Den Gesetzesvorschlag zu lesen ist gar nicht sooo schwer, man muss sich eigentlich nur an den in den blauen Kästchen stehenden "Proposals" orientieren, da steht jeweils die Quintessenz der jeweiligen Paragraphen.
Proposal 1: It is proposed to regulate commercial and non-commercial operations as the identical
drone might be used for both commercial and non-commercial activities with the
same risk to uninvolved parties.
Schon hier sollte man (also wir, die Hobbyleute) einhaken und einen Unterschied zwischen privat, hobbymäßig und gewerblich verlangen, zwar sind die Drohnen ziemlich gleich, aber alles andere eben nicht, angefangen von der Versicherung, die ja auch hier Unterschiede macht und dem Einholen von Genehmigungen bei gewerblichen Flügen.
Der Unterschied hätte auch den Vorteil, dass man einen "Flugschein" nur für gewerbliche Drohnenpiloten verlangen könnte.
Proposal 2: Three categories will be established for the operation of drones:
— ‘Open’ category (low risk): safety is ensured through operations limitations,
compliance with industry standards, and the requirement to have certain
functionalities and a minimum set of operational rules. Enforcement mainly
by the police.
— ‘Specific category’ (medium risk): authorisation by an NAA possibly assisted
by a Qualified Entity (QE) following a risk assessment performed by the
operator.
A manual of operations lists the risk mitigation measures.
— ‘Certified’ category (higher risk): requirements comparable to those for
manned aviation. Oversight by NAA (issue of licences and approval of
maintenance, operations, training, ATM/ANS and aerodromes organisations)
and by the Agency (design and approval of foreign organisations).
Uns interessiert nur die Kategorie "open", also die erste, geht immerhin bis 25 kg.
Proposal 3: EASA MS have to designate the responsible authorities for the enforcement of the
regulations. It is proposed not to include the oversight of the ‘open’ and ‘specific’
categories into the EU aviation system. This will provide the EASA MSs with the
required flexibility at local level, thus not being subject to EASA oversight
(‘EASA Standardisation’).
Da hab ich nichts dagegen.
4 ist unwichtig,
Proposal 5: ‘Open’ category operation is any operation with small drones under direct visual line
of sight with an MTOM of less than 25 kg operated within safe distance from
persons on the ground and separated from other airspace users.
Hier sollten die FPVler einsteigen und eine Änderung beantragen, dass man auch mittels FPV und Lehrer/Schüler-Betrieb steuern darf. Wird das hier explizit erwähnt, wäre man auf der sicheren Seite.
Proposal 6: To prevent unintended flight outside safe areas and to increase compliance to
applicable regulations, it is proposed to mandate geofencing and identification for
certain drones and operation areas.
So etwas wird kommen, das wird man nicht verhindern können. Gilt für Drohnen ab über einem kg Gewicht und bedeutet, dass diese Dinger dann wohl sehr viel teurer werden würden, da sie ja so einen geprüften und lizensierten Mechanismus an Bord haben müssen, der das Einfliegen in die "no-Fly-Zones" verhindert und die Höhenbegrenzung beachtet und ein Identifikationssignal sendet, an wen auch immer.
Außerdem wird man sich persönlich registrieren lassen müssen beim Erwerb einer solchen Drohne, sonst macht das Identifikationssignal wenig Sinn. Das wird einen enormen bürokratischen Aufwand beim Kauf solcher Drohnen bedeuten, sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer, der ja nachweisen muss, an wen er die Drohnen verkauft hat. Eine Internetbestellung so ganz formlos wird da nicht mehr möglich sein, persönliches Erscheinen mitsamt Feststellung der Identität ist da wohl gefragt, was den Kauf einer Drohne mit dem Kauf einer Waffe mit Waffenschein ungefähr gleich stellt, denn der Käufer muss ja auch "Kenntnisse" nachweisen (Flugschein?).
Diese Regelung kommt einem Verkaufsverbot von Drohnen (Multikoptern) über einem kg Gewicht gleich, nur noch bestimmte Händler werden sich das antun wollen.
Das soll erstmal reichen, die weiteren Proposals regeln die no-fly-Zonen und die Spezifikationen der Drohnen, alle Drohnen, die verkauft werden sollen, müssen vom Hersteller/Inverkehrbringer/Importeur/Verkäufer bei einer Behörde zertifiziert werden, man muss also Größe, Gewicht usw. angeben, auch schon bei den Drohnen unter 1 kg. Falls ich das richtig interpretiert habe.
Grüße
Udo