Nicht nur motzen, sondern mitsprechen! "Drones operations" in EASA-Land

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

DD8ED

Vereinsmitglied
Insofern frage ich mich gerade wieder mal was unsere Verbände eigentlich da wieder tun.
Ich hoffe man verschläft es nicht erneut.

Ich kenne da einen Luftsportverband, der seitens des Modellflugbereichs und der Bereichs der manntragenden Fliegerei daran arbeitet. Und das nicht erst seit gestern.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Ich kenne da mindestens noch einen weiteren Luftsportverband, einer der sich speziell für die Belange des Modellflugs einsetzt. ;)

:) Jürgen
Hallo,
das der DMFV bei dem Thema mitmischt, will ich ja schwer hoffen.
Nur kann gerade ich aus offensichtlichen Gründen nicht für den DMFV sprechen.

(warum gehen bei mir die Smilies nicht ?????)
 
Moin,

Ich sehe ein riesiges Problem, da gemäss der Definition hier ALLE Flugmodelle eine Drohne sind und die Einschränkungen für alle gelten.
Und 150m Flughöhe sind für den grösseren Teil des Modellflugs ein Problem.

Das läuft darauf hinaus, es es Erleichterungen für kommerzielle Drohnen auf Kosten zusätzlicher Einschränkungen des Modellflugs gibt.
Einen Versuch dazu haben wir in D gerade hinter uns. Ist zum Glück nichts draus geworden.

Ich nicht. Absolut nicht !

Die Definition in Abschnitt 2.1 What is a Drone ist nicht präzise. Gemeint sind hier jedoch Mit GPS gestützten Flight Controllern ausgerüstete UAVs. Darunter fallen neben Multicoptern auch Starrflügler (fixed wing) oder auch Helis, die ich zB mit einem Pixhawk ausgestattet, genauso teilautonom oder voll autonom wie einen Multicopter fliegen kann.
Wenn man sich die geforderten Massnahmen wie Geofencing, Höhenbeschränkung, Nofly zones etc vor Augen führt wird schnell feststellen dass die Definition für "klassische" RC Modelle, die in der Regel keine GPS Flight Controller eingebaut haben, nicht zutrifft.

Und: die Grenze zwischen Hobbydrohnen und kommerziellen Drohnen wird immer weiter verschwinden. Wo noch vor einem Jahr einen 20.000€ Octokopter mit Profikamera gebraucht wurde kommt heute ein Inspire für unter 3500€ incl 4k Kamera zum Einsatz. Oder bereits ein Phantom 3 Professional für 1,5k€. Das Gefahrenpotential ist dabei gleich. Und ob der Kollege gerade hobbymässig fliegt oder in kommerziellen Auftrag kann niemand mehr kontrollieren. Von daher sehe ich es als richtig an diese Unterscheidung aufzuheben.

Wer außerhalb der LOS fliegt, handelt mE nach verantwortungslos. Und in 150m Entfernung oder Höhe ist die Fluglage eines Phantoms nicht mehr zu erkennen. Eine generelle Höhenbeschränkung auf 150m für alle Modellflugzeuge wäre natürlich Quatsch. Daher sollte Abschnitt 2.1 präzisiert werden.

Ansonsten habe ich mit diesem Proposal aus "Drohnensicht" und "klassischer Modellflug Sicht" kein Problem.
Gruß Stephan
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Die Definition in Abschnitt 2.1 What is a Drone ist nicht präzise. Gemeint sind hier jedoch Mit GPS gestützten Flight Controllern ausgerüstete UAVs. Darunter fallen neben Multicoptern auch Starrflügler (fixed wing) oder auch Helis, die ich zB mit einem Pixhawk ausgestattet, genauso teilautonom oder voll autonom wie einen Multicopter fliegen kann.

Nochmal die Definition:

‘Drone shall mean an aircraft without a human pilot on board, whose flight is controlled either autonomously or under the remote control of a pilot on the ground or in another vehicle.’

Und glaube mir, "normale" Flugmodelle sind damit auch gemeint. Das geht aus dem Gesamtkontext ganz klar hervor. Von GPS, FC usw. ist da nicht die Rede.

Damit greifen die geforderten Limits auch für "normale" Modelle. Vieles von dem, was da drin steht ist nicht neu und stand auf nationaler Basis schon zur Debatte, konnte aber weitgehend abgebogen werden.
Jetzt kommt die nächste Runde auf internationaler Basis. Das wird allerdings wesentlich unlustiger.

Um es noch mal ganz klar zu sagen:
Das EASA-Papier betrifft ALLE unbemannten Flieger, also auch UNEINGESCHRÄNKT Flugmodelle.
Und damit ist meiner Ansicht nach dann Schluss mit lustig.
 
man lernt nie aus :)
Moin Frank,

na, die Smileys gehen ja wieder.

Was mich u. A. in Anbetracht einiger schöngelesener oder schlichtweg langjährig ignorierter Punkte (z. B. 150 m in A und Kennzeichnungspflicht Modelle > 5kg )
in anderen Regelwerken immer wieder wundert, ist das man die Einfallstore für die regulierungswütigen Einfaltspin sich einfach immer weiter schön liest.

Es gibt einen Haufen interessierter, die lieber heute als morgen jede erdenkliche Möglichkeit nutzen würden den Modellflug zu reglementieren.
Die m. E. bewusst schwammige "Beschreibung" von Drohnen geht in diese Richtung.
Was gemeint ist, ist schlicht Wunschdenken ohne die entsprechende Präzisierung, was damit NICHT gemeint ist.
Wenn die nur beredet und nicht schriftlich fixiert untergebracht wird, interessiert das später keine Sau mehr, auch wenn die dann ein Amtsschimmel ist.

Es gibt auch Drohnen fixed wing NICHT nach dem OSPFREY-System. Die wären dann nach der schöngelesenen Definition nicht drin?
Allens Chlor, wie der Flachköpperbeckentaucher sagt.

Gutes Beispiel dafür ist immer noch das regelmäßige Gezeter bei Erteilung von AE für Modellfluggelände und die Winkelzüge, die angewendet werden.

Eberhard hat es gut aufgezeigt: ein Fuß in der Tür und kurz darauf ist die Tür weg weil einfach die Rechtsgrundlage angepasst wird.

Der treuherzige Dumpfbackendackelblick der deutschen gehorsamst vorauseilenden Erfüllungsgehilfen treibt mir jedes mal die Galle hoch.
"Wir konnten ja nicht anders, die EU hat´s gefordert."
Aber Schwachsinn, wie nur als ein Beispiel von vielen eine Ausländermaut, den können wir.
Da toben wir unseren Nationalstolz dann mal so richtig aus und zeigen es denen mal so richtig.
Abgesehen davon, dass wir es nicht in einen Koalitionsvertrag schaffen würden, wäre die unterstellte nationale Regelung dann die wohl die restriktivste mögliche.
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hallo

Zurück zum Ansinnen des Threadtitels - mitreden.

Was wäre denn nun ein guter Text, den wir einzeln oder gemeinsam, zu der Angelegenheit abgeben können?
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Genau, eine grundsätzliche Vorlage.
Individuelle Ergänzungen sind ja immer machbar.
 

jotman

User
Das EASA-Papier betrifft ALLE unbemannten Flieger, also auch UNEINGESCHRÄNKT Flugmodelle.

Das stimmt leider ganz! Zeite 13: "This approach affects mostly model aircraft practitioners and the ‘open’ category drones..."

Es wird doch 150m Obergrenze für alle RC-Flugmodelle ("open category") in ganze EU geplant! Laut diese Vorschlag es wäre noch möglich, eine Ausnahme zu beantragen (seite 25): "In dedicated areas the operation of drones (or models) can be performed in the ‘open’ category according to the conditions and procedures defined by the competent authority."

Juha
 

DonM

User
Dronen

Dronen

Hallo zusammen,

vielleicht nicht richtige Rubrik.

Ich Denke sowas oder ähnliches war evtl. einer der Auslöser das die EASA sich mit dem Thema beschäftigt.

http://www.rth.info/news/news.php?id=1621

Wenn das Überhand nimmt, kann das vielleicht schnell in die falsche Richtung schlagen. Man sollte auf jedenfall
mit seinem Kommentar für Aufklärung sorgen, das der normale Modellflug nicht unbedingt mit den "Dronen" zu tun hat.
Sollte es einen Zwischenfall geben, wird hier evtl. zu schnell und Pauschal geurteilt und der normale Modellflug könnte
darunter leiden.

Wie seht Ihr das?

Gruß DonM.
 
Nein,
man darf eben nicht zwischen Drohnen und Modellflug differenzieren.
Das Problem sind die Begehrlichkeiten im Sichtflug den Luftraum von fliegendem "Kleinzeug" jeder Art frei zu halten.
Dagegen steht, dass Modellflug und Drohnen sich derzeit gemeinsam im Sichtflugbereich abspielen darf.
Akzeptiert man dass diese Entflechtung ZU LASTEN unseres Kleinzeugs geht, haben wir alle verloren.
Auch dann, wenn es erst mal nur gewerbliche Drohnen beträfe.
Der Rest kommt dann automatisch nach.
Bereits jetzt gibt es viele Luftämter wie zB Hahn die in jeder AE einen Deckel mit 150 m drauf machen.
Dies ist zumindest derzeit ohne Grund zB wegen Anfluschneise Flugplatz NICHT zulässig somit ein Rechtsverstoß gegen den aber keiner vorzugehen wagt.
Nur diesen Extremisten ist es ein Dorn im Auge dass wir zusammen mit Manntragenden den gesamten Sichtflugbereich nutzen dürfen.

Da wird dann mit wohlmeinenden Sicherheitsargumenten der Luftraum entflochten, obwohl es keine Unfälle durch die gemeinsame Nutzung gibt.
Die Statistik kann jeder beim LBA selbst abfragen.

Allerdings behaupten unsere Manntragenden Kollegen und Presse immer wieder Beinahe Zusammenstöße im Sichtflugbereich mit Flugmodellen.
Das beruht aber vorrangig auf unterschwelligen Ängsten und einzelnem Fehlverhalten auch der Manntragenden, die aus egal welchen Gründen zu tief unterwegs sind. zB Schopfheim aus Neugier...
Es kann nicht sein, dass dann der Manntragende Bereich sich weiteren Luftraum zu Lasten anderer einverleiben möchte und dann kein Thermikflug kein Alpinflug usw mehr ohne aufwändigste Ausnahmegenehmigung oder Rechtsverstoß möglich ist.

Kommt noch hinzu, wenn man sich die derzeitige Deckelung mit 100 und 150 m bei den AEs für Modellfluggelände anschaut, dann ist dies ein Deckel, den der Erlaubnisfreie Modellflug NICHT hat. Fragt euch Warum der Erlaubnispflichtige Modellflug und UAV Betrieb einen Deckel drauf haben, den der erlaubnisfreie Betrieb nicht hat... Wehret den Anfängen...
Kommt die EASA Richtlinie dann mit 150 m Deckel, MUSS zwangsläufig der § 16 bezüglich des erlaubnisfreien Modellflugs mit geändert werden.
Damit wird der § 16 kaum noch als präventiever erlaubnisvorbehalt bestehen bleiben können.
Dann wird der § 16 sehr wahrscheinlich ein kann vieleicht genehmigt werden Paragraph.
Da der erlaubnisfreie Modellflug derzeit die UAV Gesetzgebung quasi aushebelt, dürfte mit dem EASA Vorschlag die Stoßrichtung klar sein, der erlaubnisfreie Modellflug und damit der derzeitige Charakter des §16 als präventiver Erlaubnisvorbehalt muss fallen sonst würde auch eine
nach dem EASA Vorschlag geänderte neue Gesetzgebung wieder durch den eraubnisfreien Modellflug ausgehebelt.
Vor allem dies stinkt derzeit den Lufzämtern in Germany extrem.

Es ist ja auch nicht einfach ein erhöhtes Gefährdungspotential für UAVs bis 5 kg im Gegensatz zum Erlaubnisfreien Modellflug zu behaupten und damit die Einschränkungen bei den UAVs sowohl in den Gesetzen sowie in der Handhabung zu Begründen. Das verursacht bei allen Luftämtern den größten Erklärungsnotstand
Und dies obwohl das Gefährdungspotential im erlaubnisfreien Modellflug de Fakto höher ist als beim gewerblichen UAV Betrieb.

Erlaubnisfreier Modellflug --> Anfänger, oft Billigausrüstung, kein Wissen um Vorschriften, Kinder u Jugendliche... usw.
Gewerblicher UAV Betrieb --> eher keine Anfänger, bessere Ausrüstung weil auf zuverlässigen Betrieb angewiesen, keine Kinder oder Jugendliche usw.

Damit wird der EASA Vorschlag zum direkten und vernichtenden Angriff auf den Erlaubnisfreien Modellflug und derzeitigen noch halbwegs freizügigen Charakter des § 16
Ändert sich dies, werden Modellflieger auch im Außenbereich sofort rechtlos.
Das Urteil von 1985 wäre dann ausgehebelt und die Rechte des Modellfliegers beseitigt.

Keinesfalls darf man dies zulassen.
Ich hoffe, unsere Verbände arbeiten dahingehend FRÜHZEITIG mit der nötigen Transparenz damit man frühzeitig sieht ob unsere Interessenvertreter sich dies mit dem nötigen Nachdruck zu eigen machen.
Immerhin neigt der DAeC dazu sich gerne Luftraum für die Manntragende Zunft einzuverleiben und der DMFV dazu zu sagen, was geht uns der gewerbliche Modellflug an ist nicht unsere Kliente.
In der Vergangenheit fehlte es dann sowohl mit dem am gleinen Strang ziehen, sowie daran sich derartiges überhaupt zu eigen zu machen.
zB kamen wir so zu den Rechtsänderungen 2010 die betrafen ja NUR den gewerblichen Modellflug, also gehts uns doch gar nicht an........ Da fühlte sich kein Verband für Zuständig...
Jetzt könnte man sogar damit argumentieren, der erlaubnisfreie Modellflug ist ja eh nicht in den Verbänden organisiert, also was solls....

Nur scheinen die Herren Führungskräfte die Zusammenhänge nicht wirklich zu kappieren.
Frank, ich weis, dass ist bei dir nicht der Fall. Nur was machen deine Oberen dann beim Verhandeln und Durchsetzen mit Nachdruck daraus.
Wer es nicht kappiert hat, kann erst gar nicht Sachkundig argumentieren, auch wenn er es wollte.

Mit traurigen Grüßen
Eberhard Mauk
 
Hier, in der Definition des Begriffs "drone".

"What is a drone 2.1.
Main components
An unmanned aircraft system is composed of the drone (the flying component), a command and control station, a data link, and any other components necessary for operations (e.g. take-off ramp). Please note that this is a description and not a regulatory definition.
There are two main groups of drones: those that are remotely piloted and those that are autonomous. An autonomous drone does not allow pilot intervention in the management of the flight7.
The description proposed above covers a wide range of aircraft (fixed-wing rotorcraft, tilt rotor, etc.), control links (Wi-Fi, VHF, etc.), and control stations (iPad, marine containers).
Regulatory definition
The Agency considered several terms such as Unmanned Aircraft Systems (UAS), Remotely Piloted Aircraft Systems (RPAS) (a UAS subcategory), but finally followed the general usage of the term ‘drone’ with the following definition:
‘Drone shall mean an aircraft without a human pilot on board, whose flight is controlled either autonomously or under the remote control of a pilot on the ground or in another vehicle.’
This definition has significant consequences. It encompasses the two main groups of command and control systems, thus addressing the fast-growing development of drones operating autonomously. By defining only the drone (the flying part), it allows to treat regulatory-wise the drone and, for example, the command and control station separately thus providing flexibility. Consequently, rules need to address both the case of the drone and the case of the associated parts not attached to it."

Beachte besonders diesen Satz:
"The description proposed above covers a wide range of aircraft (fixed-wing rotorcraft, tilt rotor, etc.)"
...

Hallo Frank,

es ist m.E. in der Tat nicht ganz eindeutig, worauf die EASA mit dem Regelwerk abzielt, wenn sie von "Drones" spricht.

Schauen wir uns den Einsatz der Drohnen an (2.3.): Da geht es um den Einsatz in der Landwirtschaft, Luftaufnahmen, Überwachung, Inspektionen an Häusern und Bahntrassen, Vorflugkontrollen an Luftfahrzeugen etc. ... also alles Aktivitäten, die - mit Ausnahme von Luftaufnahmen - nicht unter Hobby, Flugsport oder Freizeitgestaltung fallen.

Unter 2.4. steht auch, dass Drohnen als neuer Typ von Luftfahrzeug betrachtet werden müssen, was auf Modellflugzeuge wohl kaum zutrifft, denn diese flogen schon vor der manntragenden Zunft. ;) Auch auf Seite 21 und Seite 25 sind ausschließlich Multicopter abgebildet.

Gleiches gilt für das EASA "Concept of Operation for Drones" ( http://www.easa.europa.eu/system/files/dfu/204696_EASA_concept_drone_brochure_web.pdf ):

Auf Vorder- und Rückseite des Pamphlets prangt ein Quad-Copter und in der "Excecutive Summary" findet sich der Hinweis, dass das neue Regelwerk für akzeptable Sicherheit sorgen soll, damit sich die neue Sparte entwickeln und reifen kann. Damit dürfte wohl kaum der "klassische Modellflug" gemeint sein.

Unter Punkt 4 (Safety Promotion Actions) wird empfohlen, sich von Modellflugverbänden und -vereinen aus ganz Europa helfen und beraten zu lassen.

:) Jürgen

Interessant in diesem Zusammenhang ist die Einigung auf den Begriff "Drone", wenn z.B. die Bundeswehr den Begriff Drohne möglichst meidet und lieber von Remotely Piloted Aerial Systems (RPAS) spricht.
 
hilfts?

hilfts?

obwohl die ja sicher mitlesen, habe ich jetzt mal den Daec und LV Bayern informiert, mal sehen was kommt. Die Mitglieder der anderen Verbände können dies ja auch tun, wobei ja auch Funktionäre mitlesen, die sicher über einen kurzen Draht verfügen...
 

HaJo

User
der DMFV ist dran ...

der DMFV ist dran ...

An dieser Stelle mal zur Info:
Der DMFV hat zu einer Gesprächsrunde nach Bonn eingeladen, an der auch ich teilnehmen werde.
Dort werden wir die Vorlage der EASA eingehend diskutieren und eine Stellungnahme erarbeiten.
Leider ist der Termin zur Abgabe einer Stellungnahme, gerade bezüglich der Urlaubszeit, sehr kurzfristig.

Schaun wir mal...
 

van3st

User
@Jürgen

Sicherlich lässt sich mit dem nötigen Wohlwollen eine Auslegung finden, in der wirklich nur das "mehrmotorige Schwebedings" alias Drohne betroffen ist.
Das sollte aber nicht die Herrangehensweise sein, diesen Enwurf kritisch zu beäugen. Solange nicht klar und frei von jeder Auslegeung definiert ist, wer von diesem Beschluß betroffen sein wird, ist es nur eine Frage der Zeit, wann die Regelwut auch die anderen Modellflugbereiche trifft.
 
@Jürgen

Sicherlich lässt sich mit dem nötigen Wohlwollen eine Auslegung finden, in der wirklich nur das "mehrmotorige Schwebedings" alias Drohne betroffen ist.
Das sollte aber nicht die Herrangehensweise sein, diesen Enwurf kritisch zu beäugen. Solange nicht klar und frei von jeder Auslegeung definiert ist, wer von diesem Beschluß betroffen sein wird, ist es nur eine Frage der Zeit, wann die Regelwut auch die anderen Modellflugbereiche trifft.

Du kannst davon ausgehen, dass der vorliegende Entwurf "kritisch beäugt" wird. Wenn es um eine europäische Lösung geht, sind wir allerdings nur ein Land von vielen. Ich bin auch gespannt wie der der "finale Entwurf" aussehen wird.

:) Jürgen
 

DD8ED

Vereinsmitglied
obwohl die ja sicher mitlesen, habe ich jetzt mal den Daec und LV Bayern informiert, mal sehen was kommt. Die Mitglieder der anderen Verbände können dies ja auch tun, wobei ja auch Funktionäre mitlesen, die sicher über einen kurzen Draht verfügen...

Da habe mal keine Sorge,
im DAEC ist das Thema schon angekommen und wird seit einiger Zeit intensiv bearbeitet.
Nicht nur seitens des Mdellflugs sondern auch durch die manntragende Fraktion.
Wir pennen ja nicht auf dem Baum.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Ansicht hell / dunkel umschalten
Oben Unten