Gast_14009
Gast
Falls das ominöse Recht am eigenen Bild hier gemeint ist, ist damit eigentlich eher die Veröffentlichung
oder das Dritten zugänglich machen eines Bildes/einer Abbildung gemeint, weniger das Fotografieren an sich.
Das andere bezieht sich auf Aufnahmen in geschützter privater Umgebung.
So ein Feldweg ist das eher nicht, kann es bei der richterlichen Auslegung aber sein.
Stell Dir einfach vor, wie viele Leute bei jedem ausser Haus geschossenen Foto sofort das Löschen
desselben verlangen könnten oder Dir mit strafbewehrter Unterlassungserklärung drohen könnten.
Ihr Recht am Bild gegen Dein Recht an Bildern.
Oder hier die privaten, nicht für Dritte gedachten Landschaftsaufnahmen, in denen zufällig
ein Modellflieger den künstlerischen Aufbau vers... "Einmaliger Moment, ich musste auslösen."
Direkt etwas unternehmen könnten Beamte der Exekutive, "unerfahrenen" Privatpersonen ist davon
dringend abzuraten.
Lass den Naturschützer sich selbst lächerlich machen - mit der Erlaubnis bist Du auf der sicheren Seite.
Soll er doch die Bilder an Dritte weitergeben - dann erst hast Du ihn.
Falls Du nicht in einem Naturschutzgebiet oder einer Flugverbotszone Wildfliegen warst...
oder das Dritten zugänglich machen eines Bildes/einer Abbildung gemeint, weniger das Fotografieren an sich.
Das andere bezieht sich auf Aufnahmen in geschützter privater Umgebung.
So ein Feldweg ist das eher nicht, kann es bei der richterlichen Auslegung aber sein.
Stell Dir einfach vor, wie viele Leute bei jedem ausser Haus geschossenen Foto sofort das Löschen
desselben verlangen könnten oder Dir mit strafbewehrter Unterlassungserklärung drohen könnten.
Ihr Recht am Bild gegen Dein Recht an Bildern.
Oder hier die privaten, nicht für Dritte gedachten Landschaftsaufnahmen, in denen zufällig
ein Modellflieger den künstlerischen Aufbau vers... "Einmaliger Moment, ich musste auslösen."
Direkt etwas unternehmen könnten Beamte der Exekutive, "unerfahrenen" Privatpersonen ist davon
dringend abzuraten.
Lass den Naturschützer sich selbst lächerlich machen - mit der Erlaubnis bist Du auf der sicheren Seite.
Soll er doch die Bilder an Dritte weitergeben - dann erst hast Du ihn.
Falls Du nicht in einem Naturschutzgebiet oder einer Flugverbotszone Wildfliegen warst...