Andreas H
User
Hallo,
eimal folgende Klarstellung:
Bei der Messung werden Modelle bis 25 Kg und Modelle über 25 Kg gleich behandelt.
Das Messverfahren geht aus der LVL - Lärmvorschrift für Luftfahrzeuge, im neunten Abschnitt, Flugmodelle über 25 Kg hervor. Dies als Auszug in der NFL II 70/04.
Grundsätze des Bundes und der Länder für die Erteilung der Erlaubnis
zum Aufstieg von Flugmodellen gemäß § 16 LuftVO ( aus NFL I 76/08 )
Hier geht aus dem Punkt 2.2.5 hervor, wie hoch der Lärmpegel sein darf ( eben auch für Modelle unter 25 Kg )
und
im Punkt 2.2.6 wird festgehalten wonach und wie dieser Lärmpegel ermittelt wird.
2.2.5 Der Schallpegel von Flugmodellen, die von Verbrennungsmotoren angetrieben werden, darf die für musterzulassungspflichtige Flugmodelle geltenden Lärmgrenzwerte nach der vom Luftfahrt-Bundesamt veröffentlichten
Lärmvorschrift für Luftfahrzeuge (LVL) in der jeweils geltenden Fassung nicht überschreiten.
2.2.6 Bei der Ermittlung des Schallpegels nach diesen Grundsätzen sind bei dem Maß für den Lärmpegel,
den Lärmmesspunkten und den Referenzbedingungen die vom Luftfahrt-Bundesamt veröffentlichte Lärmvorschrift
für Luftfahrzeuge (LVL) in der jeweils geltenden Fassung entsprechend anzuwenden. Für grobe
Orientierungsmessungen kann auch ein einfacherer Schallpegelmesser als der in der LVL angegebene verwendet
werden.
Demnach gilt das Verfahren und die Referenzbedingungen der LVL, die in der auf den Lärmpässen angeführten NFL II 70/04 veröffenlicht wurde.
Entsprechend dem neuten Abschnitt
Punkt 9.3 befinden sich die Lärmmesspunkte ( Schallpegelmessgerät ) 1m über dem Boden.
Punkt 9.5.1
Das Modell ist so zu positionieren, dass sich der relevante und definierte Bezugspunkt in einem Meter über dem Boden befindet.
Also alles eine Sache des Zusammentragens und des Verständnisses, was gerade in diesem Fall, zugegebernermaßen nicht immer einfach ist.
Die Vorschriften findet man auf der DMFV Seite als Download, wenn auch wie ich finde, etwas unglücklich plaziert.
Gruss Andreas
eimal folgende Klarstellung:
Bei der Messung werden Modelle bis 25 Kg und Modelle über 25 Kg gleich behandelt.
Das Messverfahren geht aus der LVL - Lärmvorschrift für Luftfahrzeuge, im neunten Abschnitt, Flugmodelle über 25 Kg hervor. Dies als Auszug in der NFL II 70/04.
Grundsätze des Bundes und der Länder für die Erteilung der Erlaubnis
zum Aufstieg von Flugmodellen gemäß § 16 LuftVO ( aus NFL I 76/08 )
Hier geht aus dem Punkt 2.2.5 hervor, wie hoch der Lärmpegel sein darf ( eben auch für Modelle unter 25 Kg )
und
im Punkt 2.2.6 wird festgehalten wonach und wie dieser Lärmpegel ermittelt wird.
2.2.5 Der Schallpegel von Flugmodellen, die von Verbrennungsmotoren angetrieben werden, darf die für musterzulassungspflichtige Flugmodelle geltenden Lärmgrenzwerte nach der vom Luftfahrt-Bundesamt veröffentlichten
Lärmvorschrift für Luftfahrzeuge (LVL) in der jeweils geltenden Fassung nicht überschreiten.
2.2.6 Bei der Ermittlung des Schallpegels nach diesen Grundsätzen sind bei dem Maß für den Lärmpegel,
den Lärmmesspunkten und den Referenzbedingungen die vom Luftfahrt-Bundesamt veröffentlichte Lärmvorschrift
für Luftfahrzeuge (LVL) in der jeweils geltenden Fassung entsprechend anzuwenden. Für grobe
Orientierungsmessungen kann auch ein einfacherer Schallpegelmesser als der in der LVL angegebene verwendet
werden.
Demnach gilt das Verfahren und die Referenzbedingungen der LVL, die in der auf den Lärmpässen angeführten NFL II 70/04 veröffenlicht wurde.
Entsprechend dem neuten Abschnitt
Punkt 9.3 befinden sich die Lärmmesspunkte ( Schallpegelmessgerät ) 1m über dem Boden.
Punkt 9.5.1
Das Modell ist so zu positionieren, dass sich der relevante und definierte Bezugspunkt in einem Meter über dem Boden befindet.
Also alles eine Sache des Zusammentragens und des Verständnisses, was gerade in diesem Fall, zugegebernermaßen nicht immer einfach ist.
Die Vorschriften findet man auf der DMFV Seite als Download, wenn auch wie ich finde, etwas unglücklich plaziert.
Gruss Andreas