Günter Meyer
User
Hallo,
ich bin momentan dabei, für unseren Verein die Flugordnung neu zu erstellen. Nachdem im Bescheid vom Luftamt nichts zu den 2,4 GHz Anlagen erwähnt worden ist, habe ich in der Flugordnung hinsichtlich der Frequenznutzung (35 MHz und 40 MHz) die bestehenden Regelungen in Bezug auf 2,4 GHz Anlagen ergänzt.
Diese Ergänzung wurde jedoch vom Luftamt nicht anerkannt.
Die Begründung ist wie folgt:
Im neuen Bescheid vom Luftamt (und sinngemäß auch in den bisherigen) ist folgende Auflage enthalten: "Die Bestimmungen der Allgemeinzuteilung von Frequenzen für die Benutzung durch die Allgemeinheit für Modellfunk (Funkanwendungen zur Fernsteuerung von Modellen) durch Vfg Nr. 53/2003 der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Amtsblatt der RegTP 2003, 1282) sind einzuhalten."
In dieser Allgemeinzuteilung sind nur 35 MHz und 40 MHz Anlagen für das Betreiben von Flugmodellen erlaubt. Das Betreiben von 2,4 GHz Anlagen widerspricht somit der genannten Auflage. Bei einem Absturz mit Personenschaden durch den Betrieb einer 2,4 GHz Anlage könnte dies somit bei erlaubnispflichtigen Modellflug rechtliche Konsequenzen haben.
Wer jetzt auf das Luftamt schimpfen möchte, sollte sich noch folgendes durchlesen: Seit Jahren können 2,4 GHz Anlagen (für Slow-Fly-Modelle) auf dem Markt käuflich erworben werden, dies ist auch dem Verband DMFV und DAeC bekannt. Bei den Besprechungen zur Überarbeitung der bisherigen NfL (grob: Bestimmungen für den Betrieb von Modellflugzeugen) im Jahr 2007 wurde leider versäumt, zu der oben genannten Auflage in den NfL eine Äußerung abzugeben. Aufgrund dessen wurde die Auflage beibehalten und in der neuen NfL vom Ministerium umgesetzt, die wiederum vom Luftamt als Vorschrift bei der Genehmigung herangezogen wird.
Mittlerweile sind die Verbände wach geworden und wollen anscheinend nun eine Änderung durchführen, mit deren Umsetzung verständlicherweise erst in ein paar Monaten (Jahren?), wenn überhaupt, zu rechnen ist. Schließlich hätte man vor ein paar Monaten schon die Gelegenheit gehabt, hierzu entsprechend einzuwirken und die neue NfL dahingehend zu ändern. Demnächst finden Gespräche zwischen den Firmen, Verbänden, Luftämter, der Bundesnetzagentur und Ministerien statt.
Fraglich ist das Betreiben von 2,4 GHz Anlagen beim erlaubnisfreien Flug. Das Luftamt ist dann bei einem evtl. Unfall sicherlich außen vor, wie jedoch ein Richter bei einem evtl. Rechtsverfahren entscheiden wird, ist nach meiner Einschätzung reine Spekulation.
Ich bin jetzt langsam etwas ärgerlich, was die Unterstützung der Verbände für unser Hobby betrifft. Da ich selber erfahren durfte, wie schwierig es ist, den Verband von bestimmten "positiven Rechten" für Modellflieger in Bezug auf die Neufassung der NfL zu überzeugen (letztendlich wurde nach längerer Diskussion unseren Vorschlägen doch stattgegeben), wage ich langsam die Behauptung aufzustellen, dass es hier nur noch um Profilierungssucht einzelner geht. Das soll keine Pauschalisierung sein, mit Sicherheit machen 99% der Verbandmitarbeiter ihre Arbeit gut und vor allem ehrenamtlich unter großen Zeitaufwand. Davor habe ich großen Respekt.
Es kann jedoch nicht sein, dass manche Entwicklungen offensichtlich verschlafen werden. Und wer immer noch meint, dass unsere vielen "Auflagen für das Betreiben von Modellflugzeugen" nur von den Behörden kommt, der sollte sich mal kundig machen, wie so eine NfL entsteht...
ich bin momentan dabei, für unseren Verein die Flugordnung neu zu erstellen. Nachdem im Bescheid vom Luftamt nichts zu den 2,4 GHz Anlagen erwähnt worden ist, habe ich in der Flugordnung hinsichtlich der Frequenznutzung (35 MHz und 40 MHz) die bestehenden Regelungen in Bezug auf 2,4 GHz Anlagen ergänzt.
Diese Ergänzung wurde jedoch vom Luftamt nicht anerkannt.
Die Begründung ist wie folgt:
Im neuen Bescheid vom Luftamt (und sinngemäß auch in den bisherigen) ist folgende Auflage enthalten: "Die Bestimmungen der Allgemeinzuteilung von Frequenzen für die Benutzung durch die Allgemeinheit für Modellfunk (Funkanwendungen zur Fernsteuerung von Modellen) durch Vfg Nr. 53/2003 der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Amtsblatt der RegTP 2003, 1282) sind einzuhalten."
In dieser Allgemeinzuteilung sind nur 35 MHz und 40 MHz Anlagen für das Betreiben von Flugmodellen erlaubt. Das Betreiben von 2,4 GHz Anlagen widerspricht somit der genannten Auflage. Bei einem Absturz mit Personenschaden durch den Betrieb einer 2,4 GHz Anlage könnte dies somit bei erlaubnispflichtigen Modellflug rechtliche Konsequenzen haben.
Wer jetzt auf das Luftamt schimpfen möchte, sollte sich noch folgendes durchlesen: Seit Jahren können 2,4 GHz Anlagen (für Slow-Fly-Modelle) auf dem Markt käuflich erworben werden, dies ist auch dem Verband DMFV und DAeC bekannt. Bei den Besprechungen zur Überarbeitung der bisherigen NfL (grob: Bestimmungen für den Betrieb von Modellflugzeugen) im Jahr 2007 wurde leider versäumt, zu der oben genannten Auflage in den NfL eine Äußerung abzugeben. Aufgrund dessen wurde die Auflage beibehalten und in der neuen NfL vom Ministerium umgesetzt, die wiederum vom Luftamt als Vorschrift bei der Genehmigung herangezogen wird.
Mittlerweile sind die Verbände wach geworden und wollen anscheinend nun eine Änderung durchführen, mit deren Umsetzung verständlicherweise erst in ein paar Monaten (Jahren?), wenn überhaupt, zu rechnen ist. Schließlich hätte man vor ein paar Monaten schon die Gelegenheit gehabt, hierzu entsprechend einzuwirken und die neue NfL dahingehend zu ändern. Demnächst finden Gespräche zwischen den Firmen, Verbänden, Luftämter, der Bundesnetzagentur und Ministerien statt.
Fraglich ist das Betreiben von 2,4 GHz Anlagen beim erlaubnisfreien Flug. Das Luftamt ist dann bei einem evtl. Unfall sicherlich außen vor, wie jedoch ein Richter bei einem evtl. Rechtsverfahren entscheiden wird, ist nach meiner Einschätzung reine Spekulation.
Ich bin jetzt langsam etwas ärgerlich, was die Unterstützung der Verbände für unser Hobby betrifft. Da ich selber erfahren durfte, wie schwierig es ist, den Verband von bestimmten "positiven Rechten" für Modellflieger in Bezug auf die Neufassung der NfL zu überzeugen (letztendlich wurde nach längerer Diskussion unseren Vorschlägen doch stattgegeben), wage ich langsam die Behauptung aufzustellen, dass es hier nur noch um Profilierungssucht einzelner geht. Das soll keine Pauschalisierung sein, mit Sicherheit machen 99% der Verbandmitarbeiter ihre Arbeit gut und vor allem ehrenamtlich unter großen Zeitaufwand. Davor habe ich großen Respekt.
Es kann jedoch nicht sein, dass manche Entwicklungen offensichtlich verschlafen werden. Und wer immer noch meint, dass unsere vielen "Auflagen für das Betreiben von Modellflugzeugen" nur von den Behörden kommt, der sollte sich mal kundig machen, wie so eine NfL entsteht...