Männers,
Eine Wortklauberei ist doch garnicht notwendig.
Das machen nur die Spezialenten, die den Sinn hinter einer Regel nicht verstanden haben oder irgendwas ausreizen wollen!
Das zugrundeliegende Verkehrs-Prinzip im unteren Luftfraum heißt "
See and avoid". (= Beobachten und ausweichen)
Das Ziel lautet also: "
Flieg so, dass Du jederzeit den Berechtigten ihr Vorflugrecht gewährleisten kannst."
Hierfür ist es natürlich auch manchmal notwendig, den weiteren Luftraum abzusuchen, oder die Hindernisfreiheit der Landebahn zu prüfen und für einen kurzen Moment den Flieger aus den Augen zu lassen.
Das ist natürlich betrieblich bedingt notwendig und daher im Sinne des Gesetzgebers.
Was nicht geht, ist "den Flieger sich selbst zu überlassen" und darauf hoffen, dass alles gut geht...
Sowas darf man nur machen, man 1. hierfür über einen eigens reservierten Luftraum verfügt und 2. das Verlassen dieses zuverlässig (!) verhindert werden kann.
Auf den hier vorgeschlagenen Anwendungsfall bezogen heitßt das:
So ein Drohnendings als Slave hinter einen normal pilotierten Flieger zu hängen geht, wenn
a) die Drohne nicht zu weit weg ist, sodass die Überwachung beider Modelle unter Deiner Verantwortung gesichert ist. UND
b) die Drohne zu jeder Zeit beherrscht wird.
Und bei (b) sehe ich den Knackpunkt.
Was machst Du bei einem Problem? Du kannst nicht beide Flieger auf einmal steuern, wenn die plötzlich unterschiedliche Dinge wollen!
Drohne mitten im Flug abschalten? Aber nur dann, wenn das Teil sicher in die Wiese fällt und keinem auf Kopf oder Haus donnern kann...