neue Verordnung zum Betrieb von unbemannten Fluggeräte

Hi Julez,
schau mal bei den Modellraketen vorbei ,dort ist es gang und gäbe die Flughöhe und Geschwindigkeit zu Messen und das geht sehr genau und die sind oft viel kleiner wie ein Flugmodell.
Wenn man so die Entwicklung anschaut ,werden die Kameradrohnen immer kleiner und viele sind schon leichter wie 250 Gramm ,reichen zum herumspionieren aber völlig aus .

Ja BIGJIM früher haben wir so einen kleinen Zettel immer in oder auf den Flugmodellen angebracht ,vor allem Freiflieger sind mal so in einer Termikblase abgehauen und irgendwo gelandet .

Happy Amps Christian
 

Flyrian

User
Die Kennzeichnungspflicht ist ein gutes Thema.

An Dobrindt wurde im Bundeskabinett die Frage gestellt, wie man sich die Kennzeichnungspflicht vorzustellen hat und ob das ähnlich wie bei Nummernschildern an Autos wäre.

Daran merkt man, wie wenig Ahnung oder auch Vorstellungskraft die Personen haben, welche letztendlich über solche Verordnungen entscheiden.

Bis heute ist mir noch nicht klar, ob die Kennzeichnungspflicht für Modelle ab 5kg außen angebracht werden muss.

Wer aber wirklich glaubt, bei einem Modell in ca. 80-100m Höhe den Namen und die Adresse vom Boden aus erkennen zu können, dem ist auch nicht mehr zu helfen. :D
 

BZFrank

User
vor allem Freiflieger sind mal so in einer Termikblase abgehauen und irgendwo gelandet .

Sind Freiflieger nach der neuen Regelung überhaupt noch zulässig? Das ist eine ernstgemeinte Frage, denn die <250g Drohnen/Modelle soll ja nicht über 30m hinaus hoch steigen dürfen. Steht jetzt jeder der Hochstart mit einen kleinen Uhu macht "mit einem Bein im Knast"?
 
FREIFLIEGER

FREIFLIEGER

Hallo,

die Frage, ob die Höhenbegrenzung auch für Freiflieger gilt, interessiert mich auch sehr?

Oder gilt die Regelung nur für ferngesteuerten Modellflug?

Einen F1A-Freiflieger (wiegt ab 410g) schießen die schon mal auf gut 80m heraus, wenn der dann einen 5mtr-Bart erwischt, ist er in 5sec. über 100m Höhe.

Viele Grüße
Dietmar
 

uija

User
Einfach eine dünne Schnur dran befestigen. Dann gilts als Drache und ist nicht mehr Teil des Modellflug-Wahnsinns...
 

PIK 20

User
Passt nicht ganz zum Thema,

Passt nicht ganz zum Thema,

aber ich würde diese Dinger vom Grundsatz her verbieten.

Ausnahmen wie Katastropheneinsatz, Personensuche im unwegsamen Gelände, Landvermessung, im Polizei- oder Militäreinsatz oder ähnliche Einsätze sollten davon natürlich ausgenommen sein.

In meinem Bekanntenkreis wurde einem 12-jährigen Mädchen, das überhaupt nicht technisch vorbelastet ist, mit Modellfliegerei und -steuerung überhaupt nichts am Hut hat, zu Weihnachten so ein Billigding geschenkt. Da fehlen mir die Worte
 
..kann man natürlich lustig finden, meine Frage!

Aber ich kenne ziemlich viele Wettbewerbsfreiflieger - bei denen geht es auch evtl. um das Ende ihres Sports.

Vielleicht weiß ja wirklich jemand, ob das nur den ferngesteuerten Modellflug betrifft?

Gruß
Dietmar
 

BZFrank

User
Gerade nachgeschaut. Die Regulierung (zumindest Entwurf vom Herbst) sagt nichts von "ferngesteuert", nur "unbemannt" - ergo wird sie wohl auch für Freiflug gelten. Somit geht Freiflug in Zukunft nur noch auf zugelassenen Modellflugplätzen mit AE.

Ich empfehle deinen freifliegenden Kollegen dringend sich mit ihren Sportreferenten in Verbindung zu setzen.
 

stobi

User
Hallo,

beim Freiflug ist nicht klar ob der Flieger im Sektor bleibt.
Bei unserem Platz geht das eh schon nicht mehr.
Würd ich als Flugleiter nicht dulden. Bei uns ist die Strasse zu nah.

Ich frage mich allerdings was die Verbände treiben.
Da wäre schon lange mehr Öffentlichkeitsarbeit notwendig.
Eigentlich müsste das ins Radio und ins Regio Fernsehen.
Auch von RC Network aus müsste da was gemacht werden.
Demo in Berlin??
 
... denn wir schließen unsere Vereinshütte nicht ab.
Echt? :eek:

Wenn wir unser „Klubhaus“ nicht verriegeln und verrammeln würden, wäre es schon Leer. :cry:

Okay... vielleicht nicht ganz.
Denn mit etwas Glück täte die „Fachkraft für spontane Eigentumsübertragung“ da auch noch rein scheixxen. :mad:
 

Julez

User
Hi Julez,
schau mal bei den Modellraketen vorbei ,dort ist es gang und gäbe die Flughöhe und Geschwindigkeit zu Messen und das geht sehr genau und die sind oft viel kleiner wie ein Flugmodell.
[]

Happy Amps Christian

Hallo Christian, das glaube ich gerne, das es technisch möglich ist. Meine Frage war eher, wie gerichtlich belastbar so eine "Messung" ist. Wenn ich mich mit einer Radarpistole an die Landstraße stelle und dann behaupte, beim Nummernschild BLA XX 0815 hätte 123km/h auf dem Display gestanden, bin ich nicht überzeugt, dass es aufgrund dieser Datenlage für eine Verurteilung reicht.
Ich darf in diesem Zusammenhang daran erinnern, dass manche Menschen unter den Augen der Behörden mit Drogen dealen und nach Sprengstoff suchen durften, und es nicht mal für eine Anklage reichte.
 

row-dy

User
Kenzeichnungspflicht ist kein neues Thema...

Kenzeichnungspflicht ist kein neues Thema...

Die Kennzeichnungspflicht ist ein gutes Thema.

An Dobrindt wurde im Bundeskabinett die Frage gestellt, wie man sich die Kennzeichnungspflicht vorzustellen hat und ob das ähnlich wie bei Nummernschildern an Autos wäre.

Daran merkt man, wie wenig Ahnung oder auch Vorstellungskraft die Personen haben, welche letztendlich über solche Verordnungen entscheiden.

Bis heute ist mir noch nicht klar, ob die Kennzeichnungspflicht für Modelle ab 5kg außen angebracht werden muss.

Wer aber wirklich glaubt, bei einem Modell in ca. 80-100m Höhe den Namen und die Adresse vom Boden aus erkennen zu können, dem ist auch nicht mehr zu helfen. :D

in Referenz zu Luft-Verkehrszulassungsordnung LuftVZO Anlage 1 (zu § 14 Abs. 1 und § 19 Abs. 1):
IV. Gemeinsame Vorschriften
3.
Unbemannte Ballone, Drachen, Flugmodelle mit einem Gewicht von fünf Kilogramm und mehr sowie Flugkörper mit Eigenantrieb müssen an sichtbarer Stelle den Namen und die Anschrift des Eigentümers in dauerhafter und feuerfester Beschriftung führen.


Bei der Zulassung eines Verkehrsflugzeugs müssen diese Daten auf einer gravierten Stahlplatte mitgeführt werden. Einbauort ist in der Regel der Türrahmen der Tür 1 links.
Hintergrund ist die Möglichkeit ein ausgebranntes Wrack eindeutig dem Halter zuweisen zu können. Gleiches gilt für Modellflugzeuge.

Gruß,
row-dy
 

Robinhood

Vereinsmitglied
Ich frage mich schon die ganze Zeit, warum die 100-Meter-Grenze überhaupt wieder reinkam. Auf Wunsch der BW-Uschi soll das so geschehen sein, mit Hinweis auf tieffliegende Flugzeuge und einer veränderten Bedrohungslage. Nach meiner Info dürfen militärische Luftfahrzeuge auch in Zukunft bis auf ganz wenige Ausnahmen (Manöver, Rettungseinsätze etc.) gesetzlich geregelt nicht unter 300m fliegen. Heißt das nun

a) daß der militärische Tiefflug künftig unter die 300m geht?
b) daß die Bundeswehr den Bereich zwischen 100m und 300m als bedrohlich ansieht?
c) daß gar nichts von dem relevant ist und die Uschi nur als Strohmann für andere Interessen herhalten muß?

Grübel...:confused:
 
Wie wenn das jemand kontrollieren würde. Und dann wer ? Die Polizei ?:rolleyes: Die sind ja eh schon unterbesetzt . Und was ist die Strafe wenn keine Kennzeichnung vorhanden ? Bei Kleinbeträgen kann man das dann auch locker aus der Portokasse zahlen. Und ausserdem kontrollieren diedas dann ja nur auf den Modellflugplätzen - als Wildflieger wissen die ja gar nicht wo man fliegt :D

Ich behauote mal da werden eher Wildflieger als Vereinsmitglieder kontrolliert.
 

UweH

User
Ihr müsst mir mal helfen.
Weder ich, noch die Sachbearbeiter der Luftfahrtbehörde kennen eine Quelle für den Einspruch des Verteidigungsministeriums.

Hier helfe ich Dir, beim Rest von dem was Du geschrieben hast verkneife ich mir meinen Kommentar, auch wenns schwer fällt.

Quelle: https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Bulletin/2017/01/06-1-bmvi-bt.html

Alexander Dobrindt schrieb:
Eine dieser Grenzen ist die Höhenbeschränkung: Drohnen sollen zukünftig nicht höher als 100 Meter fliegen. Das ist eine Grenze, die im Besonderen mit dem Bundesministerium für Verteidigung vereinbart worden ist, weil wir bei Höhen über 100 Metern in Bereiche kommen, in denen in Deutschland Tiefflüge von Hubschraubern stattfinden können.
 

Robinhood

Vereinsmitglied
beim Rest von dem was Du geschrieben hast verkneife ich mir meinen Kommentar, auch wenns schwer fällt.

Prima, wir sind ja nicht bei Facebook....obwohl....bei der Qualität mancher Beiträge...;)
 
Viel schlimmer: Wir müssen jetzt eine unzerstörbare Namens- und Adressplakette an Klein- und Hallenflieger hängen falls die über 250 Gramm wiegen... Das gilt ja auch auf Modellflugplätzen...

Die kann ja nur aus Blech sein. Wer prägt denn sowas in 3 Punkt Schriftgröße oder gibt's da auch Vorschriften für die Schrifthöhe?

Hallo Kyrill, ich lese nur was von einer Plakette. Ein loser Zettel reicht also nicht. Von unzerstörbarkeit lese ich nirgens was, denn dann scheidet Alumimium definitiv aus. Das hat einen viel zu niedrigen Schmelzpunkt. Echtes Titan, graviert wäre eine option. Wolfram ist auch recht stabil.
Man könnte auch eine Aluplakette nehmen, die im Bandfall vom brennenden Flieger abgespengt wird. Dann spielt die Temperatur keine Rolle mehr.

Aber ich glaube, es reicht wohl eine laminierte Papierplakette die im/am Flieger vernünftig befestigt wird . Ich kann mir sogar vorstellen, dass diese handschriftlich sein darf, solange das gekrakel leserlich ist.

Viele Grüße

Jennifer
 
Ansicht hell / dunkel umschalten
Oben Unten