Jürgen Eichinger
Vereinsmitglied
Hallo miteinander,
ein Freund eines Schülers aus meiner Modellbau-AG war auf einer Wiese mit seinem Modell beim Fliegen und hat dabei wohl einen anderen Modellflieger, der auch dort war, so gestört, daß dessen Modell dabei zu Bruch ging. Jetzt fordert dieser Schadensersatz für sein Modell (1000.-- Euro) mit der Begründung, er sei zuerst auf der Wiese gewesen und geflogen und der Junge hätte sich vorher mit einem Scanner vergewissern sollen, daß der Kanal frei sei. Dumm ist nur, daß der Freund meines Schülers nicht mi DMFV o.ä. ist und auch sonst keine Modellhaftpflichtversicherung hat.
Ich kann allerdings nicht sagen, ob der Junge gewusst hat, daß ein weiterer Modellflieger in der Nähe ist oder nicht.
Wie ist nun die Rechtslage? Muß der Junge bzw. dessen Eltern für diesen Schaden aufkommen?
ein Freund eines Schülers aus meiner Modellbau-AG war auf einer Wiese mit seinem Modell beim Fliegen und hat dabei wohl einen anderen Modellflieger, der auch dort war, so gestört, daß dessen Modell dabei zu Bruch ging. Jetzt fordert dieser Schadensersatz für sein Modell (1000.-- Euro) mit der Begründung, er sei zuerst auf der Wiese gewesen und geflogen und der Junge hätte sich vorher mit einem Scanner vergewissern sollen, daß der Kanal frei sei. Dumm ist nur, daß der Freund meines Schülers nicht mi DMFV o.ä. ist und auch sonst keine Modellhaftpflichtversicherung hat.
Ich kann allerdings nicht sagen, ob der Junge gewusst hat, daß ein weiterer Modellflieger in der Nähe ist oder nicht.
Wie ist nun die Rechtslage? Muß der Junge bzw. dessen Eltern für diesen Schaden aufkommen?