt hat wie reguliert wird.
Eigentlich waren wir davon ausgegangen das hier das "Verschulden" beim Pilot des Segelflugzeugs liegt da er in einem Luftraum unterwegs war der beim Pilotenbriefing ausdrücklich für die Schleppzüge vorgesehen war.

Ich denke es wäre in diesem Fall das Beste wenn der Themenstarter sich an seine oder zumindest an eine Verischerung wendet und anfragt wie sie sich in solchen Fällen verhalten.


Gruß, Stefan
 
Lieber Themenersteller: wenn du wirklich eine Antwort willst, dann formuliere eine klarere Frage und beschreibe den Ablauf und die tatsächliche Folge.

Gruß
hg

Der Themenstarter war nach dem Beitrag von hg Online und hat nicht geantwortet. Ich schlage vor, dass ihr euch nicht weiter müde macht....;)
 
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