DMFV Stellungnahmen ( bzw: "Modellflug vor dem Aus" )

Auf mein Schreiben an Herrn Donth habe ich exakt die wortgleiche Antwort bekommen. Ist ja ein bisschen verständlich, dass da ein "Standardschreiben" aufgesetzt wurde. Allerdings entschuldigt dies nicht die darin enthaltene Fehleinschätzung der Situation. Dies werde ich Herrn Donth noch durch ein weiteres, individuelles Schreiben höflich, aber unmissverständlich darlegen. Ich weiß, dass das für den weiteren Entscheidungsprozess in unserer Sache keine Relevanz hat, aber dem Volksvertreter muss man ja schon mal sagen dürfen, wie leichtfertig da im Parlament mit der Wahrheit umgegangen wurde.

Das ist in meinen Augen der wichtigste Punkt derzeit: Die haben es nicht verstanden oder sie wurden bisher schlecht informiert!

Der Unterschied zwischen mit und ohne AE muss erklärt werden und durch die Anzahl der unter dieser VO leidenden Modellflieger untermauert werden. Die sind dort der Meinung, dass alle unsere Belange berücksichtigt wurden :cry:
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Die Vorentscheidung über die Vorlage des Bundeskabinetts findet hier statt:

http://www.bundesrat.de/SharedDocs/...D02B6638898B2F5DBF94D0FA2.2_cid382?nn=4353202

Bis dahin werden die Verbände ihre Kontakte heißlaufen lassen müssen. Das davon nicht immer berichtet wird, ist auch klar.
Aber auch wir haben noch knapp drei Wochen Zeit unsere Landesparlamentarier zu informieren.
Richten wir unsere Energie darauf.

Übrigens, habe ich gestern einen Anruf erhalten. In Stuttgart ist etwas Größeres für die Öffentlichkeit in Planung. Wenn das realisiert werden kann (Genehmigung), informieren wir Euch.
 

Hans Schelshorn

Moderator
Teammitglied
Um das noch mal klar zu stellen Armin (?),

"nur die Wildflieger" sind etwa die Hälfte aller Modellflieger in Deutschland, die Mitglieder in den Verbänden sind.
...

Danke für die ausführliche Erläuterung, Uwe! Da finde ich mich unter den Benachteiligten wieder! :cry:


Wie schon bekanntgegeben, dürfen wir Geretsrieder ein Schreiben an den Herrn Dobrindt verfassen.
Ich habe mal eine Aufstellung gemacht, wie ich die überwiegend Benachteiligten einsortiere:

Entwurf schrieb:
>100m, ohne Befähigungsnachweis,
von neuer Verordnung abgedeckt:

- e.V., mit Aufstiegserlaubnis

nicht abgedeckt:

- Interessengruppe, kein e.V, aber mit AE (FMG Wor)
- e.V. mit Gelände, aber ohne AE, da genehmigungsfrei (GMC)
- Interessengruppe mit Gelände, ohne AE
- Interessengruppe ohne festes Gelände
- Hangfluggebiete, z.T. von überregionaler Bedeutung, ohne Sprecher/Ansprechpartner
- Einzelmitglieder der Verbände, ohne Gelände, aber mit Genehmigung des Grundstückseigentümers
- alle sonstigen Nichtorganisierten

Darüber hinaus nicht abgedeckt:
nationale und internationale Wettbewerbe auf speziellen Geländen: Freiflug mit und ohne Antrieb, F3B, F3J, F5J (Thermik-Wettbewerbe mit erhöhtem Platzbedarf), F3F (Hangflug), Raketenmodelle

Besonders die Freiflug- und Raketenmodellklassen mit Antrieb, aber ohne Steuerung laufen unter Flugkörper, jeder Start muß extra beantragt werden. Für Wettbewerbe nicht machbar.

Meinungen, Verbesserungen, Prozentzahlen zu den jeweiligen Gruppen?

Servus
Hans
 
Nachdem ich auch unsere Verteidigungsministerin bezüglich dieser Thematik angeschrieben habe, bekam ich folgende Antwort:

Sehr geehrter Herr ***,

vielen Dank für Ihr Schreiben an die Bundesministerin der Verteidigung, Frau Dr. Ursula von der Leyen. Aufgrund der zahlreich eingehenden Anfragen können nicht alle Schreiben durch die Frau Ministerin persönlich bzw. durch die verantwortlichen Stellen im Bundesministerium der Verteidigung sofort beantwortet werden. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis. Der Bereich Bürgerdialog im Zentrum Informationsarbeit Bundeswehr wurde gebeten, sich Ihres Anliegens anzunehmen und Ihnen zu antworten.


Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass eine Stellungnahme zu der von Ihnen angesprochenen Thematik nicht möglich ist. Grundsätzlich liegt die Federführung für die "Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten" beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Darüber hinaus hat das Bundesministerium der Verteidigung - anders als dargestellt - zu keinem Zeitpunkt neue Forderungen an den zuletzt konsentierten Entwurf dieser Regelung gestellt.

Auch wenn wir Ihrem Anliegen nicht vollumfänglich gerecht werden konnten, hoffen wir jedoch auf Ihr Verständnis und verbleiben mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Team Bürgeranfragen
 
"Als sie die Kommunisten holten, habe ich geschwiegen; ich war ja kein Kommunist.
Als sie die Sozialdemokraten einsperrten, habe ich geschwiegen; ich war ja kein Sozialdemokrat.
Als sie die Gewerkschafter holten, habe ich geschwiegen; ich war ja kein Gewerkschafter.
Als sie mich holten, gab es keinen mehr, der protestieren konnte"

Wehret den Anfängen kann ich da nur appellieren. Ich will mir später nicht nachsagen müssen, ich hätte im Rahmen meiner Möglichkeiten nicht alles versucht um Einfluss zu nehmen.

Absolut richtig! Auch die Vereine mit AE sollten JETZT solidarisch mithelfen! Ich fürchte ebenfalls, dass auch auf die AE-Vereine noch einiges zukommen könnte.
 
@Olli67
"Als sie die Kommunisten holten, habe ich geschwiegen; ich war ja kein Kommunist.
Als sie die Sozialdemokraten einsperrten, habe ich geschwiegen; ich war ja kein Sozialdemokrat.
Als sie die Gewerkschafter holten, habe ich geschwiegen; ich war ja kein Gewerkschafter.
Als sie mich holten, gab es keinen mehr, der protestieren konnte"

Das ging mir vor ein paar Tagen schon durch den Kopf, sinngemäß:

Als sie die Kopter verboten, habe ich geschwiegen - ich war ja kein Kopterflieger
Als sie FPV-Fliegen verboten, habe ich geschwiegen - ich war ja kein FPV-Flieger
Als sie den Hangflug verboten, habe ich geschwiegen - ich war ja kein Hangflieger
Als sie den Elektroflug verboten, gab es keinen mehr, der protestieren konnte ...
 

Raimili

User
..ein bischen bewegt sich was...,

..ein bischen bewegt sich was...,

soeben kam die nächste Antwort meines MdB´s:

Sehr geehrter Herr XXX,

vielen Dank für Ihre Antwort auf mein Schreiben zur Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten („Drohnenverordnung“). Ich teile Ihre Einschätzung uneingeschränkt, dass die deutschen Modellflugvereine herausragende Vereinsarbeit leisten und dass der deutsche Modellflugsport bislang vorbildlich und ohne Gefährdung des zivilen oder militärischen Luftverkehrs betrieben wird. Ich möchte daher nochmals betonen, dass ich Ihren Unmut sehr gut nachvollziehen kann. Ebenso möchte ich jedoch darauf verweisen, dass es sich bei der vorliegenden Verordnung um eine Rechtsnorm handelt, die nicht im Deutschen Bundestag verabschiedet wurde. Die Bundestagsabgeordneten hatten daher auch keine unmittelbare Möglichkeit, diese abzuändern oder zu blockieren. Die vorliegende Verordnung fällt in den Zuständigkeitsbereich des Bundesrates, der diese in Kürze beraten wird.
Nichtsdestotrotz habe ich mich heute mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) in Verbindung gesetzt und die von Ihnen vorgebrachten Bedenken hinsichtlich der Modellflugplätze in Hanglage und der Modellflugplätze ohne Aufstiegserlaubnis erläutert. Das BMVI hat mir zwei denkbare Möglichkeiten genannt, wie auch an solchen Modellflugplätzen in Zukunft Segel- und Hangflug möglich sein werden.

Verantwortlich für die Anwendung der Vorschriften der Verordnung sind die Luftfahrtbehörden der Länder. In Rheinland-Pfalz ist die Landesluftfahrtbehörde innerhalb des Landesbetriebs Mobilität (LBM) angesiedelt. Die Landesluftfahrtbehörden können theoretisch auch den Modellflugplätzen in Hanglage im Rahmen einer Allgemeinverfügung Aufstiegserlaubnisse erteilen und diese den übrigen Modellflugplätzen gleichstellen, sofern diese eine Aufstiegserlaubnis beantragen.

Überdies wird es möglich sein, dass auch Einzelpersonen Ausnahmegenehmigungen zum Betrieb von Modellfliegern bei der Landesluftfahrtbehörde beantragen und erhalten können. Die Auslegung der in der Verordnung vorgesehenen Ausnahmeregelungen obliegt den Landesluftfahrbehörden.

Ich könnte mir vorstellen, dass die vorliegende Verordnung im Rahmen der Behandlung im Bundesrat nochmals Änderungen, die auch die besondere Situation der Modellflugplätze in Hanglage betreffen, erfahren wird und ich würde eine sinnvolle Vereinfachung sehr begrüßen.

Mit freundlichen Grüßen


Er schreibt nun auch viel von kann/ können/ könnte, naja, verprechen kann der auch nix.
ABER, es wird darüber gesprochen und es wird weitergetragen - und genau das treibt unser Anliegen weiter voran!

Grüße
Raimund
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hallo Hans

Gut ist immer die Beschreibung "umweltfreundlicher, bisher genehmigungsfreier Elektroflug und Segelflug" wenn es um die Differenzierung zur AE geht.
Denn Vereine wie mein Heimatverein die ohne AE umweltfreudlich Modellfliegen, wären nämlich dann gezwungen eine AE für Verbrennerflug zu beantragen. Schilda lässt grüßen. :cry:
 
Danke für die ausführliche Erläuterung, Uwe! Da finde ich mich unter den Benachteiligten wieder! :cry:


Wie schon bekanntgegeben, dürfen wir Geretsrieder ein Schreiben an den Herrn Dobrindt verfassen.
Ich habe mal eine Aufstellung gemacht, wie ich die überwiegend Benachteiligten einsortiere:



Meinungen, Verbesserungen, Prozentzahlen zu den jeweiligen Gruppen?

Servus
Hans


Hallo Hans,

ich finde die Aufstellung gut, Prozentzahlen etc. würde ich nicht machen wegen wenig Aussagekraft. Eine Gesamtzahl der Betroffenen wäre gut, kann man aber wahrscheinlich nur schätzen...






Nachdem ich auch unsere Verteidigungsministerin bezüglich dieser Thematik angeschrieben habe, bekam ich folgende Antwort:

Sehr geehrter Herr ***,

vielen Dank für Ihr Schreiben an die Bundesministerin der Verteidigung, Frau Dr. Ursula von der Leyen. Aufgrund der zahlreich eingehenden Anfragen können nicht alle Schreiben durch die Frau Ministerin persönlich bzw. durch die verantwortlichen Stellen im Bundesministerium der Verteidigung sofort beantwortet werden. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis. Der Bereich Bürgerdialog im Zentrum Informationsarbeit Bundeswehr wurde gebeten, sich Ihres Anliegens anzunehmen und Ihnen zu antworten.


Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass eine Stellungnahme zu der von Ihnen angesprochenen Thematik nicht möglich ist. Grundsätzlich liegt die Federführung für die "Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten" beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Darüber hinaus hat das Bundesministerium der Verteidigung - anders als dargestellt - zu keinem Zeitpunkt neue Forderungen an den zuletzt konsentierten Entwurf dieser Regelung gestellt.

Auch wenn wir Ihrem Anliegen nicht vollumfänglich gerecht werden konnten, hoffen wir jedoch auf Ihr Verständnis und verbleiben mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Team Bürgeranfragen

Tja, wer hat uns denn da betuppt :cry:
 
Weiss da eigentlich jemand, was der Grund für diese Entwicklung (also das Halbieren der Mindestflughöhen) war? Der, der das so geräuschlos durch die Lesung gebracht hat, wäre der richtige Mann für uns ;)

2015 hat die Einführung der SERA (Standardised European Rules of the Air) die bisherige nationale Regelung abgelöst (Quelle: Wikipedia )
Das ist also nicht nur auf deutschem Mist gewachsen.

Patrick
 

-mhr-

User
Zur Info / Habe es hier noch nicht gefunden

Zur Info / Habe es hier noch nicht gefunden

Vom DMVF (27.01.2017) über den Gebietsbeauftragten an Vereine

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,



die geplante „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten – „Drohnen Verordnung“ wurde nachträglich mit einer deutlichen Verschärfung durch die Bundesregierung an den Bundesrat zur Beschlussfassung überwiesen. Die Verschärfung besteht darin, dass nunmehr noch zusätzlich zu einem „Einweisungsnachweis“ durch die Modellflugverbände eine Aufstiegsgenehmigung von der Landesluftfahrtbehörde eingeholt werden muss. Dann, wenn ich außerhalb von zugelassenen Modellfluggeländen über 100 Meter hoch fliegen möchte. Diese nachgeschobene und inakzeptable Forderung kommt nach Aussagen des Bundesverkehrsministeriums vom Bundesverteidigungsministerium. Der Verkehrsausschuss des Bundesrats wird sich am 22. Februar 2017 mit diesem Thema inhaltlich befassen und voraussichtlich am 10. März 2017 in der Bundesratssitzung darüber abstimmen.



Interessant ist, dass bei der letzten Sitzung des Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur im Deutschen Bundestag am 25.01.2017 keine Fraktion dieser Verordnung zustimmen konnte, man vielmehr das Handeln der beteiligten Ministerien kritisierte. Das sollte uns Mut für einen engagierten Schlussspurt geben. Die Bundestagsabgeordneten, die selbst nicht an dem Verordnungsverfahren beteiligt sind, haben uns ihre Unterstützung auf Landesebene zugesagt.



Hierbei ist es wichtig, dass wir uns auf die Ministerpräsidenten und die Verkehrsminister der Bundesländer konzentrieren. Diese müssen kurz, sachlich und emotional angegangen werden. Insbesondere unsere Vereine sollten deutlich machen, was es für sie und ihre Mitglieder, aber auch die Gemeinde vor Ort bedeutet, wenn diese unverhältnismäßige Auflage Gesetz wird. Der DMFV e.V. ist seit Bekanntwerden dieser absprachewidrigen Forderung gegenüber den Landesregierungen aktiv geworden und hat sich an diesen Personenkreis gewandt. Gleichzeitig haben wir auch das weitere Vorgehen mit dem Ausschuss für Verkehr im Bundesrat abgestimmt. Auch dieser erhält unsere Stellungnahme und wird diese, an die Ausschussmitglieder verteilen. Gestern hatten wir ein Gespräch in Berlin, um mit dem stellv. Fraktionsvorsitzenden der SPD Sören Bartol MdB abzustimmen, wie wir die 9, von der SPD geführten, Landesregierungen zielgerichtet und effizient informieren können.



Mit dem Bundesministerium für Verteidigung sind wir seit letzten Montag im direkten Gespräch und zwar mit dem verantwortlichen Referatsleiter, der den Novellierungsprozess der LuftVO von Seiten des BMVg begleitet. Hier gibt es Bewegung in Richtung Vereinsgelände ohne Aufstiegsgenehmigung unter 5 Kg. Aber jetzt ist entscheidend, dass die Landesregierungen, Ministerpräsidenten und Verkehrsminister, dass es hier ein großes Problem gibt. Diesen Leuten ist nicht bewusst, dass hier auch der Modellflug bzw. unsere Mitglieder mit Drohnen in voller Härte getroffen werden.





Mit freundlichen Grüßen / Best regards





FRANK WEIGAND

GESCHÄFTSFÜHRER


Falls ich es hier übersehen haben sollte, sorry!
 
Ich habe mal eine Aufstellung gemacht, wie ich die überwiegend Benachteiligten einsortiere:



Meinungen, Verbesserungen, Prozentzahlen zu den jeweiligen Gruppen?

Servus
Hans

Du schreibst folgendes:

>100m, ohne Befähigungsnachweis,
von neuer Verordnung abgedeckt:

- e.V., mit Aufstiegserlaubnis

nicht abgedeckt:

- Interessengruppe, kein e.V, aber mit AE (FMG Wor)

Du gehst also davon aus, dass nur eingetragene Vereine mit Aufstiegserlaubnis über 100 Meter fliegen dürfen, wohingegen Interessengruppen das nicht dürfen.
In der Verordnung steht folgendes:
Drucksache schrieb:
Satz 1 gilt nicht, sofern der Betrieb auf Geländen stattfindet,
für die einem Luftsportverein eine allgemeine Erlaubnis zum Aufstieg von Flugmodel-
len erteilt und für die eine Aufsichtsperson bestellt worden ist.

Hier steht also nichts von einem eingetragenen Verein oder Interessengruppen. Hier steht nur etwas von "Luftsportverein".
Die Frage ist: Wie ist ein Luftsportverein definiert? Wikipedia weiß dazu folgendes (https://de.wikipedia.org/wiki/Luftsportverein):
Wikipedia schrieb:
Luftsportvereine sind in der Regel Interessengemeinschaften zum Thema Luftsport auf Vereinsebene, häufig handelt es sich um eingetragene Vereine.

Ich interpretiere das so, dass ein Luftsportverein KEIN e.V. sein muss, also auch eine Interessengemeinschaft mit Aufstiegserlaubnis rechtlich als "Luftsportverein" zu betrachten ist und damit weiterhin über 100 Meter fliegen darf. Ich denke also, dass deine Auflistung so fehlerhaft ist und Du solltest überlegen das entsprechend zu korrigieren.

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Ansonsten noch zwei Zahlen dazu. pro Modellflug (DMFV) hat hier im Thread gestern ein paar Zahlen veröffentlicht.
Im DMFV sind ~1300 Vereine organisiert, davon haben ca. 600 keine Aufstiegserlaubnis.
Ich hoffe das hilft weiter.
Es gibt irgendwo auch noch Zahlen wieviele Mitglieder im DMFV über ihre Vereine organisiert sind und wie viele Einzelmitglieder sind. Aber ich find' die grad nicht.
 

spitty

User
Darüber hinaus hat das Bundesministerium der Verteidigung - anders als dargestellt - zu keinem Zeitpunkt neue Forderungen an den zuletzt konsentierten Entwurf dieser Regelung gestellt.Auch wenn wir Ihrem Anliegen nicht vollumfänglich gerecht werden konnten, hoffen wir jedoch auf Ihr Verständnis und verbleiben mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Team Bürgeranfragen

Das ist wieder Munition für uns, klasse, danke.

Habe auch eben MEINEM Ministerpräsidenten Herrn Bouffier geschrieben, in der großen Hoffnung, dass es gelesen wird.....

Richtig, nicht aufgeben, jeder der hier aktiv mitliest soll auch bitte seine Kollegen informieren, immer noch sehr viele sind

da leider arg optimistisch, dass es " irgendwer" schon richten wird...

Andy
 
VIELEN VIELEN DANK AN DIE 6 MODELLFLIEGER AUS GERETSRIED FÜR IHREN EINSATZ

Warum schaffen die spontan das, und nutzen das, wo die Verbände/Pro Modellflug versagt haben ? (hätten ja da sein können, Taten statt blah-§-blubb-Bläh_§---...).

Wie die Aktion in der Öffentlichkeit ankam kann man in der SZ nachlesen:

http://www.sueddeutsche.de/muenchen...dobrindt-wirbt-fuer-asyl-obergrenze-1.3358513

Unerlaubte Demonstration, polizeiliche Ermittlungen eingeleitet etc.

Die Aktion war sicher gut gemeint, aber unser "Gegner" könnte das auch für sein Ansinnen verwenden. Wegen ein paar Modellfliegern mussten hunderte von Bürgern auf den Minister warten.

Mit einer unangekündigten Topfdeckelaktion werden unbescholtene Modellflieger dann vielleicht sogar als "Hooligans" eingestuft.
 
Zitat von Drucksache
Satz 1 gilt nicht, sofern der Betrieb auf Geländen stattfindet,
für die einem Luftsportverein


über den Begriff "Luftsportverein" im Gesetz wundere ich mich schon lange, was hat das im Gestz zu suchen? bisher ging es nur um Gelände mit / ohne AE, bzw. genehmigungsfreien, genehmigungspflichtigen Modellflug.

Der Begriff "e.V." ist doch nur finanztechnisch (gemeinnützig) interessant, zudem gibts dadurch eigentlich auch die Verpflichtung jeden Interessenten aufnehmen zu müssen? Es gibt hier einen Verein, der genau aus diesem Grund (Beschränkung auf eine kleine Zahl Mitglieder) auf das "e.V." verzichtet. Gewinn wird keiner gemacht, der Beitrag trägt nur die reinen Kosten.

Somit der hat der Begriff "Luftsportverein" im Gesetz nichts verloren, es wäre ein Zwang zur Mitgliedschaft in einem Verein und damit mit dem Grundgesetz (freie Entfaltung der Persönlichkeit) nicht vereinbar.

Ich denke man sollte in dem Schreiben auch konkret auf die Argumente im Antwortschreiben der CDU/CSU eingehen:
- aufgrund der Sicherheit, etc. ....
 
... Der Begriff "e.V." ist doch nur finanztechnisch (gemeinnützig) interessant, zudem gibts dadurch eigentlich auch die Verpflichtung jeden Interessenten aufnehmen zu müssen? Es gibt hier einen Verein, der genau aus diesem Grund (Beschränkung auf eine kleine Zahl Mitglieder) auf das "e.V." verzichtet. Gewinn wird keiner gemacht, der Beitrag trägt nur die reinen Kosten.
...

Es gibt keine Verpflichtung für einen Verein jeden Interessenten aufzunehmen, egal ob e.V. oder gemeinnütziger Verein.

:) Jürgen
 
Wie die Aktion in der Öffentlichkeit ankam kann man in der SZ nachlesen:...

Polemik...:mad: es gibt nur einen Bericht, keine Reaktion der Öffentlichkeit, die "hunderte" waren: 150?...

Lieber Jürgen, statt nur meckern und an allem rumkritisieren, nutze deine Zeit doch bitte für sinnvolle Hilfen zum Thema...;)

sorry, dass lag mir schon lange auf der Zunge...;)
 
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