ab dem 25. Mai gelten neue Datenschutz Gesetze

BZFrank

User
Da fällst vom Hocker... :eek::D

Möglicherweise hat noch nicht jeder kapiert auf was das alles herausläuft. Weitere Beispiele wenn die DSGVO nun anscheinend voll zuschlägt:

- Wenn man eine PV Anlage auf dem Dach hat und den Strom verkauft (einspeist).

Die gesamte Kommunikation mit Handwerkern, Stromanbieter, etc. fällt unter die DSGVO. Volles Programm vom Hausherren nötig, also Datenschutzkonzept, Verarbeitungsverzeichnis, TOMs, Löschfristen, etc.

- Wenn man eine Wohnung oder Zimmer vermietet.

Die gesamte Kommunikation mit dem Mieter und Hausverwaltung fällt unter die DSGVO. Volles Programm für Vermieter nötig, also Datenschutzkonzept, Verarbeitungsverzeichnis, TOMs, Löschfristen, etc.

u.v.m.

Derselbe Mensch der mir diese Beispiele genannt hat sagte unter der Hand auch das er 'gottfroh' über die DSGVO ist, denn sie würde ihn und Familie die nächsten Jahre fürstlich ernähren. Welcher Branche er angehört kann man sich glaube ich denken.
 
ich muss mich schon wundern: das ganze Thema steht seit ZWEI Jahren auf der Matte, von allen grossen Wirtschafts und Verbraucherverbänden hat es keiner geschafft, sich darum zu kümmern. Im Bundesrat wurde es auch durchgewunken...

Dagegen steht unsere 100m Geschichte: da können wir doch richtig stolz sein, dass wir es für unsere Zwecke noch einigermassen hinbekommen haben: in letzter Minute im Bundesrat gekippt...!!!
 

Ost

User
Behörden und alle Organe der Exekutive sind natürlich ausgeschlossen, man kann denen ja nicht zumuten, diesen ganzen Schwachsinn zu machen ;)
Das behindert deren Arbeit...meine Arbeit ist denen aber leider egal...

Hmmm, Blitzer werden von privaten Firmen aufgestellt, wenn auch im Auftrag von Behörden.
Juristisch streng genommen......könnte man da was....:D
 
ich muss mich schon wundern: das ganze Thema steht seit ZWEI Jahren auf der Matte, von allen grossen Wirtschafts und Verbraucherverbänden hat es keiner geschafft, sich darum zu kümmern. Im Bundesrat wurde es auch durchgewunken...

Dagegen steht unsere 100m Geschichte: da können wir doch richtig stolz sein, dass wir es für unsere Zwecke noch einigermassen hinbekommen haben: in letzter Minute im Bundesrat gekippt...!!!
Genau!
Seit 2 Jahren wird in anderen Ländern regierungsseitig dran gearbeitet, die VO, die Bußgelder und/oder
Rahmenbedingungen der VO eingeschränkt/begrenzt, weil die Regierungen das dürfen. zB Abmahnung usw.
Da war schon jemand auch pünktlich fertig. (Austria, Finnland....)

Seit 2 Jahren haben hier in D von allen grossen Wirtschafts und Verbraucherverbänden es keiner geschafft,
die Politiker aus ihrer Lethargie zu holen, damit noch Besserung eintritt. Die sind einfach resistent.

Jetzt, wo das Kind in den Brunnen gefallen ist, geben die Politiker vor, doch noch was tun zu wollen,
damit in Deutschland nicht noch die Entdigitalisierung 5.0 kommt und alle Welt sucht die Schuld
mal wieder beim Bürger. Problem: die Volkstreter haben es durchgewunken, ohne zu wissen, was drinsteht.
Frag mal einen oder zwei...

Wer sich auf die Politk verlässt, ist verlassen. Aber die haben halt das Sitzfleisch und das Sagen.

Achja, und bitte nicht mehr jemanden anrufen!
Telefonanlagen zeichnen Rufnummern, Uhrzeiten und Gesprächsdauer auf. Anrufbeantworter sogar
die Stimme und den Namen. Das ist nämlich in engem Sinne auch Datenerhebung iS EU-DSGVO.

:rolleyes:

CU Eddy
 

MichaK

User
Meiner Meinung nach kann man solche Dinge gar nicht genug ins Lächerliche ziehen.

Wüsste jetzt auch nicht inwiefern das schaden sollte. ;)
 

gringo

User gesperrt
Danke Oliver !
Wenn's nicht so ernst wäre, würde ich mich jetzt bucklig lachen.
Ich sende das Video nachher meinem Anwalt und verlange 27 Seiten Datenschutzerklärung,
der kündigt mir garantiert das Mandat. ��
 

otaku42

User
Man kann natürlich auch den Ansatz verfolgen, sich nicht von der Hysterie völlig vereinnahmen zu lassen und es ein klein wenig entspannter anzugehen. Zu dem Thema, mit dem dieser Thread hier eröffnet wurde ("Digitalbilder von öffentlichen Veranstaltungen - zukünftig legal oder nicht") sei beispielsweise auf diesen Beitrag verlinkt. In diesem Sinne: Datenschutz ist die neue Mülltrennung. :)
 

Hans Rupp

Vereinsmitglied
Hallo,

also die Begründung, dass ein Einwilligung die "berechtigten Interessen" verdrängen könnte halte ich erstens sehr konstruiert gedacht und zweitens leicht zu beheben. Ich schreibe einfach in die Einwilligung rein, dass der Widerruf nur möglich ist, sofern diesem nicht berechtigte Interessen oder gesetzliche Pflichten entgegenstehen.

Hans
 

gringo

User gesperrt
Nichts wird so heiß gegessen, wie gekocht !

Nichts wird so heiß gegessen, wie gekocht !

Das sind mal gute Nachrichten.
Bei t-online wird quasi Entwarnung gegeben,
hoffentlich bleibt´s dabei.
Zu lesen unter folgendem Titel:

"Abmahnanwälte geben Entwarnung.
Keine Abmahnwelle durch DSGVO zu befürchten".
 

otaku42

User
Ich schreibe einfach in die Einwilligung rein, dass der Widerruf nur möglich ist, sofern diesem nicht berechtigte Interessen oder gesetzliche Pflichten entgegenstehen.
Reinschreiben kann man viel - wenn das Gesetz vorsieht (und das ist meines Wissens der Fall, habe es aber nicht explizit nachgeschaut), dass ein Betroffener das Recht hat, eine einmal gegebene Einwilligung zu einem späteren Zeitpunkt zu widerrufen, trumpft im Zweifel der Gesetzestext.
 
Ansicht hell / dunkel umschalten
Oben Unten