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noch ein paar bildchen!!!

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Wah, schon Raps bei euch?
Der fängt hier grad erst ganz vorsichtig an :)

Errr ... und lies noch mal in eurer Flugordnung nach wie hoch du fliegen darfst :D
 

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
Errr ... und lies noch mal in eurer Flugordnung nach wie hoch du fliegen darfst
Maßgeblich und verbindlich ist hier die Luftverkehrsordnung und nicht irgendwelche selbstgestrickten "Flugordnungen". Derartige offiziösen "Regelungen" sind null und nichtig. Kann ja nicht jeder nach seinem Gusto die Nutzung des Luftraum "gestalten", wo kämen wir denn da hin... :rolleyes:

Und die Antwort auf die aufgeworfene Frage: Der kontrollierte Luftraum beginnt in diesem Bereich in 1000ft AGL, also ca. 300m über Grund! ;)

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[ 28. April 2005, 16:31: Beitrag editiert von: Eckart Müller ]
 

Dennis Schulte Renger

Vereinsmitglied
Hi EM!!

Was ist, wenn wir vom RP in der Platzgenehmigungen bestimmte Höhen genannt bekommen haben??

Was ist da verbindlich??

Die Höhen des RP vermute ich mal, oder??
 
Maßgeblich und verbindlich ist hier die Luftverkehrsordnung
Da magst du wohl vollkommen Recht haben. Es stellen sich dann aber möglicher Weise einige Fragen für den Vereinspiloten.

Was ist, wenn (wie im vorliegenden Fall) die vereinsinterne Flugordnung nur eine maximale Höhe von 150m erlaubt. Woran soll sich der Pilot halten? Und wie ist das dann in einem Schadensfall?

Wenn ich die Flugordnung richtig interpretiere, befindet sich in unmittelbarer Nähe ein Segelflugplatz, daher könnten wohl auch die 150m durchaus ihre Berechtigung haben.

Oder sagt die bunte Karte dazu auch etwas aus?

[ 28. April 2005, 17:01: Beitrag editiert von: Jürgen Schrader ]
 
Hallo.

Hier meine Bilder, aufgenommen rings um das Modellfluggelände "Schacht 15".

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Es liegt in der Nähe von Hoyerswerda am Rand eines rekultiverten Braunkohletagebaus.

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Mit direktem Blick auf das Kraftwerk "Schwarze Pumpe". Eine bessere Wetterfahne kann man sich kaum wünschen. Hier das Zeichen für "fast windstill".

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Und womit ich eigentlich nicht so fest gerechnet habe : Aus etwa 300 m Flughöhe kann man sogar das Kraftwerk Boxberg erkennen.

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Ein Blick in die andere Richtung : der Stadtrand von Hoyerswerda.

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Es handelt sich übrigens um genau das Gelände, wo einst das Karl - May - Land entstehen sollte.

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Enstanden sind nur der Ponyhof, hier in der Vergrößerung, und der Modellflugplatz.

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Und zum Abschluß noch ein Selbstbildnis.

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mfg Warp seven
 
wenn man sich nur mal kurz mal etwas über 150m bewegt und vereinskameraden mitschauen und den Flugraum großräumig beachten, ist das auch mal ok!
 

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
Was ist, wenn (wie im vorliegenden Fall) die vereinsinterne Flugordnung nur eine maximale Höhe von 150m erlaubt.
Flapsige Antwort: Dann sollte spätestens bei der nächsten Hauptversammlung der Vorstand zum Teufel gejagt werden. Er vertritt nämlich in diesem Fall sicherlich nicht die Interessen der Mitglieder. Außerdem muss ja sichergestellt werden, dass die Einhaltung der „Bestimmung“ kontrolliert werden kann. Wer macht das? Wie macht derjenige das? Oder legen die Vereinsmitglieder keinen Wert darauf, höher als 150m fliegen zu dürfen. In diesem Fall sähe das natürlich etwas anders aus. :D

Wenn ich die Flugordnung richtig interpretiere, befindet sich in unmittelbarer Nähe ein Segelflugplatz, daher könnten wohl auch die 150m durchaus ihre Berechtigung haben.
Wie soll ich auf eine so unscharfe und vage Frage konkret antworten? Was heißt schon „unmittelbare Nähe“? Das interpretiert doch jeder anders. Ich will’s dennoch mal versuchen.
Im Umkreis von 1,5km, vom Zaun (Begrenzung) des Flugplatzes aus gemessen, findet überhaupt kein Modellflug statt (s. §16, Abs. 5, LuftVO). Jenseits dieser Grenze gibt es keine Beschränkung, die mit dem Vorhandensein des Flugplatzes zu begründen wäre. Also ist auch jede Höhenbeschränkung Mumpitz. Gibt ja auch keinen, der deren Einhaltung kontrollieren könnte.

Was ist, wenn wir vom RP in der Platzgenehmigungen bestimmte Höhen genannt bekommen haben??
Ja, wieder so ein Beispiel. Gelegentlich versuchen die Verwaltungsspezialisten des RPs, solche Behinderungen in den Aufstiegserlaubnissen zu verankern. Liegt das Modellfluggelände nicht im Luftraum D eines Flugplatzes, sind solche Bestimmungen hinfällig. Aber nur dann, wenn der Vorstand des Vereins soviel Durchsetzungsvermögen hat, sofort gegen solche Einschränkung Widerspruch einzulegen. Versäumt er das und erhält die Maßgabe erst Bestandskraft, dann ist kaum noch etwas dagegen auszurichten. Wäre also eine klares Versäumnis des Vorstands.
Etwas anders ist die Lage bei Modellfluggeländen, die innerhalb des Luftraums D liegen. Um dem Modellflieger das immer wieder notwendige Einholen einer Freigabe zum Befliegen des kontrollierten Luftraums zu ersparen, werden quasi pauschale Erlaubnisse mit einer bestimmtem Einschränkung erteilt. Das wäre dann aber auch durchaus im Interesse des Modellfliegers, der sicherlich nicht scharf darauf ist, vor jedem Start telefonisch eine Freigabe einzuholen. :D Diese Fälle sind aber eher selten.
 
Hallo.

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Zum Männertag waren wir auf dem Platz, mit Frauen und Kindern,

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Und ich habe die zweite Camera "eingeflogen", das teil steckt im Rumpf von einem alten E-segler.

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Ein Blick Richtung Senftenberg wird möglich, wenn man weit über die Baumkronen steigt ...

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... und in die andere Richtung, etwa zwischen Schwarze Pumpe und Hoyerswerda.

mfg Warp seven
 
Vergangnes Jahr Fiss. Es war toll!

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Die Vorfreude auf 2005 kennt keine Grenzen.

Viele Grüße

Fred

[ 19. Mai 2005, 10:42: Beitrag editiert von: Jürgen Schrader ]
 
Hallo.

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Ist doch eine gelungene Kombination, so ein kleiner, leichter, und doch leistungsfähiger und wendiger E-Flieger ...

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... und eine Aiptek mit 1600 x 1200 Pixel.

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Hat schon mal jemand von einem fliegenden Modellflugzeug aus ein anderes, fliegendes Modellflugzeug fotografiert?

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Ich gebe ja zu, es war ein Zufallstreffer.

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Pfingstmontag in Welzow

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Durch die hohe Wendigkeit und die guten Langsamflugeigenschaften konnte ich das Modell so gut platzieren und auf das Motiv richten ...

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... und so die unzureichenden Eigenschaften der Camera (kleine Objektivöffnung, geringe Auflösung) einigermaßen ausgleichen.

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mfg Warp seven
 
Sorry, aber die riesigen Bilder da oben sind eine Zumutung :mad:
Wer digital fotografiert, sollte auch in der Lage sein, Bilder fÜr's Internet entsprechend zu verkleinern. Wenn nicht, gab's dazu auch hier schonmal einen Thread, glaube ich.

Gruß
Heiko
 
Entschuldige Jürgen, aber was für eine Auflösung muß man haben, um das Foto komplett sehen zu können?

Leider ziehen so riesige Bilder auch die Texte in die Breite. Für jeden Satz zu "Scrollen" ist halt nicht sonderlich angenehm.

Kannst Du das Bild als Moderator nicht verkleinern?

Gruß
Heiko
 
Hab' gerade mal die Eigenschaften des Fotos angeklickt.
1600x1200 Pixel.
Da muß der Monitor schon über 19 Zoll haben, um auch noch das Forum mit anzeigen zu können...
Ich denke, daß für's Forum 640x480 ausreichend sind.

Gruß
Heiko
 
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