Zeitschriftenabonnement

Hans22

User
Hallo!

Vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen.Am 14.4.08 klingelte ein Zeitschriftenwerber bei meiner Frau und sagte er sei vom Tierschutzverein.Einen Ausweis mit Foto von einem Tierschutzverein zeigte er auch.Er wirbt um Mitgliedeschaft mit einem Beitrag von 3,41 Euro pro Monat.Dafür bekommt man 2 Zeitschriften kostenlos.Der Werber lies meine Frau 2 Liefervereinbarungen unterschreiben mit der Begründung das er einen Nachweis hat und sie die Zeitschriften auch bekommt.Am Freitag 21.05.08 kommt dann eine Auftragsbestätigung vom 19.05.08 über ein Abonnement für die Zeitschriften.Kann ich die noch kündigen und welches Datum zählt.

Gruß Hans
 

Ulrich Horn

Moderator
Teammitglied
Schau mal in den einschlägigen Medien unter "Haustürgeschäfte".

Soweit ich weiß, zählt das Datum der schriftlichen Widerrufsbelehrung, die i.a. mit der Auftragsbestätigung kommt.
Keine Widerrufsbelehrung - beliebige Frist.

Grüße, Ulrich
 

Hans22

User
Hallo Ulrich

Danke für Deine Hilfe,ich habe jetzt der Firma geschrieben.Mal sehen was die sagen.


Grüße Hans
 
bei Haustürgeschäfte gibts ein Rücktrittsrecht von 10 (14?) Tagen.
Es ist üblich einen Auftrag erst nach dem Verstreichen dieser Frist zu bestätigen, das spart Arbeit, wird vorher bestätigt, muss man als Auftragnehmer stornieren.
Also ist es einwandfrei gelaufen, die Widerspruchsfrist ist verstrichen, der Vertrag somit rechtskräftig.
Meine Erfahrung, wenn falsch bitte korrigieren.
 
kleiner hinweis: einschreiben mit rückschein kann manchmal der falsche weg sein. warum?

der empfänger ist nicht anwesend und bekommt eine benachrichtigung, daß für ihn ein einschreiben auf der post liegt. wenn er das nicht abholt, geht die sendung an den absender zurück. dann ist essig mit fristgerecht.
 

gexx

User
Jürgen Schrader schrieb:
der empfänger ist nicht anwesend und bekommt eine benachrichtigung, daß für ihn ein einschreiben auf der post liegt. wenn er das nicht abholt, geht die sendung an den absender zurück. dann ist essig mit fristgerecht.

In diesem Falle ist es aber ein gewerblicher Anbieter für Zeitschriften. Es gehört zu seinem gewerblichen Pflichten dazu, Post abzuholen bzw. anzunehmen. Die Frist verstreicht somit nicht, wenn er das Einschreiben einfach nicht abholt.

Wie schon von Ulrich geschrieben, zählt für den Fristbeginn die Widerrufsbelehrung. Bist du nicht über dein Widerrufsrecht aufgeklärt worden, dann kannst du, unabhängig einer Frist, jederzeit widerrufen.

Grüße
Robert
 
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