funduz schrieb:
Ok, ist wohl so, trotzdem gibt es Händler, die etwas weiter sehen und ihre Kunden behalten wollen.
Warum kommt robbe einem in einem solchen Fall nicht entgegen?
Weil Dein Vertragspartner in jedem Fall Dein Händler ist, nicht robbe. Du hast den robbe-Akku doch wohl nicht direkt bei robbe gekauft, sondern bei dem Händler Deines Vertrauens, oder?
Na, und dann ist eben genau dieser Händler Dein Ansprechpartner in Sachen Gewährleistung, um die geht es nämlich hier und nicht um die Werksgarantie, die robbe gibt, damit muss sich Dein Händler auseinandersetzen, damit hast Du nichts zu tun.
Du reklamierst also diesen kaputten Akku bei Deinem Händler und, sofern das Kaufdatum noch keine 6 Monate her ist, muss Dein Händler Dir beweisen, dass der Akku
nicht schon beim Kauf vorgeschädigt war, dass Du am kaputten Akku selbst Schuld hast. Da dass ohne eindeutige "Gewalteinwirkungsspuren" kaum möglich ist,
hat Dein Händler diesen defekten Akku gegen einen gleichwertigen neuen Akku für dich kostenlos umzutauschen!
Da kann es auch gar keine Diskussionen drüber geben bzw. muss man nicht dem Händler dafür dankbar sein, wie "kulant" der sich zeigt oder so,
das ist Gesetz in der gesamten EU!
Allerdings hat mit dieser Gewärleistung die Firma robbe absolut nichts zu tun! Die gewährt allenfalls eine Garantiefrist, innerhalb derer sie sich vorbehält, nach Prüfung der Sachlage eventuell Ersatz zu liefern oder nicht.
Das ist aber nichts Besonderes, das handhaben alle Firmen so.
Übrigens: Sind die ersten 6 Monate nach Kaufdatum vorbei, so liegt dann innerhalb der restlichen Gewährleistungsfrist von insgesamt 2 Jahren die Beweislast, dass der Akku schon beim Kauf vorgeschädigt war, beim Kunden, also praktisch gleich null Chance auf kostenlosen Ersatz.
Aber immer ist niemals robbe oder Multiplex oder Graupner der direkte Vertragspartner (es sie denn, Du hast tatsächlich bei denen direkt gekauft),
sondern immer der Händler.
Ich nehme mal an, Dein Händler hat Dir empfohlen, dass Du Dich direkt an robbe wendest? Schlauer Fuchs, dieser Händler, kassiert erst den normalen Strassenpreis, in dem solche "Ausfälle" schon kalkuliert sind, und zieht sich dann diskret aus der Verantwortung zurück.
Oder war es Deine glorreiche Idee, sich direkt an robbe zu wenden? In beiden Fälle hast Du die Quittung für Dein unkorrektes Verhalten zu Recht bekommen.
Grüße
Udo