Wann greift das Urheberrecht?

Moin,

Ich habe inzwischen schon 3 Modelle für den privaten Gebrauch nachmodelliert, Wonder XXS, Big Lift und Mini Viper. All' diese Modelle gibt es nicht mehr zu kaufen, zum Teil gibt es die Firmen auch nicht mehr. Den Lift habe ich zudem auf 1.35m skaliert.
Von Original habe ich nur die Proportionen (Lift), bzw. das genaue Außenvolumen - sofern das aus 3 Seiten ansichten erkenntlich war. Von dort aus habe ich das zu 100% selber modelliert, und auf neue Hardware und Laser umkonstruiert.
In Deutschland haben wir nicht nur 80 Mio. Bundestrainer, sondern ebensoviele Rechtswissenschaftler. Insofern die Frage nur an echte Leute vom Fach, die hoffentlich auch in großer Zahl Modellfliegen ;) :
Ab wann greift eigentlich das Urheberrecht? Bei Verwendung des Namens? Charakteristischer Eigenschaften wie der Wonder Konfiguration oder der Leitwerksform? Überhaupt nicht, weil es die Modelle ja nicht käuflich gibt, daher kein Geschädigter?
Einen Vertrieb plane ich nicht, insofern ist das akademischer Natur, vielleicht erinnern sich noch einige an die Bock-Flyer, dir damals bei eBay vertrieben wurden, un dieser Frage zu entgehen...

Patrick
 

S_a_S

User
Patrick,
an der Stelle sind ein paar Dinge auseinander zu halten.

- Urheberrecht kann auch Formgestaltung beinhalten
- das Design eines Modells / Schriftzugs lässt sich als Geschmacksmuster eintragen
- Konstruktion oder Fertigungsverfahren können patentiert oder als Gebrauchsmuster angemeldet sein
- Firmennamen oder Modellnamen können als eigenständige Marke eingetragen sein.

Der Urheberrecht ist an der Sache das langlebigste Recht (70 Jahre nach Tod des Schöpfers) - aber am schwierigsten einzuklagen, weil dann da die Originalität / der Geistige Gehalt dabei auch zu bewerten ist. Aber in diese Kategorie fällt z.B. auch ein Katalogfoto oder die Bauanleitung.

Die anderen Rechte greifen nur, solange eine Eintragung beim Marken-/Patentamt hinterlegt ist - oder ein anderer sie eintragen möchte und der bisherige Nutzer dagegen Einspruch erhebt.

Bei gewerblicher Nutzung gab es zwar in der Vergangenheit ein paar "positive Urteile" für Hersteller von Modellen realer Objekte, aber da sollte dennoch eine rechtliche Prüfung erfolgen, bevor man damit auf den Markt geht. Je größer der "Schaden" (auch nicht verkaufte Bausätze/Pläne können Schaden sein), desto wahrscheinlicher ein Rechtsstreit.

Private Nutzung ist an vielen Stellen möglich, das Neuzeichnen stellt auch einen gewissen schöpferischen Akt dar. Aber eine Veröffentlichung/Vervielfältigung in z.B. Online-Plattformen wird dann bereits grenzwertig.

Grüße Stefan
 

Ulrich Horn

Moderator
Teammitglied
Die private Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke regelt §53 UrhG.
Ich stimme Stefan zu. Abformungen von Modellen sind für den Privatgebrauch normalerweise kein Problem. Das kann aber schon seine Grenzen finden, wenn man so ein Modell z.B. öffentlich auf einem Flugtag vorführt.

Grüße, Ulrich
 
Hallo Patrick.
Die erste Suche sollte zum deutschen Patentamt führen:
https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/trefferliste#Filterkonfiguration
Unter Marken/Patente kann dort recherchiert werden, wer der aktuelle Rechteinhaber ist.
Auch was geschützt ist (Klassen) und bis wann, kann dort nachgelesen werden.
Nachfolgende Klassen findet man nicht bei:
-Wonder XXS=nichts
-Big Lift =spezielle Bildmarke/andere Klasse
-Mini Viper =spezielle Bildmarke/Kinder Räder

Lässt sich der Rechteinhaber bei Bauplänen ermitteln oder steht sogar drauf,
gilt das Urheberrecht, wie von Stefan und Ulrich beschrieben.
Ergänzen würde ich noch: Leider kann dieses Recht vererbt werden.
Allerdings kann nicht nachgewiesen werden, ob das Modell durch einen
Kauf bei einem Modellbau Flohmarkt, geerbt o.Ä. rechtsmäßig erworben wurde.
Hierbei kann man davon ausgehen: Wenn keine Gewinn bringende Absicht nachzuweisen ist,
sollte es keine rechtlichen Probleme geben.
Vielleicht bekommen wir mal irgendwann ein Retrogesetz § oder eine Markenverwertungsgebühr für Laser, Fräsen oder 3D Drucker😠



Klasse(n) 07:
Antriebe und Motoren für Flug-, Schiffs-, Auto- und Hubschraubermodelle und für motorisiertes Spielzeug einschließlich Menschen- und Tierfiguren, diese jeweils als Spielzeug und für den Modellsport; Antriebsmotoren und Kupplungen zur Kraftübertragung für die vorgenannten Modelle; Servos als Teile von Flug-, Schiffs-, Auto- und Hubschraubermodelle und für motorisiertes Spielzeug einschließlich Menschen- und Tierfiguren, nämlich im wesentlichen aus Motoren und Getrieben bestehende, elektronisch gesteuerte Geräte zur Umsetzung von Steuerbefehlen in mechanische Bewegungen; Rudermaschinen, nämlich im wesentlichen aus Motoren und Getrieben bestehende, elektronisch gesteuerte Geräte zur Umsetzung von Steuerbefehlen in mechanische Bewegungen bei Rudern von Flug-, Schiffs-, Auto- und Hubschraubermodellen und von motorisiertem Spielzeug
Klasse(n) 09:
Steuer-, Regel-, Mess-, Signal- und Überwachungsgeräte, insbesondere Steuerungen, Fernsteuerungen; Funksteuergeräte und Fernlenkgeräte, jeweils für Flug-, Schiffs-, Auto- und Hubschraubermodelle und für motorisiertes Spielzeug einschließlich Menschen- und Tierfiguren, sowie Teile dieser vorgenannten Waren, soweit in Klasse 09 enthalten
Klasse(n) 12:
Kameradrohnen; Lieferdrohnen; Zivile Drohnen; Kraftstofftanks für Luftfahrzeuge; Verschlusskappen für Kraftstofftanks von Fahrzeugen; Bullaugen; Bullaugenrahmen für Schiffe
Klasse(n) 28:
Flug-, Schiffs-, Auto- und Hubschraubermodelle und motorisiertes Spielzeug einschließlich Menschen- und Tierfiguren, jeweils als Spielzeug und für den Modellsport, sowie Zubehör für die vorgenannten Waren, soweit in Klasse 28, insbesondere Luftschrauben, Rümpfe, Tragflügel, Leitwerke, Propeller

Grüße
Marcus aus Remagen
 

jmoors

Vereinsmitglied
Leider ist es, wie so oft, unklar, was man genau darf. Die Urteile laufen im Grunde immer darauf hinaus, dass eine gewisse schöpferische Höhe erreicht sein muss, damit das (kopierte) Werk keine Urheberrechts verletzende Kopie ist. Es hängt hier wirklich vom einzelnen Richter ab. Die oben referenzierte Entscheidung des BGH ist generell als lang erwartete Wegweisung zu sehen.
 
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