Nicht nur motzen, sondern mitsprechen! "Drones operations" in EASA-Land

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Guten Morgen Jürgen,
nun, wir beide haben schon einige Male unsere Standpunkte hier ausgetauscht. Ich erinnere an meinen Post #412 und dann folgende.

Habe in unsere Vereinsunterlagen geschaut. Es wurde nicht die Anlage eines Modellflugplatzes genehmigt, sondern dem Verein ist eine Aufstiegserlaubnis erteilt worden. Und die umfasst eben bisher auch die volle Nutzung der am Platz aktuell vorhandenen Möglichkeiten, u.a. der Flughöhe. Deswegen bleibt mein Standpunkt unverändert und die rechtliche Entscheidung dazu würde ich gerne von einem Richter dazu festgestellt wissen, auch wenn es denn dauern sollte.

Gerne können wir auch über andere rechtliche Hebel hier diskutieren, die eventuell später zu einem Nothalt für den BMVI führen könnten.
Allerdings befürchte ich auch, wie einige andere hier im Forum, es könnte sich um den Testlauf eines TTIP-Verfahrens handeln, weil alle -auch andere Länder- so voreilig gehorsam erscheinen.

Gruss Dietmar
 

rubberduck

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Und genau da sehe ich das Problem.
Die Aufstiegserlaubnis wurde von der regionalen Luftfahrtbehörde erteilt.

Ob es in der Luft Bestandsschutz geben kann?

Zitat Modellflug im DAeC:
Nur in seltenen Fällen gibt es einen sogenannten Bestandsschutz für Modellflugplätze. Dies gilt vor allem dann, wenn ein Bereich erstmalig zum Natur- oder Landschaftsschutzgebiet erklärt wird, während der Modellflugplatz bereits seit Jahrzehnten betrieben wird.
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Hierbei geht es eher um den Bestand am Boden.


jürgen
 
Und genau da sehe ich das Problem.
Die Aufstiegserlaubnis wurde von der regionalen Luftfahrtbehörde erteilt.

Ob es in der Luft Bestandsschutz geben kann?

Das ist die Frage, die wir klären müssen.
Die regionale Erlaubnis wurde erteilt auf Basis der bundesweit geltenden Regelungen, die Region macht die Auftragsabwicklung und Arbeiten für den Bund?
Sonst hätte man doch (gar) kein Vertrauen in den Staat mehr. Ich zitiere auch ein Beispiel. Die Abgasgrenzwerte für PKW verschärfen sich weiter. Gut, das ich noch mein "altes" Auto weiter fahren darf. Muesste ich es abmelden, obwohl als ich es gekauft habe, andere Werte galten? Der Wertverlust wäre doch sehr hoch, bundesweit gesehen, ein voller Vermögenseingriff, oder? Das würde dann bei unserem scheinbar ideellen Hobby nicht greifen? Ich bin gespannt, vor allem, wenn wir den bundesweiten Vermögenseingriff in unseren Modellflugzeugpark abschätzen würden. Da kommen bestimmt bundesweit ein paar Millionen zusammen, den Frust nicht gerechnet, das gibt nen schönen Streitwert für die Anwälte und Gutachter... Was ein Irrsinn, das alles.

Zitat Modellflug im DAeC:
Nur in seltenen Fällen gibt es einen sogenannten Bestandsschutz für Modellflugplätze. Dies gilt vor allem dann, wenn ein Bereich erstmalig zum Natur- oder Landschaftsschutzgebiet erklärt wird, während der Modellflugplatz bereits seit Jahrzehnten betrieben wird.
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Hierbei geht es eher um den Bestand am Boden.
jürgen

Sehe ich genauso.

Gruss Dietmar

P.S. Bleibt noch der Hebel über den Grundsatz der Verhältnismässigkeit der Mittel wegen 100m-Rasenmäherprinzip, und weil eine Bedrohung/Gefährdung durch unser Hobby für die "anderen" praktisch nicht droht. Es sei denn, mein langsamer und bei mir sehr beliebter grosser Thermiksegler braucht zu lange, um einer Speeddrohne aus dem Weg zu drehen...
 
...
ob uns das weiterhilft?:confused:

"Untersagen einer kindlich-unschuldigen Freizeitbeschäftigung wie beispielsweise einen Drachen steigen lassen oder ein Modellflugzeug zu steuern"

Es gibt bestimmt auch Kinder, die ganz unschuldig einen kleinen Quadcopter oder ein kleines Modellflugzeug steuern. Ab einer gewissen Größe ist es halt kein Spielzeug mehr. Eine gesetzlich klar definierte Grenze gibt es nicht.

:) Jürgen
 

rubberduck

User gesperrt
Zitat:
Denn es gehe nicht um ein Flugverbot oder um das

"Untersagen einer kindlich-unschuldigen Freizeitbeschäftigung wie beispielsweise einen Drachen steigen lassen oder ein Modellflugzeug zu steuern",

sondern um das Unterlassen einer Persönlichkeitsbeeinträchtigung durch das Ausspähen mit einer kameraausgestatteten Drohne.

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Genau das sagt meine Frau auch immer, "Deine Spielzeuge..." ;)
Modellflieger wurden noch nie ernstgenommen, das war schon vor 40 Jahren so.

Ausser vor dem zweiten Weltkrieg. Da gabe es eine sinnvolle Beschäftigung für Jugendliche "Modellflugzeuge bauen". Das ging bis hin zum Bau von Lastenseglern und man durfte u.U. sogar selber darin mitfliegen (ironie aus).

Jürgen
 
sondern um das Unterlassen einer Persönlichkeitsbeeinträchtigung durch das Ausspähen mit einer kameraausgestatteten Drohne.
Da man mit Satelliten (= Drohnen) wunderschöne Hochauflösende Fotos macht (!), wo man sogar die Aufschrift auf einem Golfball lesen (und jeden Pickel am nackten Hintern erkennen) kann, da ist so ein Urteil eher wieder ein realitätsferner Witz.

Wer unterm freien Himmel herum latscht, sitzt, liegt oder gar zur Arterhaltung beitragen will, der kann sich seine „Persönlichkeitsrechte“ ausdrucken und damit aufs Klo gehen.
Die Zeiten sind definitiv vorbei.

Und ja, Modellflugzeuge sind Spielzeug. Egal wie groß oder klein sie sind.
Allerdings spielen Erwachsende Männer (und Frauen) auch mit'n Ball, werfen zum Spaß Speere durch die Gegend oder "Kanonenkugeln" oder verkappte Pizzateller. Rennen um die Wette und machen andere, auch eher Sinnlose Dinge um deren Ernsthaftigkeit man nicht zu diskutieren braucht.
 

Dieter Wiegandt

Chefmoderator
Teammitglied
Wir machen mal an dieser Stelle zu.
Wir hatten den Zeitpunkt verpasst, weil in verschiedenen Rubriken zum gleichen Thema diskutiert wurde.
Ihr könnt euch hier weiter beteiligen
 
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