Nicht nur motzen, sondern mitsprechen! "Drones operations" in EASA-Land

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Dix

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Die EASA lädt - wie immer übrigens - ein, die vorgeschlagenen Gesetztestexte vorab zu sichten und zu kommentieren. Dieses mal geht es unter Anderem um das Spielzeugs, welches von ahnungslosen Menschen landläufig als Drohnen bezeichnet wird...

Die Frist zur Kommentierung läuft bis 25. September 2015, die Verabschiedung der endgültigen Version ist für November 2015 geplant.
EASA launches a public consultation on the introduction of a European regulatory framework for drones and concrete proposals for the regulation of low risk drones operations. Deadline for comments end of September. More information here.
Übrigens: Mitmachen lohnt sich. Es werden alle Kommentare gelesen, bewertet und öffentlich beantwortet! Man muss nicht zwingend auf englisch antworten! (Schwäbisch oder friesisch sollte es aber auch nicht sein... ;) )

@Mod: Wäre hier die Anbringung ein "anpinnen" sinnvoll?
 

heikop

User
Wäre ein vernünftiger und aussagekräftiger Titel nicht angemessen?

"Nicht nur motzen, sondern mitsprechen" klingt nicht nach einem Thema, das es
wert wäre gepinnt zu werden.
 

Dieter Wiegandt

Chefmoderator
Teammitglied
Kann man so sehen, Heiko, muss man aber nicht. Ich muss auch nicht als Modi reißerische Überschriften verändern.
Eines scheint klar zu sein: Der Titel erweckt Neugier, hat seit Start kurz vor 15:00 Uhr über 60 Hits und du bist auch hier.
Ziel erreicht ;)
 

Dix

User
Danke Dieter! Touché!

Heiko, wie soll ich denn noch aussagekräftiger werden? Wenn Du nichtssagende Titel suchst, brauchst Du nur in die Fachforen abzutauchen, da gibts genug davon!
Nur für Dich:
Drones Operations-Regulatory Framework der EASA freigegeben zur NPA!
*gähn*interessiertdochkeinen*

Nein, der Text wird noch juristisch genug. Aber wir dürfen berechtigte Einwände von unserem Sessel zuhause aus vorbringen. Und diese werden auch wirklich (!) von den Herrschaften in Brüssel gelesen. Das ist doch voll :cool:!
 

heikop

User
Auch wieder wahr.

Leider ist das Dokument wohl nur in Englisch verfügbar, wenn ich das richtig sehe,
die mir bekannten "Copterpiloten" werde sich kaum die Mühe machen das zu übersetzen und
zu verstehen. Wird es noch übersetzte Versionen geben, sonst werden die Herren in Brüssel
imho nicht viel zu lesen haben?
 

Dix

User
Ich fürchte nein.
Aber sie lesen die Antworten verfasst in einer europäischen Amtssprache...
 

udogigahertz

User gesperrt
Die EASA lädt - wie immer übrigens - ein, die vorgeschlagenen Gesetztestexte vorab zu sichten und zu kommentieren. Dieses mal geht es unter Anderem um das Spielzeugs, welches von ahnungslosen Menschen landläufig als Drohnen bezeichnet wird...

Die Frist zur Kommentierung läuft bis 25. September 2015, die Verabschiedung der endgültigen Version ist für November 2015 geplant.

Übrigens: Mitmachen lohnt sich. Es werden alle Kommentare gelesen, bewertet und öffentlich beantwortet! Man muss nicht zwingend auf englisch antworten! (Schwäbisch oder friesisch sollte es aber auch nicht sein... ;) )

@Mod: Wäre hier die Anbringung ein "anpinnen" sinnvoll?

Also DAS ist ja mal was! Ich hab mir mal diesen Gesetzesvorschlag runtergeladen und überflogen ........ sehr interessant das ganze, da hat sich wer mal Gedanken gemacht.

Mal ein provisorischer Auszug daraus:

Man hat Dronen, also Multicopter in 3 Kategorien aufgeteilt, wovon uns nur die unterste Kategorie interessiert, die geht nämlich bis 25 kg, wobei man da wiederum unterteilt in bis 1 kg, bis 4 kg und bis 25 kg.

Man will mit diesem Gesetzeswerk diese Drohnen (Multicopter) aus dem Bereich der sonstigen RC-Flugmodelle herausnehmen, wenn ich das richtig verstanden habe.

Man unterteilt nicht mehr in private Zwecke und gewerbliche Zwecke, weil die Gefährdungen ja auch gleich sind.

Man will die maximale Flughöhe bei Drohnen bis zu 1 kg auf 50 Meter begrenzen.

Man richtet einen Mindestabstand zu Personengruppen von 50 Meter ein, seitlich und auch in der Höhe, das heißt, man dürfte Menschenansammlungen in einer Mindesthöhe von 50 Metern überfliegen (was ich persönlich für Quatsch halte).

Der Pilot soll Steuerkenntnisse nachweisen (wie diese zu überprüfen sind, wird den jeweiligen nationalen Autoritäten anheimgestellt).

Drohnen über 1 kg bis 25 kg müssen einen GPS-gesteuerten Mechanismus haben (natürlich geprüft und abgenommen), der verhindert, dass man die in noch einzurichtenden "No-Fly-Zones" überhaupt starten kann.

Desgleichen müssen sie eine automatische Höhenbegrenzung (150 Meter) haben.

In den noch einzurichtenden "limited-flying-Zones" darf man höchstens 50 Meter aufsteigen, auch das soll die Automatik erkennen und unterbinden.

Alle Drohnen über 1 kg bis 25 kg müssen ein elektronisches Identifikationssystem haben, das sich selbsttätig meldet (bei wem auch immer) und den Besitzer eindeutig identifizieren kann.


Na denn .........


Grüße
Udo
 

kreidler

User
Ich hatte auch mal rein unverbindlich überflogen und gehe mit Udos Zusammenfassung fast konform. Ein paar Anmerkungen habe ich aber dazu:

Ich würde jetzt nicht "Basic Aviation Awareness" mit Steuerkenntnissen übersetzen. Dahinter kann, falls sich ein guter Gesetzestexter findet viel mehr verbergen.
Diese Kenntnisse sollten auch nur für den Betrieb über 50m erforderlich sein, d.h. in der Kategorie A1 (<4kg) und A2 (<25kg). Wie schon geschrieben <1kg ist eh auf 50m limitiert. Wenn man bedenkt, dass es z.B. in DE schon den Ausweis für Steuerer (>25kg) bei Modellflugzeugen gibt oder in UK von der BMFA neben den normalen Flächen- und Rotor-Zertifikaten auch schon Multi-Rotor-Zertifikate mit Praxisprüfung, kann man sich vorstellen in welche Richtung es wahrscheinlich gehen wird. Soweit ich weiss, ist auch manchen Flugtagen in UK ein entsprechendes Zertifikat nachzuweisen!

Interessant fand ich den Hinweis, dass die Menschenansammlung mindestens 12 Personen umfassen muss, damit sie nicht überflogen werden darf.... (ohne Kommentar).

Das FPV-Thema - Wer ist denn der Pilot bzw. Lehrer-/Schüler mit oder ohne Zweitsender - ist überhaupt nicht erfasst, sondern 'nur': "Only flights in direct visual line of sight of the pilot are allowed." Damit bliebe zumindest hierbei alles weiterhin so klar wie vorher;).

Mal sehen, was im Endeffekt dabei rauskommt.

Gruß Matthias
 

udogigahertz

User gesperrt
Ich hatte auch mal rein unverbindlich überflogen und gehe mit Udos Zusammenfassung fast konform. Ein paar Anmerkungen habe ich aber dazu:

Ich würde jetzt nicht "Basic Aviation Awareness" mit Steuerkenntnissen übersetzen. Dahinter kann, falls sich ein guter Gesetzestexter findet viel mehr verbergen.


Gruß Matthias

Du hast recht, das ist sehr schwammig formuliert. Deswegen wird das ja auch öffentlich zur Diskussion gestellt, man erwartet entsprechende Vorschläge dazu aus der Praxis für die Praxis.

Je exakter das von EU-Seite formuliert wird, umso kleiner wird der Auslegungsspielraum der nationalen Behörden, was die dann daraus machen, dieser Passus dürfte damit äußerst wichtig werden, auch für nicht-Drohnen-Flieger, denn ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass so ein "Flugschein", wenn er denn kommt, ausschließlich nur für Drohnen gelten soll, wie ich unsere Bürokratie kenne, wird da gleich alles überreguliert werden.

Das FPV-Thema - Wer ist denn der Pilot bzw. Lehrer-/Schüler mit oder ohne Zweitsender - ist überhaupt nicht erfasst, sondern 'nur': "Only flights in direct visual line of sight of the pilot are allowed." Damit bliebe zumindest hierbei alles weiterhin so klar wie vorher.
Das Steuern per FPV mittels Lehrer/Schüler-Absicherung wird gar nirgendwo erwähnt, man darf davon ausgehen, dass das also NICHT mehr erlaubt sein wird, da immer nur vom Steuern per direkter Sichtverbindung zur Drohne gesprochen wird.

Auch hier besteht also -für die FPV-Freunde- die Notwendigkeit einzuhaken und entsprechende Vorschläge zu machen. Falls man das verpasst bzw. nicht schafft, dürfte damit die ganze FPV-Regelung vom Tisch sein, dann wäre ein solches per Brille fliegen ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens verboten.


Die Ansicht, was da drin nicht erwähnt wird, ist dann auch erlaubt halte ich für gefährlich, Juristen können gegenteiliger Ansicht sein.


Grüße
Udo
 

udogigahertz

User gesperrt
Den Gesetzesvorschlag zu lesen ist gar nicht sooo schwer, man muss sich eigentlich nur an den in den blauen Kästchen stehenden "Proposals" orientieren, da steht jeweils die Quintessenz der jeweiligen Paragraphen.

Proposal 1: It is proposed to regulate commercial and non-commercial operations as the identical
drone might be used for both commercial and non-commercial activities with the
same risk to uninvolved parties.

Schon hier sollte man (also wir, die Hobbyleute) einhaken und einen Unterschied zwischen privat, hobbymäßig und gewerblich verlangen, zwar sind die Drohnen ziemlich gleich, aber alles andere eben nicht, angefangen von der Versicherung, die ja auch hier Unterschiede macht und dem Einholen von Genehmigungen bei gewerblichen Flügen.

Der Unterschied hätte auch den Vorteil, dass man einen "Flugschein" nur für gewerbliche Drohnenpiloten verlangen könnte.

Proposal 2: Three categories will be established for the operation of drones:
— ‘Open’ category (low risk): safety is ensured through operations limitations,
compliance with industry standards, and the requirement to have certain
functionalities and a minimum set of operational rules. Enforcement mainly
by the police.
— ‘Specific category’ (medium risk): authorisation by an NAA possibly assisted
by a Qualified Entity (QE) following a risk assessment performed by the
operator.
A manual of operations lists the risk mitigation measures.
— ‘Certified’ category (higher risk): requirements comparable to those for
manned aviation. Oversight by NAA (issue of licences and approval of
maintenance, operations, training, ATM/ANS and aerodromes organisations)
and by the Agency (design and approval of foreign organisations).

Uns interessiert nur die Kategorie "open", also die erste, geht immerhin bis 25 kg.

Proposal 3: EASA MS have to designate the responsible authorities for the enforcement of the
regulations. It is proposed not to include the oversight of the ‘open’ and ‘specific’
categories into the EU aviation system. This will provide the EASA MSs with the
required flexibility at local level, thus not being subject to EASA oversight
(‘EASA Standardisation’).
Da hab ich nichts dagegen.

4 ist unwichtig,
Proposal 5: ‘Open’ category operation is any operation with small drones under direct visual line
of sight with an MTOM of less than 25 kg operated within safe distance from
persons on the ground and separated from other airspace users.
Hier sollten die FPVler einsteigen und eine Änderung beantragen, dass man auch mittels FPV und Lehrer/Schüler-Betrieb steuern darf. Wird das hier explizit erwähnt, wäre man auf der sicheren Seite.

Proposal 6: To prevent unintended flight outside safe areas and to increase compliance to
applicable regulations, it is proposed to mandate geofencing and identification for
certain drones and operation areas.
So etwas wird kommen, das wird man nicht verhindern können. Gilt für Drohnen ab über einem kg Gewicht und bedeutet, dass diese Dinger dann wohl sehr viel teurer werden würden, da sie ja so einen geprüften und lizensierten Mechanismus an Bord haben müssen, der das Einfliegen in die "no-Fly-Zones" verhindert und die Höhenbegrenzung beachtet und ein Identifikationssignal sendet, an wen auch immer.

Außerdem wird man sich persönlich registrieren lassen müssen beim Erwerb einer solchen Drohne, sonst macht das Identifikationssignal wenig Sinn. Das wird einen enormen bürokratischen Aufwand beim Kauf solcher Drohnen bedeuten, sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer, der ja nachweisen muss, an wen er die Drohnen verkauft hat. Eine Internetbestellung so ganz formlos wird da nicht mehr möglich sein, persönliches Erscheinen mitsamt Feststellung der Identität ist da wohl gefragt, was den Kauf einer Drohne mit dem Kauf einer Waffe mit Waffenschein ungefähr gleich stellt, denn der Käufer muss ja auch "Kenntnisse" nachweisen (Flugschein?).


Diese Regelung kommt einem Verkaufsverbot von Drohnen (Multikoptern) über einem kg Gewicht gleich, nur noch bestimmte Händler werden sich das antun wollen.


Das soll erstmal reichen, die weiteren Proposals regeln die no-fly-Zonen und die Spezifikationen der Drohnen, alle Drohnen, die verkauft werden sollen, müssen vom Hersteller/Inverkehrbringer/Importeur/Verkäufer bei einer Behörde zertifiziert werden, man muss also Größe, Gewicht usw. angeben, auch schon bei den Drohnen unter 1 kg. Falls ich das richtig interpretiert habe.

Grüße
Udo
 

Dix

User
Da wäre ich mir nicht so sicher...

Da wäre ich mir nicht so sicher...

Man hat Dronen, also Multicopter in 3 Kategorien aufgeteilt, wovon uns nur die unterste Kategorie interessiert, die geht nämlich bis 25 kg, wobei man da wiederum unterteilt in bis 1 kg, bis 4 kg und bis 25 kg.

Die Beschreibung scheint auf das Multicopter-Gerödel gemünzt, ist jedoch so formuliert, dass sie auf den kompletten Modellflug anwendbar ist!
Ob das so gewollt ist...?

What is a drone
2.1. Main components
An unmanned aircraft system is composed of the drone (the flying component), a command and control station, a data link, and any other components necessary for operations (e.g. take-off ramp).
Please note that this is a description and not a regulatory definition.
There are two main groups of drones: those that are remotely piloted and those that are autonomous.
An autonomous drone does not allow pilot int
ervention in the management of the flight.

The description proposed above covers a wide range of aircraft (fixed
-wing rotorcraft, tilt rotor, etc.),
control links (Wi-Fi, VHF, etc.),
and control stations (iPad, marine containers).
 

udogigahertz

User gesperrt
Die Beschreibung scheint auf das Multicopter-Gerödel gemünzt, ist jedoch so formuliert, dass sie auf den kompletten Modellflug anwendbar ist!
Ob das so gewollt ist...?

Beim Lesen des Textes dachte ich das auch erst, beim nochmaligen Lesen allerdings nicht mehr, hier sind alle Fluggeräte gemeint, die mittels mehreren Rotoren angetrieben werden, also auch Flächenflugzeuge mit Schwenkrotoren, die ja auch hovern können, diese Osprey-Modellnachbauten oder ähnliche (fixed-wing-rotorcraft, tilt-rotor).

Ferner weist die Benennung der Kontrollgeräte und der Funkfrequenzen stark darauf hin: Wi-Fi, VHF, i-Pad etc. Mir ist kein Modellflieger bekannt, der seine Modelle per i-Pad und WiFi steuert, das beschränkt sich allein auf eben diese Mini-Drohnen.

Ich stimme dir jedoch zu, dass dieser Gesetzestext dringend der Verifikation und weiterer expliziter Abgrenzung zum herkömmlichen Modellflug, insbesondere dem Modellhelikopterflug, bedarf.


Grüße
Udo
 
Man will mit diesem Gesetzeswerk diese Drohnen (Multicopter) aus dem Bereich der sonstigen RC-Flugmodelle herausnehmen, wenn ich das richtig verstanden habe.


Grüße
Udo

Nimmt man den Text wörtlich, ist das Gegenteil der Fall, vgl. Ziff 2.1. Wenn Du Recht hast, wäre das begrüßenswert, denn die Flughöhenbegrenzung von 150m kommt den Segelfliegern sich sehr entgegen (Achtung: Ironie). Also Stellungnahmen abgeben!!

Gruß
Bodo
 

van3st

User
Ich habe mitunter eben auch diesen Punkt 2.1 Kommentiert und um eine genauere Differenzierung der betroffenen Flugmodelle gebeten um eben den herkömmlichen Modellflug nicht versehendlich/colateral unter die (1)50m-Marke zu drücken.

Sollten aber Flugscheine o.ä. im Bereich Copter notwendig werden, sehe ich mich da zwangsläufig früher oder später auch als Flächenpilot in der Schlange stehen. Ist nicht der Weltuntergang, ginge aber meiner Meinung nach auch ein großes Stück weit ohne.

Was den Zonenschutz betrifft, denke ich zwar auch, dass dort preislich mit einem kleinen Mehrbetrag in der Anschaffung zu rechnen ist, aber eine "Waffenschein"-ähnliche Meldepflicht halte ich für übertrieben.
Das System wird wenn dann aktiv alles in der Zone blocken, was eine Art geofence-Funktion besitzt und gut ist.

Im Großen und Ganzen ist der Ansatz an vielen Stellen vielversprechend, wenn eben der Wirkungsbereich solch einer Richtlinie passt und Bemesungsgrundlagen in Abhängigkeit von lokalen Faktoren erfolgen.
50m sind auch mit nem kleinen Kopter in vielen Fällen ein Witz.
 
Lesen wir hier alle das selbe Dokument?

Ich sehe ehrlich gesagt keine signifikanten Probleme mit den Forderungen. Im Gegenteil, ich bin positiv überrascht über den Pragmatismus, nicht selbstverständlich in einer EU Richtlinie :D

Gut finde ich die Gleichbehandlung von hobby und kommerziellen Dronen.
Der Übergang ist mittlerweile fliessend, Eine Inspire zB ist problemlos für professionelle Filmeinsätze tauglich.

Ein Geofencing ist bereits Standard in den DJI und 3DR Produkten. DJI hat bereits no-fly Zones in die Software integriert. Die 3DR Solo kommt werksseitig bereits mit einem Höhenlimit von 150m.

Nirgendwo im Dokument finde ich den Verweis auf einen "Drohnenführerschein". Es wird lediglich über eine "basic avitation awareness" gesprochen für Flüge zwischen 50-150m ü. Grund. Weiter im Text:
It is not the intention to create a licence, but merely to develop learning objectives or an e-learning tool. Alternatively, the education provided at model-flying associations could be accepted as equivalent.
E-learning content wird zu diesem Zweck bereits von 3DR zur Solo angeboten (derzeit nur USA)

Der Vorschlag über die Identifizierbarkeit einer Drone über RFID Chip um Verstösse beim Fliegen in gesperrten Lufträumen zu tracken halte ich ebenfalls für sinnvoll wenn auch technisch noch etwas weiter weg. Das sollte mE auch für alle Modellflugzeuge gelten. Neben dem Sicherheitsgewinn wäre auch eine bessere Auffindbarkeit nach Entfliegen oder Diebstahl möglich.

FPV ist weiterhin genauso möglich wie heute, wo auch immer ein Fliegen in der LOS vorgeschrieben ist. Dh es wird weiterhin ein LS Betrieb bzw Spotter erforderlich sein.

Aus meiner Sicht kann ich damit gut leben.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Moin,

Lesen wir hier alle das selbe Dokument?

Ich sehe ehrlich gesagt keine signifikanten Probleme mit den Forderungen. Im Gegenteil, ich bin positiv überrascht über den Pragmatismus, nicht selbstverständlich in einer EU Richtlinie :D

Ich sehe ein riesiges Problem, da gemäss der Definition hier ALLE Flugmodelle eine Drohne sind und die Einschränkungen für alle gelten.
Und 150m Flughöhe sind für den grösseren Teil des Modellflugs ein Problem.

Gut finde ich die Gleichbehandlung von hobby und kommerziellen Dronen.

Das läuft darauf hinaus, es es Erleichterungen für kommerzielle Drohnen auf Kosten zusätzlicher Einschränkungen des Modellflugs gibt.
Einen Versuch dazu haben wir in D gerade hinter uns. Ist zum Glück nichts draus geworden.


Aus meiner Sicht kann ich damit gut leben.

Ich nicht. Absolut nicht !
 

udogigahertz

User gesperrt
Moin,
Ich sehe ein riesiges Problem, da gemäss der Definition hier ALLE Flugmodelle eine Drohne sind und die Einschränkungen für alle gelten.

DAS geht gerade NICHT aus dem Regelwerk hervor, wo liest du das? Ich unterstelle mal, dass den Verfassern die Begriffe "Drohne" und "Flugmodell" geläufig sind, geht ja auch aus diversen Skizzen hervor, WELCHE Kategorie man hier regeln will.

Ich stimme jedoch zu, dass es besser wäre, wenn es hier eine definitive Abgrenzung geben würde, also ein Satz hereingenommen würde, der klar zum Ausdruck bringt, dass der traditionelle RC-Flug mit Flächenmodellen und Helikoptern hiermit NICHT erfasst werden soll.

Und 150m Flughöhe sind für den grösseren Teil des Modellflugs ein Problem.
Deiner Ansicht nach haben ALLE Modellflieger in Österreich ein Problem, bzw. der größere Teil davon?

Grüße
Udo
 
Hallo,
der Entwurf zielt sicher darauf ab, auch den Modellflug begrifflich mit zu erfassen.
Die Vorgehensweise der letzten Jahrzehnte zeigt deutlich, dass man hier gezielt und Schritt für Schritt dahingehend vor geht.
Der nächste Schritt wird dann die nationale Angleichung/Harmonisierung der Gesetze u Verordnungen sein.
Die Notwendigkeit liegt ja dann durch die EU Verordnungen klar auf der Hand.
Dumm nur, dass dann jeder Beteiligte in der EU seinen minimalisierten Standard eingebracht hat zB Östereich die 150 m ü Grund...
Dies wird dann über diesen Mechanismus zur EU weiten Regel im Modellflug.

Die Forderung nach einem Befähigungsnachweis für Steuerer gibt es hierzulande schon regelmäßig von Luftämtern (zB BW/Stuttgart) für gewerbliche Multikopterpiloten die Anträge stellen.
Insofern wird hier derselbe Weg beschritten, wie vor 2006 und 2010 mit den großen Rechtsänderungen, zuerst wird 1 bis 2 Jahre ohne Rechtsgrundlage in einer bestimmten Richtung verfahren, danach wird die Rechtsbasis in der gewünschten Richtung angepasst.

Also aufpassen, wer dann denkt, damit (bestimmte Einzelpunkte) könne er leben, der vergisst hier sicher über den Tellerrand hinaus zu denken.

Insofern frage ich mich gerade wieder mal was unsere Verbände eigentlich da wieder tun.
Ich hoffe man verschläft es nicht erneut.
Gruß
Eberhard

PS: denkt auch daran, dass es sich bis jetzt beim § 16 LuftVO nicht um einen "kann genehmigt werden" Paragraphen handelt sondern um einen "muss genehmigt werden" Paragraphen. nachzulesen im Urteil von 1985 und der Begründung von 2006 zum damals neu vefassten § 16 (präventiver Erlaubnisvorbehalt schimpft sich dies; noch)
Sollte sich alleine dieses ändern, dann ist es das Ende jeglicher Genehmigungen für Modellflug in der BRD.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
DAS geht gerade NICHT aus dem Regelwerk hervor, wo liest du das?
Hier, in der Definition des Begriffs "drone".

"What is a drone 2.1.
Main components
An unmanned aircraft system is composed of the drone (the flying component), a command and control station, a data link, and any other components necessary for operations (e.g. take-off ramp). Please note that this is a description and not a regulatory definition.
There are two main groups of drones: those that are remotely piloted and those that are autonomous. An autonomous drone does not allow pilot intervention in the management of the flight7.
The description proposed above covers a wide range of aircraft (fixed-wing rotorcraft, tilt rotor, etc.), control links (Wi-Fi, VHF, etc.), and control stations (iPad, marine containers).
Regulatory definition
The Agency considered several terms such as Unmanned Aircraft Systems (UAS), Remotely Piloted Aircraft Systems (RPAS) (a UAS subcategory), but finally followed the general usage of the term ‘drone’ with the following definition:
‘Drone shall mean an aircraft without a human pilot on board, whose flight is controlled either autonomously or under the remote control of a pilot on the ground or in another vehicle.’
This definition has significant consequences. It encompasses the two main groups of command and control systems, thus addressing the fast-growing development of drones operating autonomously. By defining only the drone (the flying part), it allows to treat regulatory-wise the drone and, for example, the command and control station separately thus providing flexibility. Consequently, rules need to address both the case of the drone and the case of the associated parts not attached to it."

Beachte besonders diesen Satz:
"The description proposed above covers a wide range of aircraft (fixed-wing rotorcraft, tilt rotor, etc.)"

Deiner Ansicht nach haben ALLE Modellflieger in Österreich ein Problem, bzw. der größere Teil davon?

So wie ich das mitbekommen habe, hat sich die Begeisterung in OE über die 150m-Grenze in recht engen Grenzen gehalten.
Erzähl mal einem Alpin- oder Thermikflieger was von 150m.
 
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